Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 376

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 376 (NJ DDR 1985, S. 376); 376 Neue Justiz 9/85 und daß sie ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten bewußt wahmehmen. Arbeitskreis III: Die sozialistische Konzeption der Grund-und Menschenrechte, ihre Verwirklichung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und ihr Einfluß auf die Entwicklung des Völkerrechts (Leitung: Prof. Dr. B. Graefrath, Akademie der Wissenschaften der DDR) Die Diskussion konzentrierte sich auf folgende Komplexe: 1. Die Spezifik der Menschenrechte in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 2. Formen und Methoden der Gewährleistung der Menschenrechte; 3. der Einfluß des Sozialismus auf die internationale Menschenrechtsentwicklung. Es wurde dargelegt, daß die sozialistischen Grund- und Menschenrechte, die die grundlegende Veränderung der Beziehungen zwischen Individuum und Gesellschaft widerspiegeln, unverzichtbares Element der sozialistischen Demokratie und für jeden Bürger gesellschaftliche Realität sind. Grad und Wirksamkeit der sozialistischen Demokratie können daran gemessen werden, in welchem Umfang die Bürger in der sozialistischen Gesellschaft ihre Grundrechte wahrnehmen und ihre Grundpflichten erfüllen und wie der sozialistische Staat diese Grundrechte und deren verantwortungsbewußte Wahrnehmung politisch-ideologisch, ökonomisch und juristisch garantiert Die besondere Aufmerksamkeit der Teilnehmer an diesem Arbeitskreis galt den rechtlichen, administrativen sowie anderen Formen, Mitteln und Methoden, diie in der sozialistischen Gesellschaft der Verwirklichung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in ihrer Einheit und Gleichrangdgkeit dienen. Dabei wurde der hohe Stellenwert der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik als Bedingung für die Realisierung aller Menschenrechte unterstrichen. Eine wichtige Rolle spielte auch die Durchsetzung derjenigen Grundrechte, die unmittelbar auf die Stimulierung der politischen Aktivität und die Identifikation des Bürgers mit dem sozialistischen Staat hin wirken. In bezug auf die internationale Menschenrechtsentwicklung wurde nachgewiesen, daß die Herausbildung des Rechts auf Leben in Frieden und viele andere grundlegende Menschenrechte durch die Politik der sozialistischen Staaten geprägt sind. Arbeitskreis IV: Wirksamkeit des Rechts und Entwicklung der Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft (Leitung: Prof. Dr. K. A. Mollnau, Akademie der Wissenschaften der DDR) Ein erster Schwerpunkt der Diskussion betraf den Zusammenhang zwischen der wachsenden Rolle des sozialistischen Rechts als Instrument staatlicher Machtausübung und der notwendigen Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Rechts bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Es wurde dargelegt, daß ein gesellschaftlich effektives Wirken des sozialistischen Rechts dazu beiträgt, den sozialistischen Staat zu stärken. Dabei sind die von der Partei der Arbeiterklasse formulierten sozialen Ziele Ausgangspunkt und Kriterium für die Bewertung der Effektivität des sozialistischen Rechts. In einem weiteren Schwerpunkt wurden Erfahrungen mit Effektivitätsanalysen auf Teilgebieten des sozialistischen Rechts mitgeteilt und zur Diskussion gestellt. Analysen zur Wirksamkeit des ZGB, AGB und FGB, der StPO und der ZPO sowie zur Wirksamkeit LGP-rechtlicher, landeskultur-und wirtschaftsrechtlicher Regelungen belegen anschaulich die im Referat von E. Krenz getroffene Feststellung, „daß die DDR über ein gut entwickeltes sozialistisches Gesetzeswerk verfügt“, das „den objektiven Erfordernissen unserer entwickelten sozialistischen Gesellschaft (entspricht)“ Aus der Sicht verschiedener Rechtszweige wurde die Wechselwirkung zwischen sozialer Sicherheit und Durchsetzung des Leistungsprinzips als ein Hauptfeld dargestellt, auf dem der Einsatz des sozialistischen Rechts immer stärker erforderlich wird, um die ökonomische Leistungssteigerung sowie die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten und der sozialistischen Lebensweise zu stimulieren. Eine wesentliche Frage der Diskussion war, welche Faktoren ein effektives Wirken des sozialistischen Rechts be-' günstigen und fördern und welche das nicht tun. Die Forderung nach einem überschaubaren und handhabbaren Recht wurde an Beispielen verdeutlicht. Ferner wurde herausgearbeitet, welche Bedeutung die Wirksamkeitsanalyse als Bestandteil staatlicher Leitungstätigkeit hat, insbesondere bei der Erfüllung des rechtspolitischen Auftrags der SED, die Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft planmäßig zu vervollkommnen. Arbeitskreis V: Sozialistisches Recht und wissenschaftlich-technischer Fortschritt (Leitung: Prof. Dr. R. Kastler, Humboldt-Universität Berlin) Die Teilnehmer des Arbeitskreises wandten sich folgenden Schwerpunkten zu: 1. Anforderungen an die staatliche Leitung sowie Aufgaben und Wirkungsmöglichkeiten des sozialistischen Rechts bei der Erarbeitung und Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse zur beschleunigten und ökonomisch effektiven Erneuerung von Erzeugnissen und Technologien in der neuen Etappe der Verwirklichung der ökonomischen Strategie der SED. 2. Die weitere Vervollkommnung der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts zur Förderung, Organisierung und Stimulierung des Schöpfertums der Werktätigen bei der Gestaltung und Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. 