Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 310

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 310 (NJ DDR 1985, S. 310); . 310 Neue Justiz 8/85 Werktätigen, für das zur Erfüllung der Hauptaufgabe erforderliche Wirtschaftswachstum, über den komplexen Inhalt staatlicher Leitungsprozesse, die Mitwirkung der Werktätigen an ihnen und die effektivsten Formen ihrer Organisation, und wir brauchen Beiträge zur weiteren Festigung der Gesetzlichkeit, Sicherheit, Ordnung und Disziplin. Zweitens geht es darum, die Wirklichkeit noch genauer zu erfassen, mit größerer Konsequenz die fortgeschrittenen Erfahrungen zu analysieren und auf dieser Grundlage theoretisch aussagekräftige und für die Praxis verwertbare Schlußfolgerungen, Vorschläge und Orientierungen zu erarbeiten. Das Ziel jeder Forschung muß noch stärker am Nutzen für die gegenwärtige und zukünftige Praxis orientiert sein. Von wissenschaftlichen Untersuchungen ist zu fordern, daß sie nicht bei Feststellungen stehenbleiben, sondern die Ursachen von Erscheinungen aufdecken, Zusammenhänge aufzeigen, fundierte Aussagen über kurz- und langfristige Entwicklungstendenzen und Wirkungsbedingungen treffen und Lösungswege, auch Lösungsvarianten Vorschlägen und begründen. Wie die Erfahrung zeigt, werden solche Ergebnisse vor allem dann erzielt, wenn die Arbeit von Anfang an mit dem Praxispartner gestaltet wird, stabile Praxisbeziehungen bestehen und wenn die Untersuchungen möglichst komplex erfolgen sowie die Ergebnisse gemeinsam ausgewertet werden. Es geht dabei immer um die Einheit von Theorie und Praxis, von Wissenschaft und Politik. Eine auf diese Weise an der Praxis und auf die Praxis orientierte wissenschaftliche Arbeit wird auch dazu beitragen, daß Publikationen von Staats- und Rechtswissenschaftlern noch lebendiger und überzeugender geschrieben werden und an Beweiskraft und Bildhaftigkeit gewinnen. Drittens ist es notwendig, die internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Staats- und Rechtswissenschaftlern der sozialistischen Bruderländer, vor allem der Sowjetunion, zu verstärken. Sie erweist sich immer mehr als wichtige Quelle für den Leistungszuwachs, für ein höheres Niveau der Forschungsergebnisse und größere Praxiswirksamkeit. Die Entwicklung der interdisziplinären Zusammenarbeit vollzieht sich noch zu langsam. Um das entschieden zum Positiven zu verändern, sind Anstrengungen in allen wissenschaftlichen Bereichen, insbesondere auch bei der Befähigung des wissenschaftlichen Nachwuchses, notwendig. Es geht nicht nur darum, daß die Zweigdisziplinen der Staats- und Rechtswissenschaft enger zusammenrücken. Vor allem ist es erforderlich, daß die fortgeschrittenen Erkenntnisse anderer Wissenschaftsdisziplinen, wie etwa der Philosophie, der Wirtschaftswissenschaften, der Soziologie, für die staats- und rechtswissenschaftliche Arbeit stärker genutzt werden. Grundlegende gesellschaftliche Entwicklungsprozesse sind in enger Gemeinschaftsarbeit mit diesen Disziplinen zu untersuchen. Für eine solche Arbeitsweise sollten von den Staats- und Rechtswissenschaftlern noch mehr Impulse ausgehen. Dafür trägt besonders die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft eine hohe Verantwortung. Weniger als je zuvor sind heute bekanntlich die Probleme der juristischen Regelung und der staatlichen Leitung gesellschaftlicher Prozesse von ihren miteinander verflochtenen ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Inhalten zu trennen. Viertens ist der Beitrag der Staats- und Rechtswissenschaft zur gesamten massenpolitischen Arbeit lebendiger und überzeugender zu gestalten. Jeder Wissenschaftler sollte sich als Propagandist bewähren, sollte seinen persönlichen Beitrag leisten, um mit dem Arsenal staats- und rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse und Argumente das sozialistische Bewußtsein der Bürger zu fördern und zu festigen. Es geht darum, nicht nur Fakten und Kenntnisse zu vermitteln, sondern Haltungen herauszubilden und die Werktätigen für die Verwirklichung unserer Politik zum Wohle des Volkes und zur Sicherung des Friedens zu mobilisieren. Dazu sollten vielfältige Formen der schriftlichen und mündlichen Propaganda, die Mitarbeit in der Tagespresse, im Rundfunk und Fernsehen und in Veranstaltungen der Massenorganisationen sowie die Ausarbeitung von Wörterbüchern, Handbüchern und populärwissenschaftlichen Schriften genutzt werden. Fünftens ist es erforderlich, die Forschungsergebnisse schneller und wirkungsvoller in die staats- und rechtswissenschaftliche Aus- und Weiterbildung zu überführen. Niveauvolle und praxiswirksame theoretische Ergebnisse sind eine wichtige Grundlage für eine wissenschaftlich fundierte, mit dem gesellschaftlichen Leben verbundene juristische Ausbildung. Die Praxisverbundenheit der Ausbildung und die wirksame