Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 12

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 12 (NJ DDR 1985, S. 12); 12 Neue Justiz 1/85 Schroeder versucht, den humanistischen Charakter des strafrechtlichen Friedensschutzes in Verruf zu bringen, indem er die in der Präambel des StGB der DDR niedergelegte Einheit von Schutz des Friedens und Schutz der Rechte und Interessen der Bürger mit dem „Argument“ angreift, die Rechte und Interessen der Bürger seien durch Angriffe gegen den Frieden nicht bedroht (S. 57). Als ob nicht die durch den Imperialismus vom Zaun gebrochenen Kriege vielen Millionen Menschen Leben, Gesundheit und Vermögen gekostet hätten! Zwecklügen zu den Bestimmungen über den Geltungsbereich und den Schutz des Staates * Wie sehr die Angriffe Schroeders gegen das Strafrecht der DDR mit der Wahrheit auf Kriegsfuß stehen, zeigen seine Ausführungen zum räumlichen Geltungsbereich (S. 75 ff.). Er greift die Regelungen über den Geltungsbereich für Auslandstaten an und behauptet dazu: „Eine so weite Ausdehnung des Strafrechts über das eigene Staatsgebiet hinaus dürfte es bisher noch nicht gegeben haben Diese Regeln verstoßen gegen das Völkerrecht und hinsichtlich der Bundesrepublik zusätzlich gegen den Grundlagenvertrag“ (S. 74). Eindeutig beruhen die Bestimmungen über den Geltungsbereich (Art. 8 und §§ 80 f. StGB der DDR) auf den Prinzipien der Souveränität der DDR, der Anerkennung der Grenzen, der Respektierung der Staatsbürgerschaft und der Rechtsordnung anderer Staaten, aber auch auf der Forderung an andere Staaten, diese Prinzipien zu achten. Das StGB der BRD hingegen bezieht im Wege der juristischen Aggression die ganze DDR, Teile anderer Staaten sowie Westberlin in seinen Geltungsbereich ein, mißachtet die Souveränität, die Grenzen, die Staatsbürgerschaft und die Rechtsordnung der DDR und unterwirft somit alle Bürger der DDR der Gesetzgebung der BRD, auch für Auslandstaten. Durch die sog. Zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter wird dies institutionalisiert.11 Das widerspricht den Prinzipien des Völkerrechts und dem Inhalt des Grundlagenvertrags, der davon ausgeht, daß die beiden deutschen Staaten ihre Beziehungen zueinander auf der Basis der Gleichberechtigung entwickeln und in dem Bestreben handeln, einen Beitrag zur Entspannung und Sicherheit in Europa zu leisten.12 Zum strafrechtlichen Schutz der Staatsund Gesellschaftsordnung und der Persönlichkeit Mit besonderer Gehässigkeit beurteilt Schroeder die strafrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der verfassungsmäßigen Staats- und Gesellschaftsordnung vor feindlichen Angriffen. Er will dabei vergessen machen, daß jede dieser Bestimmungen in jahrzehntelanger Abwehr gegen die erbitterten, keine Mittel scheuenden Angriffe des imperialistischen Feindes auf die neue Ordnung geschaffen worden ist. Jahrzehntelang wurden dazu immer neue und verfeinerte Methoden entwickelt und praktiziert. Für die notwendige Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen gegen diese verbrecherischen Machenschaften trägt das imperialistische System die volle Verantwortung. Nach Gründen suchend, das Strafrecht der DDR in den Schmutz zu ziehen, behauptet Schroeder sogar, in der Zusammenfassung der Straftaten zum Schutz der Persönlichkeit in einem Kapitel komme „eine gewisse Geringschätzung des Persönlichkeitsschutzes zum Ausdruck“ (S. 76). Der Schutz der Persönlichkeit ist aber Angelegenheit des gesamten Strafrechts. Sowohl in der Präambel als auch in § 1 StGB werden die Rechte und Interessen der Bürger als Schutzobjekt besonders herausgehoben. In allen Kapiteln sind .Normen enthalten, die auf die eine oder apdere Weise dem Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum, Freiheit, Ehre und Würde der Menschen dienen. Fehlurteil zur Wiedereingliederung von Straftätern in der DDR Ein Grundzug des sozialistischen Strafrechts ist es, auch den straffällig gewordenen Menschen als Mitglied der sozialisti- schen Gesellschaft zu betrachten. Ihm wird durch die Anwendung und Verwirklichung von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit die Möglichkeit eingeräumt, gleichberechtigt und gleich verpflichtet am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diesem Anliegen dienen u. a. die gesellschaftliche Erziehung Straffälliger in den Kollektiven und die Sicherung der Bedingungen für die Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Personen. Fast 70 Prozent aller Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Strafen und Erziehungsmaßnahmen gesellschaftlicher Gerichte) sind nicht mit Freiheitsentzug verbunden. Die sozialistische Gesellschaft garantiert auch jedem straffällig Gewordenen das Recht auf Arbeit. Die Arbeit ist das hauptsächliche Mittel zur Erziehung Strafgefangener. Sie stimuliert gesellschaftsgemäßes Verhalten, weil sie den realen Anforderungen der sozialistischen Gesellschaft entspricht. Schroeder unterschlägt dem