Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 62

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 62 (NJ DDR 1984, S. 62); 62 Neue Justiz 2/84 das Gesetz Gber die Anwendung der Atomenergie und den Schutz vor ihren Gefahren Atomenergiegesetz vom 8. Dezember 1983 (GBl. I Nr. 34 S. 325). In diesem Gesetz werden vor allem die Erfahrungen berücksichtigt, die bei der Anwendung der Atomenergie in vielen Bereichen der Volkswirtschaft, im Gesundheitswesen und bei der Kernforschung gesammelt wurden, und es wurden die aus internationalen Vereinbarungen resultierenden Verpflichtungen bekräftigt.15 16 Die Anwendung der Atomenergie darf nur zu friedlichen Zwecken sowie zum Nutzen der Gesellschaft erfolgen, wobei der Schutz des Lebens und der Gesundheit des Menschen sowie der Schutz der Umwelt Vorrang vor allen volkswirtschaftlichen und anderen Zielsetzungen hat. Das Gesetz bestimmt, daß die zentrale Leitung und Planung aller Maßnahmen zur Anwendung der Atomenergie dem Ministerrat obliegt. Das für die Kontrolle des Schutzes vor den Gefahren bei der Anwendung der Atomenergie zuständige Organ des Ministerrates ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS). Die Verantwortung der anderen staatlichen Organe sowie Betriebe bei der Anwendung der Atomenergie und für den Schutz vor ihren Gefahren sind grundsätzlich geregelt. Detaillierte Regelungen sind Gegenstand anderer bereits geltender Rechtsvorschriften.1® Das Gesetz enthält wie bisher Regelungen zur Festlegung von Schutzgebieten für erforderliche Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Kernanlagen. Schutzgebiete werden durch Schutzgebietserklärungen des Präsidenten des SAAS festgelegt, nachdem die Leiter der zuständigen zentralen Staatsorgane und der für das betreffende Territorium zuständige Rat des Bezirks zugestimmt haben. Der Rat des Bezirks trifft seine Zustimmung durch Beschluß. In der Schutzgebietserklärung sind die für das Schutzgebiet erforderlichen Nutzungsbedingungen und Beschränkungen festzulegen. Auf ihrer Grundlage kann der Investitionsauftraggeber oder der Rechtsträger der Kernanlage die Einräumung eines zeitlich begrenzten oder dauernden Mitnutzungsrechts, die Übertragung des Eigentumsrechts oder den Rechtsträgerwechsel für Grundstücke, Gebäude oder Anlagen verlangen. Kommt ein Vertrag über die Mitnutzung, Übertragung des Eigentumsrechts oder den Rechtsträgerwechsel nicht zustande, kann die Mitnutzung oder der Rechtsträgerwechsel angeordnet oder das Eigentumsrecht gegen Entgelt entzogen werden. Einzelheiten sind in der DVO zum Atomenergiegesetz Festlegung von Schutzgebieten für Kernanlagen vom 8. Dezember 1983 (GBl. I Nr. 34 S. 330) geregelt. Hier sind die erforderlichen Festlegungen für das Verfahren bei der Inanspruchnahme von Gebäuden, Grundstücken und Anlagen und über Entschädigungen bzw. den Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen getroffen worden. Die Verantwortlichkeit für Schäden, die sich aus der Anwendung der Atomenergie ergeben, bestimmt sich nach den Vorschriften des ZGB über die erweiterte Verantwortlichkeit für Schadenszufügung (§§ 343 f. ZGB). Treten Schäden bei Werktätigen auf, die beim Ersatzpflichtigen oder in seinem Auftrag tätig sind, so gelten die Vorschriften des AGB über Arbeitsunfall und Berufskrankheit (§§ 217 ff., 267 ff. AGB). Wird Atomenergie ohne erforderliche Erlaubnis des SAAS angewendet, werden die in einer Erlaubnis festgelegten Bedingungen verletzt oder werden die mit dieser Erlaubnis erteilten Auflagen nicht eingehalten und wird dadurch eine Gemeingefahr verursacht, können Straf- oder Ordnungsstrafmaßnahmen angewendet werden. * Mit dem Gesetz über die Luftfahrt Luftfahrtgesetz vom 27. Oktober 1983 (GBIJI Nr. 29 S. 277) wurden die in den letzten Jahren getroffenen neuen Einsatzmöglichkeiten für Luftfahrzeuge in der Volkswirtschaft und die ständig steigenden Anforderungen an Disziplin, Ordnung und Sicherheit in der Luftfahrt berücksichtigt.17 Der Luftraum ist Bestandteil des Hoheitsgebiets der DDR und unterliegt ihrer ausschließlichen Souveränität. Das Gesetz regelt die Bewegung aller Luftfahrzeuge im Luftraum der DDR. Der Flug über die Staatsgrenze ist ausnahmslos an eine besondere staatliche Erlaubnis oder an eine Berechtigung aus einem völkerrechtlichen Vertrag gebunden. Das Gesetz regelt alle wesentlichen Rechte und Pflichten der DDR, die sich aus dem Völkerrecht für die Luftfahrt ergeben. Es erfaßt nunmehr auch die erweiterten Einsatzmöglichkeiten von Luftfahrzeugen für den Bedarf der Volkswirtschaft (Agrar-, Kran-, Bild- und sonstige Industrieflüge). Flugsport wird ausschließlich durch die Gesellschaft für Sport und Technik betrieben. Im Interesse der allgemeinen Sicherheit ist die Herstellung, der Besitz, der Erwerb und die Nutzung von Luftfahrzeugen und anderem Luftfahrtgerät Bürgern nicht gestattet. Zur Durchsetzung von Disziplin, Ordnung und Sicherheit in der Luftfahrt sind für Halter von Flugzeugen und Flugplätzen, für das Luftpersonal und die Bürger Verhaltensanforderungen fixiert worden, die einen wirksamen Schutz der Luftfahrt gewährleisten. Dem dienen auch Ordnungsstraf- und Strafbestimmungen im Gesetz. Die Strafbestimmungen richten sich insbesondere gegen die Entführung und unberechtigte Inbesitznahme von Luftfahrzeugen, aber auch gegen die Verletzung von Luftfahrtvorschriften, die zur Abwendung besonderer Gefahren für die allgemeine öffentliche Sicherheit getroffen wurden. Die AO über die Tagebuchführung auf Fahrzeugen in der Seefahrt - TagebuchAO - vom 17. