Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 141

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 141 (NJ DDR 1985, S. 141); Neue Justiz 4/85 141 UdSSR sind das 20 autonome Republiken, 8 autonome Gebiete und 10 autonome Bezirke, in der SFR Jugoslawien 2 autonome Provinzen. Diese autonomen Republiken und Provinzen sind Nationalstaaten, die über politische (auch gesetzgeberische) Autonomie verfügen. Sie haben eigene Verfassungen und oberste Staatsorgane. Das Territorium der autonomen Republiken und Provinzen darf ohne ihre Zustimmung nicht geändert werden. Die autonomen Gebiete und Bezirke in der UdSSR sind Formen der Verwaltungsautonomie (Art. 86 und 88 Verf. UdSSR und z. B. Art. 82 bis 84 Verf. RSFSR). In der VR China bestehen in den Gebieten, in denen nationale Minderheiten in geschlossenen Gemeinschaften leben, Formen einer regionalen Autonomie; in jedem dieser Gebiete werden Selbstverwaltungsorgane zur Ausübung der Autonomie eingerichtet (Art. 4 Verf. VR China). Die Formen der Autonomie sind aber keineswegs die einzigen Möglichkeiten, kleineren Völkerschaften und ethnischen Gruppen nationale Gleichberechtigung zu gewähren. Es gehört zu den Grundprinzipien sozialistischer Verfassungen, daß sie allen diesen Gruppen in ihrem Geltungsbereich nationale Gleichberechtigung sowie die Entwicklung der nationalen Kultur und Sprache einräumen (vgl. z. B. Art. 40 Verf. DDR und Art. 5 Verf. SR Vietnam). 4. Besonderheiten, die durch nationale, historische und andere Faktoren sowie Traditionen bedingt sind. Diese Besonderheiten können sehr vielgestaltig sein und praktisch alle durch die Verfassung geregelten Gesellschaftsverhältnisse betreffen. Einige Beispiele sollen dies belegen. Der Inhalt der Verfassung der SFR Jugoslawien wird vom Konzept der gesellschaftlichen Selbstverwaltung15 bestimmt, das eine Vielzahl erheblicher Unterschiede des politischen und ökonomischen Systems, des staatlichen Aufbaus, der Bildung und Zusammensetzung staatlicher Organe und Betriebe, des Systems der Leitung von Staat und Gesellschaft u. a. m. bedingt. In der Verfassung der Koreanischen DVR spiegeln sich spezifische nationale, historische und andere Bedingungen dieses Landes wider. So heißt es, daß sich die Koreanische DVR „in ihrer Tätigkeit von der Dschutsche-Ideologie der Partei der Arbeit Koreas“16 leiten läßt (Art 4) und daß der Staat in seiner gesamten Tätigkeit „den großen Geist und die große Methode von Tschongsanri“17 anwendet (Art. 12); als Generallinie des sozialistischen Aufbaus wird die „Tschol-lima-Bewegung“18 bestimmt (Art. 13). Die Verfassungen der CSSR, der SR Rumänien, der VR China und der Koreanischen DVR fixieren das Institut des Präsidenten der Republik, was dem System der staatlichen Organe ein besonderes Gepräge verleiht.19 Der Präsident übt in diesen Ländern einige Funktionen der obersten Staatsgewalt unter der Kontrolle der obersten Volksvertretung aus, von der er gewählt wird; hinsichtlich des Umfangs seiner Befugnisse gibt es eine Reihe von Unterschieden. Unterschiede bestehen auch in der rechtlichen Ausgestaltung der Präsidien bzw. der ihnen entsprechenden Organe der obersten Volksvertretungen, z. B. Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR, Staatsrat in der DDR, der VR Bulgarien, in Kuba, in der VR Polen, der SR Rumänien und der SR Vietnam, Zentrales Volkskomitee in der Koreanischen DVR usw. In der Mehrzahl der sozialistischen Länder werden diese Organe von den obersten Volksvertretungen aus dem Kreis der Abgeordneten gewählt und sind in ihrer Arbeit, die sie auf der Grundlage der Kollektivität durchführen, ihnen gegenüber verantwortlich. Über besondere und weitgehende Befugnisse verfügt das Präsidium der SFR Jugoslawien. Es nimmt nicht nur die Vollmachten eines kollektiven Staatsoberhauptes wahr, sondern ist gleichzeitig als ein Bundesorgan konzipiert, durch das eine Übereinstimmung der Interessen der Republiken und autonomen Provinzen mit denen des Bundes gewährleistet werden soll (Art. 313 Verf.). Außer den inhaltlichen Besonderheiten der Verfassungen sozialistischer Länder gibt es auch Spezifika in bezug auf die Formen und Methoden der Durchsetzung der Verfassung. Da die Verfassungen in allen sozialistischen Staaten Akte mit höchster rechtlicher Autorität sind, müssen ihr alle anderen Rechtsakte in Föderationen auch die Verfassungen der Subjekte der Föderation entsprechen. So heißt es beispielsweise in der Verfassung der UdSSR (Art. 173), daß alle Gesetze und andere Akte der Staatsorgane auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit der Verfassung der UdSSR erlassen werden. Festgelegt ist die Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit der Arbeit der zentralen Organe der staatlichen Leitung, der örtlichen Organe der staatlichen Macht und Leitung, der Gerichte und der Staatsanwaltschaft. In den meisten sozia- listischen Ländern sind mit dieser Aufsicht die obersten Volksvertretungen selbst und deren ständig arbeitenden kollegialen Organe der staatlichen Macht betraut. In einigen Ländern gibt es dazu spezielle Organe. So existieren z. B. in der SFR Jugoslawien Verfassungsgerichte für die Föderation, die