Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 357 (NJ DDR 1985, S. 357); Neue Justiz 9/85 357 Für die Ausbeuterverhältnisse ist der Zwangscharakter der Ehe mit vielen Unterschieden im Verlaufe der Entwicklung und in den verschiedenen Ländern typisch. Das äußert sich besonders in der Ehe als Voraussetzung für ein Zusammenleben von Mann und Frau überhaupt, in dpn Zwängen in bezug auf die Partnerwahl, in der schweren oder fehlenden Auflösbarkeit der Ehe sowie in der Herrschaft des Mannes über die Frau und auch über die Kinder und ihrer existentiellen Abhängigkeit von der Ehe.6 In revolutionären Phasen wurde die Ehe deshalb auch immer diskutiert, ja völlig in Frage gestellt, was u. a. für Lenin Veranlassung war, sich sowohl zum Klassencharakter der Ehe als auch der Diskussion dazu zu äußern.7 8 9 Trotz dieses Zwangscharakters hat die Ehe namentlich in den ausgebeuteten Klassen, besonders im Proletariat (wo die ökonomischen Voraussetzungen des Zwangs weniger bestanden, er dafür mehr über die Ideologie hineingetragen wurde), einen eigenen Wert erlangt. Hier konnte die individuelle Geschlechtsliebe am ehesten mit der Ehe verbunden sein, und sie konnte Werte im Sinne von Zusammengehörigkeit, Verläßlichkeit, Verantwortung füreinander und für die Kinder verkörpern. Gerade für das bewußte Proletariat, wo die Ehe auch als Kampfbund gegen die gesellschaftlichen Verhältnisse gelebt wurde, kann diese Feststellung getroffen werden.® Die revolutionären Veränderungen in der DDR schließen die der Partnerbeziehungen, der Familie und der Institution Ehe ein. Sie wurden sehr konsequent von den Belastungen befreit, die das Privateigentum zu seiner Einhaltung und Mehrung hervorgebracht hatte. Das bewirkt die Veränderung der Funktionen der Familie. In ihr werden die Kinder nicht mehr geboren, damit sie die Klasse reproduzieren, und die Familie hat keinen direkten Bezug mehr zu den die Gesellschaft tragenden Eigentumsverhältnissen. Die Beziehung-der Familie zu den sozialistischen Eigentums- und Machtverhältnissen ist vermittelt. Das relativiert die Bedeutung der Ehe zum einen, gibt ihr aber zugleich einen neuen Inhalt und Wert: Die Funktionen der Familie und abgeleitet der Ehe ergeben sich nunmehr aus den sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnissen, und zwar aus den allgemeinen und den speziell den Lebensbereich Familie berührenden, dem Sozialismus eigenen Grundlagen. Grundlagen und Funktionen der Familie Von den allgemeinen Grundlagen ist vor allem soziale Sicherheit und Entfaltung der Persönlichkeit als Ziel wie als Bedingung gesellschaftlicher Entwicklung zu nennen. Zu den spezifischen gesellschaftlichen Grundlagen für Familienentwicklung gehört zuerst die neue gesellschaftliche Stellung der Frau. Die Liebe zwischen Mann und Frau kann als Motiv der Bindung und als Grundlage ihres Bestandes immer größere Bedeutung erlangen. Die Frau hat ihre die Existenz berührende Abhängigkeit von Mann und Familie und besonders voll der Ehe beseitigt. Zu nennen ist ferner die Beseitigung der Diskriminierung der außerehelichen Geburt, die kontinuierliche Wahrnahme der Verantwortung der Gesellschaft für die Entwicklung der heranwachsenden Generation im Ganzen und dabei die Sorge um die Grundbedingungen für ihre Entwicklung, d. h. für ein entsprechendes Maß an Unabhängigkeit auch aller Kinder von der Familie. Zu den Grundlagen von Familienentwicklung gehören ferner der allgemein hohe Bildungsstand der Partner- und Elterngeneration, die umfassenden Voraussetzungen für die Familienplanung und die weiteren vielfältigen Formen der Familienförderung,® Diese gesellschaftlichen Bedingungen und die Erfordernisse der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft mit all ihren Chancen und Aufgaben, die sie mit Notwendigkeit hervorbringt, bestimmen unter Einschluß des natürlichen Wesens der Beziehungen in der Familie ihre Funktionen wie auch die Bedingungen ihrer Realisierung. Bei den Funktionen der Familie handelt es sich zusammengefaßt um die Geburt von Kindern und den spezifischen Anteil der Familie an ihrer Erziehung zu bewußten Staatsbürgern, um den mit der sexuellen Anziehungskraft der Geschlechter eng verbundenen spezifischen Einfluß auf die Entfaltung der Persönlichkeit der Partner und um die Befriedigung wesentlicher Bedürfnisse im Bereich der individuellen Konsumtion.10 Diese Funktionen entsprechen objektiven Erfordernissen der Entwicklung der Gesellschaft und jedes einzelnen. Auf ihre Erfüllung kann weder verzichtet noch können sie von anderen Einrichtungen der Gesellschaft übernommen werden. Solche Möglichkeiten sind der Aus- nahme Vorbehalten und bergen immer Einschränkungen in ' sich. Die genannten Funktionen bleiben nach dem gegebenen Erkenntnisstand auch bei weiter fortschreitender Arbeitsteilung zwischen Familie und Gesellschaft bestehen.11 Notwendigkeit rechtlicher Einflußnahme auf die Ehe Die Funktionen der Familie sind der erste Hinweis aüf die Notwendigkeit rechtlicher Einflußnahme auf die Ehe, denn die Partner sind die eigentlichen Träger der Funktionen der Familie. Die Beobachtung, daß Partner auch bei fehlender Ehe diese Funktionen erfüllen, ist sicher richtig, jedenfalls für harmonisch verlaufende Beziehungen. Das ist durch den objektiven Charakter der Funktionen bedingt. Das Recht bringt die Funktionen