Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 185

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 185 (NJ DDR 1985, S. 185); Neue Justiz 5/85 185 Sowjetische Juristen unterstützten den Aufbau und die Entwicklung antifaschistisch-demokratischer Justizorgane in der DDR Generalmajor FJODOR DMITR1JEWITSCH TITOW, Moskau Knapp einen Monat nach der Unterzeichnung der militärischen Kapitulationsurkunde durch das Oberkommando der faschistischen deutschen Wehrmacht gaben die Vertreter der obersten Kommandobehörden Großbritanniens, der USA, der UdSSR und Frankreichs am 5. Juni 1945 im Namen ihrer Regierungen die Erklärung ab, daß die Regierungen dieser vier Mächte die „oberste Regierungsgewalt in Deutschland“ übernehmen. Am gleichen Tage wurde eine „Feststellung über das Kontrollverfahren in Deutschland“ veröffentlicht, wonach diese oberste Gewalt von den vier Oberbefehlshabern auf Anweisung ihrer Regierungen ausgeübt wurde, und zwar „von jedem in seiner eigenen Besatzungszone und gemeinsam in allen Deutschland als ein Ganzes betreffenden Angelegenheiten“. Auf dieser Grundlage beschloß der Rat der Volkskommissare (Ministerrat) der UdSSR am 6. Juni 1945 die Anordnung für die Sowjetische Militäradministration über die Verwaltung der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland. Diesem Organ wurde die Aufgabe gestellt, „die Einhaltung der Bedingungen, die sich aus der bedingungslosen Kapitulation für Deutschland ergeben, zu kontrollieren, die sowjetische Besatzungszone in Deutschland zu verwalten und die vereinbarten Beschlüsse des Alliierten Kontrollrats zu grundsätzlichen miltärischen, politischen, ökonomischen und anderen für ganz Deutschland gemeinsamen Fragen durchzusetzen“. Durch die SMAD-Befehle Nr. 1 vom 9. Juni 1945 und Nr. 5 vom 9. Juli 1945 wurde die Bildung der SMAD und die Einrichtung von sowjetischen Militärverwaltungen in den Ländern und Provinzen der sowjetischen Besatzungszone bekanntgegeben. Ich hatte in den Jahren 1945 und 1946 als Angehöriger der Sowjetarmee in Deutschland geweilt und war dann wieder in meine frühere Dienststelle, das Ministerium der Justiz der UdSSR, zurückgekehrt. Anfang 1949 rief mich der Justizminister, Genosse K. P. Gorschenin, zu sich und eröffnete mir, daß ich zum Leiter der Rechtsabteilung der SMAD ernannt worden sei. Die Direktiven, die ich für meine künftige Arbeitsaufgabe erhielt, waren knapp, aber sehr konkret. Sie beruhten auf den großen Erfahrungen, die die SMAD in den mehr als 3 V2 Jahren seit der Beendigung des Krieges gesammelt hatte. Die SMAD sah ihre Hauptaufgabe darin, der deutschen Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, allen antifaschistisch-demokratischen Kräften des deutschen Volkes zu helfen, den Faschismus und Militarismus mit der Wurzel auszurotten und in Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts einen neuen, antifaschistisch-demokratischen Staat aufzubauen. Zu diesem Zweck erließ die SMAD in Übereinstimmung mit den Festlegungen des Alliierten Kontrollrats die erforderlichen Rechtsakte zur demokratischen Umgestaltung des gesamten politischen, wirtschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens und übte zugleich die Kontrolle über die Verwirklichung der in den Rechtsakten vorgesehenen Maßnahmen aus. Dabei arbeitete die SMAD in vielfältigen Formen mit dem Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien, den Gewerkschaften und den neugebildeten örtlichen deutschen Staatsorganen zusammen. In zunehmendem Maße wurde der Inhalt von SMAD-Befehlen, die sich ja vor allem an die Staatsorgane richteten, vor dem Erlaß mit Vertretern der Parteien und der Staatsorgane erörtert. Das förderte den Prozeß der demokratischen Umgestaltung und befähigte die deutschen Antifaschisten, die Verantwortung für die Geschicke des Landes in die eigenen Hände zu nehmen. Für alle Mitarbeiter der SMAD war die Lage klar: Bei der Herausbildung antifaschistisch-demokratischer Verhältnisse im Osten Deutschlands durften in keinem Falle Strukturen und Rechtsakte des Sowjetstaates schematisch übertragen oder übernommen werden. Das entsprach auch der Konzeption in dem historisch bedeutsamen Aufruf der KPD vom 11. Juni 1945, in dem es ausdrücklich hieß: „Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen, falsch wäre, denn dieser Weg entspricht nicht den gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland.“ Die progressiven Kräfte Deutschlands mußten selbst die historische Chance nutzen und den Weg der Errichtung einer antifaschistischen, parlamentarisch-demokratischen Republik beschreiten Die SMAD konnte sie dabei unterstützen, insbesondere dadurch, daß sie den Schutz gegen faschistische, militaristische und andere konterrevolutionäre Kräfte gewährleistete, die die antifaschistisch-demokratische Entwicklung zu verhindern oder zu stören trachteten. Die spezifische Aufgabe der Rechtsabteilung der SMAD und der in den fünf Ländern der sowjetischen Besatzungszone tätigen Justizoffiziere bestand in den ersten Jahren nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus insbesondere darin, auf die vollständige Entfernung aller nazistisch belasteten Mitarbeiter der deutschen Justizorgane zu dringen, die Gewinnung bewährter Antifaschisten für die Tätigkeit als Richter und Staatsanwälte sowie die Ausbildung dieser neuen Kader zu fördern, die erforderlichen Rechtsakte der SMAD für die Herausbildung antifaschistisch-demokratischer Justizorgane vorzubereiten sowie den gesamten Prozeß der Rechtserneuerung und der Reorganisation des Gerichtswesens und der Staatsanwaltschaft zu kontrollieren. Hierbei entwickelte sich zwischen den sowjetischen Justizoffizieren und den antifaschistischen deutschen Juristen eine kameradschaftliche Zusammenarbeit, die frei war von jeglicher Bevormundung, weil sie auf gleichen politischen Erkenntnissen beruhte und gleiche politische Ziele hatte. Als ich Anfang Juli 1949 in die damalige sowjetische Besatzungszone Deutschlands kam, war ich mit den Funktionen der SMAD und mit den spezifischen Aufgaben der Rechtsabteilung bereits genügend vertraut. Ich mußte mich nun über den konkreten Sachstand der Arbeit in meiner Abteilung und in den entsprechenden Abteilungen bei den sowjetischen Militärverwaltungen der Länder der Besatzungszone informieren. Danach wollte ich mich dann mit den leitenden Mitarbeitern der Deutschen Zentralverwaltung für Justiz und der Justizorgane in den Ländern bekannt machen. Da aber die deutschen Genossen den gleichen Wunsch hatten, kam es schon unmittelbar nach meiner Ankunft in Berlin-Karlshorst zu einem ersten Zusammentreffen mit dem Präsidenten der Deutschen Justizverwaltung. In dieses Amt war Ende 1948 Max Fechner, seinerzeit stellvertretender Vorsitzender der SED und Mitglied ihres Zentralsekretariats, berufen worden. Er war wie ich wußte kein Jurist, trug aber gemeinsam mit Walter Ulbricht innerhalb der Parteiführung der SED die Verantwortung für die Anleitung der Parteiarbeit in den staatlichen Organen und hatte auf den Juristenkonferenzen der Länder der sowjetischen Besatzungszone im Sommer 1948 das grundlegende Referat über „Aufgaben der weiteren Demokratisierung der Justiz“ gehalten. Ich war bei dem ersten Gespräch mit Max Fechner innerlich etwas befangen, weil ich über Einzelheiten der Arbeit der Rechtsabteilung der SMAD noch nicht hinreichend informiert war. Aber das Gespräch hatte einen mehr grundsätzlichen, rechtspolitischen Charakter und betraf vor allem Fragen des Schutzes des Volkseigentums und der Volkswirtschaft gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen. Das kurz darauf folgende zweite Zusammentreffen mit einem führenden deutschen Politiker war für mich ganz unerwartet. Der politische Berater der SMAD, W. S. Semjonow, in späteren Jahren Botschafter der UdSSR in der DDR, bat mich zu sich und sagte mir, daß sich der ehemalige Chef der Deutschen Justizverwaltung, Dr. Eugen Schiffer, mit mir bekannt machen möchte. Schiffer war schon in der Weimarer Republik Reichsjustizminister und Vizekanzler gewesen ein über die Grenzen Deutschlands hinaus angesehener bürgerlich-liberaler Justizpolitiker. Er hatte 1945 als 85jähriger auf Ersuchen der SMAD das Amt des Chefs der Zentralen Justizverwaltung übernommen und spielte nach seiner Versetzung in den Ruhestand im Sommer 1948 noch eine bedeutende Rolle als Mitglied des Deutschen Volksrates. Noch heute ist mir der Tag des ersten Zusammentreffens mit Schiffer deutlich in Erinnerung: Ein hagerer Greis kam in straffer Haltung auf mich zu und stellte sich als „Reichsminister außer Dienst“ vor. Er mußte wohl glauben, daß ich für die Funktion des Leiters der Rechtsabteilung der SMAD noch zu;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 185 (NJ DDR 1985, S. 185) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 185 (NJ DDR 1985, S. 185)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Diensteinheit ist verantwortungsbewußt zu entscheiden, welche Informationen, zu welchem Zeitpunkt, vor welchem Personenkreis öffentlich auswertbar sind. Im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Diskussion weiterer aufgetretener Fragen zu diesem Komplex genutzt werden. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte das methodische Vorgehen bei der Inrormations-gewinnung stehen. Zu Fragestellungen und Vorhalten. Auf der Grundlage der inoffiziellen Beweislage muß ein solcher offizieller Anlaß geschaffen werden, der einerseits den strafprozessualen Regelungen entspricht und durch den andererseits die Konspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit. Das betrifft auch die Konspirierung des operativen Bear-be ungsze raumes. In dieser Hinsicht kommt es vor allem darauf an, die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die bei lungsverfahren zu lösenden Aufgaben untegrundeeg unter-schiedlicher aualitativer PersönMfahkeitseinenschaften realisiert ,J ÜPo rsuc üh rorn T-oeitunci von Ernitt- werden können.

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