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 31 S. 304) dient der Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in der Schiffahrt. Tagebücher (Schiffstagebuch, Öltagebuch I und II, Ladungs-, Maschinen- und Schiffsmaschinentagebuch) sind Urkunden. Die Pflicht, ein Tagebuch zu führen, besteht für die in dieser AO festgelegten Fahrzeuge der DDR, aber auch für bestimmte ausländische Fahrzeuge, die in den Seegewässern der DDR fahren. Zur Gewährleistung einer ordentlichen Tagebuchführung, die wegen ihres Urkundencharakters von besonderer Bedeutung ist, sieht die AO in bestimmten Fällen Ordnungsstrafen gegen Kapitäne, Schiffsführer oder andere Schiffsoffiziere sowie gegen den Reeder oder dessen Beauftragte vor. Der umfassenden Nutzung von Sekundärrohstoffen dienen drei Rechtsvorschriften, die gleichzeitig zum Umweltschutz und zur Abwasserreinigung beitragen. Mit der 6. DVO zum Landeskulturgesetz Schadlose Beseitigung nicht nutzbarer Abprodukte vom 1. September 1983 (GBl. I Nr. 27 S. 257) wurde eine für Staatsorgane, Betriebe aller Eigentumsformen, Genossenschaften, Einrichtungen und gesellschaftliche Organisationen geltende Rechtsvorschrift geschaffen. Nicht nutzbare Abprodukte sind solche Abfälle und Rückstände, die zum Zeitpunkt des Anfalls nicht als Sekundärrohstoffe volkswirtschaftlich verwendet werden können, weil die wissenschaftlichen, technischen oder ökonomischen Voraussetzungen dafür fehlen. Dazu gehören auch toxische und andere schadstoffhaltige Abprodukte. Dagegen werden solche Abprodukte wie Siedlungsabfälle, gasförmige oder radioaktive Abprodukte, Abraum und mineralische Begleitstoffe von dieser Rechtsvorschrift nicht erfaßt. In der 6. DVO ist erneut der Grundsatz fixiert, daß Betriebe, die nicht nutzbare Abprodukte verursachen, für deren schadlose Beseitigung verantwortlich sind. Dabei ist zu sichern, daß eine Gefährdung von Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen ausgeschlossen sowie volkswirtschaftliche Schäden oder Beeinträchtigungen des Bodens, des Wassers oder der Luft vermieden werden. Die schadlose Beseitigung nicht nutzbarer Abprodukte bedarf der Genehmigung der zuständigen Staatsorgane. Die DVO legt detallierte Regelungen über das Verfahren zur Prüfung der Anträge fest. Mit dem Antrag sind dem zuständigen Rat des Bezirks Vorschläge für geeignete Beseitigungsmöglichkeiten zu unterbreiten, und es ist nachzuweisen, daß die Abprodukte nicht als Sekundärrohstoffe nutzbar sind. Weiterhin enthält die 6. DVO Regelungen über die Kontrolle zur Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Betriebe und die Räte der Bezirke und Kreise sowie über die Errichtung und Nutzung von Beseitigungsanlagen oder Deponien. Zu ihrer Durchsetzung sind Ordnungsstrafen von 10 bis 500 M festgelegt. Wurde die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen und sind größere Schäden oder Gefahren eingetreten, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 5 000 M festgelegt werden. Die AO über die Erfassung, Ablieferung und Verwertung natürlicher fetthaltiger Sekundärrohstoffe vom 2. September 1983 (GBl. I Nr. 28 S. 267) soll sichern, daß Rückstände 15 Vgl. Vertrag über die Nichtweiterverbreltung von Kernwaffen, der mit Wirkung vom 5. März 1970 für die DDR rechtswirksam geworden ist (Bekanntmachung vom 8. April 1970 [GBl. I Nr. 8 S. 30]) und das Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Internationalen Atomenergiekommission über die Anwendung von Sicherheitskontrollen im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen vom 2. März 1972 (Bekanntmachung vom 23. März 1972 [GBl. H Nr. 17 S. 181] i. d. F. vom 16. März 1976 [GBl. n Nr. 4 S. 108]). Am 18. September 1973 hat die DDR das Statut der Internationalen Atomenergiekommission i. d. F. vom 1. Juni 1973 angenommen (Bekanntmachung vom 17. April 1974 [GBl. II Nr. 17 S. 293]). 16 Vgl. z. B. AO über die zentrale Erfassung und Endlagerung radioaktiver Abfälle vom 11. Juni 1981 (GBl. I Nr. 16 S. 224); AO über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen APS vom 7. April 1982 (GBl. I Nr. 21 S. 410). 17 Vgl. ND vom 28. Oktober 1983, S. 1.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 62 (NJ DDR 1984, S. 62) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 62 (NJ DDR 1984, S. 62)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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