Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 36

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 36 (NJ DDR 1985, S. 36); 36 Neue Justiz 1/85 trollierenden verlieren die Eintragungen im Journal nicht den Charakter einer von der Angeklagten hergestellten echten Urkunde, da als Urheber der nachträglichen Veränderungen gleichfalls die für die Führung des Journals verantwortliche Angeklagte zweifelsfrei zu erkennen ist. Eine Verurteilung der Angeklagten wegen Urkundenfälschung hätte deshalb nicht nur aus den genannten prozessualen Gründen, sondern auch deshalb nicht erfolgen dürfen, weil die Veränderungen der Zahlen als schriftliche Lügen zu beurteilen sind, die den Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 240 Abs. 1 StGB nicht erfüllen und keine Straftat darstellen. Unabhängig davon ist die Auffassung, daß zwischen den Diebstahlshandlungen und der Vornahme der Veränderungen im Journal Tateinheit besteht, fehlerhaft. Tateinheit zwischen mehrfachen Gesetzesverletzungen liegt vor, wenn der Täter durch eine Tat zugleich mehrere Gesetzesnormen verletzt (§ 63 Abs. 1 StGB). Zwischen einem Eigentumsdelikt und einer Urkundenfälschung kann nur dann Tateinheit vorliegen, wenn letztere Mittel zur rechtswidrigen Erlangung des Vermögensvorteils ist, d. h. Mittel zur Täuschung bei Betrug oder Mittel zur Erlangung von Sachen mit der Absicht, sich diese rechtswidrig zuzueignen. Die Angeklagte nahm die Manipulationen jedoch nach Beendigung der jeweiligen Diebstahlshandlungen zu deren Verschleierung vor. Bestandteil der Wegnahmehandlung sind sie aber nie gewesen. Es könnte daher nur Tatmehrheit vorliegen. Da die aus den genannten Gründen unzulässige Verurteilung jedoch wegen tateinheitlich begangener Urkundenfälschung erfolgt ist, bedurfte es insoweit keines Freispruchs, jedoch einer Abänderung der Entscheidung im Schuldausspruch, der die Beschränkung des Rechtsmittels nicht entgegenstand (§§ 289 Abs. 1, 291 StPO). Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Tatschwere als der entscheidenden Grundlage für die Strafzumessung hat das Kreisgericht zunächst richtig die wesentlich durch die Höhe des verursachten Schadens von mehr als 8 000 M charakterisierte erhebliche objektive Schädlichkeit des strafbaren Verhaltens, die ständige Zunahme der Anzahl der Handlungen und der Schadenssummen bis zur Aufdeckung der Straftaten sowie die bedenkenlose Ausnutzung des ihr entgegengebrachten Vertrauens zur persönlichen Bereicherung hervoVgehoben. Wie mit dem Protest berechtigt gerügt wird, wurden die sich aus dieser Beurteilung des strafbaren Verhaltens der Angeklagten für die Höhe der notwendig auszusprechenden Freiheitsstrafe ergebenden Konsequenzen nicht beachtet. Die ausgesprochene Freiheitsstrafe von acht Monaten trägt weder der erheblichen objektiven Schädlichkeit der Straftaten noch dem besonders in der wiederholten Tatbegehung innerhalb eines kurzen Zeitraums, der beachtlichen Intensität des Täterwillens, den Motiven der Angeklagten sowie dem in den sonstigen tatbezogenen Umständen zum