Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 3 (NJ DDR 1985, S. 3); Neue Justiz 1/85 3 Bewußte Verfassungsverwirklichung Sache aller Bürger Prof. Dr. WOLFGANG WEICHELT, Korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR, Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Es ist ein Wesensmerkmal sozialistischer Verfassungen, daß sie den Gesetzmäßigkeiten des gesellschaftlichen Fortschritts zum Sozialismus und Kommunismus folgend das auf diesem Entwicklungsweg Erreichte schützen und sichern und zugleich als Instrument zur weiteren Gesellschaftsgestaltung wirken. Sie orientieren und organisieren in allgemein verbindlicher Form die Kräfte des werktätigen Volkes für die weitere Ausgestaltung der sozialistischen Gesellschaft. Ausarbeitung, Inhalt, Entwicklung und Realisierung der Verfassung der DDR waren und sind Ausdruck verwirklichter und sich fortwährend verwirklichender Volkssouveränität. Der Inhalt der Verfassung bringt die gemeinsamen Grundinteressen des werktätigen Volkes zum Ausdruck und legt zugleich die Hauptwege der Verwirklichung dieser Interessen durch die' Staatspolitik fest. Die Grundprinzipien des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe gewährleisten, daß diese Interessen in ihrer jeweils konkreten Gestalt die Staatspolitik bestimmen. Volkssouveränität kann bekanntlich nichts anderes als die reale Möglichkeit der werktätigen Klassen und Schichten sein, ihre gemeinsamen Grundinteressen durch die planmäßige und effektive Organisation der gesellschaftlichen Arbeit auf fortwährend steigendem Niveau zu verwirklichen und die Beziehungen dieser Klassen und Schichten, der Menschen zueinander und zu ihren gesellschaftlichen Angelegenheiten diesen Interessen gemäß zu gestalten und zu entwickeln. Die Gemeinsamkeit der Grundinteressen des werktätigen Volkes, ihre Erkenntnis und Verwirklichung bestimmt auch das persönliche, bewußte und positive Verhältnis der Bürger unseres Staates zur Verfassung als zu ihrer eigenen Sache. Dieses Verhältnis äußert sich weniger in Worten als vielmehr in Taten, in der aktiven Mitwirkung bei der Lösung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufgaben zur weiteren allseitigen Stärkung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht. Das ideenreiche Mitplanen der volkswirtschaftlichen Aufgaben, die Initiativen der Arbeitskollektive in den Kombinaten, Betrieben und Genossenschaften beim Übergang der Volkswirtschaft zur intensiv erweiterten Reproduktion, die Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Schöpfertums der Werktätigen und die rasche volkswirtschaftliche Nutzung ihrer Ergebnisse das alles ist aktive Verfassungsverwirklichung. Dieses bewußte staatsbürgerliche Verhalten kommt im sozialistischen Wettbewerb, in der Neuererbewegung, im Zusammenwirken von Wissenschaftler-, Ingenieur- und Arbeiterkollektiven sinnfällig zum Ausdruck. Erheblichen Anteil hat daran auch die junge Generation, die ihre verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten mit großem Einsatz verwirklicht. Die fast 43 000 Jugendbrigaden und 2 300 Jugendforscherkollektive, die Bewegung „Messe der Meister von morgen“ mit ihren ständig qualifizierteren, volkswirtschaftlich wertvollen Ergebnissen, der' Beitrag der jungen Generation in der Nationalen Volksarmee zur Gewährleistung und Erhöhung ihrer Verteidigungskraft und Verteidigungsbereitschaft zeugen von aktiver und bewußter Verfassungsverwirklichung. Gleiches gilt für das millionenfache gemeinschaftliche Handeln der Bürger im „Mach mit!“-Wettbewerb der Städte und Gemeinden. Das ist Ausübung politischer Rechte und Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten, ist im besten Sinne des Wortes verfassungsgemäßes Verhalten. Vieles geschieht hier ohne ausdrücklichen Bezug auf die Verfassung, ist politische und soziale Selbstverständlichkeit. Gerade dieses selbstverständliche, aktive und deshalb bewußte Verhältnis zur Verfassung, zu ihren Prinzipien, ihren Zielen, zu den in ihr festgelegten Rechten und Pflichten, das sich ebenso selbstverständlich den Problemen, Schwierigkeiten und Widersprüchen der Verfassungsverwirklichung stellt und sie lösen hilft, ist denjenigen bedeutsamen und fundamentalen moralisch-politischen Werten zuzurechnen, die im Prozeß der sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft hervorgebracht wurden und die ihrerseits wiederum maßgeblich zur Motivierung persönlichen Handelns, zur Entwicklung und Festigung sozialistischer Verhaltensweisen beitragen. Diese Tatsache im praktischen Handeln der Menschen immer wieder aufzudecken, sie aus dem Bereich des „Selbstverständlichen“ herauszuheben und für die Entwicklung bewußten gesellschaftlichen Handelns wirksamer zu nutzen, das gehört auch zu den Aufgaben rechtserzieherischer Arbeit. Die Entwicklung dieses bewußten Verhältnisses zur Verfassung, das unter dem Aspekt der wachsenden Rolle des subjektiven Faktors namentlich bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft immer bedeutsamer wird, hat ihr objektives Fundament in der Tatsache, daß unser Staat ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern ist. Als sozialistische Verfassung, die keine über dem Volk thronende Staatsgewalt konstituiert und vor dem Volk zu schützen hat, sondern mittels der die als Staatsmacht organisierte Arbeiterklasse im Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und den anderen werktätigen Schichten selbst die Prinzipien ihrer eigenen staatlichen Machtausübung bestimmt, fordert sie den gesellschaftlich aktiven, den politisch bewußten Staatsbürger, fordert sie' das massenhafte, bewußte verfassungsrealisierende Handeln, das sie gleichzeitig bewirkt. Die politische Macht der Arbeiterklasse begründet namentlich nach der Beseitigung der Ausbeutungsverhältnisse mit einem neuen, wechselseitigen Verantwortungsverhältnis des Staates für den Bürger und des Bürgers für den Staat, der Gesellschaft für den einzelnen und des einzelnen für die Gesellschaft zugleich eine qualitativ neue Einheit von verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten einerseits und staatsbürgerlichem Verhalten des einzelnen zu diesen Rechten und Pflichten andererseits. Die Ausprägung dieser Einheit ist ein objektives Ergebnis der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die Verfassung verankert bekanntlich politische, soziale und kulturelle Grundrechte der Bürger als reale Errungenschaften und Werte des Sozialismus, die in ihren dialektischen Wechselbeziehungen zueinander zugleich die Triebkräfte seiner weiteren Gestaltung fördern. Hier sind vor allem das Recht auf umfassende politische Mitgestaltung, auf Arbeit, auf Bildung, auf Freizeit und Erholung, auf Wohnung und Gesundheitsschutz und andere zu nennen, deren Gewährleistung in einer Ausbeutergesellschaft nicht denkbar ist. Durch die auf die Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums gerichtete Aktivität der Menschen werden die Mittel für die materiellen Garantien dieser Rechte fortwährend erhöht und erweitert. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität und der gewachsene gesellschaftliche Reichtum haben in den vergangenen Jahren z. B. die Erweiterung der Erholungsmöglichkeiten für die Werktätigen, eine weitere Arbeitszeitverkürzung für berufstätige Mütter mit Kindern, die Freistel-- lung der Mütter nach dem Wochenurlaub usw. ermöglicht. Diese wechselseitigen Zusammenhänge müssen in der staats- und rechtstheoretischen Arbeit noch gründlicher aufgehellt werden, weil sich hier in einer vielfach verflochtenen Dialektik die Entwicklung und Ausformung des spezifisch sozialistischen Staat-Bürger-Verhältnisses bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft praktisch vollzieht, das auf die Entfaltung der Triebkräfte des Sozialismus maßgeblich einwirkt. Die Sicherung des Friedens als Verfassungsgebot für die Staatspolitik und für jeden Bürger und das Recht auf Arbeit,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 3 (NJ DDR 1985, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 3 (NJ DDR 1985, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszu-.gehen, daß die Sammlung von Informationen im Untersuchungshaftvoll-zug zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtungen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft im Umgang mit den. Verhafteten, zur ahr nehmung der Rechte und Durchsetzung dex Pflichten und zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in der anzuwenden. Möglicherweise können Vergünstigungen auch ein Mittel zur Zersetzung von Tätergruppen sein, wenn sie differenziert und gezielt eingesetzt werden.

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