Leser, daß die ständige Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtsprechung sowie an der Erziehung und Wiedereingliederung Straffälliger ein Ausdruck sozialistischer Demokratie ist, deren weitere Entfaltung und Vervollkommnung die Hauptrichtung bildet, in der sich die sozialistische Staatsmacht entwickelt.13 Verblendet von seiner antikommunistischen Grundposition vermeidet er es, das umfangreiche Tatsachenmaterial über die Wahrnehmung der Verantwortung der Gesellschaft, des Staates und der Kollektive für die Erziehung von Strafrechtsverletzern zu analysieren. Statt dessen behauptet er z. B., „die Auffassung der Kriminalität als ,dem Sozialismus zutiefst wesensfremd' (tendiere) immer wieder dazu, den Straftäter als einer fremden Welt verhaftet und damit als aus der sozialistischen Gesellschaft ausgestoßen anzusehen“ (S. 54 f.). Das genaue Gegenteil ist der Fall: Gerade weil kriminelles Verhalten dem Sozialismus wesensfremd ist, unternimmt die sozialistische Gesellschaft alles, um Menschen von ihrem kriminellen Weg abzubringen und sie zu gesellschaftsgemäßem Verhalten zu veranlassen. In der kapitalistischen .Gesellschaft gilt die Kriminalität als etwas Normales, der Rechtsverletzer wird sich selbst überlassen oder als „Aussteiger“ bzw. „Außenseiter“ aus der Gesellschaft ausgestoßen. Gesellschaftliche Gerichte sind nach Schroeders Auffassung nur eine.Art „Pranger“. Entgegen dem Gesetzeswort-laüt und' der Wirklichkeit erklärt er die Erziehungsmaßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte zu Strafen (S. 137). Die Gewährleistung des Rechts auf Arbeit für den aus dem Strafvollzug Entlassenen verfälscht er in „eine gefährliche Reglementierung und in eine Erweiterung der Einschränkung seiner Freiheit über den Zeitpunkt der Entlassung aus dem Strafvollzug hinaus“ (S. 162). Danach wäre die unter den Millionen Straffälligen der kapitalistischen Länder weit verbreitete Arbeits- und Obdachlosigkeit Ausdruck von Freiheit und Selbstbestimmung. Die Verantwortung der Leiter für die Verhütung von Straftaten, die ein Grundprinzip des sozialistischen Strafrechts ist, versucht er als undemokratisch, ja als Zug des „aufgeklärten Absolutismus“ in Mißkredit zu bringen (S. 61 und 165). * Das Büch Schroeders entspringt nicht der Absicht einer objektiven und gründlichen Darstellung des Strafrechts der DDR. Es enthält kaum authentische Quellen, Dokumente oder Literatur der DDR. Hauptsächliche Quellen sind eigene Arbeiten Schroeders, Äußerungen Gleichgesinnter und nicht nachprüfbare „Gespräche mit DDR-Wissenschaftlern“ oder „Eindrücke von Reisen aus der DDR“. Gesellschaftliche Bedingungen und historische Prozesse werden nicht untersucht. Das gilt für die Darstellungen zu den Lehren der Klassiker genauso wie für das „Urteil“ über die Herausbildung und Vervollkommnung des sozialistischen Strafrechts in der DDR. \ 11 Vgl. dazu H. Weber ln NJ 1984, Heft 8, S. 316. 12 Vgl. E. Honecker, Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1984, S. 25. 13 Vgl. Programm der SED, a. a. O., S. 41. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv (Leitung: Prof. Dr. Georg Grasnick und Dr. Hans Pirsch): Psychologischer Krieg gegen den Frieden (Militär-Industrie-Komplex auf dem Kreuzzug) 170 Seiten; EVP (DDR) : 13,80 M Ideologischer Kampf, der den Wettstreit der Ideen und Werte umfaßt, richtet sich gegen psychologischen Krieg, der Vernunft und Verstand ausschließt. Zur Enthüllung der Ziele und Methoden des von den aggressivsten Kreisen des Imperialismus geführten psychologischen Krieges gegen den Frieden trägt diese Arbeit bei. Die Autoren analysieren in den beiden ersten Kapiteln das Wesen der USA-Konfrontationsstrategie und die Rolle neokonservativer Dogmen zur Rechtfertigung dieser Strategie: die Bedrohungslegende als Klammer für Konfrontationsdogmen, die Deklarierung des Ost-West-Verhältnisses als permanenter Krieg“, den messianistisch-chauvinistischen Hegemonieanspruch und die militärische Gewalt als ultima ratio. In den beiden folgenden Kapiteln werden Hauptstoßrichtungen, Formen, Mittel und Methoden der psychologischen Kriegführung sowie die dazu geschaffenen Institutionen innerhalb des Militärindustrie-Komplexes („Denkfabriken", Propagandaapparat, Geheimdienste) untersucht. Das letzte Kapitel behandelt die Folgen der psychologischen Kriegführung, die Grenzen ihrer Wirkung und den wachsenden Widerstand der Völker, insbesondere den Aufschwung der Friedensbewegung, sowie die Friedensoffensive des Sozialismus.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 12 (NJ DDR 1985, S. 12) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 12 (NJ DDR 1985, S. 12)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Residenten sind leitende Offiziere Sie haben einen oder mehrere Inoffizielle Mitarbeiter anzuleiten und besitzen im Rahmen der Weisungen der Zentrale eigene Entscheidungs- und Weisungsbefugnis.

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