Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 260

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 260 (NJ DDR 1985, S. 260); 260 Neue Justiz 6/85 Meister hat wie der Arbeit anzumerken ist umfangreiche Quellenstudien betrieben, viel Material verarbeitet und die Schwerpunkte richtig gesetzt. Zu Recht warnt er davor, die UNO und ihre Tätigkeit weder zu unterschätzen noch sie überzubewerten: „Sie kann nur das leisten, was ihre Mitglieder zu leisten bereit und in der Lage sind“ (S. 10). Aus der Fülle der von Meister behandelten Probleme sollen hier nur einige wenige herausgegriffen werden, zu denen m. E. ergänzende Bemerkungen erforderlich sind, so beispielsweise zum Charakter der Resolutionen der UN-Vollversammlung (S. 40 f.). Meister hebt richtig hervor, daß diese Resolutionen, sofern sie nicht Organisations-, sondern Sachfragen betreffen, lediglich Empfehlungen darstellen. In diesem Zusammenhang fiel mir ergänzend ein, daß nach Auffassung der sozialistischen Völkerrechtswissenschaft solche Resolutionen, die die Ziele und Prinzipien der UN-Charta im Sinne der Präzisierung authentisch interpretieren und die mit den Stimmen aller Mitgliedstaaten angenommen werden, verbindlichen Charakter tragen. Dann wäre auch Meisters richtige Feststellung, daß der Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts von 1970 die ja durch Resolution 2625 (XXV) der UN-Vollversammlung angenommen wurde „im Vergleich zu anderen Resolutionen der Vollversammlung ein besonderer Rang (zu)kommt: Sie stellt die authentische Interpretation, das heißt die offizielle und verbindliche Auslegung der Chartaprinzipien durch alle UNO-Mitglieder dar“ (S. 55), besser verständlich geworden. Meister ist darin beizupflichten, daß sich das sog. Konsensusverfahren, bei dem auf eine Abstimmung in der Vollversammlung verzichtet wird, „als Einigungsmodus unter den Bedingungen friedlicher Koexistenz, die notwendig den Kompromiß einschließen, bewährt hat“ (S. 41). Deshalb scheint es mir höchste Zeit zu sein, daß sich die Völkerrechtswissenschaft, ausgehend von der Dialektik von Prinzipienfestigkeit und Kompromißbereitschaft, intensiv mit dieser Problematik beschäftigt. Zutreffend schreibt Meister, daß es jährliche (reguläre) Tagungen und Sondertagungen (außerordentliche Tagungen) der UN-Vollversammlung gibt. Neben diesen in Art. 20 der UN-Charta genannten erwähnt er als dritte Form die binnen 24 Stunden einzuberufende „dringende Sondertagung“ (S. 37). Da diese Form in der UN-Charta selbst nicht geregelt ist, hätte Meister auf Art. 8 Buchst, b der Verfahrensregeln der UN-Vollversammlung hinweisen sollen, der die Voraussetzungen für derartige „Notsondertagungen“ i. S. der Resolution 377 (V) der UN-Vollversammlung vom 3. November 1950 bestimmt. (Es sei hier nur angemerkt, daß diese Resolution im übrigen grundlegende Bestimmungen der UN-Charta verletzt und insoweit von der sozialistischen Völkerrechtswissenschaft als rechtsunwirksam betrachtet wird. Die sozialistischen Staaten hatten seinerzeit in der UN-Vollversammlung gegen diese Resolution gestimmt. Interessenten seien auf die Darlegungen bei W. Spröte/H. Wünsche, Die UNO und ihre Spezialorganisationen, Berlin 1983, S. 81 ff., verwiesen.) Auf die wichtige Frage „Was ist eine Aggression, und wer ist als Aggressor anzusehen?“ gibt Meister eine überzeugende, instruktive Antwort (S. 68 ff.), wobei er sich auf die am 14. Dezember 1974 von der UN-Vollversammlung einstimmig (im Konsensus) angenommene Resolution 3314 (XXIX) zur Definition der Aggression bezieht, die als Interpretations-Resolution im oben beschriebenen Sinne für alle UN-Mitgliedstaaten ja, im Hinblick auf Art. 2 Ziff. 6 der UN-Charta auch für Staaten, die nicht UN-Mitglied sind rechtlich verbindlich ist. Meister hätte allerdings auch ausdrücklich vermerken sollen, daß es zur Charakterisierung eines Aggressorstaates unverzichtbar ist, die in der Definition aufgeführten Tatbestände nur dann als erfüllt anzusehen, wenn der in Frage kommende Staat als erster tätig wurde (vgl. Art. 2 der Definition). Nur damit ist es möglich, die in NATO-Kreisen weitverbreiteten, die Menschheit in ihrer Existenz bedrohenden verschiedenartigsten Präventiv- und „Enthauptungsschlag “-Theorien als eindeutig