Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 181

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 181 (NJ DDR 1985, S. 181); Neue Justiz 5/85 181 tausch der Teilnehmer auch über die Schulungszeiten hinaus. Das war wichtig, denn die Ausbildung selbst war mangelhaft. Es wurden vorwiegend bürgerliche Staats- und Rechtsauffassungen vermittelt; die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie und politisch-ideologische Fragen kamen viel zu kurz. Entscheidend war deshalb für uns, was wir aus dem Gehörten zu machen verstanden, um die Zielstellungen der Volksrichterschulen zu verwirklichen. Schließlich hat die weitere Entwicklung gezeigt, daß die Volksrichterlehrgänge der entscheidende Schritt zum Neuaufbau einer antifaschistischen, dem Volke verbundenen Justiz waren. Am 1. Oktober 1946 begann ich meine Tätigkeit als Richter für Strafsachen beim Amtsgericht Chemnitz. Das war ein denkwürdiger Tag in meinem Leben und ein historischer deshalb, weil an diesem Tag das Urteil im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß verkündet wurde. Rudolf Wedler: Ich habe von 1946 bis 1947 den 2. Thüringischen Volksrichterlehrgang in Gera besucht und trat am 1. Oktober 1947 meinen Dienst bei der Staatsanwaltschaft in Erfurt an. Dazu erhielt ich folgendes Schreiben vom damaligen Justizminister Külz: „Beauftrage Sie hiermit zunächst vorläufig und formlos mit der Wahrnehmung staatsanwalt-schaftlicher Dienstgeschäfte bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Erfurt. Über Ihre dienstliche Verwendung und Einweisung in eine Planstelle wird zu gegebener Zeit befunden werden.“ Über die Planstelle ist befunden worden, und ich bin nach 38 Jahren immer noch dabei. In Thüringen tat man sich bei der Demokratisierung der Justiz gegenüber anderen Ländern sehr schwer. Ein Großteil der noch vorhandenen Richter stand den Volksrichtern ablehnend gegenüber. Einige beschränkten sich auf wohlwollende Hinweise, andere aber versuchten sie zu diffamieren. Das ging soweit, daß das Thüringische Oberverwaltungsgericht sich anmaßte, den Volksrichtern generell die Fähigkeit zur Ausübung des Richteramts abzusprechen. Diese Situation bestand auch noch bei meinem Einsatz. Eine ganze Reihe von Richtern am Amts- und Landgericht betrachteten mich als „einspurigen Juristen“ und waren der Meinung, daß nur „Volljuristen“ solche Funktionen ausüben können. Bei der Staatsanwaltschaft hatten wir ein immenses Pensum an Arbeit-zu leisten. Monatlich waren im Durchschnitt 60 Anklagen von einem Staatsanwalt zu fertigen. Mit Fleiß, ' Energie und Selbstvertrauen waren wir nach kurzer Zeit soweit, daß wir auch größere Prozesse wahrnehmen konnten. Herbert Geyer: Auch ich habe wie Genosse Wedler am 2. Volksrichterlehrgang in Thüringen teilgenommen und habe also auch selbst erlebt, daß diese Lehrgänge nur unter Schwierigkeiten durchgeführt werden konnten. Wie das aussah, will ich kurz darlegen. Im August 1946 begannen die Zulassungsgespräche, und zwar unter dem Vorsitz des Präsidenten des Oberlandesgerichts, Dr. Barth. Statt eines Prüfungsgesprächs erfolgte eine regelrechte Prüfung mit schriftlicher Beantwortung von Fragen. Das hatte zur Folge, daß ein erheblicher Teil der von den Parteien vorgeschlagenen und an sich von den persönlichen Voraussetzungen her durchaus geeigneten Kandidaten nicht zur Teilnahme zugelassen wurde. Im Oktober 1946 begann der Lehrgang mit ca. 60 Teilnehmern unter schwierigen Bedingungen (Unterbringung privat, Selbstverpflegung auf Karten usw.). Nur wenige Dozenten waren uns „wohlgesonnen“, dazu gehörte z. B. der spätere Präsident des Oberlandesgerichts, Dr. Großmann. Mehr aber standen uns ablehnend gegenüber, und zwar sowohl Professoren der Universität in Jena als auch Oberlandesgerichtsräte vom Oberlandesgericht in Gera. Für den Lehrgang konnte uns keine Literatur zur Verfügung gestellt werden; es war also Eigeninitiative gefragt. Während des Lehrgangs gab es mit einigen Lehrkräften erhebliche Auseinandersetzungen, so daß sich diese dann sogar weigerten, weitere Vorlesungen zu halten. Die Quittung dafür erhielten wir in der Zwischenprüfung, denn eine erhebliche Anzahl der Teilnehmer mußte ausscheiden. Die Endprüfung bestanden nur 22; 18 davon wurden in den Justizdienst übernommen. Hätten wir damals nicht von den Genossen der Stadtleitung unserer Partei in Gera ständige Unterstützung und auch persönliche Hilfe erfahren, so hätte der Lehrgang wohl kaum zu Ende geführt werden können. Carlos Foth: Bei mir verlief der „Einstieg“ in die Justiz noch anders. Als Anerkennung für aktive Mitarbeit bei der Aktion „Rettet die Kinder“ im ersten Nachkriegswinter wurde ich 1946 zum Jura-Studium an die Berliner Universität delegiert und im 2. Studienjahr auf Grund eines Hinweises am schwarzen Brett der Uni als Hilfssachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft Berlin-Pankow/Weißensee eingestellt. Das war am 24. Oktober 1947. Seitdem hatte ich neben dem Studium ein staatsanwaltschaftliches Dezernat zu bearbeiten und Anklage-, Einstellungs- oder sonstige Verfügungsentwürfe zu fertigen. Zwischenfrage: Wie ging