Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 59

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 59 (NJ DDR 1984, S. 59); Neue Justiz 2/84 59 nungsstrafen und Freizeitarbeit zu informieren sind. Daraus können Schlußfolgerungen für die Information des Rates, für die Anleitung und Kontrolle der Räte und ihrer Fachorgane abgeleitet werden und auch notwendige Informationen an die für die Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte verantwortlichen Organe und Organisationen (z. B. im Beirat für Schiedskommissionen) gegeben werden (§25 GGG; §58 SchKO). Schließlich trägt auch das gesetzlich festgelegte Reagieren örtlicher Räte auf Empfehlungen (§21 GGG; §16 KKO; §16 SchKO) wesentlich zur Gewährleistung einer hohen gesellschaftlichen Wirksamkeit der gesellschaftlichen Gerichte bei. Untersuchungen zeigen, daß noch relativ wenig Empfehlungen an örtliche Räte gerichtet sind. Sie lassen aber auch den Schluß zu, daß die Arbeit mit Empfehlungen gesellschaftlicher Gerichte künftig zunehmen wird, wenn die gesellschaftlichen Gerichte ihre Rechte auch in dieser Hinsicht umfassender nutzen. Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im IV. Quartal 1983 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf die im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 27 bis 38 veröffentlichten Rechtsvorschriften.* Im Ergebnis der Plandiskussion, die als große demokratische Aussprache zur Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplans 1984 geführt wurde1, beschloß die Volkskammer der DDR das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1984 vom 8. Dezember 1983 (GBl. I Nr. 33 S. 317). Dieses Gesetz sowie das Gesetz über den Staatshaushaltsplan 1984 vom gleichen Tage (GBl. I Nr. 33 S. 323) sind darauf gerichtet, die DDR allseitig zu stärken und weitere Fortschritte bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu erzielen. Eine grundlegende Bedingung dafür ist die weitere Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration. Der geplante Leistungsanstieg und die Verbesserung der ökonomischen Effektivität sind vor 'allem durch eine rasch fortschreitende Intensivierung der Produktion zu gewährleisten. Mit der umfassenden wirtschaftlichen Nutzung der fortgeschrittenen Ergebnisse aus Wissenschaft und Technik ist bei sinkendem Produktionsverbrauch ein hoher Zuwachs an Nationaleinkommen zu erwirtschaften, der es ermöglicht, die Leistungskraft der materiell-technischen Basis der Volkswirtschaft weiter zu stärken, das bisher Errungene zu sichern sowie das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bürger in Übereinstimmung mit dem planmäßig vorgesehenen Leistungszuwachs der Volkswirtschaft schrittweise auszubauen. Eine solche Leistungsentwicklung ist zugleich eine wichtige materielle Grundlage für die militärische Sicherung des Sozialismus und des Friedens. Die Vollbeschäftigung bleibt gesichert. Der Leistungsanstieg wird insbesondere in der Steigerung des produzierten Nationaleinkommens sichtbar, das schneller wachsen soll als die industrielle Warenproduktion. Für eine absatzfähige und devisenrentable Produktion gewinnt die Weiterentwickluig der Erzeugnisstruktur außerordentliche Bedeutung. Der gesamte Reproduktionsprozeß ist zu beschleunigen. All das stellt an die Leiter und die Kollektive der Werktätigen in Staat und Wirtschaft hohe Ansprüche. Dabei gehören hohe Leistungen und gute Leitung und Organisation untrennbar zusammen.* 1 2 3 In allen Bereichen der Volkswirtschaft ist das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis weiter zu verbessern. Dem Volkswirtschaftsplan und dem Staatshaushaltsplan 1984 liegen die „Maßnahmen zur weiteren Vervollkommnung der Leitung, Planung und wirtschaftlichen Rechnungsführung“ zugrunde.2 In bewährter vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Werktätigen und ihren gesellschaftlichen Organisationen haben die Leiter die Erfüllung der geplanten Aufgaben zu sichern, die Erfahrungen der Besten weiterzuvermitteln und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß der sozialistische Wettbewerb zur Erfüllung der Planziele beiträgt. Dabei sind in allen Bereichen der Volkswirtschaft Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Der Ministerrat der DDR hat die Durchführung des Volkswirtschaftsplans 1984 zu leiten, die notwendigen Entscheidungen zur Gewährleistung einer planmäßigen proportionalen und strukturellen Entwicklung der Volkswirtschaft zu treffen und zu sichern, daß die zentralen staatlichen Organe sowie die örtlichen Räte ihre Verantwortung voll wahrnehmen. Mit der 5. DB zum Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR Durchführung der jährlichen Staatshaushaltspläne vom 30. September 1983 (GBl. I Nr. 31 S. 301) wird der Einsatz von Mitteln des Staatshaushalts an die Ein- haltung von Normen, Normativen, Limits, Kontingenten und andere verbindliche staatliche Maßstäbe gebunden. Die Zweckbindung der Haushaltsmittel, die bisher nur für ausgewählte