Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 309

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 309 (NJ DDR 1985, S. 309); Neue Justiz 8/85 309 tägliche konsequente Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit in allen Lebensbereichen dar. Dazu zählt auch die konsequente Anwendung des sozialistischen Prinzips „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“. Unser sozialistischer Staat fördert die Rechtssicherheit durch die wie das Beispiel des Arbeitsgesetzbuchs, des Zivilgesetzbuchs und auch der. Neufassung des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen beweist ständige Vervollkommnung unserer Gesetzlichkeit. Er festigt sie durch einen ausgeprägten Arbeits- und Gesundheitsschutz und die Durchsetzung der Produktions- und Brandsicherheit. Auf dieser breiten Grundlage entwickelt sich das Rechtsbewußtsein der Bürger und die Gesetzestreue der Leiter. Das schließt für die gesamte Gesellschaft ein, Verletzungen des Rechts ohne Ansehen der Person aufzudecken und zu ahnden, denn vor - dem Gesetz sind alle Bürger gleich. Heute können wir davon ausgehen, daß in unserer Republik die Achtung des Rechts immer mehr zu einer aktiven Lebensgewohnheit der Bürger wird. Das sozialistische Rechtsbewußtsein entwickelt sich auch als Bewußtsein persönlicher Verantwortung für die Belange der Gesellschaft. Der enge innere Zusammenhang zwischen Gesetzlichkeit und sozialistischer Demokratie zeigt sich besonders augenscheinlich in den wechselseitigen Beziehungen der weiteren Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Bereichen und dem Schutz des sozialistischen Eigentums und der Rechte der Bürger. Untersuchungen des Verfässungs-und Rechtsausschusses der Volkskammer und zahlreiche wissenschaftliche Analysen beweisen, daß sich die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs in unserer Gesellschaft zu beachtlicher Breite und Wirksamkeit entwickelt hat. Unter dem Motto „Mit Sicherheit den Plan erfüllen“ streben die Werktätigen danach, all das zuverlässig zu bewahren, was sie erarbeitet haben. Wenn man bedenkt, wieviel gesellschaftlicher Reichtum uns noch immer durch mangelnde Sorgfalt und Wachsamkeit, durch Brände und Havarien und nicht zuletzt auch durch Verkehrsunfälle verloren geht, dann unterstreicht das nur, wie wichtig das enge Zusammenwirken der staatlichen Organe, der gesellschaftlichen Organisationen, der Arbeitskollektive und anderer gesellschaftlicher Kräfte zur ständigen Erhöhung von Ordnung und Sicherheit ist. Die Zeit nach 1981 hat bewiesen, wie richtig die Orientierung des X. Parteitages war, mit höchster Konsequenz die Gesetze einzuhalten, „welche die Tätigkeit der Betriebe, Kombinate und wirtschaftsleitenden Staatsorgane für eine effektive, auf Leistungszuwachs gerichtete Wirtschaftsleitung und den Schutz des Volkseigentums betreffen“.1 Zugleich hat sich die Notwendigkeit herauskristallisiert, die qualitativen Faktoren des ökonomischen Leistungsanstiegs auch mit rechtlichen Mitteln noch stärker durchzusetzen und Initiativen zum Nutzen der Gesellschaft noch breiteren Raum zu geben. Der Alltag verweist auch darauf, in den Produktionsstätten die Verantwortung der Leiter für das technologische Regime zu erhöhen und die Sicherheitsvorschriften konsequent einzuhalten. Notwendig sind Analysen über die Wirksamkeit unseres Rechts mit dem Ziel, das wissenschaftlich-technische Schöpfertum der Menschen, ihre Leistungsbereitschaft, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Produktion und die rasche volkswirtschaftliche Nutzung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse zu fördern. Mit dem Fortschreiten unserer Gesellschaft wird immer deutlicher, in welchem Maße die Schöpferkraft jedes einzelnen Menschen zu einer inneren Entwicklungsnotwendigkeit des Sozialismus wird. Das unmittelbare Erleben, Rechte wahrzunehmen und Pflichten nachzukommen, fördert die Bereitschaft zu eigener Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Hohe Verantwortung ist nicht wahrzunehmen ohne hohe Pflichten und entsprechend umfangreiche Rechte. Rechte und Pflichten bilden in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat eine Einheit. Im Zusammenhang mit der Vervollkommnung unserer Staats- und Rechtsordnung das sei hier nebenbei erwähnt ist das Eingeständnis einer sog. „Gesellschaft für Deutschlandforschung e. V.