Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 113 (NJ DDR 1985, S. 113); Neue Justiz 3/85 113 Erfahrungen aus der Praxis Betriebliche -Ordnung zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug Entlassener Im VEB Starkstrom-Anlagenbau Leipzig-Halle wurden die gesetzlichen Bestimmungen zur Wiedereingliederung entsprechend den Bedingungen des Betriebes in einer Organisationsanweisung konkretisiert. Sie regelt in den jeweiligen Abschnitten die Aufgaben der leitenden Mitarbeiter bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger, die Aufgaben der Kollektive bei der Betreuung dieser Bürger und die Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Betrieb und den örtlichen Staatsorganen.'Sie enthält aber auch Hinweise auf die not-j wendigen Maßnahmen bei Arbeitsbummelei und Anzeichen krimineller Gefährdung. Zur Wiedereingliederung und Betreuung der aus dem Strafvollzug Entlassenen legt die Anweisung die Verantwortung der Leiter und leitenden Mitarbeiter, die Aufgaben der Kollektive, die Kontroll- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Aufgaben der Wiedereingliederungskommission fest. Außerdem wird die Verantwortung der Leiter bei der Erziehung der auf Bewährung verurteilten konkretisiert. Mit dieser Organisationsanweisung wurde bisher die Arbeit zur Erziehung kriminell Gefährdeter Und zur Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger im Betrieb, planmäßig gestaltet. Die Anweisung hat sich bereits in der Praxis gut bewährt, weil damit die Aufgaben und Verantwortlichkeiten exakt festgelegt werden. Das ist die Grundlage für eine effektive Leitung dieser Prozesse. Sie trägt dazu bei,, Rechtsverletzungen wirksam vorzubeugen. Die Leiter und die Arbeitskollektive bemühen sich intensiv, von vornherein Störfaktoren (wie Rechtsverletzungen, Disziplinlosigkeit, Arbeitsbummelei) auszuschalten. Das verlangt ein koordiniertes Handeln aller nach der Organisationsanwei-sung an der Wiedereingliederung beteiligten Leiter der Bereiche und die unbedingte Wahrnehmung der sich aus §§ 26, , 32, 46 StGB ergebenden Verantwortung. Der VEB Starkstrom-Anlagenbau Leipzig-Halle arbeitet eng mit den örtlichen Räten und den Justizorganen zusammen, um die Wiedereingliederung komplex, rechtzeitig und effektiv vorzubereiten. Nach der Entlassung aus dem Strafvollzug wird im Betrieb jeweils differenziert festgelegt, wie der Betreffende in den Arbeits- und Lebensbereich zu integrieren ist, um den Erziehungs- und Selbsterziehungsprozeß konsequent fortzusetzen. Dabei werden entsprechend den je- weiligen persönlichen Umständen individuelle Maßnahmen angewendet. Dem aus dem Strafvollzug Entlassenen sollen die Voraussetzungen, Möglichkeiten und konkreten Wege aufgezeigt werden, die ihm eine selbständige und eigenverantwortliche Orientierung an den gesellschaftlichen Erfordernissen geben. Die Verantwortung für die Abstimmung der gemeinsamen Arbeit bei der Organisierung der Wiedereingliederung trägt die zuständige Kaderabteilung. Sie erhält die entsprechenden , Unterlagen für die Wiedereingliederung und bereitet gemeinsam mit dem Leiter des zuständigen Arbeitsbereichs eine Vereinbarung vor, die mit dem Betreffenden abzuschließen ist. Bei der Erarbeitung dieser Wiedereingliederungsvereinbarung werden die einzelnen Festlegungen auch mit dem betreffenden Leiter und dem Kollektiv abgestimmt. Zu beachten sind dabei die Einschätzungen der Persönlichkeit des aus dem Strafvollzug Entlassenen, aber auch die Art und Schwere der von ihm begangenen Straftat, die Dauer der Strafe und sein Verhalten während des Vollzugs sowie ggf. Zusatzmaßnahmen der Wiedereingliederung. Diese Elemente erfordern differenzierte Festlegungen im Wiedereingliederungsprozeß und müssen ihren Niederschlag in der Wiedereingliederungsvereinbarung finden. Auch dabei kommt es auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Betrieb, örtlichem Organ und Staatsanwaltschaft an. Für die Eingliederung in den Arbeitsprozeß ist der umsichtige Einsatz des Betreffenden entsprechend seiner fachlichen Qualifikation besonders wichtig. Auf der Grundlage der Organisationsanweisung des Betriebes wurde z. B. die Wiedereingliederung des Bürgers H. organisiert. Er war wegen Verletzung der Erziehungspflicht gegenüber seinen Kindern zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Bereits während des Straf- vollzugs hatte das Arbeitskollektiv den Kontakt zu ihm aufgenommen. Nach der