Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 352

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 352 (NJ DDR 1985, S. 352); 352 Neue Justiz 9/85 Die Rechte und Pflichten der Staatsorgane in den Städten und Gemeinden bei der Realisierung des Wohnungsbauprogramms in ihrem Territorium werden ausgebaut. So bedürfen jetzt Änderungen des Einsatzes der dem Rat der Stadt bzw. Gemeinde planmäßig zur Verfügung stehenden Baukapazitäten durch den Rat des Kreises, soweit sie Auswirkungen auf die Erfüllung des Jahresplans haben, der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bzw. Gemeindevertretung. Die Räte der Städte und Gemeinden können von den Baukombinaten und -betrieben, die in ihrem Territorium den Wohnungsbau durchführen, Rechenschaft fordern, um auch aus ihrer Sicht und gestützt auf die Informationen der Bürger auf eine termingerechte und ordnungsgemäße Baudurchführung Einfluß zu nehmen (§66 Abs. 3). Es liegt ganz in der Linie der Erhöhung der Verantwortung der Staatsorgane in den Städten und Gemeinden und ist von großem politischem Gewicht, wenn die Stellung des Bürgermeisters und seine Aufgaben gesetzlich besonders herausgestellt werden (§ 62). Die persönliche Verantwortung des Vorsitzenden des Rates des Kreises für die Anleitung und Qualifizierung der Bürgermeister wird unterstrichen und der Hauptinhalt der Anleitungsfunktion gesetzlich festgelegt. Die erstmalige Regelung des Einsatzes und der Aufgaben ehrenamtlicher stellvertretender Bürgermeister in Ortsteilen entspricht praktischen Erfordernissen und vielfältigen praktischen Erfahrungen. Sie ist aber auch theoretisch interessant, wird damit doch im Interesse größerer Bürgernähe der staatlichen Leitung eine Einheit unterhalb der Gemeinde, nämlich der Ortsteil bzw. das Dorf, die bisher nur soziologisch von Bedeutung waren, auch staatsrechtlich relevant.10 Schließlich ein letzter Punkt zu diesem Kapitel: In §61 Abs. 4 wird die Festlegung getroffen, daß den Staatsorganen der Kreisstädte und anderer größerer kreisangehöriger Städte weitergehende Aufgaben, Rechte und Pflichten für die Leitung des gesellschaftlichen Lebens übertragen werden können. Damit wird erstmals die Möglichkeit eröffnet, im Umfang der Rechte und Pflichten zwischen der Masse der Städte und Gemeinden einerseits und den größeren kreisangehörigen Städten, die noch nicht Stadtkreis sind, andererseits zu differenzieren und so das tatsächlich sehr unterschiedliche Leitungs- und Verantwortungsfeld beider Kategorien von Staatsorganen besser zu berücksichtigen. Es wäre sicher eine lohnende Aufgabe für die Staats- und Rechtswissenschaftler (aber auch für die übergeordneten Staatsorgane!), den Kreistagen und Räten der Kreise zu helfen, von dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit im Interesse der Bürger richtig Gebrauch zu machen. 4. Die Erhöhung der Autorität der Abgeordneten und die weitere Festigung ihrer Verbindung mit den Wählern Die grundlegenden Regelungen über die Machtvollkommenheit der Volksvertretungen, die Verantwortung des Rates für die Vorbereitung und Auswertung der Tagungen der Volksvertretung, die Aufgaben und Arbeitsweise der ständigen Kommissionen usw., die längst zu den bewährten Traditionen unserer Gesellschaft gehören, wurden in das neue Gesetz weitgehend unverändert übernommen. Ausgehend von der ständigen Orientierung der SED auf die Entfaltung der schöpf erisdien Arbeit der Volksvertretungen wurden aber alle die Regelungen ausgebaut, die der Festigung der Autorität der Abgeordneten dienen und sie besser befähigen, sachkundig und direkt an der Lösung der staatlichen Aufgaben teilzunehmen. Erstmals wird ausdrücklich formuliert (§ 15), daß die Abgeordnetentätigkeit „hohe Achtung und Anerkennung durch Staat und Gesellschaft (genießt)“. In engem Zusammenhang damit steht das neuaufgenommene Recht der Leiter der staatlichen Organe, der Betriebe und Einrichtungen, der Vorstände der Genossenschaften, der Ausschüsse der Nationalen Front und der Leitungen und Vorstände der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, Vorschläge ziir Würdigung der Tätigkeit von Abgeordneten zu unterbreiten bzw. selbst Ehrungen vorzunehmen (§ 18 Abs. 4). Das Anfragerecht des Abgeordneten wird in der Richtung verstärkt, daß seine Anfragen, die während der Tagung der Volksvertretung gestellt werden, auch grundsätzlich in derselben Tagung zu beantworten sind (§16 Abs. 2). Die Kommissionen werden über ihre bisherigen Befugnisse hinaus berechtigt, Empfehlungen an Ratsmitglieder, Betriebsleiter, LPG-Vorsitzende zu richten, über deren Auswertung die Kommissionen wiederum innerhalb von 2 Wochen zu informieren sind (§14 Abs. 2). Schließlich wird der Rat nicht nur allgemein für die Unterstützung der Abgeordneten, sondern konkret u. a. dafür verantwortlich gemacht, ihnen ständig alle für die Beratung und Entscheidung in den Tagungen, die Tätigkeit in den Kommissionen und im Wahlkreis erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben (§ 18 Abs. 2). Eine zweite Richtung, in der die Regelungen über die Abgeordneten vervollkommnet wurden, betrifft ihre Verbindung mit den Bürgern, besonders mit den Bürgern im Wohngebiet. Das Gesetz geht davon aus, daß die Arbeit des Abgeordneten im Wahlkreis neben seiner Mitwirkung in der ständigen Kommission und seiner Aktivität im Betrieb von besonderer Bedeutung ist und bleiben wird. Die Tätigkeit im Wahlkreis wird deshalb als grundlegendes Recht und zugleich als Pflicht des Abgeordneten bezeichnet (§ 16 Abs. 1). Es wird auf die Zusammenarbeit in Abgeordnetengruppen und auf die Mitwirkung in Wahlkreisaktivs orientiert, ohne diese Formen, die sich unter unterschiedlichen Bedingungen sehr unterschiedlich entwickelt haben, im einzelnen rechtlich auszugestalten (§ 16 Abs. 2). Es wird schließlich entsprechend der bewährten Praxis der meisten Volksvertretungen, die von Beginn der Wahlperiode an gemeinsam mit den Ausschüssen der Nationalen Front feste Wirkungsbereiche für die Wahlkreisarbeit der Abgeordneten bestimmen, die Rolle dieser Wirkungsbereiche hervorgehoben (§ 16 Abs. 3). 5. Höhere Anforderungen an die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie an Ordnung und Sicherheit im Territorium Die Rechte und Pflichten der örtlichen Staatsorgane zur Festigung von Ordnung und Sicherheit sind wie bisher in besonderen Paragraphen für jede Ebene der staatlichen Leitung geregelt. Dabei wurde, wie der Vergleich der §§ 38, 56 und 79 erkennen läßt, auch hier großer Wert auf eindeutige Differenzierung der Rechte und Pflichten entsprechend der Spezifik der Ebenen gelegt. In § 56 Abs. 1 werden die drei Hauptrichtungen der Einflußnahme des Rechts auf die gesellschaftliche Entwicklung, wie sie auf dem X. Parteitag der SED formuliert wurden und auch in der Stellungnahme des Sekretariats des Zentralkomitees der SED zur Berichterstattung der Kreisleitung Annaberg zum Ausdruck kommen, als Hauptrichtungen der Arbeit der Volksvertretungen auf diesem Gebiet gesetzlich fixiert. Erstmals enthält ein Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen eine Regelung über die Verantwortung des Kreistages und des Rates des Kreises für die Organisierung der Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit, ebenso über die Pflicht des Kreistages, entsprechend der bewährten Praxis auf diesem Gebiet in langfristigen Programmen Maßnahmen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie von Ordnung und Sicherheit festzulegen (§56 Abs. 2, vgl. auch §38 Abs. 1). Hinsichtlich der Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Bürger und der Erziehung von Bürgern, die die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten, wird stärker als im alten Gesetz auf das Zusammenwirken der Kreisorgane mit den Städten und Gemeinden orientiert. * Soweit einige Hauptanliegen, die mit der Neufassung des Gesetzes verfolgt werden und die es in der staatlichen Arbeit zu verwirklichen gilt. Wie Monika Werner, Bürgermeister von Hennigsdorf, vor der Beschlußfassung in der Volkskammer namens der SED-Fraktion erklärte,' wird das Gesetz für alle örtlichen, aber auch für die zentralen Staatsorgane Anlaß sein, ihre Tätigkeit einzuschätzen und entsprechend den höheren Anforderungen zu qualifizieren.11 Beschlußfassung heißt noch nicht Verwirklichung. Beratungen über das Gesetz in der Tagung der Volksvertretung und in den Ratskollektiven, Schulungen der Abgeordneten usw., so wichtig sie sind, sichern noch nicht, daß nach den Maßstäben des Gesetzes gearbeitet wird. Deshalb muß der Umsetzung jetzt unsere volle Aufmerksamkeit gelten. Dabei scheinen mir drei Gesichtspunkte von besonderer Bedeutung zu sein: Erstens die Tatsache, daß das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen als eines der wichtigsten staatsrechtlichen Gesetze unseres Staates, als unmittelbar von der Verfassung abgeleitete Rechtsvorschrift verstanden werden muß, die nicht nur die Mitarbeiter der Staatsorgane und die Abgeordneten, Nachfolgekandidaten und berufenen Bürger, son- 10 Vgl. R. Steding, „Entwicklung sozialistischer Dörfer entscheidende Bedingungen für das Gedeihen der LPG“, Staat und Recht 1983, Heft 2, S. 123 fl., wo das Problem einer spezifischen staatsrechtlichen Stellung des Dorfes (als Teil einer Gemeinde) m. W. erstmals formuliert wurde (S. 126 f.). 11 Vgl.: Recht eines jeden Bürgers auf Mitwirkung weiter ausgebaut (Stellungnahme der Fraktion der SED zum Entwurf des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen vor der Volkskammer), ND vom 5. Juli 1985, S. 4.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 352 (NJ DDR 1985, S. 352) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 352 (NJ DDR 1985, S. 352)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung vor jeglichen Angriffen äußerer und innerer Feinde zu schützen. Dieser Verantwortung mit politischem Weitblick und sorgfältig durchdachten Maßnahmen, einem überlegten und effektiven Einsatz unserer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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