Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1985, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 10 (NJ DDR 1985, S. 10); 10 Neue Justiz 1/85 Eine Verfälschung des sozialistischen Strafrechts Notwendige Bemerkungen zu Friedrich-Christian Schroeders Buch: Das Strafrecht des realen Sozialismus Prof. Dr. sc. HANS WEBER, Leiter des Lehrstuhls Strafrecht und Strafverfahrensrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Antikommunismus, Antisowjetismus und Nationalismus kennzeichnen gegenwärtig in den imperialistischen Ländern den kalten Krieg auf ideologischem Gebiet. „Die neuen Dimensionen der ideologischen Kriegsvorbereitung sind nicht nur gegen die Sowjetunion und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft gerichtet; sie sollen nicht nur den ,Nachrüstern‘ die Begründung für ihre Hochrüstung liefern, sondern sie sollen zugleich der Rechtfertigung aller Gebrechen und Verbrechen, alles Antihumanen dienen, das der 'gegenwärtige Imperialismus nach innen und außen hervorbringt.“! Diese auf dem X. Parteitag der SED getroffene Einschätzung gilt vollinhaltlich auch für den ideologischen „Kreuzzug“ imperialistischer Ideologen gegen das sozialistische Strafrecht. Ein typischer Vertreter dieser Richtung des Antikommunismus ist Friedrich-Christian Schroeder, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Ostrecht an der Universität Regensburg und seit 1973 wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Ostrecht München. Markanter Ausdruck dieser Geisteshaltung ist sein Buch „Das Strafrecht des realen Sozialismus" (Opladen 1983, 206 Seiten).1 2 Es wird zwar als „Einführung am Beispiel der DDR“ betitelt, beruht aber insgesamt auf Verfälschungen des Sozialismus. Schroeder stellt den Sozialismus nicht als' gesetzmäßiges Erfordernis der Entwicklung der Menschheit, sondern als etwas Willkürliches, Unnormales dar und sieht demzufolge auch in dem sozialistischen Strafrecht keinen höheren Typ des Strafrechts. Daher versucht er, bereits die Charakterisierung des Strafrechts als sozialistisch im StGB der DDR in Mißkredit zu bringen, indem er 'das Wort „sozialistisch“ in Anführungsstriche setzt (S. 11 und 13) und sich mit der Kennzeichnung bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse und Einrichtungen als „sozialistisch“ in mokanter Weise auseinandersetzt (S. 11). Entstellung marxistisch-leninistischer Aussagen über die Kriminalität Dreh- und Angelpunkt des ganzen Buches von Schroeder ist dessen Behauptung, die Existenz von Kriminalität und Strafrecht im Sozialismus würde beweisen, daß die Lehre des Marxismus-Leninismus vom Sozialismus, über die Kriminalität im Sozialismus und über die Möglichkeit ihrer Aufhebung durch die Wirklichkeit widerlegt worden sei. Das versucht er mit der These zu begründen, daß nach den Lehren der Klassiker die Kriminalität angeblich selbst verschwinden würde (es also keines Strafrechts und keiner Kriminalitätsvorbeugung bedürfe) und daß der Kommunismus als Endziel der marxistisch-leninistischen Partei sofort oder in kurzer Zeit erreicht werden müsse (S. 18). So meint er den „Vorwurf“ erheben zu müssen, daß die sozialistischen Staaten „den ,Kommunismus' (in der Terminologie Lenins) mehr als sechzig Jahre nach der russischen Oktoberrevolution immer noch nicht verwirklicht haben“ (S. 12). Das haben aber die Klassiker des Marxismus-Leninismus niemals behauptet. So heißt es bei K. Marx „Zwischen der kapitalistischen und der kommunistischen Gesellschaft liegt die Periode der revolutionären Umwandlung der einen in die andre.“3 Er charakterisierte die Bedingungen für den Übergang in die höhere Phase der kommunistischen Gesellschaft als erste „Phase der kommunistischen Gesellschaft, wie sie eben aus der kapitalistischen Gesellschaft nach langen Geburtswehen hervorgegangen ist. Das Recht kann nie höher sein als die ökonomische Gestaltung und dadurch bedingte Kulturentwicklung der Gesellschaft. In einer höheren Phase der kommunistischen Gesellschaft, nachdem die knechtende Unterordnung der Individuen unter die Teilung der Arbeit, damit auch der Gegensatz geistiger und körperlicher Arbeit verschwunden ist; nachdem die Arbeit nicht nur Mittel zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbedürfnis geworden; nachdem mit der allseitigen Entwicklung der Individuen auch ihre Produktivkräfte gewachsen und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller fließen erst dann kann der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahne schreiben: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“! W. I. Lenin äußerte sich zur Kriminalität in dieser Phase: „Zweitens wissen wir, daß die soziale Grundursache der Ausschreitungen, die eine Verletzung der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens bedeuten, in der Ausbeutung der Massen, ihrer Not und ihrem Elend zu suchen ist. Mit der Beseitigung dieser Hauptursache werden die Ausschreitungen unvermeidlich ,abzusterben‘ beginnen. Wir wissen nicht, wie rasch und in welcher Folge das geschehen wird, aber wir wissen, daß sie absterben werden.