Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 329

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 329 (NJ DDR 1985, S. 329); Neue Justiz 8/85 329 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im II. Quartal 1985 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil 1 Nr. 9 bis 15 veröffentlichten Rechtsvorschriften. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Leitung, Planung und wirtschaftlichen Rechnungsführung im Bereich der Investitionen und der Grundfondsreproduktion gehen davon aus, „daß diejenigen Investitionen am wirtschaftlichsten sind, mit denen vorhandene Grundfonds modernisiert werden“.! Deshalb sind die Bestimmungen der VO über die Produktionsfondsabgabe vom 9. Mai 1985 (GBl. I Nr. 13 S. 157) und der 1. DB dazu vom gleichen Tage (GBl. I Nr. 13 S. 159) insbesondere darauf gerichtet, eine hohe Ausnutzung der vorhandenen Grundmittel, deren Modernisierung und die Eigenherstellung von Rationalisierungsmitteln zu stimulieren. Das Normativ der Produktionsfondsabgabe wird nicht mehr auf die Bruttowerte, sondern auf die Nettowerte der Grundmittel angewendet. Damit wird es für die Kombinate und Betriebe ökonomisch vorteilhaft, die vorhandenen Grundmittel möglichst lange zu nutzen und der Modernisierung als Hauptform der Grundfondsreproduktion den Vorzug vor Neuanschaffungen zu geben. Für Rationalisierungsmittel, die in Eigenproduktion hergestellt werden, ist drei Jahre lang keine Produktionsfondsabgabe zu zahlen (bisher zwei Jahre). Eine Befreiung von der Zahlung für den Ersteinsatz von EDV-Anlagen wird nicht mehr gewährt. Neu ist die Pflicht zur halbjährlichen Zahlung der zusätzlichen Produktionsfondsabgabe, wenn die Normative für die zeitliche Auslastung der Ausrüstungen nicht eingehalten werden. Diese Regelung ist bereits im Jahr 1985 anzuwenden. Damit sollen die Betriebe veranlaßt werden, kurzfristig die Ursachen für die Unterschreitung der Normative auszuwerten und Maßnahmen zur besseren Ausnutzung der Ausrüstungen durchzusetzen. Die Produktionsfondsabgabe ist künftig auch auf die tatsächlichen Bestände an noch nicht fertiggestellten Investitionen zu zahlen. Für nicht termingerecht fertiggestellte Investitionen ist eine zusätzliche Produktionsfondsabgabe von 6 Prozent zu zahlen. Der gleiche Satz gilt für die durchschnittlichen Mehrbestände an materiellen Umlaufmitteln. Neu ist die Berechnung der Produktionsfondsabgabe auf die am 1. Januar des Planjahrs vorhandenen Anfangs bestände der Grundmittel zu Nettowerten (früher Jahresdurchschnittsbestände zu Brutto werten). Die Bezugsgröße „Anfangsbestände“ ermöglicht eine einfache Berechnung mit relativ geringem Aufwand. Entsprechend der 3. VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes vom 7. Mai 1985 (GBl. I Nr. 13 S. 163) sind die im betrieblichen Produktionsprozeß gesellschaftlich nicht notwendigen Aufwendungen von den technologisch bedingten Kosten zu trennen und saldiert mit den leistungsunabhängigen Erlösen als Ergebnis außerhalb des Produktionsprozesses auszuweisen. Das Ergebnis außerhalb des Produktionsprozesses ist mit dem Ziel zu planen, die gesellschaftlich nicht notwendigen Aufwendungen wesentlich zu reduzieren. Für die Einhaltung der geplanten Kosten im jeweiligen Bereich sind verbindliche Festlegungen zur persönlichen Verantwortung der Fachdirektoren und anderer leitender Mitarbeiter zu treffen. Die Entwicklung der im betrieblichen Reproduktionsprozeß nicht notwendigen Aufwendungen ist gemäß der 2. VO über die Jahresrechenschaftslegung in der volkseigenen Wirtschaft vom 7. Mai 1985 (GBl. I Nr. 13 S. 163) bereits in die Einschätzung der Finanzwirtschaft im Jahre 1985 einzubeziehen. Zu den gesellschaftlich nicht notwendigen Aufwendungen gehören nach der AO Nr. 1 über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990 vom 18. April 1985 (GBl. I Nr. 11 S. 117)* 2 u. a Mehrkosten aus mangelhafter Investitionstätigkeit, die erhöhte Bodennutzungsgebühr, gezahlte Vertragsstrafen, Schadenersatz und Wdrtschaftssanktionen, Verspätungszinsen, Zinszuschläge und Inventurminusdifferenzen. In die leistungsunabhängigen Erlöse sind u. a. einzubeziehen: vereinnahmte Vertragsstrafen, Schadenersatzleistungen und Wirtschaftssanktionen, Inventurplusdifferenzen und vereinnahmte Verspätungszinsen. Neu ist weiterhin die Planung des Ergebnisses außerhalb \ der Warenproduktion als gesonderter Bestandteil des Ergebnisses Inland und aus sonstigem Umsatz. In das Ergebnis außerhalb der Warenproduktion sind die Ergebnisse aus nichtproduktiven Leistungen, aus Beteiligungen und aus der Umlage der