Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 55

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 55 (NJ DDR 1984, S. 55); Neue Justiz 2/84 55 ger der Deutschen National-Zeitung, Dr. Gerhard Frey, gegründet hat. Die antisemitisch geprägte Agitation hat sich in den letzten Jahren deutlich in fremdenfeindliche Kampagnen gegen ausländische Gastarbeiter, Asylanten und Asylbewerber gewandelt. Die Zahl der rechtsextremistischen periodischen Publikationen hat eine Jahresauflage von 8 281 713 Exemplaren. Zu den aktivsten Rechtsextremisten gehören vor allem die 14 20jährigen, die einen Anteil von 46 % der rechtskräftig verurteilten Täter darstellen, gefolgt von der Altersgruppe von 21 30 Jahren mit 25 % der Straftaten. Neben den Mitgliedern in neonazistischen und rechtsextremistischen Gruppierungen sind noch zahlreiche Sympathisanten und Spender zu erwähnen, die nicht selten Beträge bis zu 10 000 DM geben, um einer vermeintlich „guten Sache“ zu dienen Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil am 25. Juli 1979 entschieden, daß der antiquarische Vertrieb des Buches von Hitler „Mein Kampf“ nicht nach §86 Abs. 1 Ziff. 4 StGB (Verbreitung von Propagandamitteln, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen) strafbar ist. Zur Begründung hat er angeführt, daß vorkonstitutionelle Schriften (d. h. Schriften, die vor Inkrafttreten des Grundgesetzes entstanden sind) keine Propagandamittel sind, deren Inhalt sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Demgemäß ist der Vertrieb der Schriften von Hitler, Göhring, Goebbels etc. derzeit in der Bundesrepublik straffrei möglich. Dies gilt auch für den unveränderten Nachdruck (Faksimile) derartiger Schriften, ohne kommentierendes Vor- oder Nachwort. Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus in einer Entscheidung am 25. April 1979 festgestellt, daß die Verwendung des Hakenkreuzes auf Kriegsspielzeug (Spielzeugmodelle) den Tatbestand des § 86 a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) erfüllt. Diese Entscheidung war dringend notwendig geworden, weil im Zuge der sogenannten Hitler-Welle fast alle Spielzeughersteller Plastikspielzeugmodelle aus der Zeit des Dritten Reiches (mit Hakenkreuz) vertrieben. Im Bundesministerium der Justiz wurde im Jahre 1981 eine Auswertung des seit 1978 vorliegenden Materials durchgeführt. Dabei ergaben sich folgende Erkenntnisse: a) Die Agitationskriminalität war Gegenstand von etwa zwei Dritteln aller beobachteten Ermittlungs- oder Strafverfahren. b) Auf Verstöße gegen §§ 86, 86 a StGB entfielen dabei rund 44 % aller beobachteten Verfahren. c) Auf Vergehen gegen die §§ 130, 131 StGB (Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhaß) entfielen ca. 12 %. d) Der Rest verteilte sich auf sonstige Straftaten, wie z. B. auf die Bestimmungen der §§ 90 a, 185 StGB, §§ 3, 28 Versammlungsgesetz (Auftreten in einheitlicher Uniform), Verstöße gegen das Gesetz über jugendgefährdende Schriften u. a. Nach einer im Bundesministerium der Justiz für den Zeitraum von vier Jahren gefertigten Übersicht über den Stand und die Ergebnisse aller in der Bundesrepublik beobachteten, von den Gerichten und Staatsanwaltschaften geführten Verfahren mit rechtsextremistischem Hintergrund ergibt sich folgendes Bild: Gegen 879 Personen sind inzwischen rechtskräftige Entscheidungen ergangen; dabei wurden zwei lebenslängliche Freiheitsstrafen und Geldstrafen bis zu 27 000 DM ausgesprochen. Gegen weitere 106 Personen sind nicht rechtskräftige Urteile ausgesprochen worden. 