Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 382

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 382 (NJ DDR 1985, S. 382); 382 Neue Justiz 9/85 gerechte Bearbeitung der Verfahren. Besonders hier wirkt sich die sofortige Aushändigung der Urteile bei ihrer Verkündung positiv aus. Diese Verfahrensweise zwingt dazu, die Arbeit straff zu organisieren. So wird schon dadurch Einfluß auf die (Qualität der Verfahrensdurchführung genommen, daß die einem Eheverfahren evtl, folgenden Verfahren (Ehewohnung, Vermögensteilung usw.) in die Zuständigkeit des Vorsitzenden der Kammer fallen, der das Eheverfahren selbst durchgeführt hat. Dieser ist folglich von Anfang an daran interessiert, daß bereits in der Ehesache alle offenen Fragen möglichst endgültig geklärt werden. JÜRGEN WETZENSTEIN-OLLENSCHLÄGER, Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Lichtenb'erg 10 Jahre Fachschulausbildung für mittlere juristische Kader Seit 10 Jahren werden an der Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoernle“ in Weimar auch Fachschuljuristen im Direkt- und Fernstudium für die Justiz ausgebildet. Dieser Schritt diente u. a. vor allem der Erhöhung des Qualifikationsniveaus in wichtigen Arbeits- und Entscheidungsbereichen der gerichtlichen Tätigkeit und ging von den gewachsenen politischen und fachlichen Anforderungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft aus. Der festgelegte Ausbildungsweg berücksichtigte die mit dem Inkrafttreten neuer Gesetzesgrundlagen (u. a. GVG, StPO und ZPO) Ende der 60er bis Mitte der 70er Jahre geregelte Stellung sowie die umfangreichen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der Justizsekretäre. Es war zu beachten, daß die mittleren juristischen Kader Aufgaben zu erledigen haben, mit denen sie merklichen Einfluß auf das Niveau und die Wirksamkeit der Arbeit der Gerichte ausüben und Mitverantwortung für die richtige Anwendung des sozialistischen Rechts, für die Vertiefung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zu unserem Staat und für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Territorium tragen. Mit der Einführung der Fachschulausbildung für die Justiz war deshalb eine bedeutsame Entscheidung getroffen worden. Die politischen und fachlichen Anforderungen der Praxis bestimmten für die Ausbildungsstätte die Kriterien zur Vermittlung von Bildung, Berufshaltung und Leistungsvermögen. Die Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoernle“ verfügte über große Erfahrungen in der Ausbildung und Erziehung von Staatsfunktionären. Damit lagen die Voraussetzungen vor, daß Kader herangebildet werden, die über ausreichende gesellschaftswissenschaftliche, rechtspolitische und rechtstheoretische Kenntnisse verfügen, auf allen Arbeitsgebieten des Sekretärs den sicheren Umgang mit dem Gesetz erlernen und die während der Studienjahre politisch erzogen und gefordert werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen der Fachschule, dem Ministerium der Justiz und den Gerichten war die Voraussetzung für die in den zurückliegenden Jahren erfolgte schrittweise Verbesserung der Ausbildung und vor allem für ihre praxiswirksame Gestaltung. Heüte arbeiten nun bereits die Absolventen mehrerer Jahrgänge des Direkt- und Fernstudiums mit gutem Erfolg in der Praxis. Dennoch ist nicht zu übersehen, daß insbesondere noch bei einem Teil der dienstjungen Absolventen bei aller Anerkennung der Erfolge in der Ausbildung noch Reserven im Leistungsvermögen vorhanden sind. Ihre volle Einordnung in die Gesamtarbeit des jeweiligen Gerichts muß noch bewußter unter dem Gesichtspunkt erfolgen, einen eigenständigen bedeutsamen Beitrag zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts, zum Schutz unserer Staatsund Gesellschaftsordnung, zur Gewährleistung der Rechte der Bürger und damit zur Rechtssicherheit in der DDR zu leisten. Die Ausbildung an der Fachschule vermittelt das Rüstzeug, die Praxis ist das Bewährungsfeld. Die Sekretäre müssen sich ob im Kreis oder Bezirk tätig an der Seite der erfahrenen Sekretäre und anderen Justizkader zu solchen Persönlichkeiten entwickeln, die ihre Funktion voll begreifen und die mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit arbeiten. Von den jetzigen und künftigen Studenten an der Fachschule ist zu erwarten, daß sie die Ausbildungszeit maximal nutzen, um sich solche umfassenden marxistisch-leninistischen und rechtswissenschaftlichen Kenntnisse anzueignen, wie sie die wachsenden Anforderungen an die Tätigkeit im Staatsapparat allgemein und in der Justiz im besonderen erfordern. Die dreijährige Fachschulausbildung wird auch weiterhin die theoretische Grundlage für eine folgende jahrzehntelange Be- rufstätigkeit in den Justizorganen sein. Zu einer praxiswirksamen Ausbildung der Justizsekretäre gehört neben einem fundierten fachspezifischen Wissen auch das politische Verständnis ihrer Aufgaben und die überzeugte Berufsmotivation. Dazu zählt u. a. das Begreifen der justizpolitischen Aufgaben und das Verständnis für die Gesamtaufgabenstellung des Gerichts. Dazu gehört aber auch die Fähigkeit, die spezifischen Aufgaben des Sekretärs hierbei richtig einordnen zu können, denn erst dann wird der Justizsekretär seine verschiedenen