Kombinate einzubeziehen. Die AO enthält weitere Neuregelungen (z. B. die Planung der Modernisierung vorhandener Grundfonds im Teil B der Planungsordnung) und Präzisierungen (z. B. hinsichtlich der Planung der Projektierung im Teil L). * Um das Niveau der Leitung und Planung in der Projektierung zu erhöhen, wurden mit der VO über die Leitung, Planung und ökonomische Stimulierung der Projektierung Projejctie-rungsVO - vom 18. April 1985 (GBl. I Nr. 15 S. 181) entsprechende Aufgaben für die Leiter der Staatsorgane und die Generaldirektoren der Kombinate festgelegt. Mit den neuen Maßnahmen soll der Wirkungsgrad der Projektierung für die schnelle Umsetzung neuester wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse in moderne Technologien bei einem günstigeren Verhältnis von Aufwand und Ergebnis in der Volkswirtschaft wesentlich gesteigert werden.3 Die schöpferischen Leistungen der Projektanten werden damit in der Investitionsvorbereitung und -durchführung konsequent auf die volkswirtschaftlichen Anforderungen ausgerichtet. Als Leitungsinstrument für die Vorgabe und Abrechnung hoher Zielstellungen sowie für die Bewertung der erreichten Leistungen der Projektierungskollektive wird mit der VO die Anwendung des Projektpasses in den Projektierungseinrichtungen verbindlich festgelegt Auf der Grundlage des Projektpasses wird die persönliche materielle Interessiertheit der Projektanten an das Erreichen und Überbieten der vorgegebenen Leistungs- und Effektivitätsziele gebunden. Dazu werden für die Projektanten aufgabengebundene Leistungszuschläge oder leistungsorientierte Gehaltszuschläge angewandt. Die Grundsätze der Preisbildung für Projektierungsleistungen gehen gleichfalls davon aus, die schöpferischen Leistungen der Projektanten, insbesondere für aufwandssparende Lösungen mit hohem wissenschaftlich-technischem Niveau, wirksam zu stimulieren. Hierzu wird festgelegt, daß ein Extragewinn vereinbart werden kann, der in den Preis einzube-zdehen ist. * Mit dem Ziel, den volkswirtschaftlich begründeten Bedarf an Gütertransport- und Personenbeförderungsleistungen mit geringstem Aufwand zu befriedigen, ist die VO über die Koordinierung des Gütertransports und der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen KoordinierungsVO (KOVO) vom 28. März 1985 (GBl. I Nr. 12 S. 141) und die dazugehörige 1. DB vom gleichen Tage (GBl. I Nr. 12 S. 147) erlassen worden.4 Neben der exakten Abgrenzung der Aufgaben der verantwortlichen Staatsorgane und der Verkehrskombinate stehen die Rechte und Pflichten der am Gütertransport und an der Personenbeförderung Beteiligten im Mittelpunkt dieser Regelungen. Es soll ermöglicht werden, die rechnergestützte Koordinierung des Kfz-Einsatzes voll zu gewährleisten, um eine hohe volkswirtschaftliche Effektivität zu erzielen. Dazu sind alle koordinierungspflichtigen Gütertransporte und Personenbeförderungen bei den zuständigen Abteilungen der Verkehrskombinate anzumelden. Im Ergebnis der Koordinierung wird verbindlich entschieden, wer welche Fahrten für wen durchzuführen hat. Diese Entscheidung ist dem Auftraggeber und demjenigen nachweisfähig mitzuteilen, der den Transport durchführt. Für die Rechtsbeziehungen gelten dann die Rechtsvorschriften für den öffentlichen Gütertransport.5 X Vgl. E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1984, S. 42 f. 2 Zur AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDK 1986 bis 1990 vom 7. Dezember 1984 (GBl.-Sdr. Nr. 1190 a r) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1985, Heft 2, S. 67. 3 Das entspricht auch der auf der 8. Baukonferenz ausgesprochenen Forderung, die Investitions- und Baüaufgaben qualifiziert vorzubereiten. Die Projektanten werden dazu aufgerufen, „in enger Verbindung mit den Kollektiven in Forschung und Entwicklung sowie auf den Baustellen die wissenschaftlich-technisch und ökonomisch günstigsten Lösungen auszuarbeiten und schnell in die Investitionsund Baupraxis überzuleiten. Dabei ist die bewährte Arbeit mit dem Projektpaß überall wirkungsvoll zu nutzen“. Vgl. W. Junker, „Für alle Bauleute ist Ehrensache: Das Beste zum XL Parteitag der SED“, ND vom 14. Juni 1985, S. 3. 4 Zu der mit dieser VO außer Kraft gesetzten KoordinierungsVO vom 22. Juli 1982 (GBl. I Nr. 31 S. 563) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1982, Heft 11, S. 499. 5 Zur VO über den öffentlichen Gütertransport durch Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr GütertransportVO (GTVO);
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin.

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