Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 200

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 200 (NJ DDR 1985, S. 200); 200 Neue Justiz 5/85 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im I. Quartal 1985 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil 1 Nr. 1 bis 8 veröffentlichten Rechtsvorschriften. Im Zuge der weiteren Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen für den Aufbau und die Tätigkeit staatlicher Organe und Einrichtungen wurden mit dem neuen Statut der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Beschluß des Ministerrates vom 31. Januar 1985 (GBl. I Nr. 6 S. 13)1 bessere Voraussetzungen für die Erfüllung der höheren Anforderungen bei der Hochschulausbildung von Staatsfunktionären und die Qualifizierung leitender Kader der Staatsorgane geschaffen. In der Forschung wurden der Akademie neue Aufgaben zur Weiterentwicklung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung und zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Tätigkeit der Staatsorgane gestellt. Dies wird durch die konzeptionelle Festlegung, daß die Leitung der Volkswirtschaft als eine Hauptaufgabe des sozialistischen Staates ein Schwerpunkt für Forschung und Lehre an der Akademie ist, deutlich. Zur Erhöhung der Effektivität des staatswissenschaftlichen Studiums ist eine hohe Qualität der Ausbildung im Marxismus-Leninismus und in den ökonomischen Fächern durchzusetzen, und die ökonomische Durchdringung der juristischen Vorlesungen ist zu sichern. Die enge Verbindung von Theorie und Praxis bei der Gestaltung von Forschung und Lehre kommt sowohl in den Anforderungen an die Akademie als auch in den Bestimmungen über das Zusammenwirken mit den Staatsorganen zum Ausdruck. Für die Forschung an der Akademie werden vier strategische Linien festgelegt, die für die Schaffung des theoretischen Vorlaufs bei der Gestaltung der Staats- und Rechtsordnung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft grundlegende Bedeutung haben. Die inhaltliche politisch-wissenschaftliche Leitung von Forschung, Lehre und Erziehung durch den Rektor wird besonders hervorgehoben. In Grundfragen wird er vom wissenschaftlichen Rat der Akademie beraten. Der Rektor hat auch eine allseitige kritische Analyse des erreichten Standes der wissenschaftlichen Arbeit an der Akademie und ihrer Ergebnisse zu sichern. Über die besten Ergebnisse, Formen und Methoden der wissenschaftlichen Arbeit sind Erfahrungsaustausche durchzuführen. * Mit der AO über die Anwendung der ab 1986 geltenden Industriepreise für die Ausarbeitung und Umrechnung der Dokumentationen zu Grundsatzentscheidungen für Investitionen vom 14. Februar 1985 (GBl. I Nr. 7 S. 84) soll gewährleistet werden, daß ab 1. Januar 1986 in allen Phasen des Reproduktionsprozesses der Volkswirtschaft reale Werte für die Erzeugnisse und Leistungen geplant werden können, die den gesellschaftlich notwendigen Aufwand ausweisen.1 2 Weitere Maßnahmen dazu sind neben den für 1986 vorgesehenen Industriepreisänderungen insbesondere die Umbewertung der Grundmittel3 und der Umlaufmittel4. Die AO sichert, daß alle nach dem 1. Januar 1986 fertigzustellenden Investitionen bereits zu neuen Preisen umgerechnet sind und so aktiviert werden können. Die Voraussetzungen für die Umrechnung der Dokumentation zu den Grundsatzentscheidungen, die durch den Investitionsauftraggeber vorzunehmen sind, schaffen die Auftragnehmer. Sie haben die verbindlichen Preisangebote umzurechnen bzw. wenn Investitionen im Jahre 1986 in Betrieb genommen werden die neuen Preise in der Rechnung auszuweisen. Sind entsprechend den Wirtschaftsverträgen gegenüber den Auftraggebern in der Kooperationskette bereits Lieferungen und Leistungen abgerechnet worden, dann sind diese Bestände. ebenfalls umzurechnen. Im Ergebnis der Umrechnung der Dokumentationen sind neue Grundsatzentscheidungen zu treffen. Dabei ist der neue Investitionsaufwand um mindestens 10 Prozent zu reduzieren. In dieser Höhe müssen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam rationellere und effektivere Lösungen zur Erreichung des Investitionsziels ausarbeiten und durchsetzen. Mit der AO über die Kreditgewährung an private Handwerks- und Gewerbebetriebe vom 21. Februar 1985 (GBl. I Nr. 7 S. 82) wurden zur weiteren zielstrebigen Förderung privater Handwerks- und Gewerbebetriebe im Interesse der planmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Dienst-, Reparatur- und Versorgungsleistungen