Ausdruck kommenden hohen Grad der Schuld der Angeklagten Rechnung. Diese Strafzumessung gewährleistet auch nicht in genügendem Maße den Schutz der Gesellschaft vor derart schwerwiegenden Angriffen und die notwendige erzieherische Einflußnahme auf die Angeklagte. Aus den dargelegten Gründen war das Urteil des Kreisgerichts auf den Protest in Übereinstimmung mit der Auffassung des Vertreters des Staatsanwalts des Bezirks auch im Strafausspruch abzuändern und die Angeklagte im Wege der Selbstentscheidung wegen mehrfachen Diebstahls von sozialistischem Eigentum (Vergehen nach §§ 158 Abs. 1, 161 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten zu verurteilen. Im Staatsverlag erschienen: Lothar HSIzel: Mit dem Fahrzeug unterwegs Schriftenreihe „Recht in unserer Zeitu, Heft 51 126 Seiten; EVP (DDR): 2 M Der Autor vermittelt Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Sicht des Vor kehrsrechts. Er erläutert u. a. Zulassungs-, Melde- und Versicherungspflichten, Anforderungen an die Fahrtauglichkeit und Fahrtüchtigkeit sowie Probleme der Konzentration und Reaktionsbereitschaft Im Straßenverkehr. Dazu zählen z. B. unzulässige bzw. unangepaßte Fahrgeschwindigkeiten oder das sog. Lückenspringen - häufige Unfallursachen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wichtig sind auch die Hinweise zum Verhältnis zwischen Fahrzeugführer und Fußgänger sowie zu den Jahreszeitlichen und witterüngs-bedingten Besonderheiten des Straßenverkehrs. Welches Verhalten unvorhergesehene Ereignisse wie Pannen und Verkehrsunfälle verlangen, wird klar beschrieben. COAEP2KAHHE npuBCTCTBCHHUM apec UeHTpajibHoro KoMMTera CEnr paöoTHMKaM opraHOB hocmmm n otbctuoc hhclmo 2 B. BAtfXEJlJbT C03HaTejibH0e ocymecTBjieHite KOHCTMTyijmi flejio Bcex rpaxcau 3 X. XAPPJIAHA 3aaaHH npoKypaTypu npn coTpyAHimecTBe c oömecr-BeHHblMM cyaMH 5 X. XOft3MHrEP/y. PEJIb O Bonpocax oÖaaaTejibHoro xapaicrepa peKOMeH#ai{MÜ ajiä flnarHOCTMKii u Tepanmh b npaicniKe Bpana (Te3MCbi npaBOBO-MeAHiyiHCKOro paöonero xpyra OöieAHHeHuji iopmctob TAP) 7 X. BEBEP xajibcn(tMKai;MH coipiajiMCTHHecKoro yrojiOBuoro npaßa (HeoÖxoßHMbie 3aMeHaHHü k KHure D.-K. Hlpe#epa: yrojiOBHoe npaBo peajibHoro coipiajiH3Ma) io AoKyMeHTauHfl VIII. COBeiL(aHne mhhmctpob iocthuhh coinajmcTHHecKnx crpaH (143 3aioiK)HMTejibHoro K0MMK)HHKe/npn3biB k MHpy u pa30pyxceHMK)/AeKJia-paijMH o Hmcaparya) 13 rocy#apcTBO h npaBo b HMnepnajiH3Me T. BMJ1AHA npecjieflOBaHHe npecrymieHMM HaipiCTCKOH ioctuijhh UaCTOBTCJlbHOC TpeöOBaHne 14 P. JIEMMEPIJAJIb Bo3pacraioiiiaH nojiHTHnecicaa penpeccua b CHIA HOfl 3H3K0M Öopbßbl UpOTMB TeppopH3Ma 16 BecnpaBMe npoMbixuneHHbix paÖOHHx IOjkhoh Kopeii 17 CTpeb&ieHMx k flajibHeiiiiieMy paciimpeHmo npaBOMOHHM npe3MeHTa CUIA 21 Hosbie npaBOBbie npemicannH r. POMMEJIb/X. nJIMll HajioxceHHe apecra Ha nMynjecTBO h ero McnojiHeHHe corjiacHo § 120 ynK is üpaBOBafl nponaraHa n npasoßoe bocniiTanne n. nillblBblJIbCKH PaÖOTa npoxypopOB cpe/jn oßmecTBeHHOCTH 20 Ha oGcyacACHHe M. MAPTI4H/I4. BArHEP O xapaicrepe aoroBopHoro ynacTHÄ koji-JieKTMBOB XCHJIblJOB B ynpaBJieHHH XCMJIblMH flOMaMM 23 Bonpocu M OTBCTbl 26 OOxipiif npoKypopcKHH Ha#3op 3a coßaiOflenne.M 3aK0HH0CTH X. JiyßAC/M. BArHEP COTpyAHHHecTBO MecTHbix opraHOB c npoxy-paTypoH npH iipobcachhh nocjieayiomero kohtpojih b qejwx oöccne-HeHHH 33KOHHOCTH, HOpHflKa M 6e30naCH0CTH 27 OnblT H3 npaKTHKH 3. TEnilEP/K. KBACAOPd rocyflapcTBeHHue HOTapnaTbi coaeHcr-ByiOT pemeHHK) 3aaH skohomhhcckoh hojimthrm Ha TeppHTopwH 28 K.