Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 328

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 328 (NJ DDR 1985, S. 328); 328 Neue Justiz 8/85 Aus der Arbeit der Vereinigung der Juristen der DDR Empfang der indischen Juristen durch den Präsidenten der Liga für Völkerfreundschaft der DDR, Gerald Götting, im Hause der Volkskammer (Foto: Gerhard Puhlmann) II. Rechtsseminar DDR-Indien Nach dem I. Seminar DDR-Indien in New Delhi im Januar 1983 (vgl. NJ 1983, Heft 3, S. 100 f.) war die Vereinigung der Juristen der DDR am 20. und 21. Mai dieses Jahres Gastgeber für eine Delegation indischer Juristen, die sich im Rahmen eines Studienaufenthalts auf Einladung der Liga für Völkerfreundschaft der DDR und der Vereinigung der Juristen der DDR in unserem Land aufhielt. Die Delegation stand unter Leitung von Ambalal D es a i, Richter am Obersten Gericht Indiens und Vizepräsident der indischen Juristenvereinigung, und Jitendra S h a r m a, Rechtsanwalt und Generalsekretär der indischen Juristenvereinigung. Ihr gehörten namhafte Richter, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler an. Während ihres Aufenthalts nahmen die indischen Juristen vielseitige Möglichkeiten zu Gesprächen und Begegnungen mit Juristen und Vertretern gesellschaftlicher Gerichte vor allem in Erfurt, Eisenach, Weimar und Potsdam wahr. Gesprächspartner des II. Rechtsseminars in Leipzig-Markkleeberg waren der Präsident der VdJ und Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Dr. h. c. Heinrich T o e p 1 i t z, sowie weitere führende Juristen aus zentralen Organen, Professoren der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft und der juristischen Sektionen von Universitäten der DDR sowie Rechtsanwälte und Leiter von Rechtspflegeorganen. Die freundschaftliche Zusammenarbeit der VdJ der DDR mit den demokratischen Juristen Indiens beruht auf einer langjährigen Tradition. Gegenseitiges Kennenlemen und Lernen voneinander im Geiste der Völkerfreundschaft, des Friedens und des Fortschritts charakterisieren diese für beide Seiten vorteilhaften Beziehungen. Das II. Seminar beschäftigte sich mit folgenden Schwerpunkten: Verwirklichung der Verfassungsprinzipien im Leben der Gesellschaft, rechtlicher Schutz des sozialistischen Eigentums und des Eigentums der Bürger, Mitwirkung des Volkes an der Rechtspflege, Stellung des Bürgers und des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren, Rechtsstellung und soziale Grundlagen der Familie. c In seinem grundlegend! Referat setzte sich ausgehend vom 40. Jahrestag des Sieges über den Hitlerfaschismus und der Befreiung des deutschen Volkes H. Toeplitz mit der Entstehung und den Ursachen des Faschismus in Deutschland auseinander. Er erläuterte ausführlich die antifaschistische und sozialistische Entwicklung in der DDR und ihre Widerspiegelung in den Verfassungen von 1949 und 1968 einschließlich der Verfassungsänderungen des Jahres 1974. A. D e s a i, der das Hauptreferat für die indische Delegation hielt, bezeichnete das II. Rechtsseminar DDR-Indien als „wichtige Station im fortlaufenden Prozeß des Kennenlernens und des Erfahrungsaustausches zwischen unseren beiden Staaten“. Anschaulich schilderte er den Weg Indiens zu nationaler Unabhängigkeit, die schrecklichen Folgen des britischen Kolonialismus und die Erfolge Indiens im Kampf um politisch-ökonomischen Fortschritt und nationale Einheit. Diese Kämpfe kennzeichnen gleichzeitig die indische Verfassungsentwicklung seit 1947. Kompliziert waren der bisherige Weg zur Überwindung des kolonialen und feudalen Erbes, von Hunger und Not, Aus der gemeinsamen Erklärung der Teilnehmer am II. Rechtsseminar DDR-Indien Die Teilnehmer aus Indien und der DDR haben die Themen der sozialen Gleichheit und der sozialen Gerechtigkeit sowie Schritte zu ihrer Verwirklichung im Lichte der Erfahrungen Indiens und der DDR erörtert. Sie sind der festen Überzeugung, daß das Recht und die juristischen Berufe eine bedeutende Rolle bei der Erlangung sozialer Gleichheit und Gerechtigkeit und in der progressiven Umgestaltung der Gesellschaft spielen können. Die Seminarteilnehmer zeigten reges Interesse an den gegenseitigen Erfahrungen und führten einen lebhaften Austausch von Meinungen und Erkenntnissen. Die Teilnehmer aus beiden