Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 22

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 22 (NJ DDR 1985, S. 22); 22 Neue Justiz 1/85 tung, während die erzieherischen und organisatorischen Potenzen der sozialistischen Gesellschaft im Verborgenen bleiben. Die Gerichtsverhandlung ist aber nur ein Ausschnitt der Auseinandersetzung der sozialistischen Gesellschaft mit dem Straftäter. Die Dialektik dieser Auseinandersetzung läßt sich in manchen, besonders in gewichtigen Straffällen, allein anhand der gerichtlichen Hauptverhandlung nicht annähernd einfangen. Oft ist es einfach unumgänglich, die Auseinandersetzung zwischen Rechtsbrecher und Umwelt sowie die Konsequenzen, die Kollektive und Leiter mit Blick auf das Ausschließen der Wiederholbarkeit von Rechtsverletzungen ziehen, darzustellen. Aber auch die Rolle solcher Bürger, die den Rechtsbrecher daran gehindert haben, die Tat auszuführen oder zu seiner Ergreifung beigetragen haben, verdient in Berichten über Straffälle größere Beachtung als bisher. Und besonders für die Arbeitskollektive sind solche Reportagen von größtem Interesse und Nutzen, in denen von den Schwierigkeiten und Widersprüchen, vor allem aber von erfolgreichen Methoden der kollektiven und der individuellen Beeinflussung von Straftätern berichtet wird. Es liegt mit in unserer Hand/ das Spektrum der Berichterstattung über Straftaten und andere Rechtsverletzungen in diese Richtung zu erweitern. Wir sollten den Redaktionen verstärkt helfen, geeignete Fälle hierfür zu finden, insbesondere Informationen über Kollektivaussprachen im Ermittlungsverfahren, über Auswertungen von Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht sowie über Fälle erfolgreicher Bewährung speziell bei Verurteilurigen zu Strafen ohne Freiheitsentzug übermitteln. Beispiele wirksamer Einbeziehung der Medien in unsere Arbeit auch außerhalb des Gerichtssaales gibt es nicht wenige. So waren auf Veranlassung des Staatsanwalts Vertreter von Presse und Rundfunk anwesend, als in einem Betonwerk und in einer LPG im Bezirk Rostock staatsanwaltschaitliche Kritik an der mangelhaften Erfassung von Betonbruchelementen bzw. an laxer Haltung zu den Ursachen von Tiersterblichkeit geübt und die materielle Verantwortlichkeit der zuständigen Mitarbeiter verlangt werden mußte. Die Berichte und Reportagen hierüber lösten auch in anderen Produktionskollektiven erhebliche Resonanz aus. So war um so mehr Veranlassung gegeben, die Vertreter der Massenmedien auch an der Nachkontrolle des Staatsanwalts teilhaben zu lassen, um schließlich auch die erreichten Veränderungen zum Gegenstand der Berichterstattung zu machen. Differenziertheit der Strafpolitik besser widerspiegeln Bei einer Analyse der Gerichtsberichte sticht zudem ins Auge, daß sie kein reales, differenziertes Bald unserer Strafpolitik vermitteln. In den meisten Medien dominieren nämlich Berichte über Strafverfahren, die mit Freiheitsentzug enden. Von den in den analysierten Gerichtsberichten erwähnten Tätern handelte es sich zu 65 Prozent um solche, die zu Freiheitsstrafen verurteilt worden sind. Dadurch wird in der Öffentlichkeit der falsche Eindruck vermittelt, daß die Isolierung des Rechtsbrechers die klassische Reaktion der sozialistischen Gesellschaft auf Straftaten sei, obgleich sie in Wahrheit die ultima ratio ist. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, daß in Gerichtsberichten Strafen ohne Freiheitsentzug nicht selten als Maßnahmen ohne ernst zu nehmende staatliche Konsequenz gewertet werden. Eine solche Sicht der Dinge, aber auch ein Mangel an Information mag wohl .mit begünstigen, daß Beraturigen von Strafsachen vor gesellschaftlichen Gerichten absolute Ausnahmen in der Berichterstattung bleiben, obgleich Konflikt- und Schiedskommissionen ungefähr 20 Prozent aller Straffälle bewältigen. So werden durch das einseitige Auswählen schwerer Straffälle für die Berichterstattung falsche Größenordriungen über die Anwendung von Straf zwang assoziiert und die wichtige Wahrheit verschüttet, daß die Bewährung und Erziehung des Rechtsbrechers in der Gesellschaft das Charakteristische an der sozialistischen Strafpolitik ausmacht. Widerspruch muß auch der hohe Anteil solcher Straffälle in der Berichterstattung herausfordern, in denen sich Rückfalltäter vor Gericht verantworten mußten. Unter den 935 Straffälligen, über die in den analysierten Publikationen geschrieben wurde, befanden sich 168 Rückfalltäter, d. h. nahezu 18 Prozent. Eine Häufung von Berichten namentlich über mehrfach Vorbestrafte ist aber ohne erzieherischen Nutzeffekt, ja kann sogar geeignet sein, Resignation zu verbreiten statt die Bereitschaft der Bürger zu inspirieren, an der progressiven Beeinflussung von Rechtsbrechern matzuwirken. Es gilt, der Auswahl der Straffälle für die publizistische Berichterstattung künftig mehr Sorgfalt zu schenken und dabei der Differenziertheit der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit besser Rechnung zu tragen. In diesem Sinne müssen wir verstärkt auf die Massenmedien einwarken, weil es sich um eine Frage handelt, die engstens mit der Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität verknüpft ist. Auch sollten wir mit Blick auf publizistische Beiträge, die Angriffe gegen