Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 273

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 273 (NJ DDR 1985, S. 273); Neue Justiz 7/85 273 wesentlich mehr Diskussionsbeiträge in den Wahlversammlungen gehalten wurden und daß sich zunehmend mehr Werktätige bereit erklärt haben, in den Konfliktkommissionen mitzuarbeiten. Ausdruck dessen ist schließlich auch die hohe Wahlbeteiligung in allen Betrieben. Die diesjährige Wahl war die erste nach dem Inkrafttreten der neuen .Rechtsvorschriften, die den gesellschaftlichen Gerichten erweiterte Rechte eingeräumt haben. Erfahrungen und Ergebnisse der Wahl ließen erkennen, daß der überwiegende Teil der Konfliktkommissionen die neuen Regelungen verantwortungsbewußt anwendet, daß sich diese in der Praxis bewähren und die Konfliktkommissionen auch unter den gewachsenen Anforderungen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als ehrenamtlich rechtsprechende Organe gerecht werden. Leitungen und Vorstände der Gewerkschaften konnten im Ergebnis der Wahl einschätzen, daß sich der Einfluß der ehrenamtlichen Gerichte in den Betrieben auf die Wahrung der Rechtssicherheit für die Werktätigen sowie auf die Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins in den Arbeitskollektiven spürbar erhöht hat Vor allem das hohe Niveau der Beratungen und deren vorbeugende Wirkung sowie die deutlich verstärkte Tätigkeit außerhalb von Beratungen hat die Autorität der ehrenamtlichen Gerichte bei den Werktätigen weiter erhöht. Positive Bilanz der Wahlversammlungen Spürbare Fortschritte gab es bei der kollektiven Ausarbeitung der Berichte der Konfliktkommissionen. Sie machten deutlich, daß sich der Hauptanteil der Beratungen der Konfliktkommissionen auf das sozialistische Arbeitsrecht konzentriert (75 Prozent). Entwicklung der Beratungen der Konfliktkommissionen 1983 % 1984 % Gesamtzahl der Beratungen davon 73 022 100 72 598 100 Vergehen „ 13 790 18,9 13 298 18,3 Verfehlungen 4 218 5,8 3 527 4,8 Ordnungs Widrigkeiten 689 0,9 713 0,9 Schulpfli chtverletzungen 172 0,2 186 0,3 Zivilrecht 403 0,6 SÄ 0,5 Arbedtsredit 53 750 73,6 54 547 75,1 Die meisten Konfliktkommissionen konnten darüber berichten, daß mit der Erhöhung der Wirksamkeit des Arbeitsrechts ein größerer Beitrag für den Leistungsanstieg und die Rechtssicherheit in den Betrieben geleistet wurde. So sind Arbeitsstreitfälle, die unmittelbar die Rechte der Werktätigen berühren (Arbeitsrechtsverhältnis, Jahresendprämie, Arbeitszeit und Urlaub, Neuererrecht, Ledstungseinschätzung und Beurteilung u. ä.), leicht zurückgegangen. Gemeinsame Aktivitäten von Leitern, Gewerkschaftslötungen und Mitgliedern der Konfliktkommissionen haben zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, insbesondere zur besseren Nutzung des Arbeitsvermögens und zur Förderung der Einheit von Rechten und Pflichten beigetragen. Größere Konsequenz der Leiter bei der Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit führte dazu, daß die Beratungen darüber zugenommen haben. Das zeugt von der wachsenden Verantwortung vieler Leiter bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten zum Schutz des sozialistischen Eigentums. Während eine Reihe von Konfliktkommissionen darüber berichtete, daß auch erzieherische Verfahren (§§ 22 ff. KKO) immer besser genutzt werden, um die Einheit von Rechten und Pflichten in den Arbeitskollektiven erfolgreicher durchzusetzen, kann das Gesamtergebnis auf diesem Gebiet u. E. noch nicht befriedigen. So sind die erzieherischen Verfahren von 3 088 im Jahre 1983 (5,7 Prozent) auf 2 920 im vergangenen Jahr (5,4 Prozent) zurückgegangen. Manche Leiter nutzen diese erzieherische Möglichkeit, die das Gesetz vorsieht, noch nicht in ausreichendem Maße, obwohl hiermit ein wirksames Mittel gegeben ist, um sich mit jenen Werktätigen 'im Kollektiv aus-ednanderzusetzen, die sich über die sozialistischen Verhaltensnormen im Betrieb hinwegsetzen. Die differenzierte Entwicklung in den Betrieben auf diesem Gebiet führte in vielen Fällen zu Schlußfolgerungen dazu, wie die rechtlichen Möglichkeiten für die Tätigkeit der Konfliktkommissionen hier noch stärker genutzt werden können. Die meisten Konfliktkommissionen konnten auch darüber berichten, daß ihre Tätigkeit außerhalb von Beratungen erheb- lich zugenommen hat. Insbesondere die Rechtserläuterung in den Arbeitskollektiven und die praktische Rechtshilfe direkt am Arbeitsplatz durch die Mitglieder der Konfliktkommission fanden bei den Werktätigen Anerkennung. In einzelnen Fällen wurde darüber diskutiert, daß diese vorbeugende und vor Eillem bewußtseinsfördemde Arbeit weiter verstärkt werden sollte; sie darf aber nicht dazu führen, daß auf erhebliche Rechtsverletzungen nicht mit den erforderlichen Mitteln reagiert und bereits gestellte Anträge „irgendwie erledigt“ werden, ohne daß die eigentliche Funktion der Konfliktkommissionen, auf Antrag Beratungen durchzuführen, ausgeschöpft wird. Vielfach wurde anhand von Erfahrungen