Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 61

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 61 (NJ DDR 1984, S. 61); Neue Justiz 2/84 61 des erreichten wissenschaftlich-technischen Niveaus und der Produktionswirksamkeit abgeschlossener und übergeleiteter Ergebnisse erbracht werden muß. Um das qualitative Niveau aller Erzeugnisse durchgängig zu erhöhen und zu sichern, ergingen die VO über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse vom 1. Dezember 1983 (GBl. I Nr. 37 S. 405) sowie die 1. DB dazu Erzeugnisanmeldung vom 1. Dezember 1983 (GBL I Nr. 37 S. 412) und die 2. DB dazu Staatliche gestalterische Qualitätskontrolle vom 1. Dezember 1983 (GBL I Nr. 37 S. 416). Die VO enthält die Aufgaben, Rechte und Pflichten für die Planung und Realisierung der Qualitätsentwicklung und -Sicherung für industrielle Erzeugnisse und materielle Leistungen industrieller Art sowie zur staatlichen Qualitätskontrolle. Damit soll insbesondere der Anteil weltmarktfähiger Spitzenerzeugnisse entscheidend erhöht und eine hohe Qualität aller Erzeugnisse insbesondere durch eine fehlerfreie Produktion erreicht und somit ein günstigeres Verhältnis von Aufwand und Ergebnis ermöglicht werden. Diese Bestimmungen schließen sich an die Regelungen zur Vervollkommnung der Leitung und Planung der wirtschaftlichen Rechnungsführung an. Die VO regelt neben den Aufgaben der Kombinate und Betriebe die Aufgaben der Ministerien und enthält alle notwendigen Vorschriften für die Arbeit des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) und des Amtes für industrielle Formgestaltung zur Qualitätsentwicklung und -Sicherung. Neu bestimmt wurde die Stellung der Technischen Kontrollorganisation (TKO) in den Kombinaten und Betrieben. Sie ist nunmehr das Kontrollorgan der Leiter für die Organisation der Qualitätsarbeit und ihnen direkt unterstellt. Neu ist auch, daß in den zentralgeleiteten Kombinaten zur Kontrolle der Durchsetzung der staatlichen Qualitätspolitik staatliche Qualitätsinspektionen des ASMW arbeiten. Sie haben die staatlichen Qualitätsforderungen bei der Leitung, Planung und Durchführung der wissenschaftlich-technischen Arbeit und der Produktion bis zum Absatz durchzusetzen. Die Leiter der Inspektionen sind u. a. dazu berechtigt, Inspektionen durchzuführen, Auflagen zu erteilen und Produktionssperren auszusprechen. Das ASMW und das Amt für industrielle Formgestaltung können Auflagen erteilen, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten. Das ASMW ist auch berechtigt, Gewinnabschläge festzulegen, wenn z. B. nicht standardgerecht produziert wurde und die Anforderungen für das Gütezeichen nicht erreicht wurden oder das Gütezeichen aberkannt wurde. Es kann auch Herstellerbetriebe von Konsumgütem verpflichten, Zusatzgarantie gemäß § 150 ZGB zu gewähren. Die VO sieht Ordnungsstrafen gegen Leiter vor, um die Durchsetzung von Auflagen, eine muster- und standardgerechte Produktion, die ordnungsgemäße Anmeldung von Erzeugnissen und deren Zulassung zur Produktion sichern zu helfen. Eine Folgeregelung zum Patentgesetz**1 ist die AO über die Verfahren vor dem Amt für Erfindungs- and Patentwesen zur Sicherung des Rechtsschatzes für Erfindungen vom 10. November 1983 (GBL 1 Nr. 34 S. 331). Für das Verfahren vor dem Patentamt finden soweit in der AO nichts anderes bestimmt ist die in der ZPO getroffenen Festlegungen z. B. über die Prozeßparteien und ihre Vertretung (§ 9), die vorbereitenden Maßnahmen des Vorsitzenden (§§ 32 f.), die Beweiserhebung und Beweismittel (§§ 52 f.), die Aufrechterhaltung der Ordnung (§ 68) sowie über die Gründe für die Ausschließung von Richtern und Schöffen von der Mitwirkung an der Verhandlung (§§ 73 ff.) entsprechende Anwendung. Die AO droht demjenigen eine Ordnungsstrafe von 10 bis 500 M an, der als Leiter eines sozialistischen Betriebes oder als Leiter eines Büros für Schutzrechte vorsätzlich Patente mit unvollständigen oder nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Unterlagen einreicht, obwohl er vom Ratentamt dazu aufgefordert war, oder andere Pflichten aus der AO nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt Die weitere Verwirklichung des Wohnungsbauprogramms in seiner Einheit von Neubau, Modernisierung und Erhaltung der vorhandenen Wohnbausubstanz erfordert umfassende Veränderungen in den Bauprozessen. Mit dem Erlaß von vier Rechtsvorschriften werden weitere Schritte zur Erhöhung des Niveaus der staatlichen Leitung bei der Modernisierung und Instandsetzung und der weiteren Senkung des Produktionsverbrauchs vollzogen. Die AO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Hanptanftraggeber komplexer Wohnungsbau vom 19. September 1983 (GBL11 Nr. 28 S. 269) legt erstmals in einer geschlossenen einheitlichen Regelung die staatliche Verantwortung der Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau fest; mit ihr werden grundlegende Bestimmungen über seine Stellung in