Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 113 (NJ DDR 1985, S. 113); Neue Justiz 3/85 113 Erfahrungen aus der Praxis Betriebliche -Ordnung zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug Entlassener Im VEB Starkstrom-Anlagenbau Leipzig-Halle wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Wiedereingliederung entsprechend den Bedingungen des Betriebes in einer Organisationsanweisung konkretisiert. Sie regelt in den jeweiligen Abschnitten die Aufgaben der leitenden Mitarbeiter bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, die Aufgaben der Kollektive bei der Betreuung dieser Bürger und die Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Betrieb und den örtlichen Staatsorganen.'Sie enthält aber auch Hinweise auf die not-j wendigen Maßnahmen bei Arbeitsbummelei und Anzeichen krimineller Gefährdung. Zur Wiedereingliederung und Betreuung der aus dem Strafvollzug Entlassenen legt die Anweisung die Verantwortung der Leiter und leitenden Mitarbeiter, die Aufgaben der Kollektive, die Kontroll- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Aufgaben der Wiedereingliederungskommission fest. Außerdem wird die Verantwortung der Leiter bei der Erziehung der auf Bewährung verurteilten konkretisiert. Mit dieser Organisationsanweisung wurde bisher die Arbeit zur Erziehung kriminell Gefährdeter Und zur Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger im Betrieb, planmäßig gestaltet. Die Anweisung hat sich bereits in der Praxis gut bewährt, weil damit die Aufgaben und Verantwortlichkeiten exakt festgelegt werden. Das ist die Grundlage für eine effektive Leitung dieser Prozesse. Sie trägt dazu bei,, Rechtsverletzungen wirksam vorzubeugen. Die Leiter und die Arbeitskollektive bemühen sich intensiv, von vornherein Störfaktoren (wie Rechtsverletzungen, Disziplinlosigkeit, Arbeitsbummelei) auszuschalten. Das verlangt ein koordiniertes Handeln aller nach der Organisationsanwei-sung an der Wiedereingliederung beteiligten Leiter der Bereiche und die unbedingte Wahrnehmung der sich aus §§ 26, , 32, 46 StGB ergebenden Verantwortung. Der VEB Starkstrom-Anlagenbau Leipzig-Halle arbeitet eng mit den örtlichen Räten und den Justizorganen zusammen, um die Wiedereingliederung komplex, rechtzeitig und effektiv vorzubereiten. Nach der Entlassung aus dem Strafvollzug wird im Betrieb jeweils differenziert festgelegt, wie der Betreffende in den Arbeits- und Lebensbereich zu integrieren ist, um den Erziehungs- und Selbsterziehungsprozeß konsequent fortzusetzen. Dabei werden entsprechend den je- weiligen persönlichen Umständen individuelle Maßnahmen angewendet. Dem aus dem Strafvollzug Entlassenen sollen die Voraussetzungen, Möglichkeiten und konkreten Wege aufgezeigt werden, die ihm eine selbständige und eigenverantwortliche Orientierung an den gesellschaftlichen Erfordernissen geben. Die Verantwortung für die Abstimmung der gemeinsamen Arbeit bei der Organisierung der Wiedereingliederung trägt die zuständige Kaderabteilung. Sie erhält die entsprechenden , Unterlagen für die Wiedereingliederung und bereitet gemeinsam mit dem Leiter des zuständigen Arbeitsbereichs eine Vereinbarung vor, die mit dem Betreffenden abzuschließen ist. Bei der Erarbeitung dieser Wiedereingliederungsvereinbarung werden die einzelnen Festlegungen auch mit dem betreffenden Leiter und dem Kollektiv abgestimmt. Zu beachten sind dabei die Einschätzungen der Persönlichkeit des aus dem Strafvollzug Entlassenen, aber auch die Art und Schwere der von ihm begangenen Straftat, die Dauer der Strafe und sein Verhalten während des Vollzugs sowie ggf. Zusatzmaßnahmen der Wiedereingliederung. Diese Elemente erfordern differenzierte Festlegungen im Wiedereingliederungsprozeß und müssen ihren Niederschlag in der Wiedereingliederungsvereinbarung finden. Auch dabei kommt es auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Betrieb, örtlichem Organ und Staatsanwaltschaft an. Für die Eingliederung in den Arbeitsprozeß ist der umsichtige Einsatz des Betreffenden entsprechend seiner fachlichen Qualifikation besonders wichtig. Auf der Grundlage der Organisationsanweisung des Betriebes wurde z. B. die Wiedereingliederung des Bürgers H. organisiert. Er war wegen Verletzung der Erziehungspflicht gegenüber seinen Kindern zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Bereits während des Straf- vollzugs hatte das Arbeitskollektiv den Kontakt zu ihm aufgenommen. Nach der Entlassung wurde H. von der