Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 409

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 409 (NJ DDR 1985, S. 409); Neue Justiz 10/85 409 Rechtspropaganda und Rechtserziehung \A/achsende Ansprüche an die Rechtserziehung der Lehrlinge MICHAEL ZIMMERMANN, Abteilungsleiter im Staatssekretariat für Berufsbildung y Die Rechtserziehung in der Berufsausbildung ist ein fester Bestandteil der kommunistischen Erziehung und beruflichen Ausbildung des Facharbeiternachwuchses im gesamten theoretischen und berufspraktischen Unterricht sowie in der außerunterrichtlichen Tätigkeit.1 Sie knüpft kontinuierlich an die Vorleistungen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule an. Das dort angeeignete Wissen wird durch die Vermittlung aufeinander abgestimmter Bildungs- und Erziehungsinhalte in den Fächern Staatsbürgerkunde, Betriebsökonomik und Sozialistisches Recht weiter vertieft. In den Lehrplänen für alle Facharbeiterberufe sind die zu vermittelnden konkreten berufsbezogenen Rechtskenntnisse und sich darauf gründende Verhaltensweisen festgelegt. Sie befähigen den Lehrling und künftigen Facharbeiter zur Wahrnehmung seiner staatsbürgerlichen Pflichten und zur niveauvollen Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit. Erfolgreiche Bilanz auf dem Weg zum XI. Parteitag der SED Geleitet von den grundlegenden Orientierungen des X. Parteitages der SED wird mit der Rechtserziehung in der Berufsausbildung ein wesentlicher Beitrag zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung der Lehrlinge geleistet. Die Ausprägung eines bewußten Rechtsverhaltens fördert zunehmend wirksamer Einstellungen, Überzeugungen und Haltungen der Lehrlinge für die Stärkung der sozialistischen Staatsmacht, die Verwirklichung der Friedenspolitik der DDR, die Erhöhung der Leistungskraft der Volkswirtschaft und der eigenen Leistungsbereitschaft. Immer besser gelingt es, den Lehrlingen anwendungsbereite Rechtskenntnisse für die künftige berufliche Tätigkeit zu vermitteln, sie zu aktivem Eintreten für Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Arbeitsund Lebensbereich zu befähigen und ihr verantwortungsbewußtes Verhalten zum sozialistischen Eigentum auszuprägen. Die erreichten Fortschritte in der Rechtserziehung zeigen sich bei der Mehrzahl der Lehrlinge in vorbildlicher Ordnung, Disziplin und Sicherheit am Arbeitsplatz und der Gewährleistung eines störungsfreien Produktionsablaufs. Mit ihrem aktiven arbeitsschutzgerechten Verhalten tragen sie dazu bei, Arbeitsunfällle und Havarien zu vermeiden, Maschinen und hochproduktive Anlagen effektiver auszulasten sowie mit dem sozialistischen Eigentum sorgsam umzugehen. Initiativreich realisieren viele Lehrlingskollektive, wie z. B. im VEB Automobilwerk Eisenach, ihre Verpflichtungen, im sozialistischen Berufswettbewerb nach der Bassow-Me-thode unfallfrei'zu arbeiten, und erringen die Auszeichnung „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“. Sehr gut bewährt sich das 1977 in die Berufsausbildung eingeführte Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“.2 Dieses Fach haben in den vergangenen acht Jahren etwa zwei Millionen Lehrlinge absolviert. Es hat bei ihnen durch interessante, anschauliche und lebensverbundene Vermittlung des Lehrplanstoffs in speziell ausgestatteten Uhterrichtskabinet-ten großen Anklang gefunden. Methodisch hat es sich als richtig erwiesen, daß sich die Lehrlinge dabei auch mit Rechtsverletzungen und Verstößen gegen Ordnung, Disziplin und Sicherheit im eigenen Tätigkeits- und Erlebnisbereich auseinandersetzen. Für diesen Unterricht wurden in den vergangenen Jahren schrittweise immer bessere personelle Bedingungen geschaffen, die ständig vervollkommnet werden. Etwa 1 000 Lehrer wurden mit sachkundiger Unterstützung durch Staatsanwälte, Richter und Justitiare fachlich vorbereitet.3 Für-ihre methodische Befähigung erhalten die Lehrer von 50 Fachberatern und durch die Bezirkskabinette für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung umfassende Anleitung. Eine noch höhere politisch-fachliche und pädagogisch-methodische Befähigung wird mit den seit 1981 geltenden neuen Studienplänen erreicht, wonach die Lehrbefähigung für das Grundlagenfach „Sozialistisches Recht“ bereits im Berufsschullehrerstudium erworben wird. Die Rechtserziehung der Lehrlinge hat sich in zunehmendem Maße zu einem gesamtgesellschaftlichen Anliegen entwickelt.4 Dabei bewährt sich die von der Partei der Arbeiterklasse geführte enge Zusammenarbeit der staatlichen Leitungen mit den gewerkschaftlichen Vorständen bzw. Leitungen und den FDJ-Leitungen. Maßgeblich unterstützen auch die Justiz- und Sicherheitsorgane die Vermittlung von