Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 369

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 369 (NJ DDR 1985, S. 369); Neue Justiz 9/85 369 treter des Kreisvorstandes des FDGB, des Kreisausschusses der Nationalen Front, der Arbeitschutzinspektion, der Technischen Überwachung, des Kreiskomitees der ABI, der Sicherheits- und Justizorgane sowie anderer Kontrollorgane einzubeziehen. Wird die beantragte Auszeichnung befürwortet, entscheidet der Rat des Kredses/der Stadt in Übereinstimmung mit dem Sekretariat des Kreisvorstandes des FDGB bzw. dem Sekretariat des Kreisausschusses der Nationalen Front der DDR über die Auszeichnung. Erfolgt im Ergebnis der Prüfung eine Ablehnung der Auszeichnung, sind die Gründe dem Antragsteller in einer Aussprache mitzuteilen, und es ist Unterstützung für die weitere Erfüllung zu gewährleisten. Grundlage für die Auszeichnung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ bildet der Beschluß des Rates des Kreises/der Stadt. Dazu wird eine gemeinsame Urkunde des Rates des Kreises/der Stadt und des Sekretariats des Kreisvorstandes des FDGB bzw. Kreisausschusses der Nationalen Front der DDR überreicht. Die Auszeichnung gilt für die Dauer von 2 Jahren. In dieser Zeit ist der Bereich berechtigt, die Bezeichnung „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ öffentlich -zu führen. Die Auszeichnung ist nach Ablauf von 2 Jahren zu verteidigen. Bei Nichtverteidigung erlischt das Recht auf Führen der Anerkennung. Die Ordnung sieht auch vor, auf Beschluß des Rates des Kreises und des Sekretariats des Kreisvorstandes des FDGB bzw. des Kreisausschusses der Nationalen Front die Auszeichnung abzuerkennen in Fällen, wo es zu groben Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit kommt bzw. die geforderten Kriterien nicht mehr eingehalten werden. In diesen Fällen sind die Werktätigen der Betriebe bzw. die Bürger der Wohngebiete über die Gründe der Aberkennung zu informieren. * Der Beschluß des Bezirkstags Karl-Marx-Stadt verdeutlicht die gewachsene Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen für den allseitigen Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums und der Rechte der Bürger, für die Entwicklung eines hohen Staats- und Rechtsbewußtseins und für die strikte Wahrung der Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit im Territorium. Er zeigt aber auch und das ganz im Sinne des neuen Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen wie seine Realisierung aus der Sicht eines Bezirkstags und des Rates des Bezirks zu organisieren ist Erfahrungen des Kreises Annaberg besagen, daß eine wichtige Seite darin bestehen muß, die Rechtsfragen insgesamt fest in alle Leitungs- und Tätigkeitsprozesse einzuordnen und eine straffe Kontrolle der Durchführung zu organisieren. Und auch das wurde von der Volksvertretung in Karl-Marx-Stadt beschlossen. Dr. Gerhard Steffens Aus anderen sozialistischen Ländern Weiterbildung der Justizkader in der Slowakischen SR Dr. JAN BALAZ, Leiter der Hauptabteilung Kader und Personal des Ministeriums der Justiz der Slowakischen Sozialistischen Republik In den letzten Jahren sind Fragen der Qualifizierung, der Weiterbildung und Erziehung der Mitarbeiter des Bereichs des Ministeriums der Justiz der Slowakischen Sozialistischen Republik (SSR) in den Vordergrund gerückt worden Neue Anforderungen und objektive Veränderungen in den äußeren und inneren Bedingungen der Tätigkeit der Justiz erforderten, ein einheitliches System der Bildung und Erziehung der Mitarbeiter zu schaffen. Im Schwerpunkt wurde von kurzfristigen, zweckbestimmten und seminaristischen Formen (die hauptsächlich auf die fachliche sowie auf die aktuell-politische Problematik ausgerichtet waren) zu langfristigen Formen übergegangen, die wechselseitig verbunden sind und sich ergänzen. In der Mehrzahl stellen sie die Qualifikationsvoraussetzungen für die Ausübung der Funktion dar. Diese Formen sind in dem auf gebauten einheitlichen Weiterbildungssystem konzentriert und spezifiziert. Es wird organisatorisch auf drei Wegen verwirklicht: über die zentral organisierte Bildung und Erziehung, die das Ministerium durch eine spezifische Bildungseinrichtung realisiert (Institut für Weiterbildung der Mitarbeiter des Bereichs des Ministeriums der Justiz der SSR