Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 81

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 81 (NJ DDR 1984, S. 81); Neue Justiz 3/84 81 Die Qualität der Arbeit der Staatsanwaltschaft weiter erhöhen! Dr. Dr. h. c. JOSEF STREIT, Mitglied des Zentralkomitees der SED und Generalstaatsanwalt der DDR Die Staatsanwälte und ihre Mitarbeiter leisteten in Durchführung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED im Jahre 1983 eine beachtliche Arbeit. Insbesondere ist es gelungen, die gesellschaftliche Wirksamkeit der vielseitigen Maßnahmen und Aktivitäten der Staatsanwaltschaft zu erhöhen. Eine knappe Einschätzung unserer Tätigkeit besagt, daß wir erstens unsere Aufgaben zum Schutz des sozialistischen Staates sowie zur Sicherung der öffentlichen Ordnung konsequent verwirklichten; zweitens einen wirksamen Beitrag zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit leisteten; drittens die staatsanwaltschaftliche Aufsicht noch wirkungsvoller auf die Unterstützung der ökonomischen Aufgaben gerichtet haben; viertens mit unseren spezifischen Mitteln zur Gewährleistung und ständigen Erhöhung der Rechtssicherheit der Bürger einer kostbaren Errungenschaft des Sozialismus beitrugen. Ausgehend von den Dokumenten der 7. Tagung des Zentralkomitees der SED, werden wir auch im Jahre 1984 die Arbeit auf diesen genannten vier Hauptgebieten kontinuierlich fortsetzen und in Anbetracht der veränderten und durch die von der USA-Regierung und ihren NATO-Verbündeten betriebene Politik der atomaren Hochrüstung und Konfrontation verschärften internationalen Lage unsere Anstrengungen zur weiteren Erhöhung der Qualität unserer Tätigkeit verstärken. Das bedeutet, alle staatsanwaltschaftlichen Aktivitäten politisch richtig einzuordnen, der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit größte Aufmerksamkeit zu widmen, eine wirksame rechtserzieherische Tätigkeit zu entfalten und den Kampf gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen besonders in ihrem Vorfeld 'zu verstärken. Verbindliche Verallgemeinerung bewährter Arbeitsmethoden Zur weiteren Erhöhung der Qualität der Arbeit wurde in der Dezember-Beratung 1983 mit den Staatsanwälten der Bezirke und anderen leitenden Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft eine Reihe beachtlicher Erfahrungen vermittelt. Zu diesen Erfahrungen gehören: die zielgerichtete Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen auf der Grundlage der ausgezeichneten Erfahrungen der Kreise Greifswald und Arnstadt, die u. a. darin bestehen, daß effektive Formen der Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Kräften und ihren Organisationen, mit den Leitungen von Staats- und Wirtschaftsorganen entwickelt wurden und eine abrechenbare, differenzierte Schwerpunktarbeit in Betrieben, Einrichtungen und Territorien zur Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit geleistet wird; die weitere Qualifizierung des Zusammenwirkens der Staatsanwaltschaft mit den Sicherheitsorganen, den anderen Justizorganen sowie mit staats- und wirtschaftsleitenden Gremien; die frühzeitige und gezielte Nutzung verschiedener Formen und Methoden der Öffentlichkeitsarbeit bei der Vorbeugung im Zusammenwirken mit den Massenmedien; die Erarbeitung allseitig durchdachter Konzeptionen für bedeutsame Strafverfahren bzw. Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht zur Sicherung einer hohen gesellschaftlichen Wirksamkeit unter Beachtung der bewährten Einheit von Strafverfolgung, Gesetzlichkeitsaufsicht und Öffentlichkeitsarbeit; die zielstrebige Sicherung von Schadenersatz und Wiedergutmachung ; die konsequente Reaktion auf festgestellte Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen mit differenzierten Maßnahmen; die verstärkte Aufbereitung von qualifizierten Informationen an die leitenden Partei- und Staatsorgane zur Unterstützung, ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit. Diese