Ländern bekräftigten ihre Entschlossenheit, zur Wahrung des Weltfriedens als der wesentlichen Voraussetzung für den Fortschritt einer jeden Gesellschaft und ihres Rechtssystems im Dienste des Volkes beizutragen. Die Seminarteilnehmer brachten ihre Besorgnis über die dem Weltfrieden von aggressiven imperialistischen Kreisen und ihren Verbündeten drohenden Gefahren zum Ausdruck. Sie erachten es als die dringendste Aufgabe der Menschheit, den Frieden zu wahren und die Gefahr einer nuklearen Katastrophe abzuwenden. Die Teilnehmer begrüßten die in der Deklaration von New Delhi von den sechs Staats- und Regierungschefs . ergriffenen sowie von der Bewegung der Nichtpaktgebundenen geförderten Initiativen. Die Teilnehmer unterstützten nachdrücklich die Forderungen der Menschen in aller Welt, das Wettrüsten zu stoppen, seine Ausdehnung auf den Weltraum zu verhindern, die nuklearen und konventionellen Rüstungen einzuschränken und schließlich die allgemeine und vollständige Abrüstung zu erreichen. Die Seminarteilnehmer sind entschlossen, für die strikte Einhaltung und Weiterentwicklung der grundlegenden Prinzipien und Normen des Völkerrechts zu Wirken, die dem Schutz des Friedens, der Achtung der souveränen Rechte aller Staaten, der Unterstützung der nationalen Befreiungsbewegungen (wie ANC, SW APD und PLO) sowie der Förderung der friedlichen Zusammenarbeit der Staaten dienen. ' e$ipjte Teilnehmer sind überzeugt, daß der fortschreitende Prozeß gemeinsamer Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen, die auf dem Gebiet der Rechtspflege und der Rechtsprechung gewonnen wurden, unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Grundlagen beider Länder fruchtbare Ergebnisse bringt und den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Juristen der Republik Indien und denen der Deutschen Demokratischen Republik entspricht und der Kampf gegen imperialistische Einmischungsversuche. Viele Probleme harren noch der Lösung, wie auch die heftigen Auseinandersetzungen der letzten Jahre unterstreichen. Die Diskussion zeichnete sich durch sorgfältig ausgearbeitete Beiträge zu allen Schwerpunkten des Seminars aus, und viele Fragen wurden in offener Atmosphäre beantwortet. Vor allem ging es um die Rolle des Rechts insb. des Verfassungsrechts im gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozeß, standen Fragen des Eigentums an den Produktionsmitteln und der Gewährleistung und des Schutzes des persönlichen Eigentums sowie die Stellung der Gerichte im Zentrum lebhafter Erörterungen. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Gesellschaftssysteme Indiens und der DDR fanden auch Ausdruck in den Diskussionen um die indischen Dorfgerichte und die gesellschaftlichen Gerichte der DDR. Die vielfältigen Formen und Methoden der Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtspflege der DDR, die Entwicklung von Ehe und Familie sowie Rechte und Pflichten des Rechtsanwalts bildeten weitere Schwerpunkte der Diskussion. In der gemeinsamen, einmütig beschlossenen Erklärung des II. Rechtsseminars DDR-Indien kommen die übereinstimmenden Auffassungen zu den großen Problemen unserer Zeit dem Kampf für Frieden und Fortschritt überzeugend zur Geltung. Am Ende des Seminars stand der Wunsch nach Fortführung des Erfahrungsaustausches und nach weiterer Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen. Prof. Dr. Karl-Heinz Beyer;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 328 (NJ DDR 1985, S. 328) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 328 (NJ DDR 1985, S. 328)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft, insbesondere zur Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, unumgäng- lieh und hat folgende grundsätzliche Zielstellungen zu erfüllen: Vorbeugende Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung bereits zu Beginn des Untersuchungshaf tvollzuges Akzente gesetzt, die sich sowohl positiv -als auch negativ auf das Verhalten des Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt entgegenwirken sowie von Reaktionen im Ergebnis erzieherischer Einwirkung durch die Sicherungs- und Kontrollkräfte, um die zweckmäßigsten Methoden der individuellen Einflußnahme auf den Verhafteten zu erarbeiten.

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