Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 282

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 282 (NJ DDR 1985, S. 282); 282 Neue Justiz 7/85 nell gefährdeter und aus dem Strafvollzug entlassener Bürger, ein Mitglied der örtlichen oder betrieblichen freiwilligen Feuerwehr und weitere Bürger, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit beauftragt sind. Das Anleitungsmaterial weist in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich darauf hin, daß die Aktivmitglieder bei ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit für die öffentliche Ordnung und Sicherheit unter besonderem Schutz stehen (§ 214 Abs. 2 StGB; §§ 4, 14 OWVO), daß ihnen gemäß § 326 Abs. 1 ZGB die bei der Abwehr von Schäden und Gefahren entstehenden Aufwendungen erstattet und eventuelle Schäden ersetzt werden, und daß sie bei ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit entsprechend der VO über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeit vom 11. April 1973 (GBl. I Nr. 22 S. 199) auch einen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Die Aktivs für Ordnung und Sicherheit informieren die Bürger und fördern ihre Initiativen zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Wohngebiet. Sie üben gesellschaftliche Kontrolle auf diesem Gebiet aus und fördern mit ihrem Wirken die Unduldsamkeit der Bürger gegenüber Rechtsverletzungen. Sie tragen dazu bei, Ursachen und Bedingungen dieser Rechtsverletzungen aufzudecken und zu beseitigen sowie Maßnahmen zu ihrer Vorbeugung zu organisieren. In diesem Sinne ist ihre rechtserzieherische Tätigkeit darauf gerichtet, die Wachsamkeit aller Bürger zu entwickeln und auf die freiwillige Einhaltung der Normen des sozialistischen Zusammenlebens einzuwirken. Damit wird auch die Bürgerinitiative „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“ und die Teilnahme der Bürger an der Bewegung für die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ aktiviert. Wesentliche Bezugspunkte in der Arbeit der Sicherheitsaktivs für die Erhöhung von Ordnung und Sicherheit gibt es auch zu den Schiedskommissionen und zu den Volkskon-trollausschüssen der ABI. Im Zusammenwirken mit den Hausgemeinschaftsleitungen achten die Aktivs auf die Durchsetzung der Brandschutzbestimmungen in Wohnstätten, auf die Einhaltung der Stadtordnung, der Hausordnung, der Meldeordnung und der Parkordnung. Darüber hinaus erläutern die Aktivs im Wohngebiet, in Betrieben und Einrichtungen die Grundsätze der sozialistischen Landeskultur und wirken so insgesamt auf die Einhaltung sozialistischer Lebens- und Verhaltensweisen hin. Mit gezieltem Einsatz unterstützen die Aktivmitglieder auch die erzieherische Einwirkung auf Bürger, die aus dem Strafvollzug entlassen wurden oder die kriminell gefährdet sind. Ein vom Rat der Stadt Leipzig gemeinsam mit dem Stadtausschuß der Nationalen Front der DDR und dem Volkspoli-zei-Kreisamt durchgeführter Erfahrungsaustausch mit Vorsitzenden von Aktivs für Ordnung und Sicherheit machte deutlich, daß diese Aktivs sich immer mehr zu Koordinierungsorganen der Wohnbezirksausschüsse auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit entwickelt haben. Konkreter Ausdruck dafür sind die 215 Wohngebiete sowie über 4 000 Hausgemeinschaften, die sich gestützt auf 190 Aktivs für Ordnung und Sicherheit gegenwärtig an der Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit beteiligen. In den Aktivs arbeiten vorwiegend Bürger, die es in ihrer beruflichen Tätigkeit mit Aufgaben auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit zu tun haben. Der Abschnittsbevollmächtigte der Deutschen Volkspolizei nimmt an den Beratungen des Aktivs, insbesondere an Wohngebietsbegehungen und anderen operativen Einsätzen, teil. Angeleitet werden die Vorsitzenden der Aktivs halbjährlich von den Stadtbezirksausschüssen der Nationalen Front der DDR, die in diesen Fragen mit dem Stellvertreter des Stadtbezirksbürgermeisters für Inneres und dem Leiter des zuständigen Reviers der Deutschen Volkspolizei Zusammenarbeiten. In diesem Rahmen werden die Vorsitzenden über die Schwerpunkte auf dem Gebiet der allgemeinen Ordnung und Sicherheit im Territorium des Stadtbezirks informiert und erhalten Hinweise