Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 367

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 367 (NJ DDR 1985, S. 367); Neue Justiz 9/85 367 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Bezirkstag Karl-Marx-Stadt festigt die sozialistische Rechtsordnung Verallgemeinerung der Erfahrungen aus dem Kreis Annaberg Am 12. Juni 1985 faßten die Abgeordneten des Bezirkstags Karl-Marx-Stadt den Beschluß „Die Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen zur weiteren Entwicklung des,sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger und zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ordnung und Disziplin im Bezirk Karl-Marx-Stadt“. Sie bestätigten zugleich eine Ordnung über die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“. Mit seiner anerkannt beispielhaften Arbeit auf diesem Gebiet hat der Kreis Annaberg Maßstäbe gesetzt.1 Für den Bezirkstag Karl-Marx-Stadt ging es darum, unter Nutzung der Annaberger Erfahrungen die sich aus Art. 81 Abs. 2 und 3 der Verfassung sowie aus dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen (GöV, speziell aus §3 Abs. 5)2 ergebenden Aufgaben so zu beschließen, daß sie im gesamten Territorium des Bezirks vor allem gezielte Initiativen auslösen, wodurch mit noch größerer Konsequenz die Unantastbarkeit der Macht der Arbeiter und Bauern als eine erstrangige Aufgabe jederzeit gewährleistet wird, daß sie auf erhöhte Anstrengungen orientieren, die notwendig sind, damit in der neuen Etappe der Verwirklichung der ökonomischen Strategie das sozialistische Recht für die Lösung der Aufgaben in der Volkswirtschaft noch wirksamer wird und daß in der Führungstätigkeit gesichert wird, daß Recht und Gesetzlichkeit stärker für die Herausbildung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen genutzt werden. Kritische Bilanz vor der Beschlußfassung Der Rat des Bezirks ist nach § 8 Abs. 1 GöV unmittelbar für die Vorbereitung der Tagungen des Bezirkstags verantwortlich. Er hatte kollektiv eine alle Ratsbereiche und das gesamte Territorium umfassende Einschätzung zum Stand der Gesetzlichkeit und der Ordnung und Sicherheit erarbeitet und dabei auch Hinweise und Informationen berücksichtigt, die ihm von anderen Organen zugegangen waren, so auch von den Justiz- und Sicherheitsorganen sowie von staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen (§ 38 Abs. 2 GöV). Das Ergebnis machte Fortschritte deutlich, die bei der Verwirklichung früher gefaßter Beschlüsse und vor allem bei der Realisierung der im Bezirk und in den Kreisen vorliegenden längerfristigen Konzeptionen auf dem Gebiet der Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit erreicht sind. Sichtbar wurde aber auch, daß in den Fachbereichen, Betrieben, Einrichtungen und in vergleichbaren Territorien ungerechtfertigte Leistungs- und Niveauunterschiede vorliegen. Daraus sollten gezielte Leitungsmaßnahmen abgeleitet werden. Entsprechend unterbreitete der Rat des Bezirks bereits in der Sitzung des Bezirkstags vom 27. Februar 1985 den Abgeordneten zunächst den Entwurf des Beschlusses. Der Stellvertreter für Inneres des Vorsitzenden des Rates des Bezirks referierte dazu. Neben der kritischen Bilanz wurden vor allem neue Aufgaben konkret erläutert, wie sie sich bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und in Vorbereitung auf den XI. Parteitag der SED im Bezirk Karl-Marx-Stadt ergeben. In der Diskussion sprachen Abgeordnete, zum Teil als Berichterstatter für Ständige Kommissionen des Bezirkstags, und auch der Vorsitzende des Rates des Kreises Annaberg. Sie berichteten über eigene Erfahrungen und äußerten sich zum Beschlußentwurf. Bis zur Sitzung des Bezirkstags am 12. Juni wurde der Beschlußentwurf durch die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen und in Beratungen in ihren Arbeitskollektiven erörtert. Das führte zugleich zu einer weiteren Mobilisierung der Kräfte zur Mitgestaltung dieser Aufgaben und zu einer Reihe von Änderungsvorschlägen, die zu berücksichtigen waren. Lebensnaher Beschluß zur Festigung von Ordnung und Sicherheit Der Beschluß vom 12. Juni verdient im Ergebnis u. a. aus zwei Gesichtspunkten verallgemeinert zu werden: 1. Es werden gestützt auf eine vorangegangene analytische Arbeit unter Verzicht auf formale Wiederholungen gesetzlich geregelter Pflichten bezirksspezifische Aufgaben gestellt und kontrollierbar ausgestaltet. 