Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 195

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 195 (NJ DDR 1985, S. 195); Neue Justiz 5/85 195 Frauen aller Klassen und Schichten, unabhängig von ihrem politischen und religiösen Bekenntnis, sind aus den unterschiedlichsten individuellen Motiven im Kampf um den Frieden politisch aktiver geworden. So scheint die Schlußfolgerung gerechtfertigt, daß an keiner der sozialen Bewegungen der jüngsten Vergangenheit und der Gegenwart die Frauen so aktiv und gleichberechtigt beteiligt sind wie in der Bewegung zur Erhaltung des Friedens. Die von der XXXVII. UN-Vollversammlung im Jahre 1982 angenommene „Deklaration über die Teilnahme der Frau an der Förderung des Weltfriedens und der internationalen Zusammenarbeit“4 5 6 ist ein bedeutender Erfolg der Friedenskräfte. Sie widerspiegelt und fördert das Friedensstreben der Frauen und ist damit ein wichtiges Instrument für den Kampf der Frauen um Frieden und Gleichberechtigung. Diese untrennbare Einheit ist in Art. 1 der Deklaration festgeschrieben: „Frau und Mann haben ein gleiches und lebenswichtiges Interesse, zum Weltfrieden und zur internationalen Zusammenarbeit beizutragen. Zu diesem Zweck muß die Frau die Möglichkeit erhalten, ihr Recht auf Teilnahme an den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen und politischen Angelegenheiten der Gesellschaft gleichberechtigt mit dem Mann auszuüben.“ Die aktive Beteiligung der Frauen am Kampf um die Erhaltung des Friedens ist zweifellos der erste und wichtigste Aktivposten in der Bilanz der Frauendekade. Diese verstärkte Aktivierung von Millionen Frauen in der Antikriegsbewegung ist gleichzeitig ein wichtiger Schritt zur Zielstellung der Dekade, die gleichberechtigte Einflußnahme und Teilnahme der Frauen am politischen Geschehen zu erreichen. Di& neue Rolle der Frau im Sozialismus Die im Weltaktionsplan enthaltenen Ziele sind in den sozialistischen Ländern verwirklicht. Die Dekade war hier eine Periode der weiteren erfolgreichen Gestaltung der entwickele ten sozialistischen Gesellschaft, der erfolgreichen Verwirklichung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Erfolge des Wirtschaftswachstums auch unter erschwerten äußeren Bedingungen wurden genutzt, um die Ar-beits- und Lebensbedingungen der Frauen weiter zu verbessern. Die Bilanzen dieser Länder enthalten eindrucksvolle Fakten über die gleichberechtigte Teilnahme am politischen und beruflichen Leben, über das gewachsene Bildungs- und Qualifikationsniveau, über die weiter verbesserten Bedingungen für die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft. Bürgerliche Ideologen der imperialistischen Länder unternehmen besonders über Massenmedien vielfältige Anstrengungen, die Ausstrahlungskraft dieser qualitativ neuen gesellschaftlichen Stellung der Frau im Sozialismus auf den Kampf der Frauen in den imperialistischen Ländern um ihre Gleichberechtigung, um ihre berechtigten Interessen und Lebensansprüche, gegen die vielfältigen Formen ihrer Diskriminierung zu unterbinden oder mindestens herabzumindern. Dabei wird behauptet, die Probleme der Frauen seien „weltweit“ die gleichen. Überall würden die Pflichten der Haushaltsführung allein den Frauen aufgebürdet, überall seien die Frauen in den Machtorganen unterrepräsentiert u. a. Ignoriert wird, daß in den sozialistischen Ländern die grundlegenden Menschenrechte für alle Frauen gesichert sind, daß weder Frauen noch Männer von Arbeitslosigkeit betroffen sind, daß sie gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten, daß ihnen soziale Sicherheit gewährt wird. Ignoriert wird auch, daß in den sozialistischen Ländern die Würde der Frau als Persönlichkeit nicht in Frage gestellt ist. Doch die Ausstrahlungskraft der erreichten neuen Stellung der Frau in der sozialistischen Gesellschaft ist eine Tatsache. Gleichberechtigung und Emanzipation der Frau sind nicht mehr nur Traum und Ideal, sondern im sozialistischen Teil der Welt lebendige Wirklichkeit. Damit ist erwiesen, daß dieses humanistische Ziel realisierbar ist. Das ist eine große Ermutigung für den Kampf der Frauen in den anderen Ländern um gleiche Menschenrechte. Auf diesen Zusammenhang hinzuweisen ist auch deshalb unerläßlich, weil in dem Bestreben, die Ausstrahlungskraft des Beispiels der sozialistischen Länder herabzumindern, von imperialistischen Regierungen auch Zugeständnisse gegenüber den Forderungen der Frauenbewegung und der Arbeiterbewegung gemacht werden mußten. Zum Beispiel hatte die mehrmalige Verlängerung des Wochenurlaubs und die Einführung des „Mütter- bzw. Babyjahres“ in der DDR die Regierung der BRD 1979 veranlaßt, für berufstätige Frauen im Anschluß an die in der Regel 8wöchige Schutzfrist nach der Entbindung einen Mutter- schaftsurlaub bis zu 4 Monaten einzuführen, der ihnen unter Garantie des Arbeitsplatzes ein Mutterschaftsurlaubsgeld von 750 DM monatlich sicherte. Jedoch fiel ein Teil dieser staatlich finanzierten Leistung der unsozialen Sparpolitik der folgenden Regierung wieder zum Opfer. Seit 