Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 434

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 434 (NJ DDR 1985, S. 434); 434 Neue Justiz 11/85 Es wurde ein umfassendes straffes Betriebsregime als Voraussetzung für ein einheitliches Handeln der Mitarbeiter auf der Grundlage betrieblicher Festlegungen, Ordnungen, Weisungen und Kontrollen durchgesetzt, so z. B.: Wachdienstordnung, Besucherordnung, Schlüsselordnung und Ordnung über das Betreten und Verlassen der Objekte und der Einsatz ziviler betrieblicher Bewachungskräfte, durchgehendes Kontrollsystem der Lagerbereiche, einschließlich an den Wodienenden, Regelung stichprobenweiser Kontrolle der mitgeführten Behälter über ein Kontrollgerät, Ausfahrtkontrollen der eingesetzten Lastwagen im Handelstransport, Abgrenzung von Wareneingangs-, Warenlagerungs-, Warenausgangs- und Verantwortungsbereichen, Schaffung von Verantwortungsbereichen für die regelmäßige Sauberhaltung und Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, Erhöhung der Wirksamkeit der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit. NJ: Was sagen unsere Vertreter der Justizorgane zu dieser Diskussion? Wie sehen sie ihre Position zur Verwirklichung des Sekretariatsbeschlusses? Gert Hundhammer: Allein die Tatsache, daß es, hier in der Diskussionsrunde schwerfällt, zu Wort zu kommen, verdeutlicht m. E. anschaulich, daß eine richtige Atmosphäre zur Gewährleistung des Rechts und zur Festigung der Rechtsordnung nach dem Sekretariatsbeschluß zu Annaberg entstanden ist. Es ist als Fortschritt zu kennzeichnen, wenn Rechtsfragen heutzutage zum Anliegen der ganzen Gesellschaft geworden sind. Aber natürlich, noch bleibt für die Rechtspflegeorgane Arbeit und selbstverständlich auch für den Staatsanwalt. Das ist im Kreis Borna ebenso. Und dennoch auch wir haben aufmerksam die Annaberger Erfahrungen studiert und Schlußfolgerungen gezogen. Ich kann hier nur einige nennen, wobei ich selbstverständlich davon ausgehe, daß wir als Staatsanwälte unseren Verfassungsauftrag zur Leitung des Kampfes gegen Straftaten (Art. 97) sehr ernst nehmen und im Zusammenwirken mit den anderen zuständigen Organen für die Aufdeckung und Beseitigung von Rechtsverletzungen unsere ganze Kraft einsetzen. Was wäre also zu nennen? Die Staatsanwaltschaft sorgt für eine schnelle und gezielte Information im Einzelfall und sachlich bzw. periodisch über politisch-ideologische Erkenntnisse, über Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen an gesellschaftliche Leitungsgremien, staatliche Organe, Betriebe usw. Das schafft dort Voraussetzungen zu erzieherischen Maßnahmen bzw. zu notwendigen Veränderungen. In Annaberg unterstützte die Staatsanwaltschaft die Schaffung des Führungsbeispiels im VEB Spindel- und Spinnflügelfabrik Neudorf. Wir haben ähnliche Erfahrungen im VEB Braunkohlenwerk Regis gesammelt. Kürzlich wurde dort im Ergebnis der unterstützenden Tätigkeit der Organe im Kreis und im Bezirk ein Konsultationsstützpunkt für Ar-beits- und Produktionssicherheit eröffnet. Gemeinsam mit den betrieblichen Kräften wurden solche Voraussetzungen geschaffen, daß dort nunmehr über Ergebnisse bei der Erhöhung der Produktionssicherheit, bei der Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen der Werktätigen berichtet werden kann. Neben weiteren Aktivitäten ist das unser spezifischer Beitrag zur Unterstützung der ökonomischen Strategie der Partei. Ute Eickmann: Ich schließe miich meinem Vorredner an. In der Tat heißt Annaberg für uns in erster Linie, einen gezielten Beitrag durch eine qualitativ hochstehende und in der Öffentlichkeit wirksame Rechtsprechung zu leisten. 'Unsere Mitarbeiter am Kreisgericht in Neubrändenburg verwirklichen das mit großer Verantwortung. Dafür sprechen u. a. die Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Verfahrensauswertungen vor allem auf den Gebieten des Straf-, Zivil- und Arbeitsrechts in den Betrieben und Genossenschaften und schließlich auch die Hinweisschreiben und Gerichtskritiken, die wir zur Ausräumung von Rechtsverletzungen oder allgemeinen Unzulänglichkeiten an die jeweiligen Leiter versenden. Darüber hinaus sind wir als Richter bestrebt, gezielt die Rechtspropaganda und Rechtserziehung in den Grundorganisationen der Partei und in den Arbeitskollektiven zu leisten. Das vollzieht sich z. B. ähnlich, wie das Genosse Hundhammer zu Regis schilderte, bei uns im VEB NAGEMA. Hier besteht eine Vereinbarung, auf deren Grundlage wir Schu- lungs- und Rechtserziehungsarbeit mit dem Ziel vernichten, den Betrieb in seinen Bemühungen um hohe ökonomische Ergebnisse und vorbildliche Ordnung und