Entlassung wurde H. von der Kaderabteilung und dem zuständigen Leiter seinem Wunsch entsprechend in das frühere Arbeitskollektiv eingegliedert. In diesem Kollektiv wurde die Wiedereingliederung durch eine unmittelbare Einflußnahme auf das Verhalten während der Arbeit und auch in der Freizeit unterstützt. Dem Kollektiv ist es gelungen, H. in den normalen Arbeits- und Lebensbereich zu integrieren und ihm die Grundsätze der sozialistischen Gesetzlichkeit bewußt zu machen. Im VEB Starkstrom-Anlagenbau arbeiten auch kriminell gefährdete Bürger, die über das Amt für Arbeit der örtlichen Räte vermittelt worden sind. Da die Erziehung dieser Bürger hauptsächlich.im Arbeitsprozeß erfolgt, haben die Leiter und Kollektive hierbei eine besondere Verantwortung. So kam z. B. die kriminell gefährdete Bürgerin Z. in ein Arbeitskollektiv des VEB Starkstrom-Anlagenbau. Sie war für längere Zeit keiner geregelten Arbeit nachgegangen und kam ihren Verpflichtungen nicht nach. Die Kaderabteilung beriet mit dem Kollektiv über die Einweisung von Frau Z. in den Arbeitsprozeß und alle notwendigen Erziehungsmaßnahmen, wie es in der betrieblichen Organisationsanweisung vorgesehen ist. Schon nach kurzer Zeit konnte ihre Arbeit positiv eingeschätzt werden. Erreicht hat das Arbeitskollektiv auch, daß Frau Z. ihre Mietschulden beglich. Der erzieherische Einfluß des Kollektivs und des Leiters auf Frau Z. bewirkte eine positive Veränderung in ihrer Gesamteinstellung. Die Betreuung durch den örtlichen Rat nach §§ 3 und 4 der GefährdetenVO konnte daher abgeschlossen werden. Die Wiedereingliederung und die Arbeit mit den kriminell gefährdeten Bürgern ist erfahrungsgemäß nicht nur eine Bewährung für die Betroffenen, sondern auch für die an diesem Prozeß beteiligten staatlichen Organe, Betriebe und Kollektive. Auf diesem Gebiet hat auch der Justitiar des Betriebes gemäß § 4 der JustitiarVO wesentliche Aufgaben zu erfüllen. Im Kollektiv muß der erzieherische Einfluß auf eine positive Arbeitseinstellung und die Einhaltung der Gesetzlichkeit gerichtet sein. Die Organisationsanweisung des Betriebes zur Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug Entlassener und zur Arbeit mit kriminell Gefährdeten hilft mit ihren konkreten, auf die betrieblichen Bedingungen abgestimmten Regelungen, die Aufgaben auf diesem Gebiet unter einheitlicher Leitung und mit straffen Organisationsformen immer effektiver zu erfüllen und die Arbeitskollektive bei der oft sehr schwierigen Erziehungsarbeit anzuleiten und zu unterstützen. Dr. ERICH NEUERT, 1. Stellvertreter des Justitiars des VEB Kombinat Elektroenergieanlagenbau DIETRICH LÖHMER, Staatsanwalt der Stadt Halle Ordnung und Sicherheit bei der Regelung des Nachlasses alleinstehender Bürger Beim Ableben alleinstehender Bürger können in der Regel die sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte nicht unverzüglich durch die Erben oder andere Berechtigte'wahrgenommen werden. Das betrifft die Verantwortung sowohl für die Bestattung des Verstorbenen als auch für den Schutz seines persönlichen Eigentums sowie die Sicherung der Rechte und Interessen der zur Zeit des Ablebens noch unbekannten Erben. Da es in der Vergangenheit keine einheitlichen Regelungen hierzu gab, faßte der Rat der Stadt Dresden zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit auf diesem Gebiet gemäß § 1 Abs. 3 GöV den Beschluß über die „Bearbeitung von Sterbefällen alleinstehender Bürger und Sicherung des Nachlasses“. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde eine „Bearbeitungsstelle für Sterbefälle alleinstehender Bürger“ geschaffen, die der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen beim Rat der Stadt Dresden unterstellt ist. Aufgaben und Arbeitsweise dieser Bearbeitungsstelle wurden in einer Ordnung exakt festgelegt. Zu ihren Aufgaben gehören die Regelung der Bestattung Verstorbener nach der VO über das Bestattungs- und Friedhofswesen vom 17. April 1980 (GBl. I Nr. 18 S. 159),;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 113 (NJ DDR 1985, S. 113) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 113 (NJ DDR 1985, S. 113)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und hierin eingeordnet auch eines wesentlichen Teiles solcher Handlungen, die in Form von Staatsverbrechen und anderen vom Gegner inspirierten Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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