Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 57

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 57 (NJ DDR 1984, S. 57); Neue Justiz 2/84 57 reich einer Schiedskommission gibt, verwies der Vorsitzende der Schiedskommission XII in Berlin-Lichtenberg auf den Nutzen von Problemberatungen zwischen Vertretern des örtlichen Rates und der Justizorgane im Stadtbezirk, der Volkspolizei (Abteilung Kriminalpolizei, VP-Revier, Abschnittsbevollmächtigter), der Ausschüsse der Nationalen Front und ihrer Aktivs für Ordnung und Sicherheit. Entsprechend der Thematik erwies sich gelegentlich die Teilnahme von Vertretern der polytechnischen Oberschule, eines Kinderheims, des Jugendklubs und seines Beirats sowie der Organe der Jugendhilfe als günstig. Anderenorts werden z. B. die Vorsitzenden oder Mitglieder der Schiedskommissionen in die Beratungen von Wahlkreisaktivs bzw. gesellschaftlichen Komitees für Ordnung und Sicherheit einbezogen. Auch das ist eine zweckmäßige Methode der Auswertung von Erfahrungen, des Informationsaustauschs und der Verbindung des Zusammenwirkens der Schiedskommissionen mit den örtlichen Volksvertretungen, anderen staatlichen Organen bzw. Einrichtungen und den verschiedenen gesellschaftlichen Kräften.7 Eine weitere Form wirksamer Zusammenarbeit ist die Berichterstattung der Schiedskommission in öffentlichen Ratssitzungen im jeweiligen Wirkungsbereich. So werden z. B. im Kreis Schönebeck in diesen Ratssitzungen auch das gesellschaftliche Aktiv und interessierte Bürger konkret über die Erfahrungen, Möglichkeiten und Ergebnisse des Wirkens der Schiedskommissionen informiert. In der Praxis haben sich auch Konferenzen bewährt, an denen Ratsmitglieder, Schiedskommissionen und gesellschaftliche Kräfte teilnehmen. In der Stadt Calbe berät der Bürgermeister z. B. mindestens einmal jährlich mit den Vorsitzenden der Schiedskommissionen der Stadt. In kleineren Gemeinden gibt es vielfältige, operative Informationsbeziehungen zwischen Bürgermeistern und Vorsitzenden der Schiedskommissionen (z. B. in Eickendorf, Kreis Schönebeck). Diese Formen ergänzen die Berichterstattungen der Schiedskommissionen vor der Gemeindevertretung und dem Rat der Gemeinde, können und dürfen sie aber nicht ersetzen. Andererseits kann diese Zusammenarbeit nicht auf Berichterstattungen reduziert werden. In Calbe bestehen z. B. zwischen der Ständigen Kommission für Ordnung und Sicherheit und den Schiedskommissionen regelmäßige und unmittelbare Arbeitskontakte. Mitglieder der Schiedskommissionen wirken als berufene Bürger in dieser Kommission mit. Auch in Aktivs der Kommissionen ergeben sich Möglichkeiten der zeitweiligen Mitarbeit ohne Mitgliedschaft, zumal eine weitere ständige Funktion für Vorsitzende oder Mitglieder von Schiedskommissionen mitunter zu belastend sein kann. Sie werden dann planmäßig zu bestimmten Beratungen der Kommission eingeladen. Effektivitätsfördernde Maßnahmen des Zusammenwirkens Untersuchungen in der Praxis lassen einige Probleme erkennen, deren Lösung die Wirksamkeit der Zusammenarbeit zwischen örtlichen Volksvertretungen und gesellschaftlichen Gerichten erhöht: Um die Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte für die komplexe Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen auszuwerten, sind die dazu notwendigen staatlichen Maßnahmen konkret und kontrollfähig festzulegen und Hinweise auf gesellschaftliche Aktivitäten zu geben. Die langfristigen Orientierungen und andere Beschlüsse zur weiteren Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit erscheinen gerade in dieser Hinsicht verschiedentlich ergänzungsfähig. Daraus ergeben sich auch Anregungen für eine bessere Wahrnehmung der Kontrollrechte. Die wesentlichen Erfahrungen der Konfliktkommissionen sind in die Auswertung der Erfahrungen der Schiedskommissionen entsprechend § 27 Abs. 1 GGG einzubeziehen. Der Platz, den die Durchsetzung der ökonomischen Strategie in der komplexen Leitungstätigkeit der örtlichen Volksvertretungen einnimmt, weist ebenso nachdrücklich auf dieses Problem hin wie die Tatsache, daß die Konfliktkommissionen auch in den von den örtlichen Räten geleiteten Betrieben zur Lösung der Aufgaben, vor allem durch Einwirkung auf Rechtsverletzer, beitragen. Die Auswertung der Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte in den Kreisen, in enger Zusammenarbeit mit anderen Organen, die Leitungs-, Anleitungs-, Aufsichtsund Unterstützungsverantwortung tragen, gewinnt an Bedeutung. Auf dieser Leitungsebene können verallgemeinerte Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte auf allen Tätigkeitsgebieten analytisch aufbereitet und den Städten und Gemeinden übermittelt werden. Die Erkennt- nisse daraus werden für die komplexe Leitungstätigkeit in den verschiedenen Bereichen genutzt, namentlich für die bessere Wahrnehmung der Leitungsverantwortung