nicht hervor, sondern kleidet sie in Rechte und Pflichten, um sie möglichst bewußt zu machen und ihre Realisierung zu fördern. Um der Bedeutung der rechtlichen Erfassung der Partnerbeziehungen näher zu kommen, muß man von den Funktionen der Familie zu ihren Realisierungsbedingungen und ihren Wirkungen Vordringen. Es liegt in der Natur der Familienbeziehungen, daß sie sich mit der Funktionserfüllung festigen und (in unserer Gesellschaft von prinzipieller Unabhängigkeit getragen) auch innere Abhängigkeiten hervorbringen. Schon die Entstehung bzw. die Festigung des Wunsches zum Kind, mehr noch zu Kindern, ist wesentlich von der Partnerbeziehung abhängig.12 13 14 Die Kinder selbst sind insofern von der Familie abhängig, als diese die Bedingungen, unter denen die Kinder ihre gleichen und weitgehenden gesellschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten wahrnehmen, wesentlich beeinflußt. Diese Abhängigkeit ist wiederum in hohem Maße eine solche von den Partnerbeziehungen der Eltern. Die Partnerbeziehung selbst ist, namentlich wenn sie gemeinsame Elternschaft und nicht nur für ein Kind einschließt, auch mit Abhängigkeiten verbunden. Sie berühren nicht die Existenz, wohl aber die Entfaltungsmöglichkeiten insgesamt, besonders der Mütter, sowie die Frage, ob' in welchem Maße und mit welchen Wirkungen Mann und Frau ihre Rolle als Mutter und Vater und gemeinsam als Eltern voll erleben können.1® Diese Abhängigkeit und das Erfordernis der weitgehenden Verschmelzung der zeitlichen, geistigen und materiellen Potenzen der Partner für die Gestaltung des Familienlebens bringen das Bedürfnis hervor, als Einheit zu fungieren und das mit der Achtung der Persönlichkeit und Selbständigkeit des einzelnen sowie mit dem Schutz der Gemeinschaft, besonders der Kinder und jedes Partners zu verbinden. Das hat naturgemäß für den Fall der Auflösung der Gemeinschaft besondere Bedeutung. Die Notwendigkeit des Rechts in den Beziehungen zwischen Partnern leitet sich auch aus den Beziehungen der 6 Prozesse, die von hier weiterführend besonders in entwickelten imperialistischen Ländern zu einer veränderten Rolle der Ehe sowohl in der Lebenspraxis der Bürger als auch in der Familienpolitik führen, können hier nicht behandelt werden. 7 Vgl. W. I. Lenin, Brief an Inäs Armand vom 17. Januar 1915, in: W. I. Lenin, Briefe, Bd. rv, Berlin 1967, S. 49 f. 8 Vgl. A. Bebel, Die Frau und der Sozialismus, Berlin 1979, insb. S. 232. 9 Ein tiberblick dazu ist gegeben bei A. Grandke, Die Förderung der Familie als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, Berlin 1981, insbes. Kapitel 3. 10 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, insbes. S. 53, 55 und 25. 11 Für die Geburt der Kinder gut das ohnehin. Für ihre Erziehung ist entsprechend den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen, daß sich die qualitativen Erfordernisse wie in den gesellschaftlichen Erziehungseinrichtungen so auch in der Familie weiter entwickeln werden. Für die ökonomische Funktion ist eine differenzierte Entwicklung anzunehmen, die durch weitere Arbeitsteilung zwischen Familie und GeseUschaft, durch Vergrößerung der ökonomischen Fonds der Familie, weitere Differenzierung der Bedürfnisse, sich verändernde technische Bedingungen für Hausarbeit und Freizeitgestaltung auch in der Familie und enge Verknüpfung mit der weiteren Ausprägung einer kulturvollen Lebensweise gekennzeichnet sein dürfte. 12 Vgl. G. Henning, Kinderwunsch = Wunschkinder?, Berlin 1984, insbes. S. 58 ff. 13 Das gilt für Mann und Frau in unterschiedlicher Weise: für die Frau mehr im praktischen Sinne im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit urtd der Vereinbarkeit der Aufgaben; für den Mann mehr in dem Sinne, daß seine Beziehungen zum Kind sich mehr oder weniger stark in Abhängigkeit von seiner Beziehung zur Mutter des Kindes gestalten bzw. nur so gestalten können. 14 Die Bedeutung dieses rechtlichen Schutzes wird nicht zuletzt bei der Auflösung einer nicht auf der Ehe beruhenden Form des Zusammenlebens von Mann und Frau offensichtlich. Hier erwartet nicht selten ein Partner, daß die Beziehung nachträglich in seinem Interesse als Ehe behandelt wird, da die Gemeinschaft mit den gleichen Wirkungen gelebt worden sei, während der andere das bestreitet oder aber darauf verweist, daß er ganz bewußt, aus welchen Gründen auch immer, zu einer rechtlichen Bindung mit dem Partner nicht bereit war.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter Nachholebedarf hat, hält dies staatliche Organe und Feindorganisationen der Staatssicherheit nicht davon ab, den UntersuchungshaftVollzug auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung Verhafteter anzugreifen Seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrages zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit ergeben. Ich setze voraus, daß der Inhalt dieses Abkommens im wesentlichen bekannt ist. Im Verlaufe meiner Ausführungen werde ich aufbestimmte Regelungen noch näher eingehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Verhindern dieser Erscheinungsformen feindlich-negativer Handlungen zu erweitern; Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und andere Sanktionen sowie sonstige gesellschaf Reaktionen differenziert durchzueeizon.

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