Planpositionen galt, wird auf alle Ausgaben ausgedehnt. Erstmalig werden die den örtlichen Räten zustehenden planmäßigen und zusätzlichen Einnahmen in ihrer Aufteilung auf die einzelnen Ebenen exakt bestimmt und in zwei Anlagen zur 5. DB zusammengefaßt. Die Rechte zur Umverteilung von Haushaltsmitteln innerhalb des Verantwortungsbereichs unter Beachtung der Höchstbegrenzung und Zweckbindung der Ausgaben wurden erweitert. Die im Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR vom 13. Dezember 1968 (GBl. I Nr. 23 S. 383) enthaltenen allgemeinen Grundsätze über Verstöße gegen die Haushaltsdisziplin werden in der 5. DB konkretisiert. Ausdrücklich wird festgelegt, daß alle finanziellen Mittel, die sich aus Verstößen gegen die Haushaltsdisziplin ergeben, durch die zuständigen staatlichen Leiter sowie die Staatliche Finanzrevision auf ein besonderes Konto des zentralen Haushalts abzuführen sind. * Drei Rechtsvorschriften dieses Quartals sind darauf gerichtet, den Zahlungsverkehr auf der Grundlage einer aktiven Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen in der Volkswirtschaft und in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Bürger entsprechend den volkswirtschaftlichen Anforderungen mit hoher Qualität, Zuverlässigkeit und Rationalität durchzuführen. Der Vereinfachung der Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet dient die VO über die Regelung des Zahlungsverkehrs ZahlungsverkehrsVO vom 13. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 30 S. 293), mit der die Rechte und Pflichten aller am Zahlungsverkehr Beteiligten überschaubarer werden. Die Rechte der Geld- und Kreditinstitute zur Durchsetzung eines volkswirtschaftlich effektiven Zahlungsverkehrs wurden erweitert. So können diese in den Betrieben kontrollieren, ob die Rechtsvorschriften über den Zahlungsverkehr und die Erfordernisse zu dessen volkswirtschaftlich rationeller Durchführung eingehalten werden. Mit der VO werden auch die Rechte und Pflichten der Betriebe im Zahlungsverkehr erweitert. Wirken sich Veränderungen im Zahlungsverkehr der Betriebe auf die Bürger und den Arbeitsaufwand der Geld- und Kreditinstitute aus, bedürfen sie der Zustimmung des zuständigen Geld- oder Kreditinstituts. Zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit im Zahlungsverkehr legt die VO fest, daß Zahlungen an Betriebe nur zugunsten betrieblicher Konten geleistet werden dürfen, die als Girokonten zu führen sind. Die Bestimmungen der VO orientieren die Betriebe ausdrücklich auf die verstärkte Ausnutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Einkommenszahlungen sollen bargeldlos durchgeführt werden, wenn das die Bürger wünschen. Für ständig wiederkehrende und auch für einmalige Geldforderungen gegenüber Bürgern können die Betriebe das Abbuchungsverfahren (vgl. Abbuchungs-AO vom II. September 1981 [GBl. I Nr. 28 S. 343]4) anwenden, wenn die Bürger da- * Zu dem ln dieser Übersicht nicht erwähnten Gesetz über den Rechtsschutz für Erfindungen Patentgesetz vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 284) vgl. F. Jonklsch, „Förderung der Erfindertätigkeit und Rechtsschutz für Erfindungen“, NJ 1984, Heft 1, S. 21 ft. Die Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der DDR zur Rechtsprechung bei der Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft nach Beendigung der Ehe vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 32 S. 309) ist von W. Strasberg in NJ 1983, Heft 12, s. 483 ff. erläutert worden. 1 Vgl. W. Felfe, „Aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED“, Berlin 1983, S. 26; W. Stoph, „Anspruchsvoller Plan orientiert auf hohen Leistungsanstieg im 35. Jahr unserer Republik“ (Rede zur Begründung des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1984), ND vom 9. Dezember 1983, S. 3. 2 Vgl. W. Stoph, a. a. O., S. 5. 3 Vgl. die Gesetzgebungsübersicht ln NJ 1983, Heft 8, S. 325. 4 Vgl. die Gesetzgebungsübersicht ln NJ 1981, Heft 11, S. 505.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen. Die detaillierte Ausgestaltung der informationeilen Prozesse im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verdächtigen für das Kollektiv in positiver und negativer Hinsicht ergeben? In welcher Weise und durch wen müßte gegenüber dem Kollektiv im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung der inoffiziellen Arbeit zu sichern. Deshalb muß die Überprüfung und Kontrolle zu einem ständigen Arbeitsprinzip der operativen Mitarbeiter werden und sich sowohl auf die als auch auf die neue Arbeitsstelle und die dort auszuübende Tätigkeit. Deshalb sind die Legenden dafür und die Verhaltenslinie gegenüber Außenstehenden gründlich mit den zu beraten. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen kein Rollen- und Stellenwechsel in bezug auf jene Erscheinungen begründbar ist, die als Faktoren und Wirkungszusammenhänge den Ursachen ode Bedingungen zuzurechnen sind.

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