Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 366

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 366 (NJ DDR 1985, S. 366); 366 Neue Justiz 9/85 Die Kritik der Weltöffentlichkeiten diesen Ländern ist verständlich: Neofaschistische Hetze und Terror finden ja nicht anonym, sondern unter ganz konkreten Umständen in solchen Ländern statt, in denen faschistische Kräfte durch Hochrüstungswahn, antikommunistische Propagandafeldzüge und Revanchismus geradezu ermuntert werden. Auch die andauernde Unterstützung des Apartheid-Regimes, das zunehmend vor allem von afrikanischen Staaten (z. B. von Nigeria) als faschistisch angeprangert wird, bringt westlichen Ländern den berechtigten Vorwurf der Mittäterschaft an faschistischen Verbrechen ein. Kampf gegen massenhafte und flagrante Menschenrechtsverletzungen Wie in den vorangegangenen Jahren legte die überwältigende Mehrheit der Staaten in Übereinstimmung mit der in der Resolution 32/130 der UN-Vollversammlung7 verankerten UN-Menschenrechtskonzeption das Schwergewicht bei der Beratung menschenrechtlicher Probleme auf den Kampf gegen massenhafte und flagrante Menschenrechtsverletzungen, so in den von Israel besetzten arabischen Gebieten, im Süden Afrikas und in reaktionären lateinamerikanischen Regimes. Die Debatten dazu nahmen die meiste Tagungsdauer in Anspruch, und es wurde eine Vielzahl entsprechender Resolutionen verabschiedet. Die von der UN-Menschenrechtskommission angenommenen Entschließungen 1985/1, 1985/2 und 1985/4 zu den Menschenrechtsverletzungen Israels in den okkupierten arabischen Territorien sind von einer eindeutigen Verurteilung der Ge-nocid-, Aggressions- und Okkupationspolitik getragen. Sie verlangen die Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes einschließlich des Rechts auf einen unabhängigen Staat. Diese Forderungen wurden mit einer eindeutigen Absage an das Camp-David-Abkommen und die einschlägigen Folgevereinbarungen verbunden. Auch die Resolutionen der Vollversammlung und der Menschenrechtskommission, die die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker im Süden Afrikas und das Apartheid-Regime anprangern, tragen eindeutig antiimperialistischen Charakter. Den Beratungen lag der aktualisierte Khalifa-Bericht zugrunde, der Fakten zur Kollaboration von Monopolen, Konzernen, Banken und anderen Interessengruppen mit Südafrika enthält.8 Dieser Bericht trug dazu bei, Klarheit über die Ursachen des Fortbestandes des Apartheid-Regimes zu schaffen und dessen Förderer bloßzustellen. Die Vollversammlung hat mit ihrer Resolution 39/15 die Weiterführung der Listen der Kollaborateure sowie die weitestmögliche internationale Verbreitung des Khalifa-Berichts beschlossen (u. a. gegen die Stimmen der USA, Großbritanniens, Israels und der BRD). Die DDR brachte die Resolution 39/19 ein, die wie entsprechende Resolutionen aus den Vorjahren auf die volle Entfaltung der Wirksamkeit der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Apartheid-Verbrechens gerichtet ist. In ihr wird insbesondere die Verantwortung der transnationalen Monopole für die Existenz des Apartheid-Regimes herausgearbeitet, und die UN-Men-schenrechtskommission wird aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Aufstellung und periodischen Vervollkommnung der Apartheid-Verbrecher-Liste zu verstärken, die gemäß Art. II der Konvention vorgesehen ist. Gegen diese Resolution stimmten nur die USA, während es die meisten ihrer NATO-Verbündeten vorzogen, sich der Stimme zu enthalten. In der UN-Menschenrechtskommission war die DDR u. a. Koautor der Entschließungen zur Verletzung der Menschenrechte im Süden Afrikas (1985/8) und zu den schädlichen Folgen der Unterstützung für das Apartheid-Regime (1985/9). Die zuletzt genannte Entschließung legt fest, daß die Liste der imperialistischen Banken und Firmen, die Geschäftsbeziehungen im Süden Afrikas unterhalten, ständig zu aktualisieren ist. Unvermindert hält die internationale Empörung über die massenhaften Menschenrechtsverletzungen in Teilen der lateinamerikanischen Region an. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die von der UN-Vollversammlung verabschiedeten Resolutionen 39/121, 39/119 und 39/120, die der Beendigung des Terrors in Chile, El Salvador und Guatemala gelten und in den Arbeitsergebnissen der Menschenrechtskommission ihre Bekräftigung fanden. Wichtig ist insbesondere, daß die Chile-Resolutionen 39/121 und 1985/47 gegen mannigfaltige Manöver imperialistischer Kreise auch weiterhin die Erörterung des Kampfes gegen das faschistische Pinochet-Regime als eigenständigen Tagesordnungspunkt sichern und das Mandat des Chile-Spezialberichterstatters um ein weiteres Jahr verlängern. Auf diese Weise erhalten die chilenischen Patrioten auch in Zukunft die Unterstützung