85 weitere Personen sind angeklagt, 68 Personen befinden sich derzeit in Haft, davon 28 in U-Haft. Die Agitationskriminalität ist oft nur die Vorstufe der Aktionskriminalität, unter der diejenige Form der Kriminalität verstanden wird, bei der aus politischen Beweggründen heraus Gewalt gegen Personen oder Sachen angewendet wird Zahlenmäßig umfaßt die Aktionskriminalität ungefähr ein Drittel der gesamten rechtsextremistisch motivierten Kriminalität. Die Tendenz ist stark steigend, insbesondere bei jugendlichen Tätern. Bei vielen Neonazis führt ein gerader Weg von der Steigerung der Agitationskriminalität hin zur Aktionskriminalität, d. h. vom verbalen Radikalismus zur Gewaltanwendung. Der Gewaltanwendung von Neonazis sind in den letzten vier Jahren 23 Menschen zum Opfer gefallen, davon neun ausländische Staatsangehörige. Über 200 Personen wurden bei Sprengstoffanschlägen und Schießereien verletzt. Von den oben zitierten 879 rechtskräftigen Urteilen entfallen auf den gewalttätigen Bereich (Gewalt gegen Personen und Sachen) 239, dabei wurden neben den zwei lebenslänglichen Freiheitsstrafen in elf Fällen Freiheitsstrafen von 5 bis 15 Jahren ausgesprochen. Von 106 nicht rechtskräftigen Urteilen betreffen 37 Straftaten, bei denen Gewalt gegen Personen oder Sachen angewendet wurde. (Veröffentlicht in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“ [Bonn], B 44/83 vom 5. November 1983, S. 19 ff.) Unkalkulierbarkeit von Mietrechtsprozessen in der BRD In einem im Organ des Richterbundes der BRD, „Deutsche Richterzeitung“ 1983, Heft 12, S. 461 ff., veröffentlichten Beitrag beschäftigt sich Dr. Volker L e s sing, Richter am Amtsgericht Hannover, mit dem Thema „Die ersten Auswirkungen des neuen Mietrechts in der gerichtlichen Praxis". Er beklagt darin, daß mit dem Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1912) für den Bereich der Mieterhöhungsklagen „alte Probleme und Unzuträglichkeiten nicht abgebaut“ wurden; vielmehr seien „neue Streitfragen hinzugekommen, die weiterhin eine nahezu konträre Rechtsprechung nicht nur ermöglichen, sondern fördern“. Wörtlich heißt es in diesem Beitrag u. a.: Beim Mietrecht handelt es sich um ein Rechtsgebiet, in dem noch nicht einmal örtliches, sondern sogar individuelles Richterrecht vorherrschend ist. Den Betroffenen wird der Eindruck vermittelt, daß Rechtsuchende dem sozialpolitischen Vorverständnis ihres Prozeßrichters total ausgeliefert sind, weil der Gesetzgeber sich trotz des sensiblen Rechtsguts „Wohnung“ seit Jahren scheut, eindeutige, übereinstimmend handhabbare Rechtsnormen vorzugeben. Die Veröffentlichung extremer, mit dem Gesetz „kaum noch“ zu vereinbarender Meinungen zeigt die Unkalkulierbarkeit eines Prozesses für die Parteien. Vermieter und Mieter machen sich sehr häufig solche Extrempositionen zu eigen und verhindern eine unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten gebotene und sich aufdrängende Lösung des Rechtsstreits durch Vergleich. Der Fehler liegt nicht bei denen, die Entscheidungen und Stellungnahmen veröffentlichen. Er ist auch nicht bei denen zu suchen, die Rechtsprobleme, die in Wirklichkeit Sozialprobleme sind, mit einer bestimmten Zielvorstellung entscheiden. Verursacht worden ist diese Situation vielmehr durch den Gesetzgeber, der keine klarstellenden Regelungen schafft und damit Rechtsuchende und Gerichte allein läßt. Der in unserem Rechtssystem vorgesehene Instanzenzug in Mietsachen kann leider nicht immer korrigierend eingreifen, weil gerade in Mieterhöhungsklagen die „Berufungssumme“ von Anfang an oder als Folge der Entscheidung von keiner Partei erreicht wird. Der Streitwert dieser Klagen berechnet sich nach dem Jahresbetrag zwischen alter und neuer Nettomiete. Die Monatsmiete muß durch das Urteil des Amtsrichters mindestens um 58,34 DM angehoben werden oder auch nicht , um eine Überprüfung zu erzielen. Wegen dieser Ohnmacht des Rechtsuchenden gegenüber der subjektiven Einstellung des Prozeßrichters, die sehr schnell gerichtsbekannt ist, führen Manipulationsversuche der Rechtsuchenden und ihrer Prozeßbevollmächtigten zu seltsamen Ergebnissen. Klagen werden zurückgenommen, wenn sie zum „falschen Richter“ gelangen. Es werden auch Prozesse lieber in voller Höhe verloren, um die Berufungsmöglichkeit zu erhalten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 55 (NJ DDR 1984, S. 55) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 55 (NJ DDR 1984, S. 55)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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