2. Die als Anlage mit beschlossene Ordnung über die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ im Bezirk Karl-Marx-Stadt gibt aktivierende Impulse zur wirksamen Ausgestaltung des sozialistischen Wettbewerbs in Betrieben und Wohngebieten und ist geeignet, die bewußte Einhaltung des Rechts und die Festigung der Disziplin zu stimulieren. Im Beschluß werden die Volksvertreter, die örtlichen Räte, die Kombinate, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften speziell deren Leiter sowie alle Bürger in kurzer Form u. a. komplex auf nachfolgende Aufgaben orientiert: weitere Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins, Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zur Sicherung eines hohen volkswirtschaftlichen Leistungsanstiegs, Schutz vor Havarien, Bränden und Umweltschäden, spezifische Aufgaben in den Bereichen des Bauwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie im Handel, Rechtsarbeit im Bereich der Volksbildung, Durchsetzung der Stadt- und Gemeindeordnungen, Initiativen zur Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“, Unterstützung der Schiedskommissionen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Wiedereingliederungsmaßnahmen und Arbeit mit kriminell gefährdeten Bürgern. Der Beschluß ist so angelegt, daß er nicht isoliert als „Sonderaufgabe“ umgesetzt werden kann, sondern stets nur sach-und arbeitsbezogen in den jeweiligen Bereichen integrativ zu behandeln ist. Damit folgt er konsequent der Orientierung, die auch das neue GöV gerade zu dieser Seite der Arbeit gibt. Die längerfristige Orientierung auf ausgewählte Schwerpunkte und Methoden der Rechtsarbeit im Bezirk hebt die Bedeutung des Rechts bei der weiteren konkreten Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft hervor und betont gleichzeitig die spezifische Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe im Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften. Dabei zeigt sich die gewachsene Qualität der Wahrnehmung der Leitungsverantwortung des Bezirkstags für den Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte der Bürger, für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und für die Festigung der Ordnung und Sicherheit im gesamten Bezirk u. a. darin, daß auf die beispielhafte Rechtsverwirklichung durch alle Abgeordneten selbst und auf eine ständige Kontrolle der Durchführung der Gesetze und Beschlüsse orientiert wird, die im Bezirk bewährten Leitungs- und Arbeitsmethoden zur Rechtsarbeit für verbindlich erklärt werden, die Schaffung neuer Führungsbeispiele in ausgewählten gesellschaftlichen Bereichen (Betrieben, Einrichtungen und Wohngebieten) mit dem Ziel eingeleitet wird, weitere Fortschritte in der Verallgemeinerung zu erzielen, die breite, umfassende Einbeziehung der Bürger in die Rechtsverwirklichung in der Gewißheit erfolgt, damit die sozialistische Demokratie weiterzuentwickeln und die Rechtssicherheit zu stärken. Das ist eine aktuelle Umsetzung gerade jener Erfahrungen, die im Kreis Annaberg gesammelt wurden und die dort zur Voraussetzung dauerhafter Erfolge wurden. Der Bezirkstag beschloß für die Folgezeit differenzierte und stetig zu aktualisierende Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen zum Recht. Das zu organisieren und inhaltlich zu bestimmen ist eine Aufgabe der Leiter aller 1 Vgl. hierzu: Rechtsarbeit Im Kreis Annaberg, NJ 1985, Heit 2, S. 52 11., und Neuer Weg 1984, Heit 22, S. 857 11. 2 In der Zelt der Erarbeitung und Beschlußlassung der Materialien lag auch die Diskussion zum neuen GöV. Im Text verwandte Bezüge zum GöV gehen deshalb bereits von der seit dem 1. September 1985 anzuwendenden Fassung aus.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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