Wissen über Wesen und Aufgaben des sozialistischen Rechts und die Erläuterung grundlegender Rechtsvorschriften in der Berufsausbildung. Der sozialistische Jugendverband trägt mit dem „Ernst-Thälmann-Aufgebot der FDJ“ wesentlich dazu bei, die Treue der Lehrlinge zum sozialistischen Vaterland zu festigen sowie die Gesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates strikt einzuhalten und aktiv mit durchsetzen zu helfen. Die Gewerkschaften leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie die Arbeitskollektive und Lehrfacharbeiter für die Rechtserziehung der Lehrlinge mobilisieren und den sozialistischen Berufswettbewerb gemeinsam mit der FDJ führen. Gestützt auf die bisher erreichten Ergebnisse und Erfahrungen gilt es jetzt, die Rechtserziehung der Lehrlinge entsprechend den wachsenden gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Anforderungen an anwendungsbereite Rechtskenntnisse und bewußtes Rechtsverhalten in der Berufsausbildung weiter auszugestalten. Erfordernisse der weiteren Vervollkommnung der Rechtserziehung Zur weiteren Vervollkommnung der Berufsausbildung ist die Aufgabe gestellt, die Facharbeiterberufe und ihre Inhalte weiterzuentwickeln und in den kommenden fünf Jahren für alle Berufe neue Lehrpläne in Kraft zu setzen.5 Diese Aufgabenstellung ergibt sich aus der gesellschaftlichen Notwendigkeit, die ständig wachsenden Anforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere der neuen Etappe der Verwirklichung der ökonomischen Strategie, vorausschauend zu erfassen und daraus die notwendigen Konsequenzen für die allseitige Entwicklung der Facharbeiterpersönlichkeiten abzuleiten. Auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz der DDR am 26. und 27. Juni 1985 verwies Egon K r e n z darauf, daß unser sozialistischer Staat die Rechtssicherheit durch die ständige Vervollkommnung unserer Gesetzlichkeit fördert. „Er festigt sie durch einen ausgeprägten Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Durchsetzung der Produktions- und Brandsicherheit.“6 Die Ausarbeitung und schrittweise Einführung neuer Lehrpläne in die Berufsausbildung verlangt gerade unter diesem Gesichtspunkt verstärkt, den Facharbeiternachwuchs auf jene Rechtsvorschriften und deren Einhaltung zu orientieren, die zur Gewährleistung eines störungsfreien Produktionsablaufs, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Werktätigen sowie des sozialistischen Eigentums beitragen. Durchgängig werden in die neu konzipierten Lehrpläne die erforderlichen grundlegenden und berufsspezifischen Inhalte vor allem zum Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz, zum Arbeits- und Neuererrecht, zur strikten Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit aufgenommen. Das dazu notwendige Wissen und Können sowie der Ausprägungsgrad des Rechtsverhaltens werden konkreter bestimmt. Der Facharbeiternachwuchs wird damit auf die wachsen- 1 Vgl. hierzu auch H. Giedlng, „Rechtserziehung der Lehrlinge wesentlicher Bestandteil der kommunistischen Erziehung des Facharbeiternachwuchses“, NJ 1976, Heft 6, S. 153 ff.; M. Mielke, „Erfahrungen und Ergebnisse bei der Rechtserziehung der Lehrlinge“, NJ 1979, Heft 10, S. 454 ff.; E. Sienkiewicz, „Erfahrungen und Aufgaben bei der Rechtserziehung der Lehrlinge“, NJ 1981, Heft 5, S. 227 ff. 2 Vgl. die in der Fußnote 1 angegebene Literatur. 3 Zur Mitarbeit der Juristen bei der Einführung und Gestaltung des Grundlagenfachs „Sozialistisches Recht“ vgl. die Beiträge von H. Russa/L. Reuter in NJ 1977, Heft 15, S. 507; R. Böttcher/ I. Frackowiak in NJ 1976, Heft 10, S. 438. 4 Vgl. hierzu K.-H. Borgwadt, „Rechtserzieherische Tätigkeit der FDJ nach dem X. Parteitag der SED“, NJ 1982, Heft 10, S. 436 ff.; W. Temick, „Der Beitrag der FDJ zur weiteren Stärkung,der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung“, NJ 1983, Heft 12, S. 480 ff.; F. Pommerening, „Verstärkter gewerkschaftlicher Einfluß auf das Rechtsbewußtsein der Lehrlinge“, NJ 1984, Heft 3, S. 102; U. BurSztynowicz, „Schöffenkollektiv unterstützt Rechtserziehung der Lehrlinge“, NJ 1984, Heft 6, S. 237. 5 Vgl. E. Aurich, Rechenschaftsbericht des Zentralrats der FDJ an das XH. Parlament der FDJ, Berlin 1985, S. 45. 6 E. Krenz, Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1985, S. 66.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist. Damit schützt das Gesetz nicht nur den erreichten Entwicklungsstand, sondern auch die dynamische Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden Verhinderung von Spionageverbrechen und unter diesem Aspekt ist dieser Straftatbestand auch in erster Linie operativ zu nutzen und anzuwenden.

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