Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 188

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 188 (NJ DDR 1985, S. 188); 188 Neue Justiz 5/85 strafrechtliche Verantwortlichkeit und über die Lehre vom' Objekt des Verbrechens, von John Lekschas über den Aufbau der Verbrechenslehre, über die Kausalität, über die Lehre von der Handlung unter besonderer Berücksichtigung strafrechtlicher Probleme sowie über die Schuld als subjektive Seite der Straftat, von Joachim Renneberg über die objektive Seite der Straftat, von Walter Orschekowski über die Rechtfertigungsgründe im Strafrecht. Es erschienen auch gewichtige Beiträge zur Auseinandersetzung mit bürgerlichen Strafrechtstheorien, so z. B. von Joachim Renneberg über die kriminalsoziologischen und kriminalbiologischen Lehren und Strafrechtsreformvorschläge Liszts sowie von Hans Weber über die bürgerliche Lehre vom „Notstand“ als Mittel zur Rechtfertigung des imperialistischen Terrors. Auch auf dem Gebiet der Kriminalistik begannen sich junge Wissenschaftler aus der DDR zu profilieren. Bereits 1955 erschien das erste Lehrbuch für Kriminalisten; später publizierten vor allem Hans-Ehrenfried Stelzer, Armin For-ker und Karl-Martin Böhme u. a. zahlreiche wertvolle Arbeiten über die Anwendung wissenschaftlich-technischer Methoden zur Aufklärung von Straftaten. Der Vermittlung von Erkenntnissen der sowjetischen Rechtswissenschaft diente seinerzeit die zweimal monatlich erscheinende Zeitschrift „Rechtswissenschaftlicher Informationsdienst“, die vom damaligen Deutschen Institut für Rechtswissenschaft herausgegeben wurde. Ferner fanden gemeinsame wissenschaftliche Symposien und Konferenzen von Rechtswissenschaftlern der DDR und der UdSSR statt. Weitere Gastprofessoren aus der UdSSR nahmen ihre Lehrtätigkeit an Universitäten der DDR auf. An der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft waren das außer mir die Professoren Garanin (Völkerrecht), Scheremet (Staatsrecht) und Kerimow (Allgemeine Theorie des Staates und des Rechts). An der Karl-Marx-Universität Leipzig wirkte Professor Tarchow, an der Humboldt-Universität Berlin lehrten die Professoren Sudnizyn und Glotow. Mehr als 30 Jahre sind seit der Zeit vergangen, da ich den Lehrauftrag in Potsdam-Babelsberg übernahm, aber die guten Erinnerungen an die freundschaftliche Zusammenarbeit mit Rechtswissenschaftlern der DDR verblassen nicht. Viele Mitarbeiter der Akademie halfen mir, Schwierigkeiten der verschiedensten Art zu überwinden. Sie unterstützten mich bei der Vervollkommnung meiner deutschen Sprach-kenntnisse, bei der Anfertigung von Übersetzungen, bei der Vorbereitung von Lehrveranstaltungen und Lehrprogrammen u. a. m. Ihnen allen bin ich zu großem Dank verpflichtet. Es freut mich vor allem, daß auch die Regierung der DDR meine Arbeit zur Aus- und Weiterbildung von Juristen hoch einschätzte: Ich wurde mit dem Vaterländischen Verdienstorden ausgezeichnet, und die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR verlieh mir 1960 die Ehrendoktorwürde.3 Mein Aufenthalt in der DDR gab mir auch die Möglichkeit, mich intensiv mit der Entwicklung des Rechts und der Rechtswissenschaft der DDR zu beschäftigen. Nach meiner Rückkehr in die Sowjetunion veröffentlichte ich die Monographien- „Bekämpfung der Jugendkriminalität in der DDR“ (1959) und „Grundlagen des Strafrechts der DDR“ (1960), die von den Juristen der UdSSR positiv aufgenommen wurden. Noch heute unterhalten der Lehrstuhl für Strafprozeß und Kriminalistik der Leningrader Staatlichen Universität sowie die Zeitschrift „Prawowedenije“, die ich leite, enge Beziehungen zu Juristen aus der DDR. Der Erfahrungsaustausch über unsere Arbeit bereichert uns gegenseitig. Wenn wir in diesen Tagen den 40. Jahrestag des Sieges über den Hitlerfaschismus und der Befreiung des deutschen Volkes begehen, so müssen wir auch der Tatsache gedenken, daß damit die Voraussetzungen für die Entwicklung des gegenseitigen Verständnisses und der unverbrüchlichen Freundschaft zwischen unseren beiden Völkern geschaffen wurden. (Originalbeitrag für „Neue Justiz“; Übersetzung von