Tätigkeitsgebiete wie Rechtsantragstelle und Vollstreckungsarbeit als Rechtspolitik verstehen und verwirklichen. In diesem Jahr wurden durch das Ministerium der Justiz erstmals Konferenzen mit den Justizsekretären der Kreis-und Bezirksgerichte durchgeführt. Dabei wurde durchaus zu Recht die bedeutende Stellung des Justizsekretärs hervorge-hoben. Zugleich wurden aber auch Ausgangspunkte für die Aus- und Weiterbildung bestimmt, die sich Voll mit den vorstehenden Gedanken decken. Es ist in diesem Zusammenhang erforderlich, bei der Gewinnung und Auswahl geeigneter junger Kader für das Studium, in der Arbeit mit den dienst jungen Sekretären, in der Entwicklung qualifizierter leitender Sekretäre und in der Weiterbildung der mittleren Kader Fortschritte zu erreichen. Vorliegende Analysen bestätigen, daß in den nächsten Jahren planmäßig und mit Konsequenz gearbeitet werden muß, um die qualifikationsgerechte Besetzung jeder freiwerdenden Planstelle im mittleren Bereich zu gewährleisten. Die Lösung dieser Aufgabe kann nur über die Fachschulausbildung erfolgen und verlangt die zielstrebige Arbeit der Kaderabteilungen der Bezirksgerichte und jedes Leiters für sein Kollektiv in der Gewinnung geeigneter Nachwuchskader. Im Ergebnis einer gemeinsamen Beratung des Ministers der Justiz mit der Leitung der Fachschule wird eine Verbesserung der Praxiswirksamkeit des Unterrichts an der Fachschule angestrebt. Das konstruktive Zusammenwirken zwischen Fachschule und Ministerium der Justiz wird auch im kommenden Jahrzehnt die Gewähr für die Lösung der gemeinsamen Aufgaben bei der Heranbildung junger Kader für einen wichtigen Bereich der Justiz sein. Dr. BARBARA REDLICH, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz HEIKO WAGNER, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Wirksame Rechtsarbeit einer Schiedskommission Die SchK XII in Berlin-Lichtenberg ist mit dem Entstehen des Wohngebiets „Am Tierpark“ 1977 gebildet worden. Das Wohngebiet hat inzwischen etwa 8 000 Einwohner, und die Zahl der Mitglieder der SchK wuchs daher auf 15 an. In den letzten Jahren hatte diese SchK durchschnittlich etwa 12 Beratungen pro Jahr durchzuführen. Es ging dabei hauptsächlich um Vergehen und Verfehlungen, aber auch um einfache zivilrechtliche Streitigkeiten. Vieles hatten die SchK-Mitglieder bei ihren Entscheidungen zu bedenken, bevor sie die richtige Erziehungsmaßnahme festlegten, Verpflichtungen bestätigten, Empfehlungen an Betriebe bzw. gesellschaftliche Organisationen erteilten (§16 SchKO) oder mitunter auch Einspruch einlegten, wenn die Übergaben kein hinreichendes Untersuchungsergebnis aufwiesen und der Sachverhalt deshalb nicht geklärt werden konnte (§ 25 SchKO). Über die Beratungen hinaus nahm dieses gesellschaftliche Gericht i. S. des § 1 SchKO Einfluß auf die Entwicklung sozialistischer Beziehungen der Bürger des Wohngebiets. Regelmäßig finden Sprechstunden statt, in denen ratsuchende Bürger bei der Klärung ihrer Angelegenheiten unterstützt, Rechtsvorschriften erläutert und Aktivitäten zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit entwickelt werden. In zahlreichen Aussprachen konnten Konflikte zwischen Bürgern beseitigt werden, ohne daß es zu Beratungen kommen mußte. Meist reichte dazu ein klärendes Gespräch mit den am Rechtsstreit Beteiligten, mitunter mußten die SchK-Mitglieder aber auch Rechtsstandpunkte an Ort und Stelle erläutern, in Hausgemeinschaften und in anderen gesellschaftlichen Bereichen rechtserzieherisch wirken. Mit dieser Arbeitsweise hat sich die SchK das Vertrauen der Bürger ihres Wohngebiets erworben. Der Vorsitzende der SchK, Dietmar Westmann, ver-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 382 (NJ DDR 1985, S. 382) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 382 (NJ DDR 1985, S. 382)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Dienstan-weisungivl über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der im Bahre, verstärkt jedoch seit dem, dem Regierungsantritt der Partei Partei werden vor allem von der Ständigen Vertretung der selbst oder über das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen von Feindeinrichtungen in der genutzt werden können. Die von Verhafteten gegenüber den Mitarbeitern der Ständigen Vertretung der selbst oder über das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen von Feindeinrichtungen in der genutzt werden können. Die von Verhafteten gegenüber den Mitarbeitern der Ständigen Vertretung der selbst oder über das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen von Feindeinrichtungen in der genutzt werden können. Die von Verhafteten gegenüber den Mitarbeitern der Ständigen Vertretung der auf Umstände der Festnahme, der Straftat, der Motive, auf Schuldbekenntnisse sowie der Verneh-mungststigkeit des Untersuchungsorgans Staatssicherheit konnte aufgrund energischer Rückweisungen während der Besuche sowie ent-sprechenderrdiplomatischer Maßnahmen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der in der oder an Persönlichkeiten des westlichen Auslandes weitergeleitet sowie in Einzelfällen Räumlichkeiten für Begegnungen zwischen Obersiedlungsersuchenden und üiplomaten zur Verfügung gestellt.

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