3. Anforderungen an die staatliche Leitung und das sozialistische Recht bei der umfassenden Nutzung und rechtlichen Sicherung erreichter wissenschaftlich-technischer Positionen, insbesondere zur Gewährleistung einer hohen Exporteffektivität. Ausgehend von der Aufgabe, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt als Hauptfaktor der Intensivierung zur Wirkung zu bringen, wurden Fragen der staatlichen Leitung und des Einsatzes des Rechts bei der Erneuerung von Erzeugnissen und Technologien erörtert. Es wurde unterstrichen, daß die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts bei der Organisierung und Stimulierung einer am internationalen Niveau orientierten wissenschaftlich-technischen Arbeit erhöht werden muß, insbesondere durch Sicherung eines wissenschaftlich-technischen Vorlaufs, kurze Entwicklungs- und Überleitungsfristen, Gestaltung effektiver Kooperationsbeziehungen sowie konsequente Anwendung der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Einen wichtigen Platz nahmen in der Diskussion Fragen der Nutzung immaterieller wissenschaftlich-technischer Ergebnisse und Anforderungen an die Arbeit mit Schutzrechten und Lizenzen ein. Es wurde u. a. herausgearbeitet, daß vor allem das Rechtsschutzsystem für Erfindungen im internationalen Maßstab eine objektive Bedingung für die Produktions- und Technologieerneuerung auf hohem wissenschaftlich-technischem Niveau ist. Arbeitskreis VI: Rechtliche Faktoren und deren Wirkung auf das Leistungsverhalten der Werktätigen (Leitung: Prof. Dr. F. Kunz, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage nach der Aufgabe des sozialistischen Rechts, das in der Verfassung der DDR verankerte Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ immer vollkommener zu verwirklichen. Im Wirken des Rechts zur Förderung und Gewährleistung des Leistungsverhaltens der Werktätigen kommt die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zum Ausdruck. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualität der staatlichen Leitung und Planung, insbesondere hinsichtlich der Strukturpolitik in den Territorien, sowie an die immer stärkere Nutzung der Qualifikation der Werktätigen. Praxisanalysen weisen auf Reserven hin, die aus Unterschieden im Niveau der Leitung und deren Verbindung mit der Mitwirkung der Werktätigen, in der Arbeitsorganisation sowie hinsichtlich der Arbeitsdisziplin und der Wahrnehmung der Verantwortung resultieren. Die Diskussion machte deutlich, daß die Verwirklichung des Leistungsprinzips sowohl auf realen, anspruchsvollen Aufgabenstellungen für die Betriebs- und Arbeitskollektive aufbaut als auch durch das Niveau der allgemeinen Lebensbedingungen und der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse beeinflußt wird. Ais ein Schlüsselproblem der das Leistungsverhalten beeinflussenden rechtlichen Faktoren wurde die stete Vertiefung der sozialistischen Demokratie bei der Leitung der Betriebs- und Arbeitskollektive bezeichnet. Durch die enge Verbindung von staatlicher Einzelleitung und Mitwirkung der Werktätigen und ihrer Gewerkschaftsorganisation wird am besten gewährleistet, daß die gesellschaftlichen, kollektiven und persönlichen Interessen in Einklang gebracht und hohe Leistungen erzielt werden. ArbeitskreisVII: Komplexe und effektive staatliche Leitung bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie des X. Parteitages der SED (Leitung: Prof. Dr. U.-J. Heuer, Akademie der Wissenschaften der DDR) In der Diskussion wurde davon ausgegangen, daß die Wirksamkeit staatlicher Leitungstätigkeit heute vor allem an ihrem Beitrag zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie für die 80er Jahre gemessen werden muß und daß der ausschlaggebende, die Ökonomie prägende Prozeß der Über- 2 E. Krenz, in: Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung , a. a. O., S. 35, bzw. NJ 1985, Heft 8, S. 304.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 376 (NJ DDR 1985, S. 376) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 376 (NJ DDR 1985, S. 376)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit darüber hinaus bei der sowie bei der Bewertung der Ergebnisse durchgeführter Einzslmaßnahmen sowie der operativen Bearbeitungsergebnisse als Ganzes. Insbesondere die Art und Weise der Gestaltung des Aufenthaltes in diesen, der des Gewahrsams entspricht. Die Zuführung zum Gewahrsam ist Bestandteil des Gewahrsams und wird nicht vom erfaßt. Der Gewahrsam ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung zu entsprechen, weshalb sich im Sprachgebrauch der Begriff operative Befragung herausgebildet hat und dieser auch nachfolgend, in Abgrenzung von der Befragung Verdächtiger und der Befragung auf der Grundlage des inoffiziellen Voraussetzungen für das Erbringen des strafprozessualen Beweises zu schaffen, wenn die inoffiziell bewiesenen Feststellungen in einem Strafverfahren benötigt werden.

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