Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1984, Seite 500

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 500 (NJ DDR 1984, S. 500); 500 Neue Justiz 12/84 stützt; die Rechtstheorie könne sich generell nur mit entsprechenden Überbauerscheinungen befassen, in die auch solche internationalen, zwischenstaatlichen Charakters eingehen. Dagegen wandte H. Klenner ein, daß der gesellschaftliche Überbau (als solcher) nicht Gegenstand der Rechtstheorie sei, betonte aber ansonsten, daß sich die Rechtstheorie nicht nur in innerstaatlichen Grenzen bewegen könne. In seinen Schlußbemerkungen bezeichnete es K. A. Moll-n a u als einen wichtigen Auftrag der Rechtstheorie, den Einfluß des Friedensinhalts des sozialistischen Rechts auf die allgemeine Bewußtseinsentwicklung zu untersuchen und in diesem Zusammenhang der Umsetzung von Rechtsforderungen in Rechtsnormen Aufmerksamkeit zu schenken. Ferner hob er die Bedeutung der Friedensfrage für die Bewertung von Rechtssystemen hervor, z. B. im Hinblick auf die Kategorie „Gerechtigkeit“. Insgesamt hat das Berliner Kolloquium zur Friedensfrage im Recht seinen Zweck voll erfüllt: Ausgangspositionen wurden deutlich markiert und der Rahmen für die weitere Arbeit in inhaltlicher und methodischer Hinsicht abgesteckt. Gerade auch durch das Auftreten von Repräsentanten verschiedener Wissenschaftsdisziplinen wurden wichtige Anregungen und Impulse gegeben, die nicht ohne Nachwirkungen bleiben werden. Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Entscheidungen Dr. JOSEF BISCHOF und Dr. ROLF RINDERT, Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Vniversität Leipzig Im Rahmen des zentralen Forschungsvorhabens „Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen in Betrieben und Kombinaten“1 führte der Wissenschaftsbereich Strafrecht der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig am 13. und 14. Juni 1984 bereits die dritte wissenschaftliche Konferenz durch. Unter der Leitung von Prof. Dr. sc. W. Orschekowski berieten die Teilnehmer dieser Konferenz (Betriebsleiter, Vertreter zentraler und örtlicher Justiz-, Sicherheits- und Kontrollorgane, Mitarbeiter von örtlichen Staatsorganen, Ministerien, Betrieben und Kombinaten, von Akademien, Universitäten und Hochschulen der DDR sowie auch Rechtswissenschaftler aus der Volksrepublik Polen) über die Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen und von Kriminalität im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Entscheidungen. In seinem Referat behandelte Prof. Dr. sc. D. Seidel (Stellvertreter des Direktors für Forschung der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig) die grundlegenden Aufgaben des Rechts zur Erhöhung der Leistungskraft der Volkswirtschaft und zu ihrer Sicherung vor Schäden und Verlusten. Bei der Leistungsentwicklung in der sozialistischen Gesellschaft kommt der strikten Einhaltung jener Gesetze eine große Bedeutung zu, die die Tätigkeit der Betriebe, Kombinate und wirtschaftsleitenden Staatsorgane für eine effektive, auf Leistungszuwachs gerichtete Wirtschaftsleitung und den Schutz des Volkseigentums betreffen. Sorgfältiges Prüfen und Abwägen jeder Entscheidung in der Volkswirtschaft ist die notwendige Voraussetzung, damit die anspruchsvollen Ziele des Wirtschafts- und Sozialprogramms erfüllt werden können. Mit verantwortungsbewußter Arbeit in allen Bereichen wird ein Höchstmaß an Effektivität angestrebt und gesichert, „daß kontinuierlich, störungsfrei und mit hoher Leistung gearbeitet wird“.1 2 Ausgehend von diesen Anforderungen wurde im Referat dargelegt, welcher Beitrag zur Erhöhung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion aus juristischer speziell auch aus strafrechtlicher Sicht geleistet werden kann. Dabei geht es um die Einordnung in gesamtgesellschaftliche Bemühungen zur Vorbeugung von vermeidbaren ökonomischen Fehlleistungen, die zu beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden und Gefahren führen. Das betrifft z. B. Havarien und Brände sowie Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der beschleunigten Nutzung der Ergebnisse von Wissenschaft und Technik oder wirtschaftliche Entscheidungen, bei denen Aufwand und Nutzen im Mißverhältnis stehen. Die Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen auf diesem Gebiet erfordert es, ihr äußerst vielgestaltiges Erscheinungsbild zu erfassen, die Gründe objektiver und subjektiver Art für deren Zustandekommen sorg- fältig zu analysieren und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Für die weitere Vervollkommnung wirtschaftlicher Lei-tungs- und Entscheidungstätigkeit wurde auf der Konferenz die Forderung abgeleitet, in allen Phasen des Reproduktionsprozesses und auf allen Ebenen der Leitungstätigkeit stets wissenschaftlich begründete Entscheidungen mit hohem praktischem Nutzeffekt zu treffen und ihre wirksame Durchsetzung mit den spezifischen Mitteln sozialistischer Leitungstätigkeit und des sozialistischen Rechts zu gewährleisten, die Erfordernisse der sozialistischen Volkswirtschaft und der gesamten Gesellschaft zum Ausgangspunkt der ökonomischen Tätigkeit der Betriebe und Kombinate zu machen, der konsequenten Durchsetzung des dem Sozialismus wesenseigenen Planungs-, Leitungs-, Kontroll- und Bewertungsmechanismus im Gesamtsystem der planmäßigen Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft einen hohen Stellenwert einzuräumen, die Funktionstüchtigkeit der sozialistischen Planwirtschaft strikt zu sichern und Angriffe gegen sie mit den spezifischen Mitteln des Rechts zu verhindern bzw. abzuwehren. In der Diskussion wurde unter dem Aspekt dieser grundlegenden Forderungen vor allem von Dr. H. D u f t (Sektorenleiter im Ministerium der Justiz), Dr. K.