denn das vor sich? Jeden Wochentag zur vereinbarten Stunde zwischen zwei Vorlesungen wurden die von mir bearbeiteten gegen unbearbeitete Vorgänge (täglich ca. 25) bei einem als Staatsanwalt tätigen Rechtsanwalt ausgetauscht. Häufig kam es auch vor, daß wir Hilfssachbearbeiter neben den als Staatsanwalt tätigen Rechtsanwälten sitzen mußten, weil ihnen die Aktenkenntnis die wir hatten in den damals nicht seltenen umfangreichen Sachen (z. B. gegen große Schwarzhändlerbanden) fehlte. Und ich muß sagen, daß anläßlich eines solchen Verfahrens mein sich gerade entwickelndes Berufsethos einen tüchtigen Schock erhielt: Es war wohl schon mehr als doppelte Moral, als in einer Berufungssache wegen Schwarzhandels mit amerikanischen Zigaretten vor der Großen Strafkammer in Berlin-Moabit der damalige Landgerichtsdirektor Walbrael sich in einer Sitzungspause bei den Vertretern der Staatsanwaltschaft erkundigte, wo man wohl am besten amerikanische Zigaretten kaufen könne. Käte Fröhbrodt: Ich habe zwar nach Absolvierung des einjährigen 4. Richterlehrgangs des damaligen Landes Brandenburg erst im November 1949 meine Tätigkeit als Richter aufgenommen, aber auch zu dieser Zeit wurden wir noch nicht überall mit offenen Armen empfangen. Der Einsatz nach Abschluß des Lehrgangs erfolgte zumeist dort, wo Richtermangel war oder wo wie in meinem Fall der Einfluß der Arbeiterpartei in einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft verstärkt werden mußte. So kam ich zum damaligen Amtsgericht Forst/L., wo als Richter „kraft Auftrags“ nur ehemalige Justizsekretäre tätig waren, die nicht der NSDAP angehört hatten. Der für den Einsatz der Kader zuständige Landgerichtspräsident natürlich auch ein alter bürgerlicher Jurist verfügte, daß ich nicht als Richter eingesetzt werde, sondern nur Rechtshilfesachen bearbeiten, also Zeugen in auswärtigen Verfahren vernehmen darf. Da ich damit keineswegs einverstanden war, fuhr ich sofort nach Potsdam, um mit der Genossin von Ehrenwall, die Kaderleiter bei der damaligen Justizverwaltung des Landes Brandenburg war, persönlich Rücksprache zu nehmen. Sie ergriff sofort Gegenmaßnahmen und ordnete an, daß ich als Aufsichtsrichter (heute Kreisgerichtsdirektor) eingesetzt werde. Welche Voraussetzungen brachten Sie für eine Tätigkeit in der Justiz mit? Wie vollzog sich in der Folgezeit Ihre Aus-bzw. Fortbildung? Von wem und wie fanden Sie in der ersten Zeit Ihrer Tätigkeit besondere Unterstützung? Gerhard Barth: Meine Voraussetzungen für die Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft bestanden darin, daß ich eine Lehre in einer Rechtsanwaltskanzlei abgeschlossen und während der sowjetischen Gefangenschaft Bekanntschaft mit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung gemacht hatte. Qualifiziert habe ich mich zunächst in der praktischen Arbeit. Unterstützung fand ich aber auch durch den Genossen Hermann Rodewald und später durch die ersten Volksstaatsanwälte, die Genossen Horst Klapp und Fritz Vogel. Der Besuch der Kreisparteischule 1952 und der Bezirksparteischule 1958/59 haben in der Folgezeit meine Entwicklung maßgeblich beeinflußt. Hans Heilborn: Mit meinen 21 Jahren brachte ich, außer Enthusiasmus und dem festen Willen, eine neue antifaschistische Justiz mit aufbauen zu helfen, keine Voraussetzungen mit. Neben meiner beruflichen Tätigkeit als Maschinen-, Bau-und Geldschrankschlosser, Land- und Forstarbeiter, Maurer und Zimmermann, Autogen- und Elektroschweißer den faschistischen Zwangsmaßnahmen, ihren Arbeits- und Konzentrationslagern verdankte ich neben gründlichen Einblik-ken in das unmenschliche Nazisystem auch die Möglichkeit, in mehreren Berufen als Zwangsarbeiter tätig zu sein hatte ich mich allerdings immer für juristische Fragen interessiert, zumal meine Eltern und ich als Antifaschisten in der Nazizeit mehrmals Lücken in der faschistischen „Rechtsordnung“ suchen und finden mußten, die uns das Weiterleben ermöglichten. Die beste Ausbildung sicherte das tägliche Leben und Erleben. Meine erste Fortbildung gab es 1947 in Form einer sechswöchigen Tätigkeit „zur Festigung meiner Gesetzeskenntnisse“ (so stand es im Bescheid der Provinzial Verwaltung Brandenburg) in der Amtsanwaltschaft Potsdam unter;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 181 (NJ DDR 1985, S. 181) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 181 (NJ DDR 1985, S. 181)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit besteht. Die erarbeiteten Ansatzpunkte müssen in enger Beziehung zur politisch-operativen Lage gewertet werden, wobei die Regimebedingungen im Operationsgebiet bei der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen gegen die Organisatoren und Inspiratoren in ihrer subversiven Tätigkeit bestärkt fühle und sich noch mehr in die Konspiration zurückziehen. Aus dem Dargelegten ergibt sich zwingend, daß bei der Vorbereitung und Einweisung der Angehörigen zum Wach- und Sicherungsdienst: Die Angehörigen haben zu den festgelegten Zeiten den Dienst anzutreten und sich bei ihrem Wachschichtleiter zu melden.

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