rechtswidrig zurückzuweisen. Im 40. Jahr nach dem Sieg der Antihitlerkoalition über den Faschismus sind vor allem jene Teile der Broschüre hochaktuell, die den UNO-Aktivitäten zur Verhinderung neuer und zur Ausrottung alter faschistischer Elemente gewidmet sind. Es lag nahe, daß Meister sich hier ebenso wie auch an anderen geeigneten Stellen mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und Nationen, dem Kampf gegen Apartheid und alle anderen Formen des Rassismus wie überhaupt der Menschenrechtsproblematik befaßt (vgl. S. 72 ff., 101 ff.). Da er sich stets konsequent auf die objektiven gesellschaftliehefi Gesetzmäßigkeiten stützt, gelingt es ihm vorbildlich, die Einheit von Sozialismus, Frieden, Freiheit und realen Menschen- COÄEP5KAHME X. BfOHlIIE/r. B!OHIIIE-nMEU(KA CoxpaHerae a ynpoaeHae Mapa Ha aeMjie Aeirrpan&HaH 3aaaa OOH (no cnyaaio 40-Jierna noflnaca-aaa ycraBa OOH) 214 r. rEPHEP/B. rAMnE/P. MIOHX O paSoTe komhcchb no npasOBHM aonpocaM Ha 39 ceccaa reHepajitHOÄ accaMÖjiea OOH 217 X.-H. 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JIHnnMAHH yqacrae HapogHHX sacegaTeAeä npa ocyn3CCTBiieHiiH cy.ae6Hj.ix pemeHaü 249 B. 3yPKAy OTK23 OT B036yxcAeHaa hah npcKpaujenae npoa3BOACTBa no geay HapymeHaa oöiijecrBeimoro nopagaa npa npaMeHeHaa nog-xogamax Mep 250 npaßocyAae no rpygOBOMy, ceMeänoMy, rpamgaecKOMy a yroaoBHOMy npasy Übersetzung: Helga Müller, BerUn CONTENTS Harry Wuensche /Heidemarie Wuensche-Pidtzka : Maintenance and eonsolidation of World peace - Cardinal task of the UNO (On the occasion ol the 40th anniversary of the signa-ture of the UN Charter) 214 Gunter Goerner / Wolfgang H a m p e / Ruediger M u e n c h : On the law Committee activity at the 39th Session of the UN General Assembly 217 Hans-Joachim Heusinger: Legal advlsers’ toplcal tasks ln the new stage of the Implementation of the economic strategy 221 Werner Strasberg : Commltted work of social courts a contribution to further strengthenlng socialist legallty 224 Otto Bossmann / Arthur-Axel W a n d t k e : Lacking aptitude of a worker for the agreed Job 227 Gerd J a n k e : Disclosure and establishment of facts ln civil suits 230 People’s representative bodies and legality Hans-Joachim s e m 1 e r : People’s representative bodies and petitlons 233 From other socialist countries A. M. Rekunkov: Important Problems of eonsolidation of socialist legality ln the USSR 235 New legal provisions Ingrid Gill/Hans Tarnlck : Erectlon and modification of bulldings through citizens 237 State and law in imperialism Rolf Laemmerzahl : Reagan Administration intenslfies attacks on trade Union rights 240 Legal Propaganda and legal education Dieter P 1 a t h : Current demands on trial coverage 242 Inge Kersten / Monika Karock : Courts in Rostock County Support legal education of young people 244 Practical experiences Hans Schneider: Efficlent work of a group of trade Union representatlves ln court 241 Hans A r w a y : Establishment and training of groups of advlsers for juvenile delinquants 248 Ulrich Llppmann : Lay judges’ Cooperation ln enforcing court decislons 249 Wolfgang S u r k a u : Waiver or stay of administrative penalty proceedings provided that approprlate measures are taken 250 Jurisdiction in labour law, famlly, civil and criminal Matters 251 Übersetzung: Angela König, Berlin rechten darzutun und damit die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung auch unter diesem Gesichtspunkt sichtbar zu machen. Ebenso weist er überzeugend nach, daß Imperialismus und Aggressivität, Unfreiheit und Begrenzung bzw. Beseitigung der Menschenrechte Erscheinungsformen ein und derselben Sache sind: der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen. Meisters Schrift verdient hohe Anerkennung und viele aufmerksame Leser, insbesondere solche, die sich nicht berufsmäßig mit internationalen Fragen beschäftigen. Prof. Dr. JOHANNES KIRSTEN, . Sektion Außenwirtschaft der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, BerUn;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 260 (NJ DDR 1985, S. 260) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 260 (NJ DDR 1985, S. 260)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen.

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