Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 140

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 140 (NJ DDR 1985, S. 140); 140 Neue Justiz 4/85 jetzt verfassungsrechtlich stärker ausgeprägt. Die Verfassungen formulieren auch ausnahmslos die bisher umfassendsten Rechte und Freiheiten der Bürger. Dabei gibt es zwei Hauptrichtungen: erstens die kontinuierliche Erweiterung und Vertiefung des realen Inhalts bereits bestehender Grundrechte und zweitens die Verankerung neuer Grundrechte und Freiheiten der Bürger einschließlich der Garantien für die Realisierung, den Schutz und die Verteidigung dieser Rechte. In der Verfassung der UdSSR ' erhielten z. B. manche Grundrechte, die bereits in der Verfassung von 1936 verankert waren wie das Recht auf Arbeit, auf Erholung, auf materielle Sicherung im Alter sowie im Falle von Krankheit und Invalidität oder auf unentgeltliche Bildung einen qualitativ neuen Inhalt. Zugleich wurden zahlreiche in Einzelgesetzen geregelte Rechte der Bürger in den Rang von Verfassüngsnormen erhoben, wie das Recht auf Schutz der Gesundheit (Art 42), auf Wohnraum (Art. 44), auf Nutzung der Errungenschaften der Kultur (Art. 46), die Freiheit des wissenschaftlichen, technischen und künstlerischen Schaffens (Art. 47) sowie das Recht an der Leitung von staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten teilzunehmen (Art. 48). Siebentens legen die Verfassungen die progressiven Ziele und Prinzipien der Außenpolitik des sozialistischen Staates dar. Mit der Autorität der Verfassung wird die Einheit von Frieden und Sozialismus verankert und der Wille des Staates kundgetan, konsequent einen Kurs der Festigung des Friedens und der Durchsetzung der friedlichen Koexistenz von Staaten unterschiedlicher sozialer Ordnung zu verfolgen. Als Grundprinzip für die Beziehungen der sozialistischen Staaten untereinander wird in der übergroßen Mehrzahl der Verfassungen der sozialistische Internationalismus ausdrücklich verankert. Einige Verfassungen heben die Zugehörigkeit des jeweiligen Landes zum sozialistischen Weltsystem bzw. zur sozialistischen Staatengemeinschaft hervor (z. B. Art. 30 Verf. UdSSR, Art. 6 Abs. 2 Verf. DDR, § 5 Abs. 2 Verf. Ungarische VR, Art. 12 Verf. VR Bulgarien, Art. 11 Verf. Kuba). In den meisten Verfassungen wird die Rolle der Sowjetunion bei der nationalen und sozialen Befreiung der Völker dieser Länder und bei der Schaffung der günstigsten Bedingungen für den weiteren Aufbau des Sozialismus betont. Von entscheidender Bedeutung ist die verfassungsmäßige Verankerung der Freundschaft, brüderlichen Zusammenarbeit und kameradschaftlichen gegenseitigen Hilfe zwischen den sozialistischen Ländern sowie der vollen Gleichberechtigung, Souveränität und Unabhängigkeit. Historische und nationale Besonderheiten der Verfassungen als Erscheinungsform, des Allgemeinen Bei den Gemeinsamkeiten, die den allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus des Sozialismus entsprechen, weisen die Verfassungen der sozialistischen Länder zugleich eine Vielfalt von Besonderheiten bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens auf. Dabei ist „für jedes Land diejenige Form die beste , die von seinem Volk angenommen wird und dessen Interessen und Traditionen entspricht“.11 Die Erfahrungen der Oktoberrevolution, der volksdemokratischen Revolutionen in Ländern Europas und Asiens, sowie der kubanischen Revolution zeigen, daß es deutliche Unterschiede z. B. im Kräfteverhältnis zwischen Arbeiterklasse und Bourgeoisie zu Beginn der Revolution, im Verhältnis der sozialen Kräfte in den verschiedenen Etappen des Klassenkampfes, in den ökonomischen, sozialen und nationalen Strukturen, im Niveau der ökonomischen und kulturellen Entwicklung sowie in den historisch entstandenen Formen und Traditionen des gesellschaftlich-politischen Lebens gibt. Auch die internationalen Bedingungen, unter denen sich der sozialistische Aufbau in den einzelnen Ländern vollzieht, sind unterschiedlich. Die in den Verfassungen der sozialistischen Länder zutage tretenden Besonderheiten lassen sich unter vier Aspekten ordnen12: 1. Besonderheiten, die durch Inhalt und Aufgaben der Entwicklungsetappe bedingt sind, für die die Verfassung gilt. Diese Besonderheiten finden ihren Niederschlag u. a. in der verfassungsrechtlichen Charakteristik der sozialökonomischen Ordnung sowie auf dem Gebiet der Grundrechte, vor allem der sozialökonomischen Rechte und Freiheiten. Beispielsweise ist in Kapitel II der Verfassung der SR Vietnam das Bestehen einer Mehrsektorenwirtschaft in der Übergangsperiode und beim Aufbau des Sozialismus fixiert13; zugleich ist verfassungsmäßig die Aufgabe des Staates veran- kert, die sozialistische Umgestaltung im kapitalistischen Wirtschaftssektor in der Stadt und auf dem Lande in geeigneten Formen durchzuführen (Art. 26). Ebenso ist verfassungsmäßig konstatiert, daß die wirtschaftlichen Einrichtungen der feudalen Großgrundbesitzer und der Kompradorenbourgeoisie ohne Entschädigung verstaatlicht sind (Art. 25). 