der Räte und ihrer Fachorgane sowie der Leiter der Betriebe und Einrichtungen. Auf die in diesem Zusammenhang gewachsene Verantwortung der Kreisgerichte ist bereits hingewiesen worden.8 Probleme der Auswertung der Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte sollten planmäßig in die Koordinierung der Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane untereinander und mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen einbezogen werden. Dazu sollten auch die in der gesetzlichen Aufgabenstellung der Beiräte für Schiedskommissionen enthaltenen koordinierenden Elemente genutzt werden. Die Lösung der erörterten Aufgaben setzt eine Qualifizierung der Analyse der Rechtsprechung und der rechtserzieherischen Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte voraus. Dabei sollten die durch die verschiedenen Organe und Organisationen in dieser Hinsicht erfolgenden Aktivitäten abgestimmt und gemeinsam ausgewertert werden. Schiedskommissionsbereiche Die Verwirklichung des politischen Grundanliegens der Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte, ihre Wirksamkeit weiter zu erhöhen, wird durch eine konsequent der gesetzlichen Orientierung entsprechende Bildung bzw. Veränderung der Tätigkeitsbereiche der Schiedskommissionen gefördert (§ 5 GGG). Zugänglichkeit der Schiedskommission für die Bevölkerung und Überschaubarkeit der Bereiche sind notwendige günstige Bedingungen für die unmittelbare Tätigkeit und auch für das vorbeugende Wirken außerhalb von Beratungen der Schiedskommissionen. Auch das Zusammenwirken der Schiedskommissionen mit den Ausschüssen der Nationalen Front und anderen gesellschaftlichen Kräften des Bereichs ist besser zu verwirklichen, wenn die Bereiche entsprechend der gesetzlichen Orientierung gebildet werden. Die Anzahl der Beratungen kann nicht ausschlaggebend sein, um zu große Bereiche zu rechtfertigen, wohl aber auf zu große Bereiche hinweisen. Die Erweiterung bestehender und das Entstehen neuer Wohngebiete müssen für die Einteilung der Bereiche rechtzeitig und unter Beachtung ihrer perspektivischen Entwicklung berücksichtigt werden (§ 5 Abs. 3 GGG). Bewährt hat es sich, wenn die Bereiche von Schiedskommissionen in den Städten und Stadtbezirken die Grenzen der Wahlkreise nicht überschreiten.9 Wichtige gesellschaftliche Gremien wie Wahlkreisaktivs und gesellschaftliche Komitees für Ordnung und Sicherheit wirken auf dieser Ebene. Auch für die Gemeinden ist die richtige Einteilung der Schiedskommissionsbereiche von Bedeutung. Entscheidend dafür ist die Gewährleistung eines engen Zusammenwirkens mit den Gemeindevertretungen und ihren Räten, mit den Ausschüssen der Nationalen Front in den Orten und Ortsteilen und unter wichtigen Aspekten der Erweiterung der Rechte auch mit den Produktionsgenossenschaften. Bei der Einteilung sind aber auch die territoriale Ausdehnung und die Verkehrsverhältnisse zu beachten, die die Zugänglichkeit der Schiedskommissionen für die Bürger wie auch den Aufwand für die kollektive Tätigkeit der Schiedskommissionen maßgeblich beeinflussen. Im Kreis Schönebeck wurden seit langem gute Erfahrungen mit relativ kleinen, ein bis zwei Gemeinden umfassenden Bereichen gemacht; die Unmittelbarkeit des Wirkens der Schiedskommissionen wurde damit gefördert. Dagegen ist der Bereich eines Gemeindeverbandes bzw. Schulbezirks wie Untersuchungen zeigen zu groß und daher kein Kriterium für die Bereichseinteilung. Die konsequente Verwirklichung der gesetzlichen Orientierung ist mit der Gewinnung weiterer Bürger als Mitglieder der Schiedskommissionen verbunden. Das entspricht der Entfaltung der sozialistischen Demokratie und sichert eine noch breitere, unmittelbare Teilnahme der Werktätigen an der Machtausübung, besonders in den Städten, Großstädten und in den Gemeinden. 7 Vgl. Zlff. 3 des Beschlusses des Sekretariats des Nationalrats der Nationalen Front der DDR vom 1. April 1982 über „Die Aulgaben der Ausschüsse der Nationalen Front bei der Zusammenarbeit mit den Schiedskommissionen sowie bei der Wahl ihrer Mitglieder“, veröffentlicht in der Textausgabe Gesellschaftliche Gerichte, Berlin 1982, S. 48 f. 8 Vgl. G. Knecht/Chr. Langer/F. Müller, „Die Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Volksvertretungen, den Gerichten und der Staatsanwaltschaft lm Territorium zur Festigung der Gesetzlichkeit“, Staat und Recht 1982, Heft 8/9, S. 816 ft. 9 Wird der Bereich einer Schiedskommission infolge der Größe des Wahlkreises zu groß, so könnten auch zwei oder drei Schiedskommissionen Innerhalb eines Wahlkreises tätig werden.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten, über die sich aus der Nichteinhaltung von Pflichten ergebenden Konsequenzen. Für die Überleitung der Befragung auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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