Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 139

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 139 (NJ DDR 1985, S. 139); Neue Justiz 4/85 139 anderen Maße die zentrale Leitung und Planung im Maßstab der gesamten Gesellschaft mit der schöpferischen, aktiven Mitwirkung der Werktätigen verbunden ist, wobei die Volkswirtschaft nach einem einheitlichen, allgemeinverbindlichen Plan geleitet wird.4 5 6 7 Viertens findet in den Verfassungen der meisten sozialistischen Länder die Tatsache Ausdruck, daß der sozialistische Staat das Hauptinstrument der gesellschaftlichen Umwälzung ist. Diese Verfassungen enthalten Abschnitte bzw. Kapitel, in denen Funktionen und Aufgaben der Staatsmacht eingehend fixiert sind. Audi werden in diesem Zusammenhang die Perspektiven der weiteren Entwicklung bestimmt, wie z. B., daß „das höchste Ziel des Sowjetstaates der Aufbau der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft (ist), in der sich die gesellschaftliche kommunistische Selbstverwaltung entwickeln wird“ (Präambel Verf. UdSSR). Der Kraftquell des sozialistischen Staates ist seine enge Verbindung mit den Volksmassen. Festigung der sozialistischen Staatsmacht bedeutet daher in erster Linie die Verbindung von sachkundiger, exakter und wissenschaftlich fundierter komplexer Leitung mit der schöpferischen, staatsbewußten Aktivität der Bürger.5 Mit anderen Worten: die Hauptrichtung der ständig weiteren Entwicklung des sozialistischen Staates ist die Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie. Die Volksmacht wird durch die sozialistischen Volksvertretungen verwirklicht. Sie nehmen deshalb in den Verfassungen einen zentralen Platz ein. So sind beispielsweise in der Verfassung der UdSSR von 21 Kapiteln 8 speziell den Sowjets der Volksdeputierten gewidmet, und in 65 von 174 Artikeln wird auf sie Bezug genommen. Die Abgeordneten der Volksvertretungen werden in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen gewählt (in einigen Ländern, z. B. in Kuba und in der SFR Jugoslawien, gibt es neben direkten Wahlen auch indirekte oder mehrstufige). Das Wahlsystem sichert, daß alle Klassen und Schichten des Volkes sowie die verschiedenen Nationen und Nationalitäten des Landes in den Organen der Staatsmacht vertreten sind. So unterschiedlich die Regelungen hinsichtlich der Struktur, der Kompetenzen und der Arbeitsweise der Volksvertretungen im einzelnen sind ihr gemeinsames Merkmal ist, daß die Volksvertretungen auf jeder Leitungsebene die höchsten Staatsorgane sind, Akte mit höchster Rechtskraft erlassen und direkt oder indirekt die anderen staatlichen Organe der jeweiligen Leitungsebene bilden, deren Tätigkeit lenken und kontrollieren.0 Fünftens ist ein gemeinsames Merkmal der meisten Verfassungen, daß sie der Stellung und Rolle der gesellschaftlichen Massenorganisationen bzw. Massenbewegungen große Aufmerksamkeit widmen. Bei der Verwirklichung der politischen Macht kommt diesen Organisationen eine wachsende Rolle zu. Ein Wesenszug der sozialistischen Gesellschaft besteht darin, daß sich die Ausübung der politischen Macht nicht nur in staatlichen Formen der sozialistischen Demokratie vollzieht, sondern auch nichtstaatliche Formen einschließt. In einigen Verfassungen (z. B. UdSSR, DDR, CSSR, VR Bulgarien und Kuba) werden die gesellschaftlichen Organisationen als Bestandteile des politischen Systems charakterisiert. In anderen (z. B. VR Polen, Mongolische VR und Koreanische DVR) werden Stellung und Rolle der gesellschaftlichen Organisationen im Zusammenhang mit dem politischen Grundrecht der Bürger auf Vereinigung geregelt. In den Verfassungen der DDR (Art. 44, 45), der VR Polen (Art. 85), der SR Vietnam (Art. 10) und der SFR Jugoslawien (Abschn. VIII der Präambel) ist die Stellung der größten Massenorganisation der Arbeiterklasse der Gewerkschaften gesondert und im Verhältnis zu den anderen gesellschaftlichen Organisationen ausführlicher geregelt. Einige Verfassungen statuieren die Pflicht des Staates, die Teilnahme der gesellschaftlichen Organisationen am sozialistischen Aufbau zu fördern und zu unterstützen (Art. 7 Verf. Kuba, Art. 27 Verf. SR Rumänien), oder regeln speziell die Zusammenarbeit der Staatsorgane mit gesellschaftlichen Organisationen sowie Formen der Mitwirkung und Verantwortung dieser Organisationen bei der Leitung staatlicher und gesellschaftlicher Angelegenheiten. Beispielsweise wird in einigen Ländern gesellschaftlichen Organisationen das Recht der Gesetzesinitiative eingeräumt (Art. 113 Abs. 2 Verf. UdSSR, Art. 80 Verf. VR Bulgarien, Art. 45 Abs. 2 Verf. DDR, Art. 86 Verf. Kuba, Art. 86 Verf. SR Vietnam). Verschiedentlich ist in Verfassungen geregelt, daß gesellschaftlichen Organisationen bestimmte staatliche Funktionen übertragen werden (Art. 10 Abs. 3 Verf. VR Bulgarien, Art. 7 Verf. Kuba, Art. 83 Ziff. 14 Verf. SR Vietnam, Art. 5 Verf. CSSR). Die Verfassungen der meisten sozialistischen Staaten räumen den gesellschaftlichen Bewegungen (z. B. Nationale