Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 166

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 166 (NJ DDR 1985, S. 166); 166 Neue Justiz 5/85 40. Jahrestag des Sieges über den Hitlerfaschismus und der Befreiung des deutschen Volkes Dr. Dr. h. c. JOSEF STREIT, Mitglied des Zentralkomitees der SED und Generalstaatsanwalt der DDR 40 Jahre sind seit dem Tage vergangen, an dem die Niederlage des deutschen Faschismus besiegelt und unserem Volk der Weg zu einem Leben in Frieden, Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit eröffnet wurde. Die Chance, eine grundlegende Wende in der Geschichte des deutschen Volkes zu vollziehen, verdanken wir der welthistorischen Befreiungstat des heldenhaften Sowjetvolkes und seiner ruhmreichen Armee, die als entscheidende Kraft der Anti-Hitler-Koalition die größten Opfer und die Hauptlast bei der Zerschlagung der faschistischen Barbarei getragen hat. Wir haben die Chance genutzt. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse haben wir den Faschismus mit seinen Wurzeln ausgerottet und den ersten Arbeiter-und-Bauern-Staat auf deutschem Boden errichtet. Hier wurden die Junker und Monopolherren, die Nazi- und Kriegsverbrecher enteignet und die Betriebe dem Volk übergeben, und es wurde die demokratische Bodenreform durchgeführt. Der alte Machtapparat wurde zerschlagen und neue, demokratische Organe gebildet. Damit wurden bei uns die geschichtlichen Lehren aus dem jahrzehntelangen Kampf der deutschen Arbeiterklasse sowie dem antifaschistischen Widerstandskampf gezogen. Erstmals konnte Wirklichkeit werden, wofür Generationen gekämpft, wovon sie geträumt und wofür auch deutsche Antifaschisten, an vorderster Stelle deutsche Kommunisten, in den Jahren der braunen Tyrannei gelitten und große Opfer gebracht hatten. Mit dem historischen Sieg über den Hitlerfaschismus wurde auch der faschistische Justizapparat zerschlagen. Im Sommer des Jahres 1945 war in der Staatsanwaltschaft kein einziger Staatsanwalt mehr tätig, der diese Funktion bereits im Dritten Reich ausgeübt hatte. Von der ersten Stunde an begannen deutsche Kommunisten, von der Partei beauftragt und stets die sowjetischen Genossen mit Rat und Tat an ihrer Seite wissend, mit dem Aufbau einer neuen, demokratischen Justiz. Die ersten Staatsanwälte, die nach dem Sieg über den Hitlerfaschismus eingesetzt wurden, waren Widerstandskämpfer. Nicht wenige von ihnen kannten die faschistische Justiz aus eigenen, bitteren Erfahrungen und waren erst in den April- und Maitagen 1945 von sowjetischen Soldaten aus Zuchthäusern oder Konzentrationslagern befreit worden. Vor ihnen lagen komplizierte Aufgaben. Schieber und Spekulanten trieben ihr Unwesen. Not und Versorgungsschwierigkeiten waren Nährboden für tausende Diebstähle. Verrohung und faschistische Ideologie machten sich noch vielerorts bemerkbar. Und von Anfang an unternahm der Klassenfeind alles, um die demokratische, antifaschistische Entwicklung aufzuhalten und zu sabotieren. Schließlich versuchten auch bei uns Nazi- und Kriegsverbrecher unterzutauchen. Vor welchen schwierigen Aufgaben die Aktivisten der ersten Stunde standen, wird unter anderem darin sichtbar, daß allein im Jahre 1946 auf dem Territorium der jetzigen DDR 500446 Straftaten registriert wurden, darunter mehr als 2 000 Tötungsverbrechen. Zudem besaß kaum einer der eingesetzten Staatsanwälte und Richter eine juristische Ausbildung, und die dringend zu bewältigenden Aufgaben zum Schutz der neuen Ordnung, bei der Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher und zur Gewährleistung der Rechte des Volkes ließen wenig Zeit für umfassende Ausbildungswege. Jene Genossen haben die Aufgaben bewältigt, weil sie sich stets von den wirklichen Interessen des Volkes leiten ließen und den Sieg der Sowjetunion als Sieg ihrer eigenen Sache ansahen, und weil sie sich dem werktätigen Volk, aus dem sie hervorgegangen waren, verbunden und verpflichtet fühlten. Sie waren im besten Sinne des Wortes Volksstaatsanwälte und Volksrichter. Zu den bedeutungsvollen Aufgaben der neuen Justizorgane gehörte die strikte und konsequente Verfolgung und Bestrafung der von den deutschen Faschisten begangenen Kriegs- verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie erfüllten damit das Vermächtnis der mehr als 20 Millionen Sowjetmenschen und aller Kämpfer im antifaschistischen Widerstandskampf sowie der vielen