sozialistisches Eigentum aufgreifen, darauf. dringen, der Frage des Schadenersatzes breiteren Raum zu geben und deutlicher herauszuarfoedten, daß dem Täter in keinem Fall die materiellen Vorteile aus der Straftat verbleiben. Kardinalfrage: Erhöhung der Qualität Weitere Fortschritte in der Öffentlichkeitsarbeit hängen in der Regel nicht von mehr Aktivitäten ab. Die Kardinalfrage, der wir uns stellen müssen, ist die nach der Erhöhung der Qualität. Die prinzipiellen Maßstäibe hierfür hat der Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. Dr. h. c. Josef Streit, ynlängst fixiert: „Das bedeutet, alle staatsanwaltschaftlichen Aktivitäten politisch richtig einzuordnen, der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit größte Aufmerksamkeit zu widmen, eine wirksame rechtserzieherische Tätigkeit zu entfalten und den Kampf gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen besonders in ihrem Vorfeld zu verstärken.“4 Letzteres erfordert vor allem und zuerst, mit unserem Anliegen die Köpfe und Herzen der Menschen zu erreichen, was angesichts der wachsenden geistig-kulturellen Ansprüche der Werktätigen auch höhere Anforderungen an den Inhalt, aber auch an die Ästhetik unseres Auftretens in der Öffentlichkeit stellt. Die Fähigkeit zum konstruktiven Dialog mit dem Bürger setzt vor allem tiefgründiges Wissen um die Gesarnt-politik von Partei und Staat voraus, in die wir unseren Verfassungsauftrag einbetten müsseri. Durch den engen Kontakt mit den Werktätigen, insbesondere mit den Arbeitskollektiven, aber auch mit den Menschen im Wohngebiet, formt sich maßgfeblich die Persönlichkeit des Juristen, -die sich durch klassenmäßige Haltung, persönliche Integrität, Sachlichkeit, aber auch durch die Kultur seines Auftretens auszeichnet.5 Gerade über letzteres sollten wir uns im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit intensiver austauschen. Die Kultur unseres Auf tretens berührt nicht allein die Frage des Taktes und cjes Fingerspitzengefühls im Umgjang mit den Menschen oder auch die der sprachlichen Sorgfalt, die bei manchem Rechtspropagandisten durchaus verbesserungsbedürftig sind.6 Sie tangiert auch das Verhältnis von Inhalt und Form, von Belehrung und Unterhaltung, die für wirksame Rechtserziehung unbedingt beide vonnöten sind. Eine Reihe unserer publizistischen Beträge, aber auch unserer Vorträge oder Antworten auf Fragen von Bürgern leiden an Monotonie oder auch an übermäßiger Abstraktheit. Was für den ideologischen Kampf gegen gesellschaftsschädigendes Verhalten hingegen gefragt ist, hat Genosse Kurt Hager auf der Gesellschaftswissenschaftlichen Konferenz des Zentralkomitees der SED unmißverständlich formuliert: „Wir brauchen mehr Mut und Angriffslust in diesen geistigen Auseinandersetzungen, Schärfe und Treffsicherheit in den geistigen Kämpfen um die Verwirklichung unserer humanistischen Ideale und Werte.“7 4 J. Streit, „Die Qualität der Arbeit der Staatsanwaltschaft weiter erhöhen!“, NJ 1984, Heft 3, S. 81. 5 Vgl. auch K. Heuer, „Über die Gerechtigkeit des sozialistischen Rechts und der Rechtsanwendung“, NJ 1983, Heft 9, S. 350. 6 Vgl. hierzu auch U. Krause, „Rechtspropagandistische Tätigkeit während der juristischen Ausbildung“, NJ 1984, Heft 8, S. 324. 7 K. Hager, a. a. O. ; Neuerscheinung im VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag Erich Siegert/Rotf Eitzert/Gerhard Schmidt: Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz in der Landwirtschaft 256 Seiten; EVP (DDR) : 25 M Ausgehend vom Ziel und Inhalt des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes (GAB) werden seine rechtlichen Grundlagen, Prinzipien und die Organisation entsprechend den Anforderungen an die tägliche Leitungsarbeit erläutert. Die Autoren behandeln u. a.: Rangordnung der Maßnahmen des GAB Schutzgüte Forderungen des GAB an die Schaffung und Gestaltung von Produktionsbauten, insb. Arbeitsräumen Analyse über Gesundheitsgefährdungen und über den Krankenstand Spezielle Anforderungen des GAB bei bestimmten Beschäftigungsgruppen und für bestimmte Tätigkeiten Arbeitsunfall und Berufskrankheiten Ausgewählte Fragen des Brand- und Explosionsschutzes: spezielle Anforderungen bei Transport-, Umschlag- und Lagerprozessen, beim Befahren von Behältern, beim Schweißen und Schneiden, bei elektrotechnischen Anlagen und beim Umgang mit brennbaren Gasen sowie Maßnahmen der Brandbekämpfung, insbesondere Ursachen von Bränden, Alarmierung, Zusammenwirken der Arbeitskollektive mit der Feuerwehr, Anwendung von Löschmitteln und Löschgeräten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 22 (NJ DDR 1985, S. 22) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 22 (NJ DDR 1985, S. 22)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangt demzufolge die ständige Entwicklung und Vertiefung solcher politisch-ideologischen Einstellungen und Überzeugungen wie - feste und unerschütterliche Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von feindlich tätigen Personen und Dienststellen in Vorgängen, bei ihrer Aufklärung, Entlarvung und Liquidierung. Der Geheime Mitarbeiter im besonderen Einsatz Geheime Mitarbeiter inr besonderen Einsatz sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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