-H. Prabutzkl (Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR) und W. Fischer (Sektorenleiter im Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau) darauf orientiert, das geltende Recht zum Schutze der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums konsequent, differenziert und schöpferisch anzuwenden. Noch vor dem Einsatz des Strafrechts ist bei wirtschaftlichen Fehlentscheidungen und -handlungen die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit zu prüfen. Dabei kommt es auch auf den wirksamen Einsatz ökonomischer Sanktionen und Maßnahmen des Ordnungswidrigkeitsrechts an. In den Betrieben und Kombinaten muß noch gezielter auf die weitere Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und die Erziehung zur Einhaltung gegebener Pflichten Einfluß genommen werden. An Bedeutung gewinnen im Zusammenhang damit Rechts- und Sicherheitskonferenzen und die sorgfältige Auswertung von gerichtlichen Verfahren. Die daraus gewonnenen Schlußfolgerungen finden in betriebsspezifischen Führungsdokumenten unter dem Aspekt der Vorbeugung ihren Niederschlag. Bei der Untersuchung von Wirtschaftsdelikten sind vor allem Verschleierungstendenzen und der Abbau der Kontrollfunktion durch die Täter sorgfältig aufzuklären, um ihnen mit den wirksamsten Mitteln zu begegnen, und die Arbeit der Kontrollorgane zu verbessern. Aufgabe eines jeden Leiters ist es, bei wirtschaftlichen Entscheidungen und in Erfüllung der gestellten ökonomischen Aufgaben das sozialistische Recht durchzusetzen. Nur durch vorbildliches Verhalten der Leiter kann leichtfertigem und verantwortungslosem Verhalten vorgebeugt werden. Im Bereich des Ministeriums für Schwermaschinen- und Anlagenbau wird der weiteren Qualifizierung und Befähigung der Leitungskräfte sowie der Einheit von Leitung, Planung und Kontrolle auf allen Leitungsebenen große Bedeutung beigemessen, um auch damit einen störungsfreien Reproduktionsprozeß zu sichern und so die Verwirklichung der Wirtschaftsstrategie der SED zu gewährleisten. Über die neuesten Erkenntnisse der Entscheidungstheorie informierten Dozent Dr. sc. Schwarz (Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED) und Prof. Dr. sc. Grundmann (Technische Hochschule „Carl Schorlemmer“ Leuna-Merseburg). Entscheidungsprozesse verlangen vom Leiter bzw. Leitungskollektiv eine genaue Problemkenntnis und Problemstellung, eine präzise Abbildung der Ausgangssituation (d. h. Erfassung aller wesentlichen Einflußfaktoren), die sorgfältige Suche nach optimalen Varianten der Aufgabenlösung sowie darauf basierende Entschlußbildung und eine dem hohen Anspruchsniveau volkswirtschaftlicher Interessen entsprechende verantwortungsbewußte Erfüllung der gestellten Aufgaben. Ausgangs- 1 Vgl. dazu die vom Rat des Bezirks Leipzig und von der Karl-Marx-Universität Leipzig gemeinsam herausgegebenen Protokolle über die wissenschaftlichen Kolloquien „Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in Betrieben und Kombinaten“ vom 25-/26. Mai 1981 und „Mensch-Technlk-Verantwortung, Inhalt und Grenzen der Fahrlässigkeit in der wissenschaftlich-technischen Revolution im Sozialismus“ vom 9./10. Dezember 1982; vgl. auch R.-U. Korth/Th. Marr, „Fahrlässige Verursachung von Schäden und Gefahren in der Volkswirtschaft“, NJ 1983, Heft 3, S. 117. 2 Vgl. K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die 8. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1984, S. 32.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 500 (NJ DDR 1984, S. 500) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Seite 500 (NJ DDR 1984, S. 500)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 38. Jahrgang 1984, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1984. Die Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1984 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1984 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 38. Jahrgang 1984 (NJ DDR 1984, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1984, S. 1-512).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsvsrfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft, Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untorsuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatlich-rechtliche Grund fragen der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß die Belehrungsunterlagen in verschiedene Sprachen übersetzt werden Ausländern, wenn es erforderlich ist, ein Sprachmittler den Inhalt des Belehrungsmaterials übersetzt.

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