im folgenden nur Institut genannt), die von den einzelnen Bezirksgerichten organisierte Bildung und Erziehung und die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Kreisgerichte. Dabei gewährleistet das einheitliche System die unmittelbare Verbindung dieser drei Komponenten. . ' Vorbereitungszeit der Richter und Notare Qualifizierung der dienstjungen Kader Die zentralgeleitete Bildung und Erziehung ist insbesondere auf die Vorbereitung der Richter und Staatlichen Notare auf ihre Tätigkeit ausgerichtet. Ihre Grundlage sind die langfristigen Formen der Ausbildung, die mit einer Überprüfung der politischen und fachlichen Eignung verbunden sind. Charakteristisch ist das folgerichtige und schrittweise Vorgehen sowie die enge wechselseitige Verflechtung der verschiedenen Aüsbildungsabschnitte, die den Prozeß der beruflichen Entwicklung der Mitarbeiter berücksichtigen. Damit trägt die zentralgeleitete Bildung und Erziehung wesentlich zur Er- höhung des Niveaus und zur Vereinheitlichung der gerichtlichen und notariellen Praxis sowie zur Herausbildung des politisch-moralischen Profils der Mitarbeiter des Bereichs bei. Die praktische Ausbildung und die politisch-ideologische Erziehung der Richter und Notare beginnt mit der Vorbereitung der Justiz, und Notariatsanwärter in der Mehrzahl Absolventen der juristischen Fakultäten auf die Justizfachprüfung (erste Justizfachprüfung). Die Vorbereitung auf diese Fachprüfung dauert für Justizanwärter in der Regel drei Jahre und für Notariatsanwärter zwei Jahre. Sie wird von den Bezirksgerichten im Zusammenwirken mit dem Institut organisiert. Im Verlauf ihrer praktischen Arbeit werden die Anwärter ausgewählten Kreisgerichten und Notariaten zugeteilt, bei denen die Voraussetzungen für eine qualifizierte Vorbereitung (insbesondere kadermäßig) gegeben sind. Dabei wird darauf geachtet, daß die Anwärter die praktische Ausbildung möglichst bei den Gerichten und Staatlichen Notariaten erhalten, bei denen sie später arbeiten werden. Die Vorbereitung auf die erste Justizfachprüfung wird unter Berücksichtigung des späteren Einsatzziels des Anwärters konzipiert; im Grundsätzlichen handelt es sich aber um eine komplexe Ausbildung. In ihrem Rahmen werden die Justiz- und Notariatsanwärter mit der Organisation des Gerichts sowie mit der Tätigkeit der einzelnen Verantwortungsbereiche vertraut gemacht. Sie vertiefen ihre theoretischen Kenntnisse durch unmittelbare Anwendung des Rechts auf konkrete Fälle und erwerben Erfahrungen, wie eine gerichtliche Verhandlung geführt wird. Bestandteil der Ausbildung und Erziehung der Justizanwärter ist ihre Teilnahme an den Verhandlungen sowie die selbständige Ausarbeitung von Entwürfen gerichtlicher Entscheidungen. Entsprechend ist die praktische Ausbildung der Notariatsanwärter organisiert. Einen selbständigen Bestandteil der Vorbereitung auf die erste Justizfachprüfung bildet die Einbeziehung der Anwärter in das politische Studium, das für Richter eingerichtet ist. Die individuelle Vorbereitung der Anwärter und ihre praktische Arbeit in den einzelnen Ausbildungsphasen werden durch ein gemeinsames Studium in Gestalt von Kursen, Lehrgängen und Praxisübungen ergänzt. Diese Bildungsmaßnahme organisieren die Bezirksgerichte und das Institut. Die politische und fachliche Vorbereitung der Justiz- sowie Notariatsanwärter schließt mit der Ablegung der Justizfachprüfung ab, die eine gesetzliche Voraussetzung für die Wahl als Richter bzw. für die Berufung als Staatlicher Notar ist. Die Prüfungskommission ernennt der Minister aus den Reihen der leitenden Mitarbeiter des Ministeriums und des Obersten Gerichts. Die Weiterbildung der dienstjungen Richter und Notare (mit 3- bis 5jähriger Praxis) organisiert das Institut. In einem;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat auch dann eingeleitet werden, wenn die politisch und politisch-operativ relevanten Umstände mittels der Verdachtshinweisprüfung nicht in der für die Entscheidungsreife notwendigen Qualität erarbeitet werden konnten und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur und stationiert. Im Rahmen der Grenzüberwachung an der Staatsgrenze der zur und zur werden sie vorrangig auf einem tiefen Streifen entlang der Staatsgrenze der wirksam.

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