Sicherheit zu unterstützen. Eine bedeutende Hilfe bei der Lösung all dieser Öffentlichkeitsarbeit die Presseveröffentlichungen einbezogen leisten bei uns die Schöffen. Dabei kommt es jedoch darauf an, sie stets aktuell zu informieren, den Erfahrungsaustausch regelmäßig und qualifiziert mit ihnen durchzuführen. NJ: Es zeigt sich also, daß es bei aller Spezifik in den Aufgaben der Organe und bei unterschiedlich gesetzlich geregelter Verantwortung viele Berührungspunkte gibt. Recht und Gesetzlichkeit sollten stärker für die Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen genutzt werden. Was zählt zu bewährten oder neuen Erfahrungen der Rechtsarbeit, der Rechtserziehung und zu den Formen und Methoden der Einbeziehung und Mitwirkung der Werktätigen in Ihrer Tätigkeit? Welche Art der Führungstätigkeit erweist sich als wirksam? Karl-Heinz Röber: Zu den bewährten Methoden im Verantwortungsbereich unseres Kreisausschusses der Nationalen Front zählen u. a. die differenzierte Arbeit nach Spezifik und Charakter der Wohngebiete, mit den Vorsitzenden der Wohnbezirksausschüsse, mit ihren Stellvertretern und mit den Vorsitzenden der einzelnen Kommissionen. Weiter-hat sich eine breite und umfassende Öffentlichkeitsarbeit über’ die Presse, über Wohngebietsschaukästen und Haustafeln bewährt. Von besonderem Gewicht sind die persönlichen Gespräche zu aktuellen politischen Tagesfragen und den Dingen, die unsere Menschen bewegen. Überzeugungen, Haltungen und Initiativen erreichen wir vor allem dort, wo wir offen und ehrlich sagen, worum es geht, was getan werden kann, wo Wort und Tat in unserer Arbeit übereinstimmen. Ich möchte weiter hervorheben, daß zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit die konkrete Kenntnis der Sachlage im Verantwortungsbereich gehört. Auf Beschluß unserer Stadtverordnetenversammlung führen wir zweimal jährlich in allen 27 Wahlkreisen unserer Stadt mit den Abgeordneten und den Vertretern der jeweiligen Wohnbezirke, den zuständigen Betriebsdirektoren, Schuldirektoren und Leitern der Versorgungseinrichtungen Wahlkreisbegehungen durch, über die ein Festlegungsprotokoll angefertigt wird. Das ist eine sehr wirkungsvolle Methode: notwendige Veränderungen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit durch Festlegungen an Ort und Stelle herbeizuführen und gleichzeitig die Autorität der Abgeordneten und der gesellschaftlichen Kräfte zu stärken. Dr. Fritz Pommerening: Ich möchte das vorhin von mir Gesagte ergänzen. Als eine große gesellschaftliche Kraft bei der gezielten und wirksamen Rechtserziehung erweisen sich zunehmend unsere Konfliktkommissionen. Die Maßnahmen unseres Bezirksvorstandes zur Auswertung der Berichterstattung Annaberg führten u. a. konkret dazu, daß sich bereits über 60 Prozent aller KK-Mitglieder bei den Gewerkschaftswahlen vorstellten. Es gelang uns damit, Fragen der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Ordnung, Disziplin und Sicherheit in einer bisher noch nicht erreichten Breite in die Gewerkschaftsgruppen und Betriebskollektive hineinzutragen. Der Forderung vieler Vertrauensleute wurde in den KK-Wahlen 1985 dadurch Rechnung getragen, ' daß immer mehr Vertrauensleute ein KK-Mitglied neben sich haben. Wir erreichten die höchste Teilnahme an den KK-Wahlen seit Bestehen 1953. Mit 11 958 KK-Mitgliedern wurden über 600 mehr gewählt als bei der letzten Wahl. Der Anteil der Frauen erhöhte sich auf 47 Prozent, der der Jugendlichen auf 11,5 Prozent. Generell können wir eine große Bereitschaft junger Menschen zur Arbeit in der Konfliktkommission feststellen. Hier zahlt sich jetzt die sehr langfristig angelegte Rechtspropaganda gegenüber den Jugendlichen aus. Von denen, die in Arbeitsgemeinschaften und Interessengruppen „Sozialistisches Recht“ gezielt mit dem Recht ihrer Klasse vertraut gemacht wurden, sind viele bemüht, ehrenamtliche Funktionen zur Festigung der Rechtsordnung zu übernehmen. Enorme Anstrengungen in vielerlei Formen haben geholfen, die Demokratie in der gewerkschaftlichen Rechtsarbeit zu erweitern. Mit 320 Rechtskommissionen, die zur Zeit im Bezirk Gera bestehen, wurde die vor den Gewerkschaftswahlen bestehende Zahl fast verdreifacht. All diese Erfahrungen basieren wesentlich mit auf der Auswertung des Beschlusses Annaberg und haben sich inzwischen bei der Verwirklichung der neuen Etappe der;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 434 (NJ DDR 1985, S. 434) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 434 (NJ DDR 1985, S. 434)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Erstvernehmungen.

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