Vermittlung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sollten stets eine Einheit bilden. Es liegt in der Verantwortung der Hochschullehrer, hier keine Versäumnisse zuzulassen und durch gegenseitige Information, durch die Auswertung wissenschaftlicher Publikationen, Zeitschriften und Konferenzen ein Höchstmaß vermittelter neuer Erkenntnisse und fortgeschrittener Erfahrungen an die Studenten zu erreichen. Eine wesentliche Seite der Ausprägung von Selbständigkeit, Verantwortung und schöpferischer Aktivität der Studenten ist ihre Einbeziehung in die Forschung. Dadurch wird nicht nur die Ausbildung interessanter, effektiver und stärker auf die praktischen Probleme unserer Gegenwart bezogen, sondern die Studenten lernen auch, ihr erworbenes Wissen an den konkreten Fragen des Lebens zu erproben und zu überprüfen. Wissenschaftliche Arbeit der Studenten ist wie die guten Beispiele zeigen ein echtes Bewährungsfeld im Studium, und alle Hochschullehrer sollten dieses Feld für die Erziehung zu Leistungsbereitschaft und Verantwortungsbewußtsein nutzen. In der Weiterbildung der in der Praxis tätigen Kader kommt es vor allem darauf an, die staats- und rechtswissenschaftlichen Fragen stärker und tiefgründiger mit der Verwirklichung der ökonomischen Strategie und den aktuellen Aufgaben zur Steigerung der Leistungskraft der Volkswirtschaft zu verbinden. Zugleich sind die vielfältigen Erfahrungen und Kenntnisse der Staatsfunktionäre, Richter und Staatsanwälte für die Lösung von wissenschaftlichen Aufgaben noch effektiver zu erschließen. Sechstens ist es von erstrangiger politischer Bedeutung, die kommunistische Erziehung der Studenten und des wissenschaftlichen Nachwuchses ständig zu qualifizieren. Unser Staat braucht Juristen, die sich erzogen auch durch das Vorbild ihrer Hochschullehrer in allen Situationen als glühende Verfechter unserer sozialistischen Sache bewähren, für die der Marxismus-Leninismus und die Beschlüsse der Partei oberste Richtschnur ihres Handelns sind. Treue zu unserem sozialistischen Staat, die Bereitschaft und Fähigkeit, diesen Staat zu stärken und zu schützen, sich für ihn mit allen Kenntnissen und der ganzen Person einzusetzen, das sind die politischen Eigenschaften, die es im Studium der Staats- und Rechtswissenschaft auszuprägen gilt. Nachhaltig bestätigt die sozialistische Praxis die Worte unseres Genossen E. Honecker auf dem X. Parteitag: „Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei, ihre Autorität und Funktionsfähigkeit sind Grundlage und Voraussetzung für das erfolgreiche Voranschreiten. Das ist und bleibt die Grundfrage der sozialistischen Revolution. “3 Zielstrebig wird wie unsere gesellschaftliche Praxis zeigt der Auftrag des Programms der SED verwirklicht, die sozialistische Demokratie weiter zu entfalten und zu vervollkommnen. In allen gesellschaftlichen Bereichen setzt sich die Einbeziehung der Werktätigen in die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle staatlicher und gesellschaftlicher Entscheidungen als bestimmender Wesenszug unserer Demokratie immer stärker durch. Hier spürt jeder: Unser sozialistischer Staat wirkt mit dem Volk und für das Volk. Es gibt in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat kein Gesetz, das einer anderen Sache verpflichtet wäre als dem Wohl der Werktätigen und der Sicherung des Friedens. Das konnte niemals zuvor ein deutscher Staat für sich in Anspruch nehmen. Die Verfassung unseres sozialistischen Varterlandes ist im wahrsten Sinne eine Magna Charta des Volkes. Ihr Verfassungsgrundsatz „Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen in Stadt und Land ausgeübt. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates“ ist gesellschaftliche Realität und zugleich immer wieder eine ständige Herausforderung an uns alle. Dieser hohe Anspruch schließt di,e Verpflichtung ein, sich bei jeder Entscheidung, die zu treffen ist, und bei jeder Aufgabe, die wir gemeinsam zu lösen haben, vom Grundsatz unserer Arbeit leiten zu lassen: Alles für das Wohl des Volkes. Immer ist zu fragen, welche politischen und sozialen Folgen sich durch eine neue Herausforderung für die Werktätigen ergeben und welches für sie und im Interesse ihres Staates die effektivste Lösung ist. Unsere Partei ist davon überzeugt, daß auch die Staats- und Rechtswissenschaftler unseres Landes dieser hohen Erwartung an ihre Arbeit gerecht werden. Teilwiedergabe des Referats, das Egon Krenz auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz am 26. Juni 1985 in Berlin gehal-ten hat. D. Red. 3 E. Honecker, a. a. O.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 310 (NJ DDR 1985, S. 310) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 310 (NJ DDR 1985, S. 310)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen.

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