Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 272

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 272 (NJ DDR 1985, S. 272); 272 Neue Justiz 7/85 Die Arbeit spielt für unsere gesellschaftliehe Entwicklung eine wachsende Rolle. Sie nimmt einen höher werdenden gesellschaftlichen Rang für die Befriedigung der Bedürfnisse und die allseitige Entfaltung der Persönlichkeit ein. Nicht nur über die Resultate der Arbeit, sondern im Prozeß der Arbeit selbst suchen und finden die Werktätigen zunehmend Befriedigung, und zwar in dem Maße, wie sie Sicherheit erleben, wie die Arbeitsbedingungen die Entfaltung der schöpferischen Fähigkeiten begünstigen. Die Gewährleistung der Arbeits- sicherheit, der Schutz vor Gesundheitsschäden und die Förderung des sozialen Wohlbefindens als Anliegen unseres sozialistischen Arbeitsschutzes liegt dabei in einem Schnittpunkt vieler Interessengebiete der Gesellschaft und des einzelnen. (Der vorstehende Beitrag ist eine redaktionell leicht gekürzte Fassung des Referats, das der Verfasser auf der 9. Fachtagung Arbeitsschutz am 19.120. März 1985 in Dresden gehalten hat: vgl. dazu den Bericht auf S. 284 dieses Heftes.) Wahl der Konfliktkommissionen förderte die weitere Arbeit mit dem sozialistischen Recht SIEGFRIED SAHR, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesvorstand des FDGB Mit guten Ergebnissen ist die Wahl der Konfliktkommissionen der gesellschaftlichen Gerichte in den Betrieben beendet worden. Sie war nach den Gewerkschaftswahlen1 ein weiterer Höhepunkt im gesellschaftlichen Leben der Arbeitskollektive und ein Beitrag zur Vorbereitung des XI. Parteitages der SED. Im zeitlichen Zusammenhang mit den Gewerkschaftswahlen wurde die Wahl von den Leitungen und Vorständen in Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts der Gewerkschaften (Art. 44, 45) in enger Zusammenarbeit mit den Gerichten und der Staatsanwaltschaft vorbereitet und organisiert.2 Entsprechend § 7 Abs. 1 GGG hatte der Bundesvorstand des FDGB für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl die erforderlichen Festlegungen getroffen.3 Die Wahl brachte gute Ergebnisse. Zum ersten Mal wurde die Mehrzahl der Kandidaten bereits während der Gewerkschaftswahlen von ihren Gewerkschaftsgruppen benannt. Das trug dazu bei, daß sich die Anzahl der Konfliktkommissionen und ihrer Mitglieder weiter erhöhte Ergebnisse der ---------------„ Konfliktkommissionen Mitglieder 27 831 250 567 Der Anteil der Arbeiter beträgt jetzt 56,5 Prozent; der Anteil der Frauen ist von 43,2 Prozent auf 45,4 Prozent gestiegen. Im -Vergleich zu den vorangegangenen Wahlen konnten 1 544 Jugendliche bis 25 Jahre mehr gewonnen werden. Besonders gute Ergebnisse erreichten hier die Bezirke Gera, Suhl und Karl-Marx-Stadt. Erneut bestätigte sich die Kontinuität in der Zusammensetzung der Konfliktkommissionen, 68 Prozent der Mitglieder und 72 Prozent der Vorsitzenden wurden wiedergewählt. Viele Konfliktkommissionen haben jetzt mehrere stellvertretende Vorsitzende; damit werden weitere Mitglieder befähigt, Beratungen vorzubereiten und zu leiten. Weitere Ausprägung der sozialistischen Demokratie Ein wichtiges Ergebnis der Wahl besteht darin, daß die sozialistische Demokratie in der ehrenamtlichen Rechtsprechung und der Arbeit mit dem sozialistischen Recht in den mehr als 46 000 Grundorganisationen der Gewerkschaften weiter verstärkt werden konnte. In annähernd 27 800 Wahlversammlungen und etwa 2 000 weiteren Veranstaltungen zur Wahl der Mitglieder der Konfliktkommissionen wurden mit fast 3 Millionen Werktätigen Grundfragen des sozialistischen Rechts beraten, und es konnten Schlußfolgerungen für die weitere Entwicklung des Rechtsbewußtseins, für die Leitungsarbeit mit dem sozialistischen Recht vor allem für die Tätigkeit der Konfliktkommissionen gezogen werden. Besonders für die Betriebsleiter, die Gewerkschaftsleitungen sowie für Richter und