“3 5 Das wurde vor der Oktoberrevolution geschrieben und widerlegt die Behauptung Schroeders, nach der Revolution sei eine Enttäuschung oder Ernüchterung über die Existenz der Kriminalität eingetreten. Marx und Engels wiesen auch darauf hin, daß der Periode der revolutionären Umwandlung der kapitalistischen in die kommunistische Gesellschaft eine politische Übergangsperiode entspricht, „deren Staat nichts andres sein kann als die revolutionäre Diktatur des Proletariats“.6 Zu diesem Staat gehört natürlich auch das sozialistische Recht einschließlich des sozialistischen Strafrechts. Bereits diese zitierten Äußerungen beweisen, daß die Klassiker des Marxismus-Leninismus stets nüchtern und realistisch an die Entwicklung der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft herangegangen sind und niemals so lebensfremde Illusionen hatten, wie sie ihnen Schroeder in verleumderischer Absicht unterstellt. Sie haben den Übergang zum Kommunismus niemals als kurzfristigen Prozeß und schon gar nicht als sofort zu verwirklichendes Vorhaben aufgefaßt.7 Die komplizierte Dialektik des Sozialismus negierend unterläßt es Schroeder bewußt, in seinem Buch die oben angeführten Aussagen der Klassiker zu zitieren. Die Theorie der entwickelten sozialistischen Gesellschaft als kollektive Leistung der kommunistischen und Arbeiterparteien wurde nach seiner Auffassung nur geschaffen, um „Erfolge vorweisen zu können“ (S. 12). Die Beschlüsse des VIII., IX. und X. Parteitages der SED dazu erwähnt er mit keinem Wort. Das Programm der SED, das die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft als einen historischen Prozeß tiefgreifender politischer, ökonomischer, sozialer und geistigkultureller Wandlungen charakterisiert8, verschweigt er, obwohl diese programmatischen Aussagen auch für das Strafrecht der DDR von grundlegender Bedeutung sind. In diesem Verschweigen wird Schroeders Absicht deutlich, mit bewußten Entstellungen der Aussagen des Marxismus-Leninismus über die Kriminalität zu begründen, daß das sozialistische Strafrecht getragen von der angeblichen Enttäuschung über das nicht sofortige Verschwinden der Kriminalität „Erziehungsdiktatur“ (S. 19) sei. Zu einer solchen Enttäuschung besteht jedoch kein Grund. Die Kriminalitätsentwicklung hat in den sozialistischen Ländern bewiesen, daß sie eine aufhebbare Erscheinung ist und tatsächlich in einem Maße eingeschränkt wurde, das in jedem kapitalistischen Land undenkbar ist. In den sozialistischen Ländern wird nach immer neuen Wegen und Möglichkeiten gesucht, die Kriminalität weiter zurückzudrängen. Es gibt keine Resignation und kein Abfinden mit der Kriminalität. In. einem solchen langwierigen, 1 E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands an den X. Parteitag der SED, Berlin 1981, S. 17. 2 Alle in diesem Beitrag enthaltenen Seitenangaben ohne nähere Bezeichnung beziehen sich aut dieses Buch. 3 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 19, Berlin 1962, S. 28. 4 Ebenda, S. 21. 5 W. I. Lenin, Werke, Bd. 25, Berlin 1960, S. 478. 6 K. Marx/F. Engels, a. a. O., S. 28. 7 K. Hager, Gesetzmäßigkeiten unserer Epoche Triebkräfte und Werte des Sozialismus (Rede auf der Gesellschaftswissenschaftlichen Konferenz des Zentralkomitees der SED am 15. und 16. Dezember 1983 in Berlin), Berlin 1983, S. 27. 8 Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 19.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 10 (NJ DDR 1985, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Seite 10 (NJ DDR 1985, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 39. Jahrgang 1985, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Die Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1985 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 39. Jahrgang 1985 (NJ DDR 1985, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1985, S. 1-516).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Einführung zur Bearbeitung von feindlich-negativen Gruppen unter Strafgefangenen und einzelne Strafgefangene sowie der weiteren Perspektive dieser nach ihrer Strafverbüßung. Ein weiterer Gesichtspunkt hierbei ist die Konspirierung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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