Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 375

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 375 (NJ DDR 1985, S. 375); Neue Justiz 9/85 375 Berichte Staats- und rechtswissenschaftliche Konferenz in Vorbereitung auf den XI. Parteitag der SED MARGRET EDLER, wiss. Mitarbeiterin, und Dozent Dr. habil. HEINZ GOLD, Sekretär des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR Mit der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz zum Thema „Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft“, die am 26. und 27. Juni 1985 in Berlin stattfand, wurde eine Bilanz der Arbeit seit dem X. Parteitag der SED gezogen; zugleich wurde in Vorbereitung auf den XI. Parteitag der SED darüber beraten, welche Aufgaben den Staats- und Rechtswissenschaftlern bei der weiteren Stärkung und Festigung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung erwachsen. Die politische Bedeutung dieser Konferenz, an der 549 Staats- und Rechtswissenschaftler, Vertreter anderer gesellschaftswissenschaftlicher Disziplinen sowie Praktiker auf dem Gebiet des Staates und des Rechts teilnahmen, wird daran sichtbar, daß Egon Krenz, Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED, das Referat hielt.1 An der Konferenz nahmen auch Werner Krolikowski, Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der SED und Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, weitere Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates, Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees der SED, Abteilungsleiter im Zentralkomitee der SED, Mitglieder des Staatsrates der' DDR, Minister und Staatssekretäre, Abgeordnete der Volkskammer, Rektoren und Direktoren gesellschaftswissenschaftlicher Einrichtungen der DDR sowie weitere leitende Funktionäre der politischen Parteien, der Massenorganisationen und des Staatsapparates teil. * Im Anschluß an das Referat tagten 10 Arbeitskreise, in denen 295 Teilnehmer, darunter viele Vertreter der Stäatspra-xis und jüngere Wissenschaftler, das Wort ergriffen. Arbeitskreis I: Die Rolle von Staat und Recht bei der Gewährleistung und Festigung des Friedens. Das unbeirrbare Eintreten für den Frieden Verfassungsgrundsatz und Staatspolitik der DDR (Leitung: Prof. Dr. H. Wünsche, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) Es wurde herausgearbeitet, daß der Kampf um die Erhaltung des Weltfriedens und die Festigung der internationalen Sicherheit ein Wesenszug des sozialistischen Staates und Rechts ist. Daher setzen die Staaten der sozialistischen Gemeinschaft das Völkerrecht als ein wichtiges Instrument im. Ringen um die Erhaltung des Friedens, um die Einstellung des Wettrüstens, um Rüstungsbegrenzung und Abrüstung ein. In bezug auf das Verhältnis von Völkerrecht und innerstaatlichem Recht wurde ausgeführt, daß es sich um zwei selbständige, ihrem Gegenstand nach zu unterscheidende Rechtsordnungen handelt. Jedoch stehen die Mitwirkung des sozialistischen Staates an der Vereinbarung von Völkerrechtsnormen und seine innerstaatliche Gesetzgebung als unterschiedliche Formen der Ausübung der Staatsgewalt in einem untrennbaren Zusammenhang; es sind zu unterscheidende, aber gleichrangige Äußerungen staatlicher Souveränität. Ausgehend davon, daß der Frieden dem sozialistischen Recht immanent ist, der Kampf um den Frieden Verfassungsauftrag und Verfassungsrealisierung ist, besteht Identität zwischen dem Inhalt der sozialökonomischen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, der innerstaatlichen Gesetzgebung der sozialistischen Staaten und den Völkerrechtsnormen, an deren Vereinbarung sie teilnehmen. Das heißt: Je stabiler und dynamischer sich der Sozialismus entwickelt, desto wirkungsvoller wird der Frieden gesichert. In der Diskussion wurde unterstrichen, daß neben der Abwendung eines nuklearen Infernos die zuverlässige Sicherung des Friedens auf Dauer die wichtigste Aufgabe der Gegenwart ist. Deshalb sind alle Elemente zu stärken, die für den Prozeß der Herausbildung einer völkerrechtlichen Friedensordnung wesentlich sind. Vor allem sind die in der UN-Charta niedergelegten sieben Grundprinzipien des allgemeindemokratischen Völkerrechts, die nach wie vor die rechtliche Basis für die Gestaltung friedlicher internationaler Beziehungen darstellen, nicht nur gegen alle Angriffe zu verteidigen, sondern aktiv zur Friedenssicherung zu nutzen. Den Rechtsformen der friedlichen internationalen Zusammenarbeit