Republiken und die autonomen Provinzen.20 in der SR Rumänien wählt die Große Nationalversammlung zur Ausübung der Kontrolle über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze sowie zur Vorbereitung der gesetzgeberischen Tätigkeit für die Dauer der Legislaturperiode eine Verfassungsund Rechtskommission (Art. 53 Verf.). Durch Verfassungsänderung (Gesetz Nr. 11/1983) ist in der Ungarischen VR ein Verfassungsrat eingeführt worden. Dieser wird aus den Mitgliedern des Parlaments gewählt; er hat die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung zu überwachen und kann die Durchführung von Normativakten, die der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen, aussetzen. * „Die vergangenen zwei Jahrzehnte haben unsere Vorstellungen von der Welt des Sozialismus bereichert und anschaulicher gezeigt, wie vielfältig und kompliziert sie ist. Zwischen ■* den einzelnen sozialistischen Ländern gibt es große Unterschiede in der Wirtschaft, Kultur und in den Wegen und Methoden zur Lösung der Aufgaben der sozialistischen Entwicklung. Das ist natürlich.“21 Dabei weisen die Verfassungen der sozialistischen Länder deutlich aus, daß die für das jeweilige Land charakteristischen Besonderheiten konkrete Erscheinungsformen der allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus darstellen und deshalb das Gemeinsame beinhalten, das die internationalistischen Züge der sozialistischen Gesellschaft, ihre Prinzipien und Gesetzmäßigkeiten widerspiegelt. Versucht man, sie in einem Begriff zusammenzufassen, so ist der Ausdruck Demokratisierung angebracht, und zwar eine Demokratisierung, die im Wesen des Sozialismus, in der Macht der von der marxistisch-leninistischen Partei geführten Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten begründet liegt.22 15 Zum System der gesellschaftlichen Selbstverwaltung vgl. J. Henkel, Der Staat und die politische Organisation bei der Errichtung der sozialistischen Gesellschaft in der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, Diss. A, Berlin 1983. 16 Unter dem Begriff „DsChutsche“ wird Eigenständigkeit der Politik und Ökonomie sowie Selbstverteidigung des Landes verstanden. Vgl. Kim DsChong II, Ober die Dschutsche-Ideologie, Pjöngjang 1982; Kim Tschungrin, Diskussionsbeitrag auf der Internationalen Wissenschaftlichen Karl-Marx-Konferenz des Zentralkomitees der SED (11. bis 16. April 1983), in: Karl Marx und unsere Zeit - der Kampf um Frieden und sozialen Fortschritt (Reden und Beiträge), Dresden 1983, S. 515 ff. 17 Nach Art. 12 der Verfassung beinhaltet dies, daß „die Oberen den Unteren helfen, die Meinung der Massen geachtet, die politische Arbeit, die Arbeit mit den Menschen vorangestellt und so der bewußte Enthusiasmus der Massen geweckt wird“. 18 Tschollima ist das berühmte „Tausend-Meilen-Pferd“ aus der koreanischen Sagenwelt. Unter diesem Symbol wird in der Koreanischen DVR der sozialistische Wettbewerb geführt, um im Tschollima-Tempo die anspruchsvollen Planziele zu erreichen. 19 Nach Art. 79 der Verfassung der VR China trägt diese Funktion die Bezeichnung „Vorsitzender der Volksrepublik China“; entsprechend gibt es einen offiziellen „Stellvertretenden Vorsitzenden der VR China“. Nach Art. 99 der Verfassung der Koreanischen DVR gibt es „Vizepräsidenten der Koreanischen DVR“. 20 In der VR Polen ist die Bildung von Verfassungsgerichten verfassungsrechtlich vorgesehen. 21 J. Andropow, a. a. O., S. 334. 22 Vgl. G. SchaChnasarow, „Entwicklungstendenzen des politischen Systems des Sozialismus“, in: Verfassung der UdSSR Theorie und Politik, Moskau 1979, S. 128. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. Siegmar Quilitzsch): Die DDR in der Welt des Sozialismus 238 Seiten; EVP (DDR): 14,80 M In dem aus Anlaß des 40. Jahrestages des Sieges Ober den Hitlerfaschismus und der Befreiung des deutschen Volkes herausgegebenen Buch werden der Entwicklungsprozeß des sozialistischen Weltsystems in den letzten 10 Jahren sowie die multi- und bilaterale Stellung der DDR in diesem System analysiert. Ausgehend von den theoretischen Grundlagen des engen gemeinsamen Wirkens der DDR mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Ländern werden das Zusammenwirken der SED mit den Bruderparteien, die Rolle der DDR Im Prozeß der sozialistischen ökonomischen Integration, die Koordinierung des außenpolitischen Vorgehens und die Stärkung der kollektiven Verteidigungsorganisation behandelt. In weiteren Kapiteln werden die Beziehungen der DDR zur Sowjetunion, zu den anderen sozialistischen Ländern Europas und Asiens sowie zu Kuba untersucht. Den Abschluß bildet di.e Auseinandersetzung mit antikommunistischen Verfälschungen der Rolle der DDR in der sozialistischen Gemeinschaft.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 141 (NJ DDR 1985, S. 141) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 141 (NJ DDR 1985, S. 141)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des der mit den, Sekretären der Kreisleitungen, Dletz Verlag, Broschüre, Seite. Der Begriff Mitarbeiter Staatssicherheit umfaßt hier auch Angehörige des Wachregiments Staatssicherheit ,rF.

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