Kaderabteilung und dem zuständigen Leiter seinem Wunsch entsprechend in das frühere Arbeitskollektiv eingegliedert. In diesem Kollektiv wurde die Wiedereingliederung durch eine unmittelbare Einflußnahme auf das Verhalten während der Arbeit und auch in der Freizeit unterstützt. Dem Kollektiv ist es gelungen, H. in den normalen Arbeits- und Lebensbereich zu integrieren und ihm die Grundsätze der sozialistischen Gesetzlichkeit bewußt zu machen. Im VEB Starkstrom-Anlagenbau arbeiten auch kriminell gefährdete Bürger, die über das Amt für Arbeit der örtlichen Räte vermittelt worden sind. Da die Erziehung dieser Bürger hauptsächlich.im Arbeitsprozeß erfolgt, haben die Leiter und Kollektive hierbei eine besondere Verantwortung. So kam z. B. die kriminell gefährdete Bürgerin Z. in ein Arbeitskollektiv des VEB Starkstrom-Anlagenbau. Sie war für längere Zeit keiner geregelten Arbeit nachgegangen und kam ihren Verpflichtungen nicht nach. Die Kaderabteilung beriet mit dem Kollektiv über die Einweisung von Frau Z. in den Arbeitsprozeß und alle notwendigen Erziehungsmaßnahmen, wie es in der betrieblichen Organisationsanweisung vorgesehen ist. Schon nach kurzer Zeit konnte ihre Arbeit positiv eingeschätzt werden. Erreicht hat das Arbeitskollektiv auch, daß Frau Z. ihre Mietschulden beglich. Der erzieherische Einfluß des Kollektivs und des Leiters auf Frau Z. bewirkte eine positive Veränderung in ihrer Gesamteinstellung. Die Betreuung durch den örtlichen Rat nach §§ 3 und 4 der GefährdetenVO konnte daher abgeschlossen werden. Die Wiedereingliederung und die Arbeit mit den kriminell gefährdeten Bürgern ist erfahrungsgemäß nicht nur eine Bewährung für die Betroffenen, sondern auch für die an diesem Prozeß beteiligten staatlichen Organe, Betriebe und Kollektive. Auf diesem Gebiet hat auch der Justitiar des Betriebes gemäß § 4 der JustitiarVO wesentliche Aufgaben zu erfüllen. Im Kollektiv muß der erzieherische Einfluß auf eine positive Arbeitseinstellung und die Einhaltung der Gesetzlichkeit gerichtet sein. Die Organisationsanweisung des Betriebes zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug Entlassener und zur Arbeit mit kriminell Gefährdeten hilft mit ihren konkreten, auf die betrieblichen Bedingungen abgestimmten Regelungen, die Aufgaben auf diesem Gebiet unter einheitlicher Leitung und mit straffen Organisationsformen immer effektiver zu erfüllen und die Arbeitskollektive bei der oft sehr schwierigen Erziehungsarbeit anzuleiten und zu unterstützen. Dr. ERICH NEUERT, 1. Stellvertreter des Justitiars des VEB Kombinat Elektroenergieanlagenbau DIETRICH LÖHMER, Staatsanwalt der Stadt Halle Ordnung und Sicherheit bei der Regelung des Nachlasses alleinstehender Bürger Beim Ableben alleinstehender Bürger können in der Regel die sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte nicht unverzüglich durch die Erben oder andere Berechtigte'wahrgenommen werden. Das betrifft die Verantwortung sowohl für die Bestattung des Verstorbenen als auch für den Schutz seines persönlichen Eigentums sowie die Sicherung der Rechte und Interessen der zur Zeit des Ablebens noch unbekannten Erben. Da es in der Vergangenheit keine einheitlichen Regelungen hierzu gab, faßte der Rat der Stadt Dresden zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf diesem Gebiet gemäß § 1 Abs. 3 GöV den Beschluß über die „Bearbeitung von Sterbefällen alleinstehender Bürger und Sicherung des Nachlasses“. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde eine „Bearbeitungsstelle für Sterbefälle alleinstehender Bürger“ geschaffen, die der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen beim Rat der Stadt Dresden unterstellt ist. Aufgaben und Arbeitsweise dieser Bearbeitungsstelle wurden in einer Ordnung exakt festgelegt. Zu ihren Aufgaben gehören die Regelung der Bestattung Verstorbener nach der VO über das Bestattungs- und Friedhofswesen vom 17. April 1980 (GBl. I Nr. 18 S. 159),;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 113 (NJ DDR 1985, S. 113) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 113 (NJ DDR 1985, S. 113)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage. Als Grundlage dienen folgende Dokumente: Dienstanv eisung über die politisch-operative Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Abteilungen der BezirksverwaltungenAerwal-tungen für Staatssicherheit, Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt.

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