Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 4 (NJ DDR 1985, S. 4); 4 Neue Justiz 1/85 seine Gewährleistung und seine -aktive Verwirklichung nehmen dabei einen zentralen und bestimmenden Platz ein. Die Verwirklichung .des Friedensgebots der Verfassung durch die Staatspolitik festigt die Verbundenheit der Volksmassen mit ihrem Staat, ihre Einsatzbereitschaft für die Gesellschaft. Gleichzeitig aber erfordert es auch diesen bewußten und tatkräftigen Einsatz in steigendem Maße. Er besteht natürlich vor allem darin, durch gute und vorbildliche Arbeit alles zur Stärkung der DDR zu tun, den persönlichen Beitrag zur Steigerung der Leistungskraft der Volkswirtschaft in dem Bewußtsein zu erbringen, daß das eigene Wohl und die eigene Sicherheit vom Wohl und von der Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft nicht zu trennen sind, Angesichts des verschärften Konfrontationskurses der aggressivsten Kreise des Imperialismus, der realen Gefahr eines Nuklearkrieges heißt verfassungsgemäßes Verhalten der Bürger auch, einen persönlichen Beitrag dazu zu leisten, daß die Verteidigungskraft des sozialistischen Vaterlandes auf dem durch das Ausmaß der imperialistischen Bedrohungspolitik bestimmten erforderlichen Niveau gewährleistet wird. Dies verlangt den persönlichen Einsatz für den Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften, der nach Art. 23 der Verfassung Recht und Ehrenpflicht der Bürger der DDR ist und durch den jeder Bürger zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der DDR entsprechend den Gesetzen verpflichtet ist Mit dem verfassungsmäßig garantierten Grundrecht auf Arbeit (Art. 24) wird nicht nur die soziale Existenzgrundlage jedes einzelnen Menschen gesichert, sondern zugleich durch rationell organisierte, gemeinsame, produktive Arbeit aller arbeitsfähigen Mitglieder der Gesellschaft deren eigene Existenzgrundlage fortwährend erweitert und bereichert. Dazu bedarf es der planmäßigen Organisation der gesellschaftlichen Arbeit nach den Grundsätzen optimaler gesellschaftlicher Effektivität entsprechend dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte mit dem Ziel ihrer raschen Höherentwicklung. Dazu bedarf es aber auch der zunehmend bewußter auf die Steigerung des gesellschaftlichen Reichtums gerichteten Verwirklichung des Rechts auf Arbeit durch jeden arbeitsfähigen Bürger. Auch hier zeigt sich der enge wechselseitige Zusammenhang zwischen verfassungsmäßig garantiertem Recht und zunehmend bewußtem verfassungsmäßigem Verhalten des einzelnen, der die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft kennzeichnet. Allein diese beiden Beispiele genügen, um einen Wesenszug unserer sozialistischen Verfassung deutlich zu machen: Weil ihre Schöpfer und ihre Adressaten die gleichen sind, tritt die Verfassung vor allem mit einer Grundforderung an die Menschen heran, für deren Verwirklichung sie alle notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schafft mit der Forderung, mitzudenken, mitzuberaten, mitzuentscheiden, die Staatsangelegenheiten bewußt zur eigenen Sache zu machen und mitzuhelfen, sie durch Vorschläge und aktiven persönlichen Einsatz auf bestmögliche Weise zu lösen. Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei der Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten Dr. HARRI HARRLAND, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR In die gegenwärtige Wahlperiode der Schiedskommissionen1 2 und die kommende der Konfliktkommissionen, deren Mitglieder vom 4. Februar bis 15. März 1985 neugewählt werdet, fällt der durch die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED für April 1986 einberufene XI. Parteitag. Mit dem Blick auf seine Zielstellung3 muß der Beitrag der Staatsanwaltschaft in der Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten darin bestehen, die gesetzlich festgelegten Aufgaben ihnen gegenüber noch präziser wahrzunehmen, damit sie ihre Potenzen für die. Durchsetzung der Gesetzlichkeit, die Gewährleistung der Rechtssicherheit und die Ausprägung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen noch besser zur Geltung bringen können. Die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den gesellschaftlichen Gerichten dient der Durchführung grundlegender Verfassungsprinzipien. Die Konflikt- und Schiedskommissionen gehören zu den bedeutsamen gesellschaftlichen Organisationsformen, in denen „die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen als gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ verwirklicht wird (Art. 90 Abs. 2 der Verfassung). Zugleich manifestiert und entfaltet sich in ihrem Wirken eine wichtige Form der Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege, die als eine Existenzweise der Entwicklung sozialistischer Demokratie ebenfalls verfassungsmäßig garantiert ist (Art. 90 Abs. 3). Entsprechend ihrer staatsrechtlichen Funktion hat die Staatsanwaltschaft zur Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte ihr Hauptaugenmerk auf die Sorge für die Gesetzlichkeit und Wirksamkeit der Beschlüsse dieser gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege zu richten (§ 24 Abs. 2 StAG). Dafür gibt es eineJReihe wichtiger Bezugspunkte. Übergabe von Strafsachen Besondere Bedeutung für die Gewährleistung der Gesetzlichkeit und gesellschaftlichen Wirksamkeit der Beratungen und Entscheidungen der gesellschaftlichen Gerichte in Strafsachen hat die strikte Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Übergabe durch die Justiz- und Sicherheitsorgane (§28 StGB; §58 StPO). Deshalb hat der Staatsanwalt dafür zu sorgen, daß Strafsachen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, den gesellschaftlichen Gerichten übergeben werden.4 Dabei ist zu beachten, daß die Übergabe auch dann zulässig ist, wenn ein Vergehen nicht zu den Deliktsgruppen gehört, die in § 28 Abs. 2 StGB ausdrücklich genannt sind, oder wenn in der verletzten Strafrechtsnorm die Übergabe nicht ausdrücklich angeführt wird. Mehr als drei Viertel aller Übergabeentscheidungen werden von den Untersuchungsorganen getroffen. Das verdeutlicht die Verantwortung des Staatsanwalts, die Aufsicht über die Gesetzlichkeit der Übergabepraxis im Ermittlungsverfahren ständig zu gewährleisten. Dies ist nicht zuletzt auch ein Erfordernis der Sicherung einer insgesamt richtig differenzierten Strafverfolgung. Die Übergabe ist dem Anzeigenden, dem Beschuldigten (bei jugendlichen Beschuldigten auch den Erziehungsberechtigten) und dem Geschädigten mitzuteilen (§59 Abs. l StPO). Diese Informationspflichten sind gewissenhaft zu erfüllen. Dazu gehört auch, den Geschädigten unter Berücksichtigung seines Schadenersatzantrags auf seine gesetzlichen Rechte und Möglichkeiten hinzuweisen, z. B. auf das Recht, an der Beratung teilzunehmen, oder auf die Möglichkeit der Verpflichtung des Straftäters zur Schadenswiedergutmachung-im Einvernehmen mit dem Geschädigten. Wesentliche Bedingungen für die wirksame Beratung und gerechte Entscheidung des gesellschaftlichen Gerichts in einer Strafsache werden bereits durch die Qualität der Übergabeentscheidung gesetzt. Ihr Inhalt muß den Anforderungen entsprechen, die in § 59 StPO, § 26 KKO bzw. § 24 SchKO fest- 1 Vgl. H. Kern, „Rechtsprechung im Interesse des Volkes“, NJ 1984, Heft 8, S. 301 fl. 2 Vgl. H. Heintze, „Gewerkschaftswahlen und sozialistisches Recht“, NJ 1984, Heft 11, S. 436. 3 Vgl. E. Honecker, Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1984. 4 Vgl. auch H. Harrland, „Aufgaben der Staatsanwaltschaft zur Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1984, Heft 2, S. 38 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 4 (NJ DDR 1985, S. 4) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 4 (NJ DDR 1985, S. 4)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit ist wichtiger Bestandteil der Gewährleistung der Rechtssicherheit und darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit zu entwickeln. Sind bereits beim Kandidaten derartige Überzeugungen vorhanden, wirken sie als Handlungsantrieb für die Zusammenarbeit und deren Realisierung.

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