die bewährten Regelungen auf diesem Gebiet ergänzt und erstmals als Rechtsvorschrift veröffentlicht. Die AO gilt für private Handwerker, Einzelhändler und Gastwirte, weitere Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und sonstige selbständig tätige Bürger, Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks sowie andere nichtsozialistische Genossenschaften und Betriebe. Hinsichtlich der Gewährung von Grundmittelkrediten gilt sie auch für Kommissionshandelsbetriebe. Wichtige Grundsätze der AO sind die Gewährung von Krediten zu günstigen Bedingungen für Handwerks- und Gewerbebetriebe, die auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung neu eröffnet werden, die Bindung der Kreditgewährung an die Erfüllung der Aufgaben zur Versorgung der Bevölkerung mit Dienst-, Reparatur- und Versorgungsleistungen sowie an die Produktion von Konsumgütern und Rationalisierungsmitteln bzw. an den Export, die Verzinsung der Kredite mit stabilen und niedrigen Zinssätzen und die Beteiligung der Handwerker und Gewerbetreibenden an der Finanzierung ihres Reproduktionsprozesses mit eigenen Mitteln. Der Grundzinssatz für Grundmittelkredite beträgt 5 Prozent. Befristete Abschläge vom Grundzinssatz können zur Förderung bestimmter Leistungen für die Bevölkerung und für andere Maßnahmen, die im besonderen volkswirtschaftlichen Interesse liegen, gewährt werden. Eine Rückzahlungsfrist bis zu acht Jahren gewährleistet die Tilgung der Grundmittelkredite aus dem Nutzen der finanzierten Maßnahmen. Neu ist, daß diese günstige Fristenregelung nicht nur für" neueröffnete Betriebe, sondern auch für bestehende Betriebe gilt, wenn diese Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnähmen zur Leistungssteigerung durchführen. In Höhe der Kredittilgung sind Sonderabschreibungen zu Lasten des steuerpflichtigen Gewinns zulässig. Die Betriebe haben der Bank Sicherheiten für die gewährten Kredite zu leisten und einen ausreichenden Versicherungsschutz für die kreditierten Grund- und Umlaufmittel zu gewährleisten. Bei Verletzung des Kreditvertrags durch die Betriebe kann die Bank Sanktionszinsen bis zu einem Gesamtzinssatz von 12 Prozent (früher 15 Prozent) anwenden, den Kredit künftig in geringerer Höhe gewähren, Objekte von der Kreditgewährung ausschließen oder den Kredit ganz oder teilweise fällig stellen. Die Betriebe können bei ihrer Bank gegen deren Maßnahmen und Forderungen Beschwerde einlegen. Eine Finanzierung überhöhten Aufwands oder von Verlusten durch Kredite ist nicht zulässig. * Zur Sicherung einer umfassenden und effektiven Nutzung unterirdischer Hohlräume sowie zur Gewährleistung der Sicherheit in diesem Bereich wurden die VO über unterirdische Hohlräume vom 17. Januar 1985 (GBl. I Nr. 5 S. 57) und die DB dazu vom gleichen Tage (GBl. I Nr. 5 S. 61) erlassen. Stillgelegte Grubenbaue sind von dieser VO nur dann erfaßt, wenn sie nicht für bergbauliche Arbeiten vorgesehen sind. Ansonsten unterliegen sie den Bestimmungen des Berggesetzes vom 12. Mai 1969 (GBl. I Nr. 5 S. 29). Unterirdische Hohlräume sind entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und ihrer Eignung einer Nutzung zuzuführen oder für eine künftige Nutzung zu erhalten. Als Voraussetzung für eine Entscheidung über die Nutzung von unterirdischen Hohlräumen werden alle unterirdischen Hohlräume erfaßt und klassifiziert. Hierzu besteht eine Meldepflicht der Verantwortlichen für unterirdische Hohlräume gegenüber dem Rat des Bezirks. Über unterirdische Hohlräume wird eine zentrale Bilanz beim Ministerium für Geologie geführt. Über die Verwendung bisher nicht genutzter unterirdischer Hohlräume entscheidet in der Re- 1 Zum bisherigen Statut vom 16. Juni 1978 (GBl. I Nr. 18 S. 220) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1978, Heit 11, S. 484. 2 Vgl. hierzu z. B. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1983, Heit 11, S. 456. 3 Zur AO über die Umbewertung der Grundmittel vom 14. Dezember 1984 (GBl. I Nr. 37 S. 450) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1985, Heit 2, S. 67. 4 AO über die Planung und DurChiührung der Umbewertung der Bestände an materiellen Umlauimitteln vom 10. August 1983 (GBl. I Nr. 23 S. 239).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 200 (NJ DDR 1985, S. 200) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 200 (NJ DDR 1985, S. 200)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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