Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 65

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 65 (NJ DDR 1984, S. 65); Neue Justiz 2/84 65 dem VEB KWV ein und dieser vergütet die geleistete Arbeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorteile, die der Einsatz solcher Handwerker für die Bürger und den VEB KWV bringt, sind beachtlich: Es gibt eine erhebliche Erweiterung der Instandhaltungsleistungen außerhalb der Arbeitszeit und an Wochenenden, die Fachhandwerker nutzen ihre eigenen Arbeitsmittel und Arbeitsräume und entlasten auch dadurch den Betrieb, da die Leistungen ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit bzw. an den Wochenenden erbracht werden, benötigen die Bürger keine Freistellungen von der Arbeit mehr. K. Steffin (Ratsmitglied für Wohnungspolitik des Rates des Kreises Neuruppin) sprach darüber, wie die örtlichen Staatsorgane die Mitwirkung der Mieter fördern können. In Neuruppin hat der VEB KWV eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front zur Bildung und Förderung von Hausgemeinschaften sowie zum Abschluß von Mietermitwirkungsverträgen entwickelt. Ausgehend von der wohnungspolitischen Verantwortung des Kreistags (§ 40 GöV) befaßte sich H. Karzeit (Vorsitzender der Ständigen Kommission Bauwirtschaft und Wohnungswirtschaft des Kreistags Jüterbog) mit der Tätigkeit der Abgeordneten zur Gewährleistung der Wohnrauminstand-haltung. Die Abgeordneten unterstützen in ihrer operativen Arbeit den VEB KWV Jüterbog dadurch, daß sie auf eine sozialpolitisch wirksame Leistungsentwicklung Einfluß nehmen und bestehende Kontrollaufgaben wahrnehmen. Im Schlußwort faßte G. K o r t u s (Ratsmitglied für Wohnungspolitik des Rates des Bezirks Potsdam) die künftigen wichtigsten Aufgaben zusammen. Sie wies darauf hin, daß es zur Lösung der Wohnungsfrage auf die konsequente Erfüllung und Übererfüllung des Volkswirtschaftsplans in allen Positionen des Wohnungsbauprogramms ankommt. Darüber hinaus sollten vor allem Volksvertreter und Mitarbeiter der örtlichen Organe noch zielgerichteter das Zusammenwirken der Rechtsträger von Wohnungen mit den Ausschüssen der Nationalen Front und den Hausgemeinschaften bei der Gewinnung der Bürger zur Mithilfe im Rahmen der Mietermitwirkung und beim Abschluß von Hausreparaturplänen unterstützen. Im Interesse der Erschließung finanzieller Reserven für die Instandhaltung der Wohngrundstücke sei es auch erforderlich, Mietrüdeständen im Bezirk konsequent entgegenzutreten; das sei eine wichtige Aufgabe besonders der VEB GW/KWV. Für das Jahr 1984 komme es darauf an, im Plan sowohl die Leistungen der VEB GW/KWV als Vermieter als auch die Mithilfe der Bürger bei der Instandhaltung ihrer Wohnungen konkret festzulegen. Das müsse vor allem durch ein enges Zusammenwirken mit den Ausschüssen der Nationalen Front und den Hausgemeinschaftsleitungen erreicht werden. Im übrigen habe die Rechtskonferenz gezeigt, daß sich bei den Mitarbeitern der VEB GW/KWV und der staatlichen Organe der Wohnungspolitik immer besser die Erkenntnis durchsetzt, daß sie mit den Bürgern gemeinsam die Aufgaben auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft lösen müssen. Erfahrungen aus der Praxis Gewerkschaftliche Rechtskommission hilft Ordnung, Disziplin und Sicherheit festigen Auf der Grundlage des Maßnahmeplans des Zentralvorstandes der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft zur weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des X. Parteitages der SED im Karl-Marx-Jahr 1983 führte die Rechtskommission kürzlich in ausgewählten Betrieben der örtlichen Versorgungswirtschaft eine Untersuchung zu Problemen der Einhaltung des sozialistischen Rechts und dabei speziell arbeitsrechtlicher Bestimmungen durch, die der Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie dem Schutz des sozialistischen Eigentums dienen. Dabei fand die Orientierung der 5. Tagung des Bundesvorstandes des FDGB, daß die Senkung der nicht planbaren Kosten u. a. eine wesentliche Reserve zur Erreichung einer höheren Effektivität und Kostensenkung darstellt, ihren Niederschlag. Verantwortung der Leiter Eine besondere Bedeutung erlangt unter diesem Gesichtspunkt die konsequente Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des § 81 AGB, wonach der Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter verpflichtet sind, den Kampf der Arbeitskollektive um die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu fördern. Damit untrennbar verbunden ist die Rechtspflicht des Betriebes, bei Verstößen gegen die sozialistische Arbeitsdisziplin und Schäden am sozialistischen Eigentum durch kritische Auseinandersetzungen in den Arbeitskollektiven erzieherisch auf die Werktätigen einzuwirken sowie unverzüglich die Ursachen und begünstigenden Bedingungen unter Mitwirkung der Werktätigen aufzudecken und zu beseitigen. Dazu gehören auch Maßnahmen, mit denen Arbeitspflichtverletzungen und Schäden vermieden werden (§ 252 Abs. 1 AGB). Eine gute Arbeitsorganisation des Betriebes schließt u. a. ein, die Arbeitsaufgaben und Verantwortungsbereiche gemäß § 73 AGB konkret zu bestimmen, die Bassow-Initiative als eine wirksame Methode zur Arbeit ohne Unfälle und Havarien anzuwenden und ziel- gerichtet einzelne Berufsgruppen (z. B. Kraftfahrer) anhand der speziell für sie zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen, der Standards auf dem Gebiet des Gesundheits-, Arbeitsund Brandschutzes sowie bestimmter technischer und technologischer Forderungen regelmäßig zu belehren. Die Qualität der Erfüllung dieser Rechtsvorschriften hat wesentlichen Einfluß darauf, daß der Werktätige seine Rechte und Pflichten im Prozeß der Arbeit erkennt und diese schöpferisch und initiativreich mit hoher Disziplin, in kameradschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe mit anderen Werktätigen erfüllt. Ordnung, Disziplin und Sicherheit als Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs Die gewerkschaftlichen Leitungen haben die besondere Verantwortung, konsequent ihre Kontrollrechte wahrzunehmen und die uneingeschränkte Rechtsanwendung und -durchset-zung aktiv zu beeinflussen. Die Untersuchung bestätigte, daß die Fragen der Ordnung, Disziplin und Sicherheit, die bis vor kurzer Zeit noch verselbständigt behandelt wurden, inzwischen ganz im Sinne des gemeinsamen Standpunktes des Ministerrates, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralvorstandes der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft vom 23. September 1982 Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs sind und besonders in den Kampfprogrammen der um den Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ ringenden Arbeitskollektive ihren Niederschlag finden (vgl. H. Möbis, NJ 1983, Heft 1, S. 13). Bei der Abrechnung der Kollektiv- und Einzelverpflichtungen zur Verteidigung des Titels wird die konsequente Durchsetzung dieser Fragen ausgewertet. Unmittelbar verbunden mit der inhaltlichen Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs ist die gemäß § 91 AGB geforderte Arbeitsordnung des Betriebes. Die Arbeitsordnung dient der Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin, der Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit, der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie der Entwicklung sozialistischer Kollektivbeziehungen im Betrieb. Sie bildet jenes Leitungsdokument, das grundlegende Rechte und Pflichten aller Werktätigen des Betriebes in Übereinstimmung mit döm AGB näher ausgestaltet und das unter Mitwirkung der;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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