Millionen Opfer der Hitlerbarbarei. „Die deutschen Gerichte haben über Straftaten, die von Deutschen aus nazistischer Gesinnung heraus begangen worden sind (Naziverbrechen) und die nicht von den Gerichten der Vereinten Nationen abgeurteilt werden, ip eigener Zuständigkeit zu entscheiden“, so formulierte es bereits arri 30. Oktober 1945 der Block der antifaschistischen Parteien in einer Entschließung. In ihr wurde die Erwartung ausgesprochen, daß die deutschen Strafverfolgungsbehörden „in Zusammenarbeit mit den antifaschistischen Kräften des deutschen Volkes alle zur Verfolgung der Nazi Verbrecher erforderlichen Maßnahmen sofort und mit äußerster Energie in die Wege leiten.“ Diese Erwartungen wurden erfüllt. Bereits im Jahre 1945 fanden die ersten Verhandlungen vor deutschen Gerichten gegen Kriegsverbrecher statt. Erinnert sei an das Verfahren gegen fünf Gestapoleute und Polizeibeamte im September 1945 vor dem Volksgericht in Dresden, an die Verhandlung gegen einen der geistigen Urheber der Euthanasieverbrechen, den Professor für Psychiatrie Paul Nitsche, im Jahre 1947 und an die Anklage gegen die Arbeitermörder der Köpenicker Blutwoche, die im Juli 1950 zur Aburteilung der Schuldigen führte. Bis zum 31. Dezember 1950 waren bei uns 12 147 Personen wegen Nazi- und Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit abgeurteilt. Stets waren sich die Staatsanwälte und Richter der Verantwortung bewußt, die sie auf diesem Gebiet trugen. Bis zum heutigen Tage haben die Gerichte auf dem Gebiet der DDR 12 873 Personen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen. Das im Jahre 1983 durchgeführte Verfahren gegen einen der Mörder von Oradour-sur-Glane, Heinz Barth, beweist, daß sich kein einziger Naziverbrecher, der versucht, sich seiner Verantwortung zu entziehen, auf dem Boden der sozialistischen DDR sicher fühlen kann. Immer und überall ließen und lassen wir uns davon leiten, daß die konsequente Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher angesichts der Millionen Opfer der faschistischen Barbarei und zugleich im Hinblick auf die Sicherung des Weltfriedens geboten ist. Wir haben damit einen Beitrag geleistet, daß vom deutschen Boden nie wieder ein Krieg ausgeht. Der 40. Jahrestag des Sieges über den Hitlerfaschismus und der Befreiung ist den Staatsanwälten der DDR Anlaß, der sowjetischen Staatsanwaltschaft für ihre umfassende Unterstützung und brüderliche Hilfe zu danken. Heute bestehen zwischen unseren Organen feste, vom Geist des sozialistischen Internationalismus getragene Beziehungen. Sie haben wesentlich dazu beigetragen, daß die Staatsanwaltschaft der DDR mit Leninscher Konsequenz ihre Aufgaben zum Schutze der Arbeiter-und-Bauern-Macht und des sozialistischen Staates sowie zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit im ganzen Lande erfüllt. Auf dem Wege zum XI. Parteitag der SED versichern wir am 40. Jahrestag der Befreiung, daß wir alle Anstrengungen unternehmen werden, um einen noch wirksameren Beitrag zur Verwirklichung der auf den Frieden und das Wohl der Menschen gerichteten Politik der Partei zu leisten, indem wir den Kampf um die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie zur Gewährleistung der Rechte der Bürger verstärken und jeden feindlichen Angriff gegen unseren sozialistischen Staat gebührend ahnden. Wir ehren so das Andenken der sowjetischen Befreier und wissen uns auf der Seite jener Kräfte in der Welt, die die Lehren aus der Geschichte gezogen haben.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 166 (NJ DDR 1985, S. 166) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 166 (NJ DDR 1985, S. 166)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Begehung der Straftat und die Einstellung zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Staatssicherheit und zur operativen Arbeit überhaupt. Dieser gesetzmäßige Zusammenhang trifft ebenso auf das Aussageverhalten des Beschuldigten mit dem Ziel, wahre Aussagen zu erreichen, wird mit den Begriffen Vernehmungstaktik vernehmungstaktisches Vorgehen erfaßt. Vernehmungstaktik ist das Einwirken des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung der strafbaren Handlungen erkennbar sind oder erscheinen, werden bereits vor der ersten Beschuldigtenvernehmung wesentliche Bedingungen der späteren Aussagetätigkeit Beschuldigter festgelegt.

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