Staatsanwälte brachten diese Aussprachen viele Anregungen; sie vermittelten Erfahrungen und verdeutlichten Aufgaben, deren gründliche Auswertung bzw. Erfüllung die Anleitung, Unterstützung und Schulung der Konfliktkommissionen weiter verbessern wird. In den Wahlversammlungen kamen folgende Grundgedan- ken für die weitere Arbeit mit dem sozialistischen Recht zum Ausdruck: Das sozialistische Recht, insbesondere das Arbeitsgesetzbuch, ist noch stärker dafür zu nutzen, daß die Errungenschaften des Sozialismus zuverlässig geschützt und die sozialistische Demokratie weiter vervollkommnet werden. Seine tägliche Verwirklichung ist fester Bestandteil des Kampfes der Werktätigen für die Erhaltung und dauerhafte Sicherung des Friedens. Die weitere konsequente Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik ist untrennbar verbunden mit der weiteren Erhöhung der Rolle des Rechts als wirksames Instrument zur Durchsetzung der ökonomischen Strategie und zur Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen, wobei die einheitliche Verwirklichung von Wirtschafts- und Arbeitsrecht in den Betrieben noch stärker zu fördern ist. Das sozialistische Arbeitsrecht in seiner Einheit von Rechten und Pflichten sollte in jedem Betrieb zum festen Bestandteil der Leitungsarbeit werden, um die Werktätigen noch aktiver in die Ledtungs- und Planungsarbeit einzubeziehen, ihre Leistungsbereitschaft weiter zu erhöhen und sie dazu anzuregen, ständig schöpferische Initiativen dm sozialistischen Wettbewerb zur allseitigen Erfüllung und gezielten Überbietung der Planaufgaben zu entwickeln. Gewerkschaften und Konfliktkommissionen sind Verbündete bei der Erläuterung, Verwirklichung und Kontrolle der Einhaltung des sozialistischen Rechts, insbesondere bei der weiteren Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Arbeitsbereichen. Kameradschaftliches Miteinander beruht auf dem gemeinsamen Ziel, die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen und ihrer Gewerkschaften sowie die Erfüllung der Pflichten als Voraussetzung für die weitere Erhöhung der Produktivität und Effektivität der Arbeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen überall zur Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Die Konfliktkommissionen werden auch im vierten Jahrzehnt ihrer Tätigkeit auf der Grundlage der mit den neuen Rechtsvorschriften erweiterten Rechte ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Sie werden die Wirksamkeit ihrer Beratungen weiter erhöhen und ihre rechtserläutemde und rechtsberatende Tätigkeit verstärken. Die weiter ausgestalteten gewerkschaftlichen Rechte zur Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen sowie die umfassenden Rechtspflichten der Betriebsleiter gegenüber den Konfliktkommissionen bieten gute Voraussetzungen dafür, daß die gesellschaftliche Wirksamkeit der ehrenamtlichen Gerichte in den Betrieben weiter erhöht werden kann. Daß die gesellschaftlichen Gerichte ein wesentlicher Bestandteil der sozialistischen Demokratie sind und zu ihrer ständigen Vervollkommnung beitragen, zeigt sich u. a. darin, daß an den Wahlveranstaltungen eine größere Anzahl von Werktätigen als in den Jahren davor teilgenommen hat, daß 1 Vgl. H. Heintze, „Gewerkschaftswahlen und sozialistisches Recht“, NJ 1984, Heft 11, S. 434 fl.; H. Tisch, „Die Aufgaben in Vorbereitung und Durchführung der Gewerkschaftswahlen 1984/1985“, Tribüne vom 24. September 1984, S. 4. 2 S. Sahr, „Enges Miteinander von Gewerkschaften und Gerichten“ (Diskussionsbeitrag auf dem 11. Plenum des Obersten Gerichts), Arbeit und Arbeitsrecht 1985, Heft 5, S. 111 f. 3 Vgl. Richtlinie für die Wahl der Mitglieder der Konfliktkommissionen (Beschluß des Präsidiums des FDGB-Bundesvorstandes vom 21. September 1984), in: Informationsblatt des FDGB 1984, Nr. 6.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung.

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