Front, Vaterländische Front, Patriotische Front) einen besonderen Platz ein. Diese sozialistischen Bewegungen stellen eine organisierte Massenbasis der sozialistischen Staatsmacht dar und sind fest im politischen System des betreffenden Landes verankert (vgl. z. B. Art. 3 Verf. DDR, Art. 11 Verf. VR Bulgarien, Abschn. VIII der Präambel Verf. SFR Jugoslawien). Die Besonderheiten der Entstehung und Entwicklung dieser Bewegungen in den einzelnen Ländern widerspiegeln sich nicht nur in unterschiedlichen Bezeichnungen?, sondern auch in Unterschieden in der Organisationsstruktur. In einigen sozialistischen Ländern (z. B. VR Bulgarien, SFR Jugoslawien, SVR Albanien und SR Rumänien) handelt es sich um gesellschaftlich-politische Massenorganisationen mit besonderen individuellen Mitgliedern. In anderen Ländern sind es gesellschaftlich-politische Massenbewegungen, in denen sich politische Parteien, gesellschaftliche Massenorganisationen und Bewegungen sowie Bürger zu gemeinsamen Aktionen für den sozialistischen Aufbau vereinigen. In der UdSSR besteht der Block der Kommunisten und Parteilosen für die Wahlen, der sich darin manifestiert, daß die Parteiorganisationen der KPdSU gemeinsam mit Gewerkschafts-, Komsomol- und anderen gesellschaftlichen Organisationen die Kandidaten für die Wahl zu Deputierten Vorschlägen. Ähnlich ist es in der Mongolischen VR. In Kuba existieren Komitees zur Verteidigung der Revolution, die den Charakter' einer umfassenden gesellschaftlichen Massenorganisation haben. Die gegenwärtige Verfassungsentwicklung und -praxis der sozialistischen Länder unterstreicht die wachsende Bedeutung dieser Bewegungen. Sie stellen die Kandidaten für die Wahlen zu den zentralen und örtlichen Organen der Staatsmacht, fördern die Verbindung zwischen Abgeordneten und Wählern, ermitteln die Bedürfnisse der Bevölkerung, organisieren die Erörterung aktueller Fragen der Innen- und Außenpolitik und mobilisieren die Massen zur Teilnahme an der Verwirklichung wichtiger politischer, ökonomischer, kultureller und anderer Aufgaben. Insgesamt gesehen sind alle diese Bewegungen eine umfassende, von der marxistisch-leninistischen Partei geführte politisch-gesellschaftliche Organisationsform des Bündnisses der Arbeiterklasse mit den werktätigen Bauern, der Intelligenz und allen anderen Schichten des Volkes zum Aufbau des Sozialismus/Kommu-nismus. Sechstens bringen die Verfassungen das humanistische Wesen der sozialistischen Gesellschaftsordnung, die Entfaltung der Persönlichkeit des Menschen zum Ausdruck.8 Sie veranschaulichen, „daß die Begriffe Freiheit, Menschenrechte, Demokratie und soziale Gerechtigkeit nur im Sozialismus mit wirklichem Inhalt erfüllt werden“ 9 So wird z. B. in der Präambel der Verfassung der UdSSR die entwickelte sozialistische Gesellschaft als eine Gesellschaft gekennzeichnet, „deren Lebensgesetz die Sorge aller um das Wohl jedes einzelnen und die Sorge jedes einzelnen um das Wohl aller ist“, und mit Art. 20 wird die bekannte Formulierung aus dem „Kommunistischen Manifest“10, daß „die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller“ ist, in den Rang eines höchsten Prinzips sozialistischer Gesellschafts- und Staatspraxis erhoben. Daran wird deutlich, daß die Konzeption der Grundrechtsregelung im Verhältnis zu früheren Verfassungen weiterentwickelt wurde. Die gesellschaftsgestaltende Rolle des Menschen und seine allseitige Persönlichkeitsentwicklung sind 4 Der in der Verfassung der SFR Jugoslawien geregelte Gesellschaftsplan trägt nur orientierenden, keinen verbindUchen Charakter. 5 Vgl. W. Weichelt, „Über die Festigung der sozialistischen Staatsmacht“, NJ 1984, Heft 5, S. 170 ff. 6 Vgl. I. P. Iljinski/B. A. Straschun/W. I. Jastrebow, Das politische System der ausländischen sozialistischen Staaten, Moskau 1981, S. 212 ff. (russ.). 7 Ungarische VR: Patriotische Volksfront; CSSR: Nationale Front; Koreanische DVR: Demokratische Vaterländische Einheitsfront; VR Polen: Patriotische Bewegung der Nationalen Wiedergeburt; SR Rumänien: Front der sozialistischen Demokratie und Einheit; SVR Albanien: Demokratische Front; SR Vietnam: Vaterländische Front; VDR Laos: Front des nationalen Aufbaus; VR China: Politische Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes; VR Kam-puchea: Patriotische Front für den Aufbau Kampucheas. 8 Hierzu ausführlich I. Hieblinger/R." Hieblinger, „Die Stellung der Persönlichkeit in den Verfassungen der Länder der sozialistischen Gemeinschaft“, Staat und Recht 1980, Heft 8, S. 682 ff. 9 So L. I. Breshnew (Auf dem Wege Lenins, Bd. 6, Berlin 1979, S. 641) mit Bezug auf die Verfassung der UdSSR von 1977. 10 Marx/Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 482.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher. Sie stellen zugleich eine Verletzung von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Prozeß der Beweisführung dar. Die aktionsbezogene Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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