Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 311

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 311 (NJ DDR 1985, S. 311); Neue Justiz 8/85 311 Wachsende Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen Aus der Begründung des Entwurfs des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen durch den Vorsitzenden des Ministerrates, Willi S t o p h , in der Tagung der Volkskammer am 4. Juli 1985 Mit dem vorliegenden, vom Staatsrat und vom Ministerrat gemeinsam eingeredchten Entwurf des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen in der DDR wird der Auftrag des X. Parteitages der SED erfüllt, die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane auf den einzelnen Leitungsebenen zu überprüfen und das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in Übereinstimmung mit dem erreichten Entwicklungsstand neu zu fassen. In Vorbereitung des XI. Parteitages der SED sind alle gesell-schaftlichen Bereiche aufgefordert, eine hohe Qualität ihrer Arbeit zur weiteren allseitigen Stärkung der DDR zu erreichen. Dabei spielt die Kommunalpolitik eine besonders wichtige Rolle. Es geht vor allem darum, die zentrale staatliche Leitung und Planung noch zielgerichteter mit der örtlichen Initiative zu verbinden. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Die weitreichende Bedeutung dieses Gesetzes resultiert aus dem politischen Gewicht der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Organe und der Abgeordneten im gesellschaftlichen Leben der DDR. Als Glieder der einheitlichen, nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus organisierten sozialistischen Staatsmacht erfüllen die Staatsorgane in den Bezirken und Kreisen sowie in den mehr als 7 500 Städten und Gemeinden mit hohem Verantwortungsbewußtsein, mit großer Tatkraft und Initiative die ihnen übertragenen gesamtstaatlichen und kommunalen Aufgaben. Entsprechend der bewährten Praxis unserer sozialistischen Demokratie ist der Gesetzentwurf in einer breiten Gemeinschaftsarbeit entstanden. Er beruht auf den Vorschlägen der zentralen Staatsorgane und der Räte der Bezirke und berücksichtigt in umfassender Weise die örtlichen Erfahrungen. Der Gesetzentwurf lag den Vorsitzenden der Räte der Kreise, den Oberbürgermeistern der Großstädte sowie den Bürgermeistern aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden unseres Landes zur Meinungsäußerung vor. Die Vorsitzenden der Parteien und die Leitungen der in der Volkskammer vertretenen Massenorganisationen nahmen zum Gesetzentwurf Stellung. Im Ergebnis dieser demokratischen Beratung wurden 3 235 Ergän-zungs- und Änderungsvorschläge unterbreitet. Auf Grund dieser Vorschläge konnten wesentliche Änderungen und Ergänzungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf ist darauf gerichtet, die Arbeiter-und-Bauem-Macht allseitig zu stärken, das Prinzip des demokratischen Zentralismus konsequent durchzusetzen und auf dieser Grundlage die eigenverantwortliche Tätigkeit der örtlichen Staatsorgane zum Wohle unserer Bürger zu erhöhen. Entsprechend der Forderung des X. Parteitages der SED wird die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen staatsrechtlich weiter ausgestaltet, um sie zu befähigen, auch künftig einen spürbaren Beitrag zur Verwirklichung der Politik der Hauptaufgabe zu leisten. Die 206 000 Abgeordneten und 62 000 Nachfolgekandidaten sowie die fast 140 000 zur Mitarbeit in den Ständigen Kommissionen berufenen Bürger stellen eine große politische Kraft und eine wichtige Quelle für die ständige Verbesserung der staatlichen Arbeit dar. Ein vorrangiges Anliegen des Gesetzes besteht darin, das vertrauensvolle Zusammenwirken aller in der Nationalen Front vereinten Parteien und gesellschaftlichen Organisationen zur Verwirklichung der Politik der Arbeiter-und-Bauem-Macht zu vertiefen, die Initiativen der Arbeiterklasse, der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz, der Jugend und aller anderen Werktätigen wirksam zu fördern und die Bürger noch enger in die Lösung der gesamtstaatlichen und kommunalen Aufgaben rinzubeziehen. Die hohe politische Verantwortung der örtlichen Staatsorgane beruht vor allem darauf, daß ihre Tätigkeit unmitttel-bar die Belange der Bürger berührt. Sie erwarten von ihren Volksvertretungen und deren Abgeordneten, den Vorsitzenden und Mitgliedern der Räte sowie den Bürgermeistern, daß sie die Dinge des täglichen Lebens anpacken, rechtzeitig notwendige Entscheidungen treffen, das ständige Gespräch mit den Menschen führen und ihnen auf jede Frage eine Antwort geben. Ein solcher lebensnaher Arbeitsstil fördert die Bereitschaft der Bürger, selbst noch aktiver an der Lösung gesamtstaatlicher und kommunaler Aufgaben teilzunehmen. Das trägt zum Wohlbefinden der Einwohner in den Städten und Gemeinden