Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 420

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 420 (NJ DDR 1985, S. 420); 420 Neue Justiz 10/85 schuldrechtlicher Natur sind. Daher unterliegen m. E. folgende Ansprüche des Eigentümers bzw. Nutzungsberechtigten eines Grundstücks der Verjährung: der Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen (§.33 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 356 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz ZGB); der Anspruch auf Herausgabe des Ersatzes, der Entschädigung oder des Ersatzanspruchs, den der unberechtigte Besitzer für einen Gegenstand erlangt hat, dessen Herausgabe nicht mehr möglich ist (§ 356 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz ZGB); der Schadenersatzanspruch nach §§ 330 ff. ZGB; der sich aus § 317 Abs. 3 ZGB ergebende Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Erstattung der Hälfte der für die Errichtung oder Instandhaltung einer Einzäunung äufgewendeten Kosten; der aus §'318 Abs. 3 ZGB hergeleitete Anspruch auf Erstattung verauslagter Kosten für die Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen; der Anspruch auf Entschädigung für einen nicht der ■Be-"' seitigung unterliegenden Überbau (§ 320 Abs. 2 ZGB); der Anspruch auf Entschädigung für die Mitbenutzung eines Grundstücks (§ 321 Abs. 3 ZGB); der Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die Nutzung eines Grundstücks (§ 288 Abs. 3 Satz 1 sowie § 313 Abs. 3 Satz 1 ZGB); sonstige, sich aus dem Eigentum oder Nutzungsrecht an Grundstücken bzw. Bodenflächen ergebende Zahlungsansprüche. Aus dieser Auslegung des § 479 Abs. 1 ZGB und' des § 10 Abs. 1 GDO folgt, daß sämtliche Ansprüche, die sich direkt aus dem Eigentums- bzw. Nutzungsrecht an einem Grundstück oder Grundstücksteil ergeben, zu jeder Zeit mit Hilfe des Gerichts durchgesetzt werden können. Dagegen unterliegen die Ansprüche auf Herausgabe von Nutzungen, des Ersatzes, der Entschädigung, von Ersatzansprüchen sowie von Geldforderungen, die aus dem Eigentumsrecht an einem Grundstück oder einem Teil davon abgeleitet werden, der Verjährung. GERD JANKE, wiss. Mitarbeiter am Obersten Gericht Staatsanwaltschaftliche Informationen zum Schutz des sozialistischen Eigentums Im Wege der Anzeigenprüfung, die den Verdacht der vorsätzlichen Beschädigung sozialistischen Eigentums (§ 163 StGB) nicht bestätigte, wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Am 5. und 6. Januar 1985 hatten in den Fußgängerbereichen eines Stadtzentrums Mitarbeiter des VEB Kombinat Stadtwirtschäft Schnee geräumt und anschließend Kies gestreut. Durch abprallende Teile des Streukieses wurden Schaufensterscheiben im Wert von etwa 80 bis 90 TM beschädigt. Zum Räumen war ein Multicar M 2519 mit Streuaufsatz 1303 eingesetzt. Auf Grund der extrem niedrigen Temperaturen wurde das Fahrzeug auch mit zusammengefrorenen Kiesklumpen beladen. Eine Zerkleinerung oder Aussortierung solcher Klumpen erfolgte nicht und ist in den Arbeitsanweisungen auch nicht vorgesehen. Die Fahrgeschwindigkeit betrug maximal 15 km/h, die Streubreite bis zu 2 m. Festlegungen über die Einstellung des Schutzschildes am Streuaufsatz, der ein unkontrolliertes Herausschleudern des Streugutes verhindern soll, existierten nicht. Nach den Untersuchungen der Volkspolizei kann davon ausgegangen werden, daß die zusammengefrorenen Kiesklumpen bei ihrem Austritt an der Streuscheibe eine Veränderung am Schutzschild des Streuaufsatzes bewirkten, wodurch keine sicheren Betriebsbedingungen mehr vorhanden waren. Im Zusammenhang mit der Sachverhaltsfeststellung wurde die Verletzung von Arbeitspflichten und die Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit geprüft. Die Prüfung ergab, daß die Leitungskader und die Mitarbeiter des Stadtwirtschaftsbetriebes keine zur Beschädigung der Schaufensterscheiben führenden Pflichtverletzungen begangen haben. Die Ausübung des Winterdienstes auf den Gehwegen war ausreichend vorbereitet worden: Die Mitarbeiter des Winterdienstes erhielten eine besondere Ausbildung und Belehrung für ihren Einsatz, die mit einem Befähigungsnachweis bestätigt wurde; Bei anderen gelesen 'Xi- Ämterkauf und SchmietgeldzaWung Erscheinungen