nachgewiesen, daß die vorbeugende und erzieherische Wirkung ein: gut vorbereiteten öffentlichen Beratung mit konkreten Beschlüssen und abrechenbaren Empfehlungen durch nichts zu ersetzen ist.4 Mit Genugtuung konnte die Mehrheit der Gewerkschaftsorganisationen feststellen, daß sich die Zusammenarbeit der Betriebsgewerkschaftsleitungen mit den Konfliktkommissionen durch die Verwirklichung des Beschlusses des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB über die „Aufgaben der Gewerkschaften bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen“ vom 26. März 19825 spürbar verbessert, hat. Es gibt auf diesem Gebiet viele neue Erkenntnisse und Erfahrungen. So haben die meisten Abteilungsgewerkschaftsleitungen die Zusammenarbeit mit der Konfliktkommission ihres Organisationsbereichs besser gesichert. Zwischen den Vertrauensleuten und den Mitgliedern der Konfliktkommissionen hat sich eine fruchtbare Zusammenarbeit in den Gewerkschaftsgruppen entwickelt. In Gewerkschaftsmitgliederversammlungen und Vertrauensleutevöllversammlungen berichten Mitglieder und Vorsitzende von Konfliktkommissionen häufiger über ihre Erfahrungen und unterbreiten Vorschläge und Hinweise, wie mit dem sozialistischen Recht die Leitungsarbeit verbessert werden kann. Viele Rechenschaftsberichte der Leiter in den Wahlversammlungen (§ 19 Abs. 2 AGB) machten deutlich, daß diese ihre Rechtspflichten gegenüber den Konfliktkommissionen (§ 29 GGG, §§ 62 ff. KKO) besser wahrgenommen haben, auf diesem Gebiet aber weitere Anstrengungen notwendig sind. Schlußfolgerungen für die weitere Tätigkeit Überwiegend beinhalten die Berichte der Konfliktkommissionen nicht nur Ergebnisse, Erfahrungen und kritische Wertungen, sondern sie zeichneten sich vor allem durch konkrete Schlußfolgerungen aus, die den neu gewählten Konfliktkommissionen wertvolle Anregungen für die Arbeit vermittelten: Die neuen Rechtsvorschriften bewähren sich zwar in der betrieblichen Praxis, es ist aber notwendig, in Schulungen und Erfahrungsaustauschen die aus Analysen gewonnenen Erkenntnisse stärker für die einheitliche Rechtsanwendung zu verallgemeinern und vor allem die rund 80 000 erstmals gewählten Mitglieder der Konfliktkommissionen in entsprechenden Schulungen so zu qualifizieren, daß sie sofort in die kollektive Arbeit einbezogen werden können. Mit der rechtsprechenden, rechtserläuternden und rechtsberatenden Tätigkeit konnte die Rechtssicherheit in den Arbeitskollektiven weiter gestärkt werden. Gemeinsam mit den Gewerkschaftsfunktionären sollte die Kontrolle über die konsequente Einhaltung der Gesetze, insbesondere des AGB, weiter verstärkt werden. Die Erfahrungen bei der Anwendung aller Möglichkeiten des sozialistischen Arbeitsrechts zum Schutze des sozialistischen Eigentums und zur Stärkung der Einheit von Rechten und Pflichten sollten rascher und gründlicher verallgemeinert werden. Den Leitern und Gewerkschaftsleitungen wurde empfohlen, den Inhalt und die Ergebnisse der Tätigkeit der Konfliktkommissionen außerhalb von Beratungen ebenso gründlich einzuschätzen wie die Ergebnisse der Beratungen und Entscheidungen. Die analytische Arbeit auf diesem Gebiet ist zu verstärken. In vielen Betrieben wurden Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rechtskenntnisse der Leiter und Gewerkschaftsfunktionäre und zur Schulung der Konfliktkommissionen, der. Schöffen und der gewerkschaftlichen Prozeßvertreter vorgeschlagen. Es wurde eingeschätzt, daß unzureichende Rechtskenntnisse bei einigen Leitern die konsequente Durchsetzung des Arbeitsrechts im Betrieb beeinträchtigen. 4 Vgl. hierzu H. ToepUtz, „Wahlen sind gute Gelegenheit, Erfahrungen zu analysieren“, Die Konfliktkommission 3/85, Beilage zur Tribüne Nr. 26 vom 6. Februar 1985, s. 5 f. ,5 Der Beschluß ist in: Arbeitsrechtliche Beschlüsse, Dokumente, Berlin 1982, S. 9, veröffentlicht.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 273 (NJ DDR 1985, S. 273) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 273 (NJ DDR 1985, S. 273)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der ständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage und der sich ergebenden Sicherheitsbedürfnisse im Verantwortungsbereich. Die gründliche Analyse der aktuellen Situation auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit über die durchgeführte überprüfung. Während des Aufenthaltes im Dienstcbjskt sind diese Personen ständig durch den benannten Angehörigen der Diensteinheit zu begleiten. Dieser hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden kann. Es ist vor allem zu analysieren, ob aus den vorliegenden Informationen Hinweise auf den Verdacht oder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat und der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung durch Prüfungsbandlungen Dabei muß zwischen zwei grundlegend verschiedenen Ausgangslagen zur Erarbeitung des dringenden Verdachts differenziert werden.

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