Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 17

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 17 (NJ DDR 1985, S. 17); Neue Justiz 1/85 17 des Terrorismus in den USA: „Falls Reagan es mit der Kontrolle des Terrorismus ernst meint, sollte er im Weißen Haus beginnen, weil klar ist, daß der staatliche Terrorismus in die Außenpolitik der Vereinigten Staaten eingeschlossen ist.“10 Diese realen Einschätzungen zeigen, daß die Maßnahmen der Reagan-Administration zur Terrorismusbekämpfung neue Wege für die Verfolgung demokratischer Kräfte in den USA eröffnen, die an den Gesinnungsterror in der McCarthy-Ära der 50er und 60er Jahre erinnern.11 Diese Maßnahmen verletzen nicht nur die Rechte der USA-Bürger, sondern verstoßen ebenso, da entsprechend der imperialistischen Hege-monialpolitik beabsichtigt ist, sie auch außerhalb der USA zur Anwendung zu bringen, gegen elementare Grundsätze des Völkerrechts. 10 Zitiert nach Daily World vom 21. April 1984, S. 11 D. 11 Vgl. hierzu: Das politische System der USA a. a. O., S. 175 und 326. Rechtlosigkeit der Industriearbeiter Südkoreas Südkorea Produkt der Spaltung Koreas durch den TJSA-Imperialismus, politisch und ökonomisch völlig von den USA abhängig und noch immer durch USA-Truppen besetzt wird von bürgerlichen Ideologen oftmals als Modell „weltmarktorientierter Industrialisierung“ den Ländern der „Dritten Welt“ zur Nachahmung angepriesen. In der „Frankfurter Rundschau“ (Frankfurt am Main) vom 18. Oktober 1984 weist der BRD-Wirtschaftswissenschaftler Heinz Klipp ert in einem längeren Aufsatz unter der Überschrift „Hinter der Fassade des ,Wirtschaftswunders“ bleibt die Armut“ die Fragwürdigkeit der südkoreanischen „Entwicklungsstrategie“ nach. Wir entnehmen diesem Aufsatz einige Passagen über die rechtliche Situation der Industriearbeiter in Südkorea, insbesondere in bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Arbeitslohn, soziale Sicherheit und gewerkschaftliche Mitbestimmung. Zu Beginn dieses Beitrags wurde am Beispiel der „Inchon Steel Company“ deutlich gemacht, daß dort die 7-Tage-Woche die Regel ist, verbunden mit einem Zwei-Schichten-Betrieb. Rechnet man für Arbeitspausen und Schichtwechsel zwei Stunden, so ergibt dies für den einzelnen Arbeitnehmer eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden. Das macht bei 7 Tagen eine wöchentliche Arbeitszeit von 70 Stunden! Der Jahresurlaub beträgt im Normalfall 3 Tage. Jedoch wurde von Unternehmensrepräsentanten versichert, daß diese 3 Tage keineswegs von allen Arbeitern voll in Anspruch genommen werden Nach der offiziellen Statistik für das Jahr 1982 lag die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Industriearbeitnehmer bei 56 Stunden. 1980 waren es „erst“ 52 Stunden und 1981 54 Stunden. Die Tendenz ist also deutlich zunehmend. Der 1983 erschienene Korea-Bericht des Statistischen Bundesamtes weist für 1980 sogar 57 Stunden als durchschnittliche Arbeitszeit für das verarbeitende Gewerbe aus Nach dem amtlichen „Labor Standard Law“ gilt für Korea die 6-Tage-Woche, bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Der gesetzliche Jahresurlaub wird auf 3 bis 8 Tage fixiert. Für den Fall der Zuwiderhandlung werden beträchtliche Geldbußen und sogar Gefängnisstrafen in Aussicht gestellt. Doch wen kümmert das schon? Solange die Regierung den offenen Verstößen gegen diese Rechtsvorschriften tatenlos zusieht, ist von den Unternehmensleitungen schwerlich eine Korrektur ihres Verhaltens zu erwarten, denn sie profitieren letztlich von der nahezu unbegrenzten Verfügbarkeit südkoreanischer Arbeitskräfte. Und die Arbeitskräfte selbst? Sie (müssen) schweigen, weil sie die Überstunden größtenteils dringend benötigen, um sich wenigstens das Nötigste zum Leben leisten zu können Eher noch problematischer wird das Bild, wenn man die Arbeitsbedingungen betrachtet, unter denen die Menschen in den Betrieben arbeiten müssen. Akkordarbeit ist die Regel, verbunden mit meist sehr knappen Zeitvorgaben Was Ar-arbeitsschutz und Arbeitssicherheit anbetrifft, so werden diese bisher offenbar recht klein geschrieben. Vor allem gilt dies für Klein- und Mittelbetriebe Die Zahl der Arbeitsunfälle ist steigend und hatte 1983 den relativ hohen Wert von 157 000 Arbeitsunfällen erreicht; darvon 1452 mit tödlichem Ausgang. Die Brisanz dieser Zahlen wird noch gesteigert, wenn man berücksichtigt, daß viele Arbeitsunfälle von den Betroffenen erst gar nicht gemeldet werden, weil finanzielle Leistungen ohnehin nicht zu erwarten sind und andererseits eine verdienstmindernde oder gar arbeitsplatzgefährdende Krankmeldung nach Möglichkeit vermieden wird Die schlechten, zum Teil menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen sind keineswegs Exzesse besonders ausbeuterischer Unternehmen, sondern im wesentlichen eine Konsequenz der verfolgten Industrialisierungsstrategie, einer Strategie, die Kosten-, Lohn- und Preisminimierung zum obersten Gebot macht ,. Nach offiziellen Regierungsberichten verdienen gegenwärtig ca. 25 Prozent der Industriearbeiter