Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 406

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 406 (NJ DDR 1985, S. 406); 406 Neue Justiz 10/85 zelmitgliedem gegenwärtig 33 Korporativmitglieder aus allen Bereichen der Seewirtschaft und der mit ihr verbundenen Betriebe und Institutionen angehören, nimmt seit 1974 an den alle 3 bis 4 Jahre stattfindenden Konferenzen des CMI teil. Entsprechend der Arbeitsweise des CMI beteiligt sich unsere Gesellschaft an den Vorbereitungsphasen (Beantwortung von Fragespiegeln, Vorbereitung in speziellen Arbeitsgruppen, Mitwirkung in internationalen Unterausschüssen), je nachdem, welche Bedeutung einzelne Gegenstände für die Interessen der DDR-Wirtschaft haben, und unterbreitet dazu schriftlich oder mündlich Vorschläge. Das war insbesondere bei der Beratung des Entwurfs einer heuen Konvention über die Rettung aus Seenot der Fall, den das CMI auf Anforderung des Rechtsausschusses der IMO 1981 erarbeitet hat. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß sich die Gesellschaft für Seerecht der DDR in ihren Beratungsgegenständen keineswegs auf die innerhalb des CMI anstehenden Fragen beschränkt. Nach dem Arbeitsplan der Gesellschaft beschäftigen sich ihre Interessengemeinschaften Seevölkerrecht, Fischereirecht, Seestaats- und Seeverwaltungsrecht sowie seemännisches Arbeitsrecht mit allen Fragen der internationalen und der innerstaatlichen Rechtsentwicklung und Rechtsanwendung auf ihrem Teilgebiet. Dadurch ist es auch möglich, Erscheinungen und Maßnahmen auf diesen Gebieten bei der Beratung innerhalb der Interessengemeinschaft See-handelsrecht/Kooperationsbeziehungen der Seewirtschaft zur Sprache zu. bringen, so daß eine Stellungnahme gegenüber dem CMI unter Berücksichtigung aller Belange des DDR-Rechts abgegeben werden kann. Welche nächsten Aufgaben stehen vor dem CMI, und wie bereitet sich die Gesellschaft für Seerecht der DDR darauf vor? ,---------------------------------------------------- Die unmittelbar bevorstehende Arbeit des CMI ist noch augenfälliger als bisher gekennzeichnet von den Erfordernissen einer Anpassung der internationalen Rechtspraxis an die Gegebenheiten, die sich aus neuen internationalen ökonomischen Wechselbeziehungen und auch als Folgen des Fortschritts von Wissenschaft und Technik im Schiffahrtsbereich ergeben. Einer der sehr gewichtigen Gegenstände ist die erneute Fixierung des Rechts der Schiffshypotheken und der Schiffsgläubigerrechte. Hinter dieser Regelung stehen die sehr differenziert zu betrachtenden Interessen an der Schiffahrtsfinanzierung. Eine Absicherung der Kreditgeber der Schifffahrt durch Hypotheken hat im Weltmaßstab für Geldgeber wie für die Reeder und für die Gläubiger von anderen pfandrechtlich gesicherten schiffahrtstypischen Forderungen auch im Bereich der sozialistischen Länder gleichermaßen gravierende Bedeutung, da sie unmittelbar u. a. auf Absatzbeziehungen der Schiffbauindustrie, aber auch auf nationale Flottenentwicklungsprogramme Einfluß hat. Hier sind die Formen und Möglichkeiten der internationalen Anerkennung und internationalen Durchsetzbarkeit dieser Sicherungsinstrumente verständlicherweise ein Kriterium für die Bereitschaft zur Schiffahrtsfinanzierung. Aus dem Kreis dieser Betrachtung kann auch der Schiffsarrest (vorläufige Sicherungsbeschlagnahme von Schiffen) nicht ausgenommen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verhinderung eines möglichen Mißbrauchs. Sowohl der IMO-Rechts-ausschuß als auch die Arbeitsgruppe Internationale Schifffahrtsgesetzgebung der UNCTAD, die sich arbeitsteilig mit diesem Gegenstand beschäftigen, haben die Zuarbeit des CMI erbeten. Den genannten Gegenständen war die XXXIII. Konferenz des CMI im Mai dieses Jahres in Lissabon gewidmet, deren Arbeitsergebnisse, zwei Konventionsentwürfe, nun den erwähnten zwischenstaatlichen Organisationen unterbreitet werden und dort vertreten werden müssen. Nicht weniger bedeutsam ist die noch im Frühstadium befindliche Arbeit an einer Weiterentwicklung des Rechts der Transportdokumente. Hier muß das Sicherheitsbedürfnis, das Käufer und Banken mit diesen Dokumenten als Erfüllungsnachweis für Außenhandelskaufverträge und zahlungsauslö-sendes Dokument im Akkreditivverfahren verknüpfen, in Einklang gebracht werden mit der Beschleunigung des Transports und insbesondere mit den gewachsenen Möglichkeiten der Telekommunikation, (wobei sich der traditionelle Papierumlauf vielfach schon heute als Hindernis für die Zirkulation der Waren erweist). Überlegungen dieser Art berühren das Wertpapierrecht bzw. seine Modifizierung, z. B. die Frage der Zuverlässigkeit von Computerausdrucken aus der Datenfernübertragung, um nur ein Beispiel zu nennen. Mit beiden Gegenständen beschäftigen sich Arbeitsgrup- ■ Rassistisch motivierte Kriminalität in den USA - V „Zu einer Zeit, da sich die Amerikaner die tödlichen Vorurteile des zweiten Weltkrieges in Erinnerung rufen, baut sich eine neue Welle des Hasses auf ihrem eigenen Territorium auf. Juden sind die Zielscheibe, wie sie es vor vier Jahrzehnten in Deutschland waren, aber auch Schwarze und Asiaten sind betroffen.