2. Besonderheiten, die durch die spezifische Gestaltung des politischen Systems bedingt sind. Am Beispiel der gesellschaftlichen Massenbewegungen wurde bereits oben bei der Darstellung der Gemeinsamkeiten verdeutlicht, daß sich Besonderheiten der Entstehung und Entwicklung dieser Bewegungen in den einzelnen Ländern auch verfassungsrechtlich ausdrücken. In diesen Zusammenhang gehört auch die Unterscheidung nach Ländern, in denen das Einparteiensystem oder das Mehrparteiensystem besteht. Die geschichtliche Erfahrung hat bewiesen, daß in der sozialistischen Gesellschaftsordnung sowohl eine als auch mehrere politische Parteien wirksam sein können. Ob in der Struktur des politischen Lebens eines sozialistischen Landes das Mehrparteiensystem oder das Einparteiensystem besteht, ist „kein Prinzip, das sich aus einer allgemeinen Gesetzmäßigkeit ergibt. Es ist eine praktische politische Frage, die auf der Grundlage der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in dem jeweiligen Land entschieden wird“.14 Die Erfahrungen der Länder mit mehreren politischen Parteien (DDR, CSSR, VR Bulgarien, VR Polen, SR Viet-nam, Koreanische VDR und VR China) zeigen, daß dieses System eine wirksame Form zur Festigung des Bündnisses der Arbeiterklasse mit der Bauernschaft, der Intelligenz und den anderen werktätigen Schichten des Volkes, eine Form des Zusammenschlusses der Volksmassen um die führende Kraft der gesamten Gesellschaft, die marxistisch-leninistische Partei, ist. Gleichermaßen wird unter den Bedingungen des Einparteiensystems das Bündnis der Arbeiterklasse mit allen anderen werktätigen Klassen und Schichten wirksam gestaltet, wie z. B. § 3 der Verfassung der Ungarischen VR zeigt: Danach ist die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse die führende Kraft der Gesellschaft, und die Patriotische Volksfront schließt die Kräfte der Gesellschaft für den vollständigen Aufbau des Sozialismus, für die Lösung von politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben zusammen. 3. Besonderheiten, die sich aus der nationalen Zusammensetzung des Volkes und dem dadurch bedingten Staatsaufbau ergeben. Für alle sozialistischen Staaten ist eine der beiden Formen des Staatsaufbaus kennzeichnend: der Einheitsstaat oder die Föderation. Die drei Föderationen unter den sozialistischen Staaten die UdSSR, die SFR Jugoslawien und die CSSR sind Ergebnis und Ausdruck einer konsequenten Verwirklichung des Rechts der Nationen auf Selbstbestimmung, der Freiwilligkeit ihrer Vereinigung und der Gleichberechtigung. Sie dienen der freien Entwicklung der Nationen und Völkerschaften. Die Beziehungen der Subjekte der Föderation beruhen auf dem Prinzip des proletarischen Internationalismus. Gleichzeitig unterscheiden sich die drei Föderationen sowohl durch die Zahl ihrer Subjekte als auch durch die Lösung der vom Föderalismus aufgeworfenen politischen und rechtlichen Probleme. So bestehen in der UdSSR 15 Unionsrepubliken, in Jugoslawien 6 und in der CSSR 2 Republiken, die jeweils souveräne Staaten sind und ihre eigenen obersten Organe der staatlichen Macht und Leitung haben. In der UdSSR und in der SFR Jugoslawien hat jede Republik ihre eigene Verfassung (vgl. Art. 76 Verf. UdSSR). Das Territorium der Republiken darf ohne ihre Zustimmung nicht geändert werden (Art. 78 Verf. UdSSR, Art. 5 Verf. SFR Jugoslawien). Die Verfassung der UdSSR gewährleistet den Unionsrepubliken das Recht auf freien Austritt aus der UdSSR (Art. 72). In einigen sozialistischen Staaten gibt es autonome national-territoriale Einheiten und staatliche Gebilde. In der 11 J. Andropow, Ausgewählte Reden und Schriften, Berlin 1983, S. 223. 12 Vgl. hierzu auch Autorenkollektiv unter Leitung von W. E. Tschir-kin/B. N. Topornin, Das Staatsrecht der ausländischen sozialistischen Staaten, Moskau 1976, S. 26 f. (russ.). 13 Im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den V. Parteitag der KP Vietnams heißt es dazu: „Im nördlichen Landesteil werden einige Zeit drei Wirtschaftssektoren bestehen: der staatliche, der genossenschaftliche und der individuelle; in den Südprovinzen hingegen fünf: der staatliche, der genossenschaftliche, der individuelle, der halbstaatliche und der privatkapitalistische“ (zitiert nach M. J. Trigubenko, „Die sozialökonomische Politik der Kommunistischen Partei Vietnams“, Sowjetwissenschaft/GesellsChafts-wissenschaftliche Beiträge 1983, Heft 3, S. 411 f.). 14 Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 3 (Der sozialistische Staat), Berlin 1975, S. 307.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 140 (NJ DDR 1985, S. 140) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 140 (NJ DDR 1985, S. 140)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen. Konsequent ist auch im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten zum Einsatz gelangenden Kräfte Anforderungen an die Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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