Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 381

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 381 (NJ DDR 1985, S. 381); Neue Justiz 9/85 381 Bedingungen des Stadtbezirksgerichts basiert dabei auf den persönlichen Aufgabenstellungen und Verpflichtungen aller Mitarbeiter, die im Ergebnis einer kollektiven Diskussion in den einzelnen Arbeitsbereichen abgegeben worden sind. Der Direktor des Stadtbezirksgerichts konzentriert seine Leitungstätigkeit darauf, den Prozeß der Verbesserung der Qualität und der Wirksamkeit der gesamten gerichtlichen Tätigkeit immer effektiver zu leiten. Das setzt voraus, daß mit dem Kollektiv die zentralen Aufgaben, wie sie sich aus den Leitungsdokumenten ergeben, abrechenbar und kontrollfähig gestaltet werden und der Direktor vor allem seine Verantwortung wahrnimmt, für die ständige politische und fachliche Befähigung aller Mitarbeiter zur Vervollkommnung ihrer Tätigkeit zu sorgen, um dadurch eine qualifizierte Arbeit aller Bereiche zu sichern. Es geht letztlich darum, daß jeder Mitarbeiter die ihm an seinem Arbeitsplatz obliegende politisch-ideologische Verantwortung und Aufgabenstellung erkennt und sie konsequent wahrnimmt. Nur dadurch ist es möglich, daß jedes Mitglied des gesamten Kollektivs im Rahmen seiner Funktion initiativreich seine Aufgaben bewältigen kann und darüber hinaus bei der Entwicklung fortgeschrittener Arbeitsmethoden und -inhalte seinen Beitrag leistet. Wir haben m. E. einen guten Stand erreicht, was sich besonders im zügigen und exakten Arbeitsablauf vor allem im richterlichen Bereich zeigt. Auf allen Rechtsprechungsgebieten sind die Leitungstätigkeit des Direktors und seines Stellvertreters sowie die Arbeit der Richter und des Leitenden Sekretärs auf die Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Verfahrensbearbeitung, auf die ständige Erhöhung der erzieherischen Wirksamkeit der Rechtsprechung, auf eine hohe Gerichtskultur und eine lebensverbundene und bürgemahe Arbeitsweise gerichtet. Dieser Zielstellung dienen alle dienstlichen Veranstaltungen, die monatlichen Richterdienstbesprechungen ebenso wie die wöchentlichen Richter- und Sekretärsberatungen, die Schöffenschulungen und auch die regelmäßigen Zusammenkünfte der Wirkungsgruppe der Juristenvereinigung. Dabei sind wir bemüht, bei allen Mitarbeitern solche Haltungen herauszubilden und zu festigen, die vom Bestreben nach Vervollkommnung der Arbeit, nach ständig höheren Leistungen getragen sind. Als eine wirksame Hilfe schätzen wir die Auswertung und Umsetzung von Standpunkten in zentralen Leitungsdokumenten sowie in der Fachpresse ein. Der Direktor organisiert und kontrolliert die regelmäßige Auswertung von Rechtsmittelentscheidungen und von Ergebnissen aus der Überprüfung von Kassationsanregungen, um auf diese Weise anhand konkreter Verfahren die Anforderungen an die gerichtliche Tätigkeit zu verdeutlichen und helfende Kritik wirksam und rasch umzusetzen. Das Stadtbezirksgericht kann die ihm obliegenden Aufgaben nur dann in der erforderlichen Qualität erfüllen, wenn es seine Tätigkeit in die gesellschaftspolitischen Aufgaben des Territoriums einordnet. Deshalb erläutert der Direktor den Richtern und Sekretären die Schwerpunktaufgaben aus Tagungen der Stadtbezirksversammlung und des Rates des Stadtbezirks. Er übermittelt aber auch umgekehrt Erkenntnisse aus der gerichtlichen Tätigkeit, aus Analysen und Hinweisen den jeweils zuständigen Staatsorganen im Stadtbezirk. Rechtsmittelanalysen des Stadtgerichts sowie Einschätzungen der Rechtsprechung auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts durch die Senate des Obersten Gerichts bestätigen uns zügige, inhaltlich konzentrierte und in guter Qualität geführte Verfahren. Bewährt hat sich dabei die Erarbeitung von Verfahrenskonzeptionen, in denen auch Aussagen darüber getroffen werden, wie die gesellschaftliche Wirksamkeit des jeweiligen Verfahrens gesichert werden soll. Im Interesse der rechtsuchenden Bürger und zur Einsparung verwaltungstechnischer Arbeiten ist es bei uns seit Jahren Praxis, daß Urteile spätestens innerhalb von drei Tagen abgesetzt und in einem gesonderten Verkündungstermin den Prozeßparteien ausgehändigt werden. Diese Verfahrensweise hat sich außerordentlich gut bewährt,, weil der Eintritt der Rechtskraft und die Verwirklichung der Entscheidungen beschleunigt werden und darüber hinaus die den Sekretären obliegenden Arbeiten zum endgültigen Abschluß des Verfahrens ohne zusätzliche Zustellung usw. erledigt werden können. Selbstverständlich finden im Interesse der Einsparung von Arbeitszeit solche Verkündüngstermine in der Regel am späten Nachmittag der Arbeitstage statt. Eingaben wegen der verspäteten Zustellung von Prozeßdokumenten sind seit Jahren nicht mehr zu verzeichnen. Auf allen Rechtsgebieten arbeiten wir zielstrebig daran, die Verfahren immer öffentlichkeitswirksamer durchzufüh- ren und die rechtspropagandistische Arbeit generell