“, einem antikommunistischen Strategie- und Koordinierungszentrum, nicht uninteressant. In einem Memorandum dieses eingetragenen Vereins heißt es, daß in der Jugend der BRD die Staats- und Rechtsordnung sowie die Wertordnung der DDR „von der Idee her sogar als besser angesehen wird“2 als die der BRD. Ja, unsere Gesellschaft prägt immer eindrucksvoller ihre eigenen unverwechselbaren sozialen und rechtlichen Beziehungen aus nicht nur von der Idee her, sondern vor allem in der sozialistischen Praxis. Natürlich vollzieht sich ein solcher Prozeß niemals ohne Widersprüche. So gibt es einer- seits im Verhältnis zur bestimmenden Entwicklungsrichtung auch noch Erscheinungen, zwar Rechte für sich in Anspruch, aber es mit den Pflichten gegenüber der Gesellschaft nicht so genau zu nehmen. Es gehört zum lebendigen Alltag unserer Demokratie, gemeinsam mit den staatlichen Organen allen Versuchen entgegenzuwirken und sie zu unterbinden, sich ungerechtfertigte Vorteile auf Kosten der Gesellschaft zu verschaffen. Zu den Normen unseres Zusammenlebens, die unser Recht fördert und festigt, zählen die kameradschaftliche Zusammenarbeit, Gewissenhaftigkeit, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit, gegenseitige Achtung und die Bereitschaft zur Verteidigung der sozialistischen Errungenschaften. Im Alltag bestätigt sich die im Programm der SED getroffene Feststellung, daß es fester Bestandteil unserer Poli- J tik ist, die sozialistische Rechtsordnung planmäßig entsprechend dem erreichten Entwicklungsstand der Gesellschaft auszubauen und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dabei zeigt sich, daß unsere gesellschaftliche Dynamik immer neue Anforderungen an die sozialistische Gesetzgebung und damit auch an die Arbeit der Staats- und Rechtswissenschaftler stellt. Unser sozialistisches Recht dient den Interessen der Werktätigen, dem Schutz der sozialistischen Ordnung und der Freiheit und der Menschenwürde, und in diesem Sinne gestalten wir es weiter aus. Die Einheit von Theorie und Praxis tägliche Anforderung an die Staats- und Rechtswissenschaftler Überblickt man den Zeitraum seit dem X. Parteitag, so ist festzustellen, daß die Staats- und Rechtswissenschaftler der DDR durch ihre Mitwirkung an der Vorbereitung von Gesetzen und anderen rechtlichen Regelungen, durch Forschungen zur Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, Untersuchungen zur praktischen Wirksamkeit der staatlichen Leitung und des Rechts, durch staats- und rechtswissenschaftliche Beiträge zur Verwirklichung der Wirtschaftsstrategie unserer Partei und eine breitgefächerte Rechtspropaganda sowie mit der Ausbildung und kommunistischen Erziehung der Studenten und des wissenschaftlichen Nachwuchses einen wichtigen Beitrag zur weiteren Ausgestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in unserem Lande leisten. Unsere Partei mißt der Tätigkeit der Staatsund Rechtswissenschaftler in Forschung und Lehre große Bedeutung bei. Gleichzeitig ist damit die Hoffnung verbunden, schneller noch vorhandene Tendenzen des abstrakten Theo-retisierens zu überwinden. Insgesamt ist die Staats- und Rechtswissenschaft wie jede andere Wissenschaft gefordert, sich noch konsequenter und in der ganzen Breite ihrer Disziplin den rasch wachsenden Anforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung zu stellen. Das beträchtliche Potential sollte noch wirksamer auf jene grundlegenden Fragen konzentriert werden, die von den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Erfordernissen bestimmt werden. So wird sie dem Anspruch des Parteiprogramms an die Gesellschaftswissenschaftler gerecht, sich als ein theoretisches und politisch-ideologisches Instrument der Arbeiterklasse und ihrer revoluticjnären Kampfpartei bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und der bürgerlichen Ideologie zu bewähren. Worauf kommt es im einzelnen an? Erstens werden verstärkt theoretisch anspruchsvolle und praxiswirksame Arbeiten erwartet, die auf der Grundlage des Programms der SED Fragen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft untersuchen und lösen helfen. Es ist nötig, daß die Staats- und Rechtswissenschaft durch neue Erkenntnisse, die der wachsenden Dynamik unseres gesellschaftlichen Voranschreitens gerecht werden, wissenschaftlichen Vorlauf für die Stärkung des sozialistischen Staates und die Festigung der Rechtsordnung der DDR schafft. Wir brauchen theoretisch fundierte Beiträge zu grundlegenden Fragen der Dialektik von Staat, Recht und Gesellschaft in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, über den Inhalt, die Entwicklungsrichtungen und wirksamere Formen der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie, zur Organisierung und optimalen Wirksamkeit der Triebkräfte des Sozialismus für die Entwicklung und den Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der friedlichen Arbeit der 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den X. Parteitag, Berlin 1981, S. 119. 2 Recht in Ost und West (Berlin-West) 1984, Heft 2, S. 67 fl.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 309 (NJ DDR 1985, S. 309) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 309 (NJ DDR 1985, S. 309)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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