auf spezifische Aufgaben der Mitwirkung des Aktivs. Dabei werden die besten Erfahrungen ver- Bei anderen gelesen Rechtsanwaltsschwemme in der BRD - In der „Juristenzeitung“ (Tübingen) 1985, Heft 9, S. 421 ff., beklagt der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Gerhard Com-m ich au die „Anwaltsschwemme“ in der BRD, die dazu geführt hat, daß junge Rechtsanwälte „vielfach keine realistische Chance haben, sich eine Existenz aufzubauen“. In seinem Beitrag heißt es u. a.: V;: / In aller Munde ist gegenwärtig die Juristenschwemme, die In Wahrheit allein eine Anwaltsschwemme ist. Denn weder gibt es eine Richterschwemme noch eine solche der Verwaltungsoder Wirtschaftsjuristen. Vielmehr ist allein der Anwaltsstand in einem Ausmaß mit Berufsanfängern überfüllt, wie dies in der Geschichte des Anwaltsberufs noch nicht dagewesen ist Es ist festzustellen, daß die Zahl der Studienabgänger im Fach Rechtswissenschaft weit über dem Bedarf liegt, der für alle juristischen Berufe in den nächsten 20 Jahren vorauszuberechnen ist. Warum aber müssen 90 Prozent aller Berufsanfänger gegenwärtig den Beruf einer Anwältin oder eines Anwalts ergreifen? Die öffentliche Hand stellt Richter oder Verwaltüngsjuristen nur noch in einem ganz geringen Umfang ein. Die Zahl der Studienabgänger, die die Chance haben, in den Richterdienst oder in den höheren Verwaltungsdienst übernommen zu werden, ist in den Bundesländern unterschiedlich, liegt aber insgesamt kaum bei 5-6 Prozent aller Studienabgänger. In der freien Wirtschaft haben sich die Berufschancen für die Juristen In den letzten Jahren ebenfalls ganz erheblichtver-schlechtert, da viele Unternehmen ihre Rechtsabteilungen aufgegeben, mindestens aber den Personalbestand erheblich reduziert haben. Denn es liegt auf der Hand, daß die Rechtsberatung durch den freien Anwalt zumindest dann kostengünstiger ist, wenn der anfallende Bedarf überschaubar ist und nur temporär ein größeres Ausmaß annimmt Nach alledem besteht für die Masse der Berufsanfänger nach Abschluß des 2. Staatsexamens in der Regel nur die Möglichkeit, die Zulassung zur Anwaltschaft zu beantragen. Die Zahl der Anwälte in der Bundesrepublik Deutschland hat sich zwischen 1970 und 1985 verdoppelt. Im Jahre 1970 waren 23 599, zuvor im Jahr 1952 - also vor einer Generation waren 15 756 Anwälte zugelassen. Gegenwärtig sind über 47 000 Anwältinnen und Anwälte zur Anwaltschaft zugelassen. Es liegt auf der Hand, daß der Bedarf an Rechtsberatern trotz der fortschreitenden Komplizierung aller Lebensverhältnisse nicht in demselben Maße gewachsen ist. Die danach bestehende Problematik ist offensichtlich: Die Zahl der Anwältinnen und Anwälte, die über kein ausreichendes Einkommen im Sinne eines Existenzminimums verfügen, ist ständig im Wachsen begriffen. allgemeinert. In den Wohnbezirken, in denen kontinuierlich solche Einschätzungen zur Situation von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit vorgenommen werden, haben die Aktivs unter Einbeziehung der Bürger sichtbare Veränderungen erzielt. Schlußfolgernd daraus gehen bereits einige Stadtbezirke dazu über, die Anleitungen der Vorsitzenden der Aktivs dezentral entsprechend der Spezifik des Wohngebiets (Neubau, Altbausubstanz) durchzuführen, um die Situation im Bereich des jeweiligen Wahlkreises bzw. Wohngebiets konkreter herauszuarbeiten, Schwerpunkte zu bestimmen und Orientierungen für die Mitwirkung der Bürger zu geben. Einen weiteren Schritt zur Erhöhung der Qualität der Anleitungen unternimmt gegenwärtig der Stadtbezirk Leipzig-West. Hier werden zur gezielten und wirksamen Förderung dieser gesellschaftlichen Kräfte auf dem Gebiet der Ordnung und Sicherheit zu spezifischen Problemen auch die jeweils zuständigen Stadtbezirksräte einbezogen. Damit entsteht eine enge Wechselwirkung in den Informationsbeziehungen, und es wachsen für die örtlichen Organe ebenso wie für die Werktätigen die Voraussetzungen zur steten Verbesserung der Arbeit. ♦;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 282 (NJ DDR 1985, S. 282) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 282 (NJ DDR 1985, S. 282)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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