der Wirtschaftskriminalität in den USA Ämterkauf ist bis heute in den USA in etwas verschleierter Form möglich; von den 31 Botschaftern, die Präsident Nixon ernannte, hatten 9 mehr als 100 000 Dollar zu seinem Wahlkampf beigesteuert. Von den 80 Botschaftern, die bis Februar 1984 von Präsident Reagan ernannt wurden, waren nur 47 gelernte Diplomaten; gerade die Spitzenpositionen des Auswärtigen Dienstes wie London, Paris und Moskau gehen vorzugsweise an politische Freunde des jeweiligen Präsidenten, die mit Wahlspenden geholfen haben, ihn an die Macht zu bringen. .,;VV; In den letzten Jahren kam es häufig vor, daß amerikanische Firmen an ausländische Regierungen Schmiergelder zählten, um entsprechende Aufträge für ihre Firmen zu erhalten. 1976 zahlten von 32 Gesellschaften jede mehr als 1 Million Dollar an Bestechungsgeldern. Bei der Firma Exxon waren es 77 761 000 Dollar. Die Flugzeugfirma Lockheed zahlte von 1968 bis 1975 mindestens 25 Millionen Dollar an ausländische Regierungen, so z. B. 1,6 Millionen Dollar an den japanischen Premierminister Tanaka. Die Firma „International Telephone and Telegraph“ zahlte 1975 insgesamt 3,8 Millionen und 1977 8,7 Millionen an zahlreiche Regierungen, insbesondere von Indonesien, dem Iran, den Philippinen, Algerien, Mexiko, der Türkei, Chile und Italien. Manager bringen zur Verteidigung derartiger Zahlungen vor, in den entsprechenden Ländern sei es Brauch, daß zur Erlangung von Aufträgen Schmiergelder gezahlt würden, andernfalls könne man keine Geschäfte machen. In anderen Firmen müssen die Manager unterschreiben, daß sie sich strikt an die „Integritätspolitik“ ihrer Firma halten, andernfalls sie die fristlose Entlassung zu gewärtigen haben. ' . -'/ Der verstorbene Ministerialrat Terstegen gab 1961 auf einer Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes an, auch deutsche Firmen seien gezwungen, sich dieser Schmiergeldpraxis anzuschließen, um Aufträge zu erhalten; die bezahlten Beträge könnten von der Steuer abgezogen werden. An dieser Praxis hat sich bis heute wohl nichts geändert. ;; . '■*’ j : Aus: Prof. Dr. Wolf Middendorf (Freiburg), „Florida oder Nerzmantel? - Wirtschaftskriminalität in kriminologischer Sicht (Teil 2)“, Kriminalistik (Heidelberg) 1985, Heft 5, S. 276 f. die Winterdienstbereitschaft aller Geräte wurde auch aus technischer Sicht geprüft und bestätigt; für die Bedienung der Streufahrzeuge ist die Arbeitsgeschwindigkeit mit maximal 15 km/h festgelegt. In Auswertung des Schadensfalls wurde im Stadtwirtschaftsbetrieb der Streuaufsatz des Fahrzeugs verändert. Der Schutzschild wurde durch angeschweißte Verstrebungen so arretiert, daß keine unwillkürlichen Veränderungen mehr möglich sind. Da ähnliche Schadensfälle beim Schneeräumen in anderen Stadtwirtschaftsbetrieben nicht auszuschließen sind, informierte der Generalstaatsanwalt der DDR auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 StAG das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie über die Schadensursachen sowie die entsprechenden technischen Veränderungen, die der Stadtwirtschaftsbetrieb daraufhin am Fahrzeug vorgenommen hat, und empfahl, diese Information in geeigneter Weise auszuwerten. Im Ergebnis dieser Auswertung der Information mit den Leitern der Abteilungen örtliche Versorgungswirtschaft der Wirtschaftsräte der Bezirke und dem Institut für Kommunalwirtschaft erhielt u. a. das Institut den Auftrag, den Schadensfall im zentralen Arbeitskreis der Technischen Direktoren der VEB. Stadtreinigung zu erläutern und dafür zu sorgen, daß in allen Stadtwirtschaftsbetrieben die Fahrzeuge entsprechend umgebaut werden. Diese notwendigen technischen Veränderungen wertete das Institut auch mit dem Herstellerbetrieb aus. RUDOLF WUNSCH, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 420 (NJ DDR 1985, S. 420) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 420 (NJ DDR 1985, S. 420)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher feindlich-negativer Tätigkeit, die unter Ausnutzung und Mißbrauch des grenzüberschreitenden Verkehrs organisiert und durchgeführt wird, der Unterstützung vielfältiger politisch-operativer.

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