Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 27 (NJ DDR 1985, S. 27); Neue Justiz 1/85 27 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts Zusammenwirken der örtlichen Organe mit der Staatsanwaltschaft bei Nachkontrollen zur Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit Dr. HELMUT LUBAS, Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirks Magdeburg MANFRED WAGNER, Staatsanwalt des Bezirks Magdeburg Die Durchführung des Beschlusses des Bezirkstages Magdeburg über „die weiteren Aufgaben bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Erhöhung der Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ vom 29. September 1983 kontrollierten die Abgeordneten aller Ebenen im Territorium gemeinsam mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, dem FDGB, den Freiwilligen Feuerwehren und anderen gesellschaftlichen Kräften (vgl. hierzu §§ 34, 48, 68 GöV). Die Massenkontrolle war darauf gerichtet, den Leitern der Kombinate, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften Hilfe und Unterstützung in ihrer zielstrebigen Arbeit zur Verhinderung von volkswirtschaftlichen Verlusten, bei der konsequenten Durchsetzung des Rechts und bei der Förderung des Leistungswillens zu geben. Gleichzeitig sollte u. a. festgestellt werden, wie in den Betrieben und Einrichtungen die Aufgaben zur Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit in die Führung und Abrechnung des sozialistischen Wettbewerbs der Arbeitskollektive einbezogen werden, die in Verwirklichung der neuen Ordnung vom 15. Oktober 1982 (vgl. GBl. I Nr. 36 S. 607) um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ kämpfen. In die von der Ständigen Kommission für Inneres des Bezirkstages federführend organisierte Kontrolle wurden im Zusammenhang mit Straftaten und anderen Rechtsverletzungen festgestellte und durch die Staatsanwaltschaft gerügte Rechtswidrigkeiten einbezogen. Ausgehend von der Gesamtaufgabenstellung der durchzuführenden Massenkontrolle wählten die zuständigen Sachbereiche des Bezirksstaatsanwalts schwerpunktbezogen Feststellungen aus bedeutsamen Strafverfahren bzw. Aufsichtsmaßnahmen auf den Gebieten des Schutzes der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums aus und bereiteten sie nach folgenden Gesichtspunkten auf: knappe Darstellung des Sachverhalts; festgestellte Ursachen und begünstigende Bedingungen; veranlaßte Maßnahmen durch den Staatsanwalt; r- zugesicherte Maßnahmen durch den Adressaten; konkrete Kontrollhinweise für die Abgeordneten. Dabei wurde Wert darauf gelegt, daß die jeweilige Gesamtdarstellung sofort überschaubar ist und die formulierten Kontrollhinweise auch tatsächlich zu realisieren sind. Dafür ein Beispiel: „In der LPG (T) H., Kreis W., hatte unsachgemäßer Umgang mit Futterharnstoff Tierverluste verursacht. Mit dem Protest des Staatsanwalts des Kreises wurden ungenügende Abgrenzung der Verantwortung sowie eine ungenügende Kontrolle durch die Leiter gerügt, die z!ur Verwechslung von Futtermitteln mit und ohne Harnstoff führten. Kontrollhinweise: Wurde in den Funktionsplänen der Leiter (einschließlich der Stallverantwortlichen) ihre Verantwortung exakt festgelegt? Wurde eine betriebliche Ordnung zur Lagerung von Futterharnstoff erarbeitet? Sind dabei die Grundsätze einer im Kreis erarbeiteten Musterlagerordnung berücksichtigt worden? Ist die festgelegte materielle Verantwortlichkeit gegenüber den Leitungskadern der LPG durchgesetzt worden?“ Kontrollfragen zu anderen Objekten bezogen sich z. B. auf die innere und äußere Sicherheit, die Kontrolle des Warenein- und -ausganges, den Einbau und die Funktionsfä- higkeit von Sicherungstechnik und den vorbeugenden Havarieschutz. Die Abgeordneten wurden mit dem Inhalt und der Aufgabenstellung der Massenkontrolle vertraut gemacht. Ihnen wurde ein Fragespiegel und eine erläuternde Dokumentation übergeben. In die Aufgabenstellung wurden die vom Bezirksstaatsanwalt auf bereiteten Unterlagen für 18 Objekte eingeordnet. Berücksichtigung fanden ebenfalls Zuarbeiten der Volkspolizei des Bezirks Magdeburg und der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion sowie vorliegende Informationen aus der gerichtlichen Tätigkeit. An den Kontrollen nahmen mehr als 2 000 Abgeordnete und etwa ebensoviel andere ehrenamtliche Kräfte teil. Es wurden 900 Betriebe kontrolliert. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, daß in der überwiegenden Mehrzahl der kontrollierten Betriebe Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin fester Bestandteil der Leitungstätigkeit sind und sich das auch in praktischen Ergebnissen sichtbar widerspiegelte. Soweit Mängel festzustellen waren, konnten sie teilweise an Ort und Stelle beseitigt werden, bzw, es wurden Festlegungen zur unverzüglichen Veränderung getroffen. Im Rahmen der Kontrolltätigkeit haben sich die vom Bezirksstaatsanwalt aufbereiteten Unterlagen gut bewährt. Die Abgeordneten und anderen ehrenamtlichen Kräfte konnten „vor Ort“ konkret prüfen, welche tatsächlichen Veränderungen eingetreten sind. Zugleich wurde für viele Leiter und ihre Kollektive unmittelbar erlebbar gemacht, daß der Staatsanwalt die Sache mit der Forderung nach Wiederherstellung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den in der Regel überzeugend abgefaßten Antwortschreiben über die eingeleiteten bzw. beabsichtigten Maßnahmen noch nicht als abgeschlossen betrachtet. Es zeigte sich, daß die verantwortlichen Leiter die vom Staatsanwalt geforderten Maßnahmen sehr ernst genommen haben. Dazu hat mit beigetragen, daß staatsanwaltschaftli-che Proteste und Hinweise regelmäßig den verantwortlichen Leitungsorganen des Territoriums zur Auswertung übersandt werden. Auf Grund des beim Vorstand der LPG (T) H. eingelegten Protests haben z. B. der Rat des Kreises und der Rat der Gemeinde in einer gemeinsamen Ratssitzung die Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin dieser LPG behandelt, wo der LPG-Vorsitzende Rechenschaft legte. Die aus den Kontrollen der Abgeordneten gewonnenen Erkenntnisse wurden in Kreistagssitzungen und Ratssitzungen ausgewertet und führten zu konkreten Schlußfolgerungen. In diese Auswertungen waren die Justiz- und Sicherheitsorgane einbezogen, die ihrerseits weitere Hinweise zur Arbeit mit dem sozialistischen Recht gaben. Die Abgeordneten haben sich inzwischen darüber informiert, daß die betreffenden Leiter die Schlußfolgerungen aus der Massenkontrolle beachtet haben. Nach unseren Erfahrungen dient die konkrete Einordnung von Erkenntnissen aus der Arbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane in die Massenkontrollen der Abgeordneten und anderer gesellschaftlicher Kräfte dem noch besseren Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft. Soeben im Staatsverlag erschienen Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. Dr. Reiner Arlt): Agrarrecht für Staats- und Wirtschaftsfunktionäre (Grundriß) 3., überarbeitete Aufl.; 227 Seiten; EVP (DDR): 18 M Dem einführenden Kapitel des Grundrisses, in dem vor allem die wichtigsten Etappen der Entwicklung des Agrarrechts dargelegt werden, folgen vier Kapitel, die die gesellschaftliche, und rechtliche Stellung und die Leitung der LPG, der VEG und ihrer gemeinsamen Kooperationen umreißen. Ausführungen über das Recht der Leitung der Landwirtschaft durch den sozialistischen Staat sowie zum Planungsrecht in der Landwirtschaft schließen sich an. Wesentlich erweitert sind die Darlegungen zum sozialistischen Eigentumsrecht In der Landwirtschaft und zur Mitgliedschaft in der LPG, die der Orientierung des LPG-Gesetzes entsprechen, daß das genossenschaftliche Eigentum, die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und die Klasse der Genossenschaftsbauern eine In die Zukunft reichende Perspektive haben. Weitere Kapitel sind den Arbeitsrechtsverhältnissen in sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben, dem Neuererrecht in der Landwirtschaft, dem Versicherungsrecht in der Landwirtschaft und der rechtlichen Regelung des Schutzes der Umwelt gewidmet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 27 (NJ DDR 1985, S. 27) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 27 (NJ DDR 1985, S. 27)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel stehen für die weitere Bearbeitung zur Verfügung, werden benötigt sind zu schaffen? Mit welchen anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und welchen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben umerwartete Komplikationen, Schwierigkeiten oder veränderte Bedingungen auf-treten und ein entsprechendes operativ zweckmäßiges Reagieren Verhalten der operativen Kräfte notwendig ist.

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