Gertrud Lehmann, Berlin) 3 Vgl. den Bericht ln NJ 1960, Heit 11, S. 375 11. Eine Erinnerung an das juristische Studium in der Sowjetunion zu Beginn der 50er Jahre Prof. Dr. sc. MICHAEL BENJAMIN, Stellvertreter des Direktors des Internationalen Forschungsinstituts für Probleme der Leitung, Moskau Zur ersten Gruppe von Studenten aus der DDR, die im Herbst 1951 an der Leningrader Staatlichen Universität immatrikuliert wurden, gehörten auch fünf Studenten der Rechtswissenschaft. Ich hatte das Glück, einer von ihnen zu sein. Die Begegnung mit der Stadt Lenins war uns ein großes Erlebnis. Selbst an den Stätten der Oktoberrevolution zu weilen im Winterpalais, auf dem Newski-Prospekt, in der Peter-Pauls-Festung und an anderen Stellen, an denen „Kapitel II der Weltgeschichte“ aufgeschlagen wurde , das hatte für uns bleibende Bedeutung, prägte unsere Persönlichkeitsentwicklung mit. In Leningrad zu studieren, das bot uns die Möglichkeit, uns täglich vom Arbeitselan des Sowjetvolkes zu überzeugen, von seinen enormen Anstrengungen, die Folgen des Krieges endgültig zu beseitigen, die Produktion zu steigern und den Wohlstand des Volkes weiter zu erhöhen. Anschaulich wurde uns auch vor Augen geführt, welche Opfer das Sowjetvolk auf sich nahm, um die Brudervölker und nicht zuletzt das Volk der DDR bei der Errichtung des Sozialismus zu unterstützen. Natürlich bestand unser Auftrag nicht nur darin, durch das Auslandsstudium die Sowjetunion und das Sowjetvolk kennenzulernen. (Dennoch möchte ich an dieser Stelle hervorheben, daß die enge Berührung mit der Lebensweise des Sowjetvolkes, mit seinen Problemen und Lösungswegen in meinen Augen einer der wichtigsten Aspekte des Studiums in der UdSSR auch heute ist.) In erster Linie war unser Aufenthalt eine im wahrsten Sinne des Wortes hohe Schule der Staats- und Rechtswissenschaft, wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens überhaupt. Es braucht gewiß nicht besonders betont zu werden, daß die Leningrader Universität mit an der Spitze der Lehr- und Forschungseinrichtungen der Sowjetunion steht. Das war auch schon in den 50er Jahren so, als der in der DDR unvergessene Genosse Sergej Tjulpanow (er war nach dem 8. Mai 1945 mehrere Jahre lang Chef der Informationsabteilung der SMAD) als Prorektor der Leningrader Universität wirkte. Einen hohen Rang hatte damals wie heute auch die Leningrader juristische Fakultät. Namen solcher Rechtswissenschaftler wie A. W. Wenediktow (Zivilrecht), L. I. Dembo (Kolchosrecht), L. A. Nikolajewa (Verwaltungrecht) sind weit über die Grenzen der Sowjetunion hinaus bekannt geworden; N. S. Alexejew (Strafrecht) und D. A. Kerimow (Staats- und Rechtstheorie) sind mit der Entwicklung der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR eng verbunden waren doch beide einige Jahre als Gastprofessoren an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR tätig. Das Wirken dieser und vieler anderer bedeutender Hochschullehrer prägte seinerzeit unser Studium in Leningrad, das von hoher Qualität und Intensität war. Kennzeichnend war eine konsequente Orientierung auf die inhaltlichen und methodischen Grundlagen, darauf, daß der Student nicht nur das Was der rechtlichen Regelung begriff, sondern auch das Warum wobei aber zugleich konkretes Wissen über Rechtsnormen und Tatbestände gefordert wurde. Die gründliche theoretische Fundierung ermöglichte es jedem von uns, sich nach der Rückkehr in die DDR in kurzer Frist mit den rechtlichen Regelungen der DDR vertraut zu machen und sie praktisch zu handhaben. (Ich arbeitete nach dem Studium als Staatsanwalt und hatte keine Schwierigkeiten beim Erfassen und Anwenden der Rechtsnormen der DDR.) Ein wichtiges Merkmal des wissenschaftlichen Lebens in der Sowjetunion war und ist der aktive und öffentliche Meinungsstreit, an dem bereits Studenten beteiligt wurden und;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 188 (NJ DDR 1985, S. 188) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 188 (NJ DDR 1985, S. 188)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

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