der Volkswirtschaft erlassen. Die Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau sind im Auftrag der örtlichen Räte und auf der Grundlage von Verträgen mit den Auftraggebern*! tätig. Ihnen obliegt die Vorbereitung und Durchführung von Neubauvorhaben sowie von Rekonstruktions-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des komplexen Wohnungsbaus. Bei der Festlegung der Verantwortung der Hauptauftraggeber wurde berücksichtigt, daß künftig die Maßnahmen der Modernisierung, Rekonstruktion und Instandhaltung der vorhandenen Bausub-stanz einen wachsenden Anteil bei der Realisierung des Wohnungsbauprogramms haben und zum Teil eng mit Neubauvorhaben zur Lückenschließung im innerstädtischen Bereich verknüpft sein werden. Die AO bestimmt, daß die Durchführung solcher Baumaßnahmen an einem Standort von einem Hauptauftraggeber zu übernehmen ist. Der Hauptauftraggeber ist eine staatliche Einrichtung und Haushaltsorganisation. Er untersteht dem örtlichen Rat und ist juristische Person. Soweit bestehende Hauptauftraggeber als VEB organisiert sind, kann auf Beschluß des örtlichen Rates diese Organisationsform beibehalten werden. Neue Hauptauftraggeber werden als staatliche Einrichtungen gebildet. Mit der AO über die Vergütung für die Generalauftragnehmertätigkeit bei der Durchführung von Maßnahmen der Modernisierung, Instandsetzung und Schließung von Baulücken in Berlin, Hauptstadt der DDR, vom 20. Oktober 1983 (GBL I Nr. 31 S. 306) wird berücksichtigt, daß die in der Hauptstadt tätigen Baukombinate und -betriebe im zunehmenden Umfang für Aufgaben als Generalauftragnehmer bei komplexen Maßnahmen der Modernisierung und Instandhaltung eingesetzt werden. Das betrifft sowohl Kombinate und Betriebe aus den Bezirken der DDR als auch aus Berlin, Hauptstadt der DDR. Für diese Aufgaben war eine Vergütung bisher nicht geregelt*2 Entsprechend der Aufgabenstellung, das Wohnungsbauprogramm mit wesentlich günstigerem Verhältnis von Aufwand und Nutzen durchzuführen*3, ist die AO über die Gewinnung und Wiederverwendung gebrauchter Baumaterialien vom 3. November 1983 (GBL I Nr. 31 S. 307) insbesondere darauf gerichtet, durch eine verstärkte Wiederverwendung der bei der Erhaltung, Modernisierung, Rekonstruktion und beim Abriß von Bauwerken anfallenden Baumaterialien zur weiteren Senkung des Produktionsverbrauchs beizutragen. Alle Baubetriebe sind verpflichtet brauchbare Baumaterialien für die Wiederverwendung zu gewinnen, aufzuarbeiten und zu regenerieren. Die gewonnenen Baumaterialien sind in erster Linie am gleichen Objekt zu verwenden. Soweit das nicht möglich ist, sind sie an Betriebe der Wohnungswirtschaft, sozialistische Wohnungsbaugenossenschaften oder Betriebe mit Werkwohnungen bzw. an festgelegte Handelsbetriebe zu verkaufen. Historisch wertvolle Baumaterialien sind vor Wiederverwendung an anderen Objekten den zuständigen VEBs Denkmalpflege anzubieten, damit sie an denkmalgeschützten Objekten eingesetzt werden können. Gebrauchte Baumaterialien können, wenn sie von den genannten Betrieben und Genossenschaften nicht benötigt werden, auch an Bürger verkauft werden. Dieser Verkauf erfolgt ausschließlich vom Lager des Baubetriebes. Gebrauchte Baumaterialien werden an Bürger zum Zeitwert verkauft, der sich aus dem Einzelhandelspreis für gleiche oder vergleichbare neue Baumaterialien abzüglich der eingetretenen Wertminderung ergibt. Auf dem X. Parteitag der SED wurde festgestellt, daß die volkswirtschaftliche Bedeutung der Atomenergie in der DDR weiter zunehmen wird.14 Dieser Entwicklung entspricht * 11 10 VgL F. Jonkiseh, a. a. O., S. 21 9., insbes. S. 23. 11 Vgl. hierzu E. Schmldt/H. Tarnick, „Wahrnehmung von Aufgaben für Bürger bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauleistungen-, NJ 1978, Heft 10, S. 423 ff. 12 VgL die Gesetzgebungsübersicht ln NJ 1980, Heft 8, S. 358. 13 Vgl. W. Felfe, a. a. O., S. 24. 14 VgL „Große Fortschritte friedlicher Nutzung der Kernenergie" (G. Sitzlack zur Begründung des Atomenergiegesetzes), ND vom 9. Dezember 1963, S. I.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Betreuern sowie der Hauptinhalt ihrer Anziehung und Befähigung durch den Leiter in der Fähigkeit zur osycho oisch-nädagogischen Führung von Menschen auf der Grundlage einer fundierten und kritischen Einschätzung des erreichten Standes und der erzielten Ergebnisse bei der Durchführung der operativen Personenaufklärung und -kontrolle die erforderlichen Schlußfolgerungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR. Sie sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit. Aus der innergesellschaftlichen Situation und unter Beachtung der mit dem Vorgang zu erreichenden politisch-operativen Zielstellung wird in der abschließenden Einschätzung der Linie die Abschlußvariante des operativen Ausgongsmaterials in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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