Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 388

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 388 (NJ DDR 1985, S. 388); 388 Neue Justiz 9/85 Der Verklagte ist Mitglied einer sog. Garagengenossenschaft. Diese hat als Kläger beantragt festzustellen, daß das Nutzungsverhältnis an der vom Verklagten genutzten Garage beendet wird, und den Verklagten zur Räumung der Garage zu verurteilen. Zur Begründung wurde ausgeführt: Mitglied der Garagengenossenschaft könne nur sein, wer nicht bereits im Besitz einer Garage ist. Der Verklagte nutze jedoch auf der Grundlage eines Nutzungsvertrags mit dem örtlichen Hat eine weitere Garage. Da er nicht bereit sei, diese Garagennutzung aufzugeben, habe der Vorstand der Garagengenossenschaft durch Beschluß den Verklagten als Mitglied ausgeschlossen. Der Verklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen, weil er auf die Nutzung der zweiten Garage zur Unterstellung eines Lastenhängers und zweier Rollstühle für seine schwerst körperbehinderte Tochter dringend angewiesen sei. Das Kreisgericht hat der Klage stattgegeben. Die vom Verklagten gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung hatte Erfolg Aus der Begründung: (Es folgen zunächst Ausführungen darüber, daß die Garagengenossenschaft als Gemeinschaft von Bürgern i. S. der §§ 266 ff. ZGB zu beurteilen und folglich als Garagengemeinschaft zu bezeichnen ist, daß alle Mitglieder der Gemeinschaft im Rechtsstreit als Kläger .bzw. Verklagte auftreten müssen, daß die Zivilkammer des Kreisgerichts sachlich und funktionell für den Rechtsstreit zuständig ist, daß das Statut der Gemeinschaft den Charakter eines Vertrags über die Bildung der Gemeinschaft i. S. des § 267 ZGB hat, daß der im Statut vorgesehene Ausschluß eines Mitglieds der Gemeinschaft als fristlose Kündigung i. S. des § 272 Abs. 1 Satz 2 ZGB anzusehen ist. Vgl. dazu BG Rostock, Urteil vom 5. Dezember 1984 - BZB 151/84 - [NJ 1985, Heft 8, S. 343]). Nach dem Statut der Garagengemeinschaft (Vertrag) ist der Ausschluß eines Mitglieds dann gerechtfertigt, wenn dieses gröblichst oder wiederholt gegen das Statut verstößt. Dazu werden im Statut Pflichtverletzungen beispielhaft angeführt. ( Der Senat hatte zu prüfen, ob die Nutzung einer weiteren Garage eine derartige, dem Statut zuwiderlaufende Pflichtverletzung darstellt, daß die fristlose Kündigung des Gemeinschaftsvertrags in bezug auf den Verklagten gerechtfertigt ist. Andere Pflichtverletzungen werden dem Verklagten nicht vorgeworfen. Soweit zur Begründung der Kündigung auf die Bestimmung im Statut verwiesen wird, wonach Mitglied der Gemeinschaft nur werden kann, wer u. a. nicht bereits im Besitz einer Garage ist bzw. ein vorhandenes Nutzungsrecht nachweisbar aufgibt, muß festgestellt werden, daß diese Bestimmung lediglich die Bedingungen für die Aufnahme in die Gemeinschaft regelt. Die Nutzung einer weiteren Garage während der Mitgliedschaft in der Gemeinschaft berührt die sich aus den §§ 266 ff. ZGB und dem Statut ergebenden Rechte und Pflichten des Verklagten aus seiner Mitgliedschaft nicht, so daß sie auch nicht als eine Pflichtverletzung aus dem Statut (Vertrag) angesehen werden kann. Dem Argument, daß bei der Nichtbeachtung weiterer Nutzungsverhältnisse eine ausgewogene Verteilung der begrenzt zur Verfügung stehenden Garagen nicht zu gewährleisten sei, steht entgegen, daß durch die im Gesetz vorgesehenen Genehmigungsverfahren '(vgl. § 285 ZGB) die staatliche Leitung und Kontrolle des Grundstücksverkehrs gesichert wird. Dazu hat das zuständige örtliche Staatsorgan mitgeteilt, daß dem Nutzungsvertrag mit dem Verklagten über die zweite Garage ausnahmsweise zugestimmt worden ist, weil dies die Bedürfnisse des Verklagten, insbesondere die sich aus der Betreuung der schwerstgeschädigten Tochter ergebenden Umstände (Unterstellung zweier Rollstühle), rechtfertigten. Nach diesen Feststellungen liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung ohne Fristsetzung (Ausschluß des Verklagten aus der Garagengemeinschaft) nicht vor. Das Urteil des Kreisgerichts war daher aufzuheben und die Klage abzuweisen. COÄERKAHME K. 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BArHEP io Jier cpeflHee cnennajibHoe oöpa30BaHne AJIH CpCAHJlX WpHAHHeCXHX xaflpOB 382 K. flyKEC AeHCTBeHHa npaBOBa* paÖOTa TpeTeücxOH xomhcchh 382 IIpaBOcyAHe b oÖJiacTii TpyAOBoro, ceMeünoro m rpaK,naHCKoro npasa 383 Übersetzung: Helga Müller, Berlin CONTENTS Klaus Heuer: Reflections on the new Law on Local People’s Representations 350 Guenther Rohde/ Guenter Puls/ Siegfried Zaenker: 1945 land reform Basis for developing socialist agriculture in the GDR (On the occasion of the 40th anniversary of the democratic land reform) 353 Anita Grandke: v Marriage as legal relationship 353 Erich Siegert/York Z i e r o 1 d / Klaus Zieger : Aspects of the relationship of Building Ground Act and Com-pensation Act to other statutory regulations (end) 359 Dietmar Seidel : Problems of criminal responsibility for damage occuring in the national economy 362 Rudolf Frambaeh / Hans G r u b e r : UN Human Rights discussions in 1984/85 365 People’s representative bodies and legality Gerhard Steffens: Karl-Marx-Stadt County Council consolidates socialist legal order (Generalization of the experiences gathered in the Anna-berg District) 307 From other socialist countries Jän B a 1 ä i : Further education of judicial staff in the Slovakian Socialist Repübiic 369 State and law in imperialism Guenther Wieland : Hidden roots of Nazi justice 371 From the activity of the GDR Lawyers’ Association Ulrich R o e h 1 : With new initiatives towards the llth SED Congress (Report on the 1985 Central Delegates’ Conference of the GDR Lawyers’ Association) 373 Reports Margret Edler/ Heinz Gold: Conference on political and legal Sciences in preparation of the llth SED Congress 375 Practical experiences Walter Krenzien : Women’s and mothers’ rights at work 379 Juergen Wetzenstein-Ollenschlaeger : Consistent management to enhance Jurisdiction in civil, family and labour law matters 380 Barbara Redlich /Heiko Wagner: Medium judicial staff training College since 10 years 382 Katharina Dukes : Efficient legal work of an arbitration Commission 382 Jurisdiction in labour law, family and civil matters 383 Übersetzung: Angela König, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 388 (NJ DDR 1985, S. 388) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 388 (NJ DDR 1985, S. 388)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren in ihrer subversiven Tätigkeit bestärkt fühle und sich noch mehr in die Konspiration zurückziehen. Aus dem Dargelegten ergibt sich zwingend, daß bei der Vorbereitung und Realisierung von Importen, den Leitungs- und Kontroll-mechanismus, vorgesehene Lieferbedingungen, den Importbedarf, Engpaßsituationen und Disproportionen sowie Schwachstellen und Unzulänglichkeiten in der Volkswirtschaft,.

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