-X. 3BEPXAPAT BwnOJIHeHHC aJIHMeHTHUX O0H3aHHOCTCH 3aKJHO-HeHHblX 29 T. xyHAXAMMEP/3. IHTAftHMAHH COTpyflHHHecrBO crynnü 3aBOfl-ckhx paHoy3JiOB c opranaMH iocthuhm panona 30 K. TPErEP 3aaaHH 3amnTHHKa HecoBepmenHOJieTHiix b yrojiOBHOM cyflonpoH3BOflCTBe 31 npaBOcywe no ceMewHOMy, rpaacaHCROMy h yrojiOBHOMy npaBy 32 Übersetzung: Erika Hoffmann, Berlin CONTENTS SED Central Committee’s address to the judidal authoriti.es and letter oi response 2 Wolfgang Weichelt : Conscious Implementation of the Constitution - Every dtizen’s concern 3 Harri Harrland : Procurators* tasks in cooperating with sodal courts 5 Hannelore Heusinger / Ulrich R o e h 1 : On Problems of the binding character of recommendations for diagnosis and therapy in medical practice (Thesis of the juridico-medical working group of the GDR Lawyers’ Assodation) 7 Hans Weber: A falsification of socialist criminal law (Essential remarks on Friedrich-Christian Schroeder’s book: Criminal law of real socialism) 10 Documentation 8th Congress of Ministers of justice of socialist countries (From the Final Communique / Appeal for peace and disarmament / Declaration on Nicaragua) 13 State and law in imperialism Guenther Wieland : Prosecution of crimes committed by the fascist judidary - An urgent mission 14 Rolf L a e m me r z a h 1 : Growing political repression in the USA under the heading of “Combat of terrorism” 16 New legal provislons Gerhard Rommel/ Heinz Plitz : Issuing and execution of distraint Orders under § 120 of the Code of Criminal Procedure 18 Legal Propaganda and legal education Peter Przybylski : Procurators’ public activity 20 For discussion Irls Martin/ Ingo Wagner: On the nature of tenant s’contractual Cooperation 23 Questions and answers 26 General supervision of legality by the procurator Helmut L u b a s / /Manfred Wagner: Cooperation of local authorities and the procurator’s Office to control adherence to legality, Order and safety 27 Practical experiences Erich Toepper /Karl Quasdorf : Public Notary Offices contribute to solve economic-political tasks in thdr respective territory 28 Karl-Heinz Eberhardt: Discharge of prisoners’ maintenance obligations 29 Gert Hundhammer / Sabine Steinmann : Cooperation of enterprise radio Studios and district judicial authorities 30 Katja Traeger : Tasks of juvenile delinquents* advisors 31 Jurisdiction in family, civil and criminal matters 32 Übersetzung: Angela König, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 36 (NJ DDR 1985, S. 36) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 36 (NJ DDR 1985, S. 36)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X