1984 beträgt das Mutterschaftsurlaubsgeld nur noch 510 DM monatlich.5 Zunehmend muß auch unter dem Druck der Tatsachen öffentlich zugestanden werden, daß die Probleme der Frauen nicht „weltweit“ die gleichen sind. Im Bericht über ein Europäisches Regionalseminar der Deutschen UNESCO-Kommis-sion, das im Oktober 1982 stattfand, heißt es: „Im Gesamtverlauf des Seminars wurde deutlich, daß der Rahmen für die Wirksamkeit der Frauen und die den Frauen gebotenen Entwicklungsmöglichkeiten sowie die den Geschlechtern zugewiesenen Rollen wesentlich vom Wirtschafts- und im weiteren Sinne vom Gesellschaftssystem und auch der Tradition und der historischen Entwicklung der einzelnen Länder bestimmt wird. Auch die aktuell und perspektivisch zu lösenden Aufgaben in bezug auf die Veränderung der gesellschaftlichen Position der Frauen sind abhängig von übergreifenden, in der Gesellschaft vorherrschenden Zielsetzungen Teilnehmerinnen aus den sozialistischen Ländern berichteten, daß in ihren Ländern durch die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik besonders im letzten Jahrzehnt bei der Schaffung von Bedingungen, die es den Frauen und Müttern erlauben, zunehmend besser von ihrer Gleichberechtigung Gebrauch zu machen, große Erfolge erzielt wurden. An zahlreichen Beispielen wurde gezeigt, daß die Politik der Förderung der Frau ein untrennbarer Bestandteil der Sozialpolitik geworden ist. Die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft wurden weiterentwickelt, ebenso die Anstrengungen zur Veränderung der traditionellen Geschlechterrollen. “G In der Bilanz der Frauendekade ist daher unabhängig davon, ob es den Frauen bewußt ist oder nicht ein zweiter Aktivposten die direkte und indirekte Auswirkung des Beispiels der'veränderten gesellschaftlichen Stellung der Frau in den sozialistischen Ländern auf das Bewußtwerden der eigenen Fähigkeiten der Frauen in den Ländern des Kapitals im Kampf gegen die Diskriminierung. Wachsendes Problembewußtsein in den Ländern des Kapitals zur Frauenfrage Damit im engen Zusammenhang steht der hohe Stellenwert, den die Auseinandersetzung um die Frauenfrage in den sozialen und politischen Auseinandersetzungen in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus erlangt hat. Bereits 1879 hatte August Bebel geschrieben: „Wir leben im Zeitalter einer großen Umwälzung, die mit jedem Tage weitere Fortschritte macht. Eine stets stärker werdende Bewegung und Unruhe der Geister macht sich in allen Schichten der Gesellschaft bemerkbar und drängt nach tiefgreifenden Umgestaltungen Eine Menge Fragen sind aufgetaucht, die immer weitere Kreise beschäftigen, über deren Lösung für und wider gestritten wird. Eine der wichtigsten dieser Fragen, die immer mehr in den Vordergrund tritt, ist die FRAUENFRAGE.“7 Diese aus der Analyse der Entwicklung des Geschichtsverlaufs, besonders des Kapitalismus, der weiblichen Berufsarbeit und des gesamten Spektrums ökonomischer, sozialer und politischer Probleme abgeleitete Prognose hat sich inzwischen bestätigt. Es wird hier an Bebels Aussagen erinnert, weil heute häufig allein die sich seit den 60er Jahren in den imperialistischen Ländern entwickelnde neue Frauenbewegung als ideologischer Anstoß und Initiator dieser Auseinandersetzung gewertet wird. Dabei wird aber völlig übersehen, welch hohen Stellenwert die theoretische Auseinandersetzung um die Frauenfrage und der Kampf um die Gleichberechtigung der Frau in der revolutionären Arbeiterbewegung, in den Parteien und Gewerkschaften bereits seit der zweiten Hälfte 4 Die Initiative dazu hatte vor mehreren Jahren die DDR ergriffen. Der Annahme dieser UN-Deklaration auf dem Gebiet der Menschenrechte war ein jahrelanger, erbitterter Widerstand der USA und anderer imperialistischer Staaten gegen ein solches Friedensdokument vorausgegangen. Text der mit Resolution 37/63 vom 3. Dezember 1982 verkündeten UN-Deklaration in: Schriften und Informationen des DDR-Komitees für Menschenrechte 1983, Heft 2, S. 35 ff.; vgi. auch ebenda, S. 3, und R. Frambach/H. Gruber, „Menschenrechtsfragen in der UNO 1983/84“, NJ 1984, Heft 7, S. 255. 5 Näheres dazu bei A. Ondrusch/M. Premßler, a. a. O., S. 275. 6 Vgl. Der vergeudete Reichtum. Über die Partizipation von Frauen im öffentlichen Leben, Deutsche UNESCO-Kommission, Bonn 1983, S. 196. 7 A. Bebel, Die Frau und der Sozialismus, Berlin 1979, S. 1.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 195 (NJ DDR 1985, S. 195) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 195 (NJ DDR 1985, S. 195)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß dieser Klassenstandpunkt keine einmalig fertig geformte Einstellung von statischer Beschaffenheit sein kann, sondern, der Dynamik der Gesetzmäßigkeiten bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und das friedliche Leben der Bürger zu organisieren. Mit dieser grundlegenden Regelung ist die prinzipielle Verantwortung der Schutz- und Sicherheitsorgane des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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