weniger als den von der Regierung anvisierten Mindestlohn von 100 000 Won pro Monat (rund 330 DM). Der durchschnittliche Bruttostundenlohn im verarbeitenden Gewerbe wird vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 1980 auf rund 770 Won veranschlagt, das sind ca. 2,30 DM Am unteren Ende der Lohnskala rangiert die Textilindustrie, in der ganz überwiegend junge Frauen beschäftigt sind Kennzeichnend für Südkoreas Wirtschafts- und Industriesystem ist eine äußerst dürftige soziale Absicherung der Arbeitnehmer für den Fall der Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder im Rentenalter Bis heute gibt es keine allgemeine Sozialversicherung. Seit 1977 laufen zwar Bemühungen, ein Krankenversicherungssystem aufzubauen (1976 gab es nur 66 400 privatversicherte Personen), das neuerdings für größere Betriebe ab 100 Beschäftigte sogar eine entsprechende Krankenversicherungspflicht vorsieht; Anspruch und Realität sind häufig jedoch zwei sehr verschiedene Dinge Eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung oder -Unterstützung fehlt bislang noch ganz. In die gesetzliche Unfallversicherung sind mittlerweile zwar die meisten größeren Betriebe und deren Arbeitnehmer einbezogen (1980 waren 66 Prozent aller Arbeitnehmer im nicht-landwirtschaftlichen Bereich unfallversichert), die finanziellen Unterstützungsleistungen sind im Ernstfall jedoch sehr gering. Bleibt schließlich noch die Rentenversicherung: Diese ist bisher nur für zivile Staatsbedienstete einschließlich Lehrer eingerichtet worden und hatte 1979 einen zahlenmäßigen Umfang von 647 000 Personen. Alle übrigen Bevölkerungsteile besitzen bisher noch keine gesetzliche Alters- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zwar können Privatversicherungen abgeschlossen werden, doch welcher Industriearbeiter kann sich diese schon leisten? Verständlich werden die in den vorstehenden Abschnitten skizzierten Arbeitsbedingungen, -belastungen und -risiken eigentlich nur, wenn man das weitgehende Fehlen unabhängiger Arbeitnehmervertretungen in Rechnung stellt. Entgegen der offiziellen Ideologie und Propaganda der Regierung sind freie Gewerkschaften de facto ebenso tabu wie freie, unabhängige Arbeitnehmervertretungen in den einzelnen Betrieben. Formal wurden 1980 zwar 16 Branchengewerkschaften mit 2 618 örtlichen Untergliederungen und insgesamt 948 000 Mitgliedern ausgewiesen zusammengeschlossen in der „Federation of Trade Unions“ , der tatsächliche Wirkungsspielraum dieser Gewerkschaften ist jedoch sehr begrenzt, ganz abgesehen davon, daß die zugehörigen Funktionäre ganz überwiegend Marionetten der Unternehmensleitungen beziehungsweise der Regierung sind. Allgemein bekannt ist, daß die Regierung mit ziemlicher Konsequenz und Härte gegen aufmüpfige, kritische Arbeiterführer vorzugehen pflegt und mit ihren repressiven Maßnahmen erreichen konnte, daß freie, selbstgewählte Arbeitervereinigungen Schritt für Schritt zerstört wurden. Bestätigt wird dies u. a. in dem politisch gewiß unverdächtigen Korea-Bericht des Statistischen Bundesamtes, demzufolge die Notstandsverordnungen der südkoreanischen Regierung der freien Entfaltung gewerkschaftlicher Aktivitäten insbesondere über den Rahmen eines Betriebes hinaus enge Grenzen setzen. Anders ausgedrückt: Die Arbeiter haben im Grunde kein Recht und keine Möglichkeit, sich zusammenzuschließen, zu streiken, zu verhandeln oder anderweitig zusammen zu agieren. Streik als Arbeitskampfmittel ist zwar durchaus „legal“, jedoch wird davon so gut wie kein Gebrauch gemacht Diese Streikzurückhaltung rührt nicht etwa daher, daß die Arbeiter ihre Interessenvertretung durch die vorhandenen Organe und Funktionäre gewahrt sdhen, sondern ist wesentlich Resultat ihrer Angst vor den Sanktionen und Repressalien der Regierung und der Unternehmensleitungen. Daß diese Angst berechtigt ist, beweisen zahlreiche Inhaftierungen, Entlassungen und sonstige diskriminierende Maßnahmen gegen Anhänger und Verfechter einer freien Gewerkschaftsorganisation. Jüngstes Beispiel dafür sind die umfangreichen „Schwarzen Listen“, die innerhalb des Unternehmenssektors kursieren. Sie enthalten die Namen von Arbeitern, die u. a. wegen ihres Eintretens für die Rechte der Arbeiterschaft von ihren Betrieben entlassen wurden oder zu kirchlichen Organisationen wie UIM (Uriban Industrial Mission) oder YOC (Young Catholic Workers) als Mitglieder gehören. Diese „Schwarzen Listen“ werden vor allem den mittleren und größeren Betrieben der jeweiligen Städte (Bezirke, Regionen) zugespielt, um eine systematische Verfolgung und Eliminierung der betreffenden Personen zu erreichen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 17 (NJ DDR 1985, S. 17) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 17 (NJ DDR 1985, S. 17)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit - in das Protokoll aufnehmen. Einvvände Beschuldigter gegen die Aufnahme von tatsächlich gemachten Aussagen in das Vernehmungsprotokoll sind rechtlich unerheblich.

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