bewährten Erfahrungen sind in der Tätigkeit aller Dienststellen der Staatsanwaltschaft konsequent durchzusetzen. Wiedergutmachung und Schadenersatz gewährleisten Besondere Aufmerksamkeit muß der Wiedergutmachung von Schäden gelten, die durch Straftaten entstanden sind. Bei der Lösung dieser Aufgabe gibt es in den einzelnen Bezirken noch erhebliche Unterschiede. Aus der Untersuchung der Praxis in mehreren Bezirken ist einzuschätzen, daß die besten Ergebnisse dort erzielt werden, wo die beteiligten Organe nach einer einheitlichen Konzeption Vorgehen. Ein gutes Beispiel wurde im Bezirk Rostock geschaffen. Dort wurden „Gemeinsame Grundsätze zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren“ entwickelt, die sich in der Praxis ausgezeichnet bewähren. Zu betonen ist, daß dabei die Eigenverantwortung der beteiligten Organe strikt beachtet wird. Die in den „Gemeinsamen Grundsätzen“ festgelegten Maßnahmen sind darauf gerichtet, daß sich kein Täter seiner Pflicht zur Wiedergutmachung des von ihm angerichteten Schadens entziehen kann und daß ihm keine Vorteile aus der Straftat verbleiben dürfen. Die konsequente Verwirklichung dieser Grundsätze bedeutet, daß ein Strafverfahren erst dann den politisch-juristischen Anforderungen gerecht wird, wenn im notwendigen und möglichen Maße die Schadenersatzansprüche ermittelt, gesichert und durchgesetzt werden. Interessant ist das Vorgehen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen im Bezirk Rostock. Ausgehend von exakten Ermittlungen werden die Beschuldigten über den Umfang des von ihnen angerichteten Schadens informiert und auf ihre Pflicht zur schnellen und vollen Wiedergutmachung hingewiesen. Durch den rechtzeitigen Einfluß auf die Beschuldigten konnte in vielen Fällen erreicht werden, daß diese bereits vor Durchführung der Hauptverhandlungen den verursachten Schaden ersetzten. Ähnlich wird auch bei der Übergabe von Vergehen an gesellschaftliche Gerichte verfahren, wenn im konkreten Fall der Bürger Schaden angerichtet hat. Durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit speziell auch zu Fragen der Wiedergutmachung im sozialistischen Strafrecht ist zunehmend zu verzeichnen, daß Straftäter die Chance der frühzeitigen Wiedergutmachung des Schadens nutzen, weil bekannt geworden ist, daß eine solche Haltung bei der Strafzumessung berücksichtigt werden kann. Bewertung der Bereitschaft von Straftätern, an der Aufklärung ihrer Straftat mitzuwirken * 1 Die Staatsanwaltschaft muß sich auch prinzipiell mit der Frage beschäftigen, wie im Strafverfahren die Bereitschaft von Straftätern, an der Aufklärung der von ihnen begangenen Straftaten mitzuwirken, zu bewerten ist. Die dazu von den Staatsanwälten in der Hauptstadt der DDR durchgeführten Untersuchungen bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft lassen folgende Einschätzungen zu: 1. Ob ein Täter Ehrlichkeit und Bereitschaft zeigt, an der Aufklärung mitzuwirken, ist noch nicht immer zweifelsfrei aus dem Ermittlungsergebnis des Untersuchungsorgans festzustellen. Deshalb müssen die Staatsanwälte in entsprechen-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 81 (NJ DDR 1984, S. 81) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 81 (NJ DDR 1984, S. 81)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher gewinnt die Nutzung des sozialistischen Rechte zunehmend an Bedeutung. Das sozialistische Recht als die Verkörperung des Willens der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gemäß Strafgesetzbuch in allen Entwicklungsstadien und Begehungsweisen, die inspirierende und organisierende Rolle des Gegners beweiskräftig zu erarbeiten und - Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? in der Untersuchungsarbeit wurden wiederum Informationen, darunter zu Personen aus dem Operationsgebiet, erarbeitet und den zuständigen operativen Diensteinheiten über- geben.

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