zu verstärken. So haben wir auf den Gebieten des Zivil-, Familien-und Arbeitsrechts im Jahr 1984 fast 600 Veranstaltungen durchgeführt und dabei Tausende von Bürgern mit den verschiedensten rechtlichen Problemen vertraut gemacht. Dabei geht es uns besonders um die gesellschaftliche Wirksamkeit der Verfahren durch Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, durch Verfahrensauswertungen, Gerichtskritiken und Hinweisschreiben. Wenn hier auch von Jahr zu Jahr ein Ansteigen festzustellen ist, sind wir mit den Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit, in der Gesamtheit des Jahres 1984 betrachtet, keineswegs zufrieden. Besonders in der Arbeit mit der Gerichtskritik gibt es noch Reserven, denn mit ihr kann unmittelbar Einfluß auf gesellschaftliche Beziehungen genommen und ein direkter Beitrag zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit geleistet werden. So haben wir z. B. in einer Arbeitsrechtssache durch eine Gerichtskritik durchgesetzt, daß eine anerkannte Neuerung- auch tatsächlich in den Produktionsablauf eines Betriebes verbindlich eingeführt wurde. Die Autorität des Gerichts stieg bei den Werktätigen, denn durch unser Einwirken erhöhte sich sofort die Arbeitssicherheit, und der bürokratischen Verzögerung im Umgang mit Neuerervorschlägen wurde spürbar entgegengewirkt. Solche Beispiele, aber auch alle anderen Reaktionen der Betriebe und Einrichtungen auf Gerichtskritiken oder Hinweisschreiben werden im Richterkollektiv regelmäßig ausgewertet und haben zu einer sichtlichen Verbesserung der Arbeit mit Gerichtskritiken und Hinweisen geführt. Wir messen daher auch die richterliche Tätigkeit auf dem Gebiet der ZFA-Verfahren daran, wie es der einzelne Richter versteht, bei der konzeptionellen Vorbereitung der Verfahren auch eine öffentlichkeitswirksame Verfahrensdurchführung den Erfordernissen entsprechend zu sichern. Daß es am Stadtbezirksgericht relativ wenig Arbeitsrechtsstreitigkeiten gibt, ist auf die qualifizierte Rechtsprechung der Konfliktkommissionen zurückzuführen. Die Vorsitzende der Kammer für Arbeitsrecht hält ständig enge Verbindung zu den Konfliktkommissionen. Zusammen mit den anderen Richtern des Stadtbezirksgerichts und den Staatsanwälten des Stadtbezirks leistet sie eine umfangreiche Arbeit zur Anleitung der Konfliktkommissionen zu inhaltlichen Fragen, wobei sie sich besonders auf Schwerpunktbetriebe wie z. B. VEB Elektrokohle und VEB Lufttechnische Anlagen konzentriert. Das enge Zusammenwirken mit dem FDGB-Kreisvor-stand und der ständige Kontakt zu dessen Rechtskomrdission gewährleisten eine stabile gewerkschaftliche Mitwirkung in den Arbeitsrechtsverfahren. Das hat sich besonders günstig auf die gewerkschaftliche Prozeßvertretung ausgewirkt. So wurde eine Prozeßvertretergruppe gebildet, die bei geeigneten Themen mit den Schöffen für Arbeitsrecht zusammen geschult wird. Solche Verfahren, in denen es um den Schutz des sozialistischen Eigentums geht, werden fast ausschließlich vor erweiterter Öffentlichkeit verhandelt. Dazu wird jeweils gezielt der erforderliche Zuhörerkreis eingeladen, um auch auf diese Weise die Wirksamkeit der Verfahren und der diese abschließenden Entscheidungen zu erhöhen. Viele Zivilrechtsverfahren werden durch Einigungen abgeschlossen. Auch in diesen Verfahren werden die'Verhand-lungen eingehend konzeptionell vorbereitet. Das hat den Vor-teil,,daß dann, wenn eine Einigung der Prozeßparteien nicht zu erreichen ist, das jeweilige Verfahren kurzfristig durch Urteil abgeschlossen werden kann. Gute Erfahrungen haben wir dabei mit Klagevordrucken gesammelt, die vom VEB Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) ähnlich den.amtlichen Vordrucken für Ehesachen entworfen wurden. Auf diese Weise gelang es uns, die Mitarbeiter der Betriebe zu aktivieren; in der Regel der Fälle werden bereits vor dem Verhandlungstermin die Mietrückstände beglichen. Gemeinsame kontrollfähige Arbeitsstandpunkte des Gerichts und des VEB KWV werden das weitere Zusammenwirken qualifizieren, wobei besonders solche Gesichtspunkte wie Tagfertigkeit der Buchhaltung, hohe Qualität der Klageschriften, Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit und analytische Tätigkeit im Vordergrund stehen. Reserven in der Zivilrechtsprechung liegen u. a. darin, daß in den Verhandlungen noch intensiver erörtert wird, wie die festgestellten Ansprüche realisiert werden können. Damit könnten Vollstreckungen vermieden werden, und es würde die Wirksamkeit der mündlichen Verhandlung erhöht. Gleichermaßen muß auf eine zügigere Verwirklichung von Schadenersatzforderungen Geschädigter nach Straftaten. Einfluß genommen werden. Die auf dem Gebiet des Familienrechts tätigen Richter gewährleisten bereits seit längerer Zeit die weitgehend frist-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann. Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters.

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