“ Diese Feststellungen stehen am Anfang eines Artikels in Ü. S. News & World Report vom 6. Mai 1985 (S.68), der sich mit dem Ansteigen rassistisch motivierter Gewaltstraftaten in den USA befaßt. Im Jahre 1984 wurden nach Angaben der Bürgerrechtsorganisation Anti-Defa-mation League 369 gewalttätige Angriffe auf USA-Bürger jüdischer Herkünft und 715 schwere Sachbeschädigungen von jüdischem Eigentum registriert. Gleichermaßen steigen Gewaltstraftaten gegen USA-Bürger afrikanischer und asiatischer Herkunft an. So haben Rassisten 1984 allein in Chicago 31 schwere Überfälle auf schwarze Bürger verübt, und in Michigan und Washington kam es zu schweren rassistischen Ausschreitungen gegen Bürger asiatischer Herkunft. SvBegangen werden diese Straftaten durch Angehörige des Ku-Klux-Klan und neonazistischer Organisationen. Diese Terrororganisationen treten für die Vorherrschaft der weißen Rasse ein. Ihnen ist jedes Mittel des Terrors und der Gewalt zur Durchsetzung dieser Zielstellung recht, und sie befinden sich auf dem Vormarsch (vgL „Zunahme neonazistischer Aktivitäten in den USA“, NJ 1984, Heft 12, S.501). Zum Ku-Klux-Klan als der größten und militantesten Organisation der US-amerikanischen Rassisten, der seit Jahrzehnten mit brutaler Gewalt gegen schwarze Bürger vorgeht, sind solche antisemitischen und antiasiatischen Organisationen hinzugekommen wie Covenant, Aryan Nations u. a. Seit Bestehen der Reagan-Administration haben diese Organisationen ihre Aktivitäten landesweit verstärken können. Offiziell geduldet werden öffentliche rassistische Hetzkundgebungen, und auch die Massenmedien stehen den Rassisten für Propagandazwecke offen. Diese offizielle Duldung motiviert rassistische Gewaltstraftaten. Sie ist Ausdruck einer rassistisch orientierten Politik der herrschenden Kreise und kein „plötzliches und unvermutetes Ereignis“, wie das zitierte Nachrichtenmagazin glauben machen will. Da der Protest breiter Kreise der Öffentlichkeit gegen die offizielle Duldung der rassistischen Praktiken wächst, unternehmen die herrschenden Kreise zaghafte Versuche, um die rassistisch motivierten Exzesse in Grenzen zu halten. So schaltete sich das USA-Justizministerium 1984 in 36 Fällen direkt in Ermittlungen gegen rassistische Gewalttäter ein, und 29 Bundesstaaten der USA haben in den letzten Jahren Gesetze verabschiedet, die auf die Bekämpfung des rassistischen Vandalismus abzielen. Mit dem Blick auf diese Tatsachen merkt U. S. News & World Report resignierend an: „Selbst wenn jetzt die extremistischen Führer Anklagen zu gewärtigen haben, befürchten die Sachkenner, daß neue bereit stehen, die Gruppen haben keine Mühe beim Finden von Rohmaterial zu ihrer Verstärkung.“ R. L. pen der Gesellschaft für Seerecht der DDR und unterbreiten dazu entsprechende Vorschläge. Verständlicherweise wird das Zusammenwirken der ganz überwiegend aus Praxisvertretern bestehenden nationalen Seerechtsvereinigungen in der Lage sein, praxisnahe Lösungen vorzuschlagen, auch wenn die Ergebnisse vorerst noch keine „Konventionsreife“ erreichen werden und diese zum Teil auch nicht beabsichtigt ist. Insgesamt ist also festzustellen, daß bei gewandeltem Tätigkeitsmechanismus des CMI und Einbeziehung neuer Bereiche internationaler Vereinheitlichungen von Gesetzgebung und Seehandelsrechtspraxis eine Funktion erhalten bleibt oder fast noch deutlicher hervortritt: der Beitrag zur Erleichterung internationaler Wirtschaftsbeziehungen unter Beteiligung von Ländern unterschiedlicher sozial-ökonomischer Struktur im Bereich von Schiffahrt, seewärtigem Außenhandel, Seeversicherung und Schiffsfinanzierung. Friedliche Wirtschaftsbeziehungen aber bilden bekanntermaßen eine solide Stütze bei der Verwirklichung der friedlichen Koexistenz, der Entspannungspolitik und der Zügelung der auf Konfrontation hinsteuernden imperialistischen Kräfte.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 406 (NJ DDR 1985, S. 406) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 406 (NJ DDR 1985, S. 406)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland, die in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen.

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