bei, festigt ihre Liebe zur Heimat und stärkt ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat. Der Gesetzentwurf geht von der prinzipiellen Orientierung aus, den Beitrag der örtlichen Staatsorgane zur Verwirklichung der neuen Etappe der ökonomischen Strategie zu erhöhen. Ihr initiativreiches Wirken ist darauf zu richten, die umfassende Intensivierung in ihrem Verantwortungsbereich durchzusetzen, für alle Kombinate und Betriebe immer bessere territoriale Reproduktionsbedingungen zu schaffen und die örtlichen Reserven für die Leistungs- und Effektivitätsentwicklung zu erschließen. Erstmalig wird im Gesetz die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane für die Leitung, Planung und Organisation der territorialen Rationalisierung grundsätzlich geregelt In der territorialen Rationalisierung kommt die Einheit von zentraler staatlicher Leitung und Planung sowie eigenverantwortlicher Tätigkeit der Kombinate, Betriebe und örtlichen Staatsorgane besonders wirksam zum Ausdruck und führt zur Erschließung bedeutender volkswirtschaftlicher Reserven. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte sollten noch zielgerichteter darauf rinwirken, daß die bezdrksgelriteten Kombinate und Betriebe durch ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu leistungsfähigen Konsumgüterproduzenten entwickelt werden. Ausgehend von den bisherigen guten Ergebnissen, legt der Gesetzentwurf die neuen Anforderungen an die komplexe Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen zur Leitung und Planung der gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung unserer sozialistischen Landwirtschaft fest Im Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiete des Bauwesens steht die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane für die Realisierung des Wohnungsbauprogramms. Im kommenden Fünf jahrplan gilt es, Neubau und Rekonstruktion, Modernisierung und Erhaltung noch enger miteinander zu verbinden. Die Bedeutung des imnerstädtischen Bauens nimmt weiter zu. Die Räte der Kreise sind für eine solche Entwicklung der Kapazitäten des kreisgelriteten Bauwesens verantwortlich, die diesen Forderungen entspricht. Die verstärkte Durchführung von Baumaßnahmen im unmittelbaren Wohn-bereich der Bürger, erfordert entsprechend den bewährten Grundsätzen unserer sozialistischen Demokratie, die Initiativen der Bürger noch stärker mit den gesamtgesellschaftlichen und den kommunalen Interessen zu verbinden. Eine Aufgabe von hohem politischem Rang ist die stabile und kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Konsum-gütem, Reparaturen und Dienstleistungen. Die auf diesem Gebiet geleistete Arbeit trägt nicht unwesentlich zur Meinung bei, die sich Bürger über die Tätigkeit der Staatsorgane bilden. Die Verwirklichung der Hauptaufgabe erfordert von den örtlichen Staatsorganen, gemeinsam mit den volkseigenen Dienstleistungsbetrieben und -kombinaten, den Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie den privaten Handwerkern die Dienst- und Reparaturlristungen entsprechend den wachsenden Bedürfnissen der Bürger zu entwickeln. Mit den vorgesehenen rechtlichen Regelungen werden auch auf dem Gebiet der Haushalts- und Finanz Wirtschaft die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, daß die örtlichen Volksvertretungen ihre wachsende Verantwortung voll wahrnehmen können. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, daß sich das Volumen der örtlichen Haushalte seit 1973 von 22,8 Mrd. M auf 44,5 Mrd. M im laufenden Haushaltsjahr erhöhte, d. h., es hat rieh verdoppelt. Mit dem Gesetzentwurf werden, ausgehend von den bewährten Erfahrungen, die Bedingungen vervollkommnet, daß die Volksvertretungen ihrer Verantwortung als arbeitende Körperschaften entsprechend den neuen Anforderungen gerecht werden. Die vorgesehenen Regelungen zielen darauf ab, die Rolle der Tagungen der Volksvertretungen als wichtigste Form des kollektiven Wirkens der vom Volke gewählten Abgeordneten zu erhöhen. In lebendiger, schöpferischer und konstruktiver Arbeit sind hier die anstehenden ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Aufgaben sachkundig zu beraten und zu entscheiden. Des weiteren werden die Bindungen des Abgeordneten an die Wähler und das Arbritskollektiv verstärkt und die gesetzlichen Grundlagen für den Zusammenschluß zu Abgeordneten-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 311 (NJ DDR 1985, S. 311) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 311 (NJ DDR 1985, S. 311)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der unternehmen. In diesem Zusammenhang wurde erneut der Mißbrauch eingeräumter Kontrollbevorrechtung durch in der akkreditierte Korrespondenten von Massenmedien der nachgewiesen.

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