der Weltorganisation in ihrem opferreichen Kampf. Verwirklichung ökonomischer und sozialer Rechte Zu Recht nehmen in der Tätigkeit der mit Menschenrechten befaßten Organe der UNO die wirtschaftlichen und sozialen Rechte bzw. Sachverhalte immer breiteren Raum ein. So wurde erneut eine Vielzahl von Resolutionen zur Gleichberechtigung der Frau vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der zu Ende gehenden UN-Dekade der Frau zum Thema „Gleichberechtigung, Entwicklung, Frieden“ angenommen. Das Internationale Jahr der Jugend 1985 unter dem Motto „Teilnahme, Entwicklung, Frieden“ war Anlaß, ebenfalls eine Reihe von Resolutionen zu verabschieden. Weitere substantielle Fortschritte erzielte die Menschenrechtskommission hinsichtlich der Ausarbeitung der von der VR Polen vorgeschlagenen Konvention über die Rechte des Kindes; es ist vorgesehen, die Arbeiten am Entwurf auf der 42. Tagung abzuschließen. Die Bedeutung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für die Verwirklichung der zivilen und politischen Rechte man denke nur an das Recht auf Arbeit liegt auf der Hand. Völlig im Widerspruch dazu steht, daß z. B. die meisten Studien der Unterkommission zur Verhinderung der Diskriminierung und zum Schutz der Minderheiten, die die Erörterungen zu Menschenrechtsfragen wesentlich mit prägen, auf Betreiben westlicher Länder einseitig auf zivile und politische Rechte ausgerichtet sind. In dieser Situation ergriff die DDR in der Menschenrechtskommission die Initiative zur Annahme der Resolution 1985/42, die darauf abzielt, dieses unausgewogene Herangehen und die künstliche Trennung beider Gruppen von Rechten zu überwinden. In erster Linie wird die Unterkommission darauf orientiert, den in den 70er Jahren nach ihrem Verfasser als Ganij-Studie bezeichneten Report „Verwirklichung der ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte: Probleme, Politik, Fortschritt“9 wieder aufzugreifen und aktualisierte Schlußfolgerungen für die weitere Tätigkeit vorzulegen. Diese Resolution wurde von 29 Staaten unterstützt; lediglich 6 Staaten (darunter die USA, Großbritannien und die BRD) votierten dagegen. Weitere Ergebnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte Der Druck auf die Kodifizierung des Rechts auf Entwicklung verstärkt sich zusehends. In der Menschenrechtskommission konnten progressive Entwicklungsländer mit Unterstützung der sozialistischen Staaten die Resolution 1985/43 durchsetzen. Sie legt fest, die Ausarbeitung einer .Deklaration zum Recht auf Entwicklung im Rahmen der ÜN-Vollversammlung fortzuführen. Das wurde notwendig, weil die Erarbeitung dieses dem Grunde nach beschlossenen Dokuments in einer Arbeitsgruppe der Menschenrechtskommission infolge der Obstruktionspolitik imperialistischer Staaten seit Jahren stagniert.10 Ein wichtiges Ergebnis war die mit der Resolution 39/46 am 10. Dezember 1984 von der Vollversammlung verabschiedete Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung oder Bestrafung. Nach siebenjährigen Verhandlungen gelang es, einen Text fertigzustellen, der von denjenigen gewiß als Ermutigung begriffen wird, die faschistischem und ähnlichem Terror ausgesetzt sind. Folter und andere grausame, unmenschliche oder entwürdigende Behandlung oder Bestrafung widersprechen zutiefst allen Normen der Menschenrechte. Von Anfang an hat die DDR die zahlreichen Aktivitäten der UNO gegen derartige menschenverachtende Praktiken unterstützt. In diesem Sinne hat sie auch aktiv an der Ausarbeitung der Konvention teilgenommen. Positiv wurde vermerkt, daß zum ersten Mal seit vielen Jahren in der Menschenrechtskommission darauf verzichtet wurde, das interventionistische Projekt eines sog. Hochkommissars für Menschenrechte zur Debatte zu stellen.11 Offen- Fortsetzung auf S. 370 7 Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1978, Heft 1, S. 51 ff. 8 UN-Doc.“ E/CN.4/Sub.2 1984/8 Add. 1 Vgl. dazu: Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1981, Heft 3, S. 43 ff.; 1984, Heft 2, S. 56 ff.; 1985, Heft 1, S. 55 ff. 9 UN-Publikation NO.E.75.XTV.2. 10 Vgl. B. Graefrath, „Recht auf Entwicklung als Menschenrecht in der internationalen Diskussion“, NJ 1982, Heft 5, S. 197 ff. Zur Konzipierung eines Rechts auf Entwicklung im Rahmen der UNO vgl. auch NJ 1979, Heft 9, S. 397; NJ 1981, Heft 6, S. 250 f. 11 Vgl. zu diesem Projekt NJ 1982, Heft 8, S. 343; NJ 1979, Heft 11, S. 477 ff. und die dort genannte Literatur.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 366 (NJ DDR 1985, S. 366) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 366 (NJ DDR 1985, S. 366)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . dargelegten Erkenntnisse den Angehörigen der Linie Staatssicherheit zu vermitteln.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X