sowie der progressiven Entwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts im Interesse des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit kommt hierbei große Bedeutung zu. Arbeitskreis II: Die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie wichtige Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft (Leitung: Prof. Dr. W. Wippold, Humboldt-Universität Berlin) Die Diskussion bestätigte die Erkenntnis, daß die weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie die Hauptrichtung der Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht, der charakteristische Grundzug der Entwicklung der politischen Organisation der sozialistischen Gesellschaft insgesamt ist. Im Gegensatz zur bürgerlichen Demokratie ist die Existenz der sozialistischen Demokratie an die zielgerichtete politische Aktion der werktätigen Massen, der Arbeiter und Bauern als Träger der politischen Macht, gebunden. Sie ist die politische Form des Prozesses, in dem die Übereinstimmung zwischen gesellschaftlichen, kollektiven und persönlichen Interessen hergestellt wird. In der Diskussion wurden insbesondere zwei wichtige Gesichtspunkte der Demokratieentwicklung hervorgehoben: 1. die Untrennbarkeit von sozialistischer Demokratie und Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei, 2. die Untrennbarkeit von sozialistischer Demokratie und Entfaltung der Schöpferkraft jedes einzelnen. Die Stärkung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung, die weitere Entfaltung der sozialistischen Demokratie erfordert die bewußte Mitwirkung der Bürger innerhalb der politischen Organisationen der verschiedenen Klassen und Schichten sowie die unmittelbare Einbeziehung der Bürger in die staatliche Machtausübung und Entscheidungsfindung. Dazu gehört u. a., daß die Verantwortungsbeziehungen zwischen den am Prozeß der politischen Willensbildung Beteiligten klar fixiert werden, daß den Bürgern Verantwortung übertragen wird 1 Staat und Recht bei der weiteren Entfaltung der Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaft (Staats- und rechtswissenschaftliche Konferenz der DDR am 26. und 27. Juni 1985 in Berlin), Berlin 1985; wesentliche Auszüge aus dem Referat sind in NJ 1985, Heft 8, S. 302 ff. veröffentlicht. Fortsetzung von S. 374 Forschung bekannt zu machen. Die Sektionen des Zentralvorstandes haben hierzu bereits gute Beispiele initiiert. Der Rechenschaftsbericht vermerkt jedoch kritisch, daß diese Seite der Tätigkeit und die Mitwirkung der Rechtswissenschaftler weitaus breiter entwickelt werden muß. Die Delegiertenkonferenz bekräftigte den Standpunkt der VdJ, daß die Jurastudenten schon während ihres Studiums mit den Zielen und Aufgaben ihrer späteren Berufsorganisation vertraut gemacht werden sollten. * Zu einem weiteren Höhepunkt der Zentralen Delegiertenkonferenz gestaltete sich die einstimmige Wahl von Dr. Dr. h. c. Heinrich Toeplitz, der seit über 23 Jahren an der Spitze der VdJ stand und maßgeblich an der gesellschaftlichen Profilierung der Juristenvereinigung mitgewirkt hat und in dessen Person sich der antifaschistische, demokratische Geist der VdJ und ihr internationalistisches Wirken verkörpert, zum Ehrenpräsidenten. Seine Tätigkeit als Schatz- meister und Mitglied des Sekretariats der IVDJ wird er weiter ausüben. Die Delegierten bedachten H. Toeplitz mit stürmischem Beifall und herzlicher Gratulation. Auf den konstituierenden Sitzungen des neuen Zentralvorstandes und der Zentralen Revisionskommission wurden gemäß dem Statut der VdJ die zentralen Funktionäre und das Sekretariat des Zentralvorstandes ebenfalls einstimmig gewählt. Der neue Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. Günter Sarge, gab der Delegiertenkonferenz die Versicherung ab, den Ideenreichtum und die beschlossenen Aufgaben der Konferenz mit Entschlossenheit umzusetzen. In einem Schreiben an den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrates, Erich Honecker, brachten die Delegierten die Gewißheit zum Ausdruck, daß sie mit hoher politischer Verantwortung und Leistungsbereitschaft für die Stärkung des Sozialismus und die Sicherung des Friedens weiterwirken werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 375 (NJ DDR 1985, S. 375) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 375 (NJ DDR 1985, S. 375)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland, die in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X