Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 348

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 348 (NJ DDR 1985, S. 348); 348 Neue Justiz 8/85 notariellen Angelegenheiten mit Beteiligten aus anderen Staaten wird konzentriert behandelt. Bei allen positiv hervorzuhebenden Vorzügen des Buches, wie z. B. die gute Übersichtlichkeit und das trotz der schwierigen Materie vorhandene Bemühen um Verständlichkeit der Aussagen, sind jedoch leider einige Ungenauigkeiten zu verzeichnen, die bei einer Überarbeitung vermieden werden sollten. So ist z. B. kritisch zu vermerken, daß durch teilweise unpräzise Formulierungen beim Leser Mißverständnisse entstehen können: Die Aussage auf S. 17, „die Staatlichen Notariate nehmen auf die Bürger zur Einhaltung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts Einfluß“, ist so zu verstehen, daß die Notare den Bürgern ihre Rechte und Pflichten erläutern, damit sich die Bürger bei der Regelung ihrer Rechtsangelegenheiten in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen sachkundig äußern und entscheiden können. Auf der gleichen Seite wird angeführt, das Notariatsgesetz von 1966 (richtig von 1976) präzisiere die Aufgaben der Staatlichen Notariate. Richtig muß es aber heißen, daß es die Aufgaben bestimmt. Die notarielle Tätigkeit beginnt nicht mit der Prüfung des anzuwendenden Rechts (S. 37), sondern mit der Klärung des Sachverhalts. Ein Testamentsvollstrecker wird wovon Drews auf S. 65 zunächst selbst richtig ausgeht im Testament bestimmt und nicht vom Erblasser durch eine Vollmacht ernannt (S. 66). Unrichtig ist, daß der gesetzgeberische Grund für die Beibehaltung des Kreisgerichts als Beschwerdeinstanz für notarielle Entscheidungen der rechtswissenschaftliche Bildungsgang für Notare (S. 27) sei. Hier waren ausschließlich staatsrechtliche Erwägungen maßgeblich. Zutreffend wird auf S. 31 und 35 der Begriff des Beteiligten erläutert. Widersprüchlich hierzu ist das auf S. 32 dargelegte Beispiel, wonach der durch Testament ausgeschlossene gesetzliche Erbe als Betroffener und nicht als Beteiligter bezeichnet wird. Unrichtig ist ferner, daß Beteiligte in jedem Fall Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen haben. Unklar sind m. E. auch die Darlegungen zur Zustimmungserklärung auf S. 35. Zweifelsohne ist die Entscheidungsfähigkeit des Kranken Voraussetzung für die wirksame Einwilligung nach § 105 Abs. 2 FGB. Deshalb ist der Hinweis, daß an die Zustimmungserklärung keine rechtsgeschäftlichen Anforderungen zu stellen sind, unverständlich. Eine exaktere Formulierung wäre auch auf S. 42 zu wünschen, in der es um den Erwerb von Grundstücken durch sozialistische Betriebe geht. Da § 11 Abs. 2 ZGB auch sozialistische Produktionsgenossenschaften umfaßt, hätte es hier richtig heißen müssen: „In der Urkunde muß klar zum Ausdruck kommen, daß mit dem Erwerb das Grundstück sozialistisches Eigentum wird“ (und nicht Volkseigentum). Den Anforderungen wird das Buch trotz der Einwände durchaus gerecht. Ein Vorzug besteht weiter darin, daß eine Reihe von Fragen, die häufig von Bürgern in der Rechtsauskunft der Staatlichen Notariate, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Kollegien der Rechtsanwälte gestellt werden, beantwortet werden. Insofern ist das Buch gleichzeitig ein Ratgeber für die Bürger. Dr. KLAUS HORN, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv: Örtliche Volksvertretungen und territoriale Entwicklung (Erfahrungen sozialistischer Staaten) 176 Seiten; EVP (DDR) : 12,80 M Das Buch entstand als Ergebnis multilateraler wissenschaftlicher Zusammenarbeit auf der Grundlage eines langfristigen parallelen Forschungsprogramms zum Thema Die Tätigkeit der örtlichen Organe des sozialistisdien Staates zur komplexen Entwicklung der Territorien". Autoren aus der VR Bulgarien, der CSSR, der DDR, der VR Polen, der Ungarischen VR und der UdSSR waren bestrebt, sowohl die gemeinsamen Hauptentwicklungstendenzen In der Funktionsweise der örtlichen Staatsorgane als auch spezifische Erfahrungen der einzelnen sozialistischen Länder zu verdeutlichen. Anhand umfangreichen Normativ- und Tatsachenmaterials wird die gesetzmäßig wachsende Rolle der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe nachgewiesen, und es werden neue Anforderungen an die Gestaltung und Wahrnehmung der Funktionen der Machtorgane sowie die daraus folgenden Konsequenzen för die Leitungs-Planungs-, Regulierungs-, Koordinierungs- und Kontrolltätigkeit untersucht. Das Buch ist wie folgt gegliedert: 1. Theoretische Grundfragen der komplexen sozialökonomischen Entwicklung der Territorien der örtlichen Organe der Staatsmacht 2. Die gesellschaftspolitischen Funktionen der örtlichen Machtorgane und die komplexe Entwicklung der Territorien 3. Die Planung cfer komplexen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Territorien 4. Die koordinierende Tätigkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht 5. Die Anwendung moderner Mittel der Rechentechnik in der Tätigkeit örtlicher Staatsorgane zur Leitung der komplexen Entwicklung der Territorien COflEKKAHME 3. 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MAPKO O npaße Ha otk33 3aica3HHKa npn 0K33aHHH jiwHHbix ycayr 339 IIpaBOcyAHe no rpaacAaHCKOMy h yrojiOBHOMy npasy 340 Übersetzung: Helga Müller, Berlin CONTENTS Egon Krenz : State and law under the conditions of further enhancing the advantages and driving forces of the socialist society 302 Growing responsibility of local people’s assemblies (From the arguments advanced by the Chairman of the Council of Ministers in support of the draft Law on Local People’s Assemblies and from the Position of the Constitutional and Legal Committee) . 311 Heinz M u 1 i t z e : Requirements on agreed Innovators’ activity 313 Erich S i e g e r t / York Z i e r o 1 d / Klaus Zieger: Aspects of the relationship of Building Ground Act and Com-pensation Act to other statutory regulations 316 Otto Bossmann / Baerbel L1 b e r a : On recognition of industrial accidents 319 Gerd J a n k e : Cassation and retrial of civil, family ar labour law cases on the grounds of inadequate elucidation of acts 322 Hans-Joachim H e i n t z e : Prohibition of racial discrimination *.n obligatory rule of international law 325 From the activity of the GDR Lawyer's Association Karl-Heinz Beyer : 2nd Lawyers’ Seminar GDR India 328 New legal provisions A survey of legislation in the 2nd quarter of 1985 329 For discussion Manfred Muehlmann : Influence of acknowledgment on the prescription of civil Claims 332 Fritz Muehlberger: Safeguarding the right of defence in criminal proceedings 333 Questions and answers Practical experiences Wolf-Ruediger Pasch : On assertion of material liability under labour law in a road construction enterprise 337 Roland Scholz/ Dieter W u 11 k e : Cooperation of procurator and trade Union district committee 337 Joachim Goehring : Legal consequences of breaches of duty arising from contrac-tually agreed tenants’ participation 338 Gisela Krawiec / Achim Marko : On mandator’s right of termination of personal Services 339 Jurisdiction in civil and criminal matter ■*. 340 Übersetzung: Angela König, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 348 (NJ DDR 1985, S. 348) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 348 (NJ DDR 1985, S. 348)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten und - zusammen mit den zuständigen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften darauf auszurichten, zur weite.pfi, Bfnöhung der Massen-Wachsamkeit und zur Vertiefung des rtrauens der Werktätigen zur Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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