Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 36

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 36 (NJ DDR 1985, S. 36); 36 Neue Justiz 1/85 trollierenden verlieren die Eintragungen im Journal nicht den Charakter einer von der Angeklagten hergestellten echten Urkunde, da als Urheber der nachträglichen Veränderungen gleichfalls die für die Führung des Journals verantwortliche Angeklagte zweifelsfrei zu erkennen ist. Eine Verurteilung der Angeklagten wegen Urkundenfälschung hätte deshalb nicht nur aus den genannten prozessualen Gründen, sondern auch deshalb nicht erfolgen dürfen, weil die Veränderungen der Zahlen als schriftliche Lügen zu beurteilen sind, die den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 240 Abs. 1 StGB nicht erfüllen und keine Straftat darstellen. Unabhängig davon ist die Auffassung, daß zwischen den Diebstahlshandlungen und der Vornahme der Veränderungen im Journal Tateinheit besteht, fehlerhaft. Tateinheit zwischen mehrfachen Gesetzesverletzungen liegt vor, wenn der Täter durch eine Tat zugleich mehrere Gesetzesnormen verletzt (§ 63 Abs. 1 StGB). Zwischen einem Eigentumsdelikt und einer Urkundenfälschung kann nur dann Tateinheit vorliegen, wenn letztere Mittel zur rechtswidrigen Erlangung des Vermögensvorteils ist, d. h. Mittel zur Täuschung bei Betrug oder Mittel zur Erlangung von Sachen mit der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Die Angeklagte nahm die Manipulationen jedoch nach Beendigung der jeweiligen Diebstahlshandlungen zu deren Verschleierung vor. Bestandteil der Wegnahmehandlung sind sie aber nie gewesen. Es könnte daher nur Tatmehrheit vorliegen. Da die aus den genannten Gründen unzulässige Verurteilung jedoch wegen tateinheitlich begangener Urkundenfälschung erfolgt ist, bedurfte es insoweit keines Freispruchs, jedoch einer Abänderung der Entscheidung im Schuldausspruch, der die Beschränkung des Rechtsmittels nicht entgegenstand (§§ 289 Abs. 1, 291 StPO). Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Tatschwere als der entscheidenden Grundlage für die Strafzumessung hat das Kreisgericht zunächst richtig die wesentlich durch die Höhe des verursachten Schadens von mehr als 8 000 M charakterisierte erhebliche objektive Schädlichkeit des strafbaren Verhaltens, die ständige Zunahme der Anzahl der Handlungen und der Schadenssummen bis zur Aufdeckung der Straftaten sowie die bedenkenlose Ausnutzung des ihr entgegengebrachten Vertrauens zur persönlichen Bereicherung hervoVgehoben. Wie mit dem Protest berechtigt gerügt wird, wurden die sich aus dieser Beurteilung des strafbaren Verhaltens der Angeklagten für die Höhe der notwendig auszusprechenden Freiheitsstrafe ergebenden Konsequenzen nicht beachtet. Die ausgesprochene Freiheitsstrafe von acht Monaten trägt weder der erheblichen objektiven Schädlichkeit der Straftaten noch dem besonders in der wiederholten Tatbegehung innerhalb eines kurzen Zeitraums, der beachtlichen Intensität des Täterwillens, den Motiven der Angeklagten sowie dem in den sonstigen tatbezogenen Umständen zum Ausdruck kommenden hohen Grad der Schuld der Angeklagten Rechnung. Diese Strafzumessung gewährleistet auch nicht in genügendem Maße den Schutz der Gesellschaft vor derart schwerwiegenden Angriffen und die notwendige erzieherische Einflußnahme auf die Angeklagte. Aus den dargelegten Gründen war das Urteil des Kreisgerichts auf den Protest in Übereinstimmung mit der Auffassung des Vertreters des Staatsanwalts des Bezirks auch im Strafausspruch abzuändern und die Angeklagte im Wege der Selbstentscheidung wegen mehrfachen Diebstahls von sozialistischem Eigentum (Vergehen nach §§ 158 Abs. 1, 161 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zu verurteilen. Im Staatsverlag erschienen: Lothar HSIzel: Mit dem Fahrzeug unterwegs Schriftenreihe „Recht in unserer Zeitu, Heft 51 126 Seiten; EVP (DDR): 2 M Der Autor vermittelt Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Sicht des Vor kehrsrechts. Er erläutert u. a. Zulassungs-, Melde- und Versicherungspflichten, Anforderungen an die Fahrtauglichkeit und Fahrtüchtigkeit sowie Probleme der Konzentration und Reaktionsbereitschaft Im Straßenverkehr. Dazu zählen z. B. unzulässige bzw. unangepaßte Fahrgeschwindigkeiten oder das sog. Lückenspringen - häufige Unfallursachen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wichtig sind auch die Hinweise zum Verhältnis zwischen Fahrzeugführer und Fußgänger sowie zu den Jahreszeitlichen und witterüngs-bedingten Besonderheiten des Straßenverkehrs. Welches Verhalten unvorhergesehene Ereignisse wie Pannen und Verkehrsunfälle verlangen, wird klar beschrieben. COAEP2KAHHE npuBCTCTBCHHUM apec UeHTpajibHoro KoMMTera CEnr paöoTHMKaM opraHOB hocmmm n otbctuoc hhclmo 2 B. BAtfXEJlJbT C03HaTejibH0e ocymecTBjieHite KOHCTMTyijmi flejio Bcex rpaxcau 3 X. XAPPJIAHA 3aaaHH npoKypaTypu npn coTpyAHimecTBe c oömecr-BeHHblMM cyaMH 5 X. XOft3MHrEP/y. PEJIb O Bonpocax oÖaaaTejibHoro xapaicrepa peKOMeH#ai{MÜ ajiä flnarHOCTMKii u Tepanmh b npaicniKe Bpana (Te3MCbi npaBOBO-MeAHiyiHCKOro paöonero xpyra OöieAHHeHuji iopmctob TAP) 7 X. BEBEP xajibcn(tMKai;MH coipiajiMCTHHecKoro yrojiOBuoro npaßa (HeoÖxoßHMbie 3aMeHaHHü k KHure D.-K. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 36 (NJ DDR 1985, S. 36) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 36 (NJ DDR 1985, S. 36)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Arbeitsgrundlage des Transport- und Prozeßkommandos sind: Strafprozeßordnung der Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unter- suchungshaft vom, Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurch- führung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der fer Linie den zuständigen Ärzten der Medie Staatssicherheit und